Vertrag für Bau-Subunternehmer
Sie wollen als Generalunternehmer ein Bauwerk erstellen und damit einen Sub-Unternehmer betrauen? Hier finden Sie das Muster eines Bau-Subunternehmervertrags.
Vertrag für Bau-Subunternehmer
Bau-Subunternehmervertrag
(Stand: 01. Januar 2024)
Zwischen der Firma......................................................................................................................... - Generalunternehmer –
und der Firma ........................................................................................................................ - Subunternehmer –
wird folgender Bau-Subunternehmervertrag geschlossen:
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Ausführung von (schlüsselfertigen)* Bauleistungen am Objekt...... durch den Subunternehmer.
(*nicht zutreffendes streichen)
2. Vertragsgrundlagen
Maßgebend für die Art und den Umfang der auszuführenden Leistungen und Lieferungen sowie für die Abwicklung sind die folgenden rechtlichen und technischen Vertragsbestandteile in der angegebenen Reihenfolge:
a) Rechtliche Bestandteile*: (*nicht zutreffendes streichen)
• das Auftragsschreiben,
• die Bestimmungen dieses Vertrages,
• das Angebot des Generalunternehmers vom .... einschließlich der vereinbarten Änderungen und Ergänzungen aufgrund der Verhandlungen vom ...., die in der Niederschrift vom .... festgehalten sind,
• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B),
• das gesetzliche Werkvertragsrecht des BGB,
• Werkzeichnungen,
• Geschäfts- und Lieferbedingungen des Subunternehmers werden (nicht)* (*nicht zutreffendes streichen) Bestandteil.
b) Technische Bestandteile*: (*nicht zutreffendes streichen)
• Leistungsverzeichnis, Leistungsbeschreibung, Pläne, Muster, Raumbuch* (*nicht zutreffendes streichen),
• die Allgemeinen Technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB/ C),
• Vorschriften der Berufsgenossenschaften und der zuständigen Behörden,
der Bauzeitenplan
• die einschlägigen neusten - auch empfohlenen- DIN-Vorschriften, VDE- und
VDI-Richtlinien.
Der Subunternehmer bestätigt, sämtliche Ausschreibungsunterlagen erhalten zu haben, insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumbuch* (*nicht zutreffendes streichen). Widersprüche zum Leistungsverzeichnis, zur Leistungsbeschreibung, zu den Plänen usw. gehen zu Lasten des Generalunternehmers (Anmerkung: Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen nach § 313 BGB muss eine Anpassung des Vertrages erfolgen. Ein Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist in der Regel nicht möglich.). Der Subunternehmer erklärt, dass aufgrund der ihm übergebenen Unterlagen die von ihm geforderte Leistung nach Ausführung, Art und Umfang sorgfältig geprüft hat und vollständig kalkuliert worden ist.
3. Vergütung
3.1 Der Vertragspreis für die nach diesem Vertrag durch den Subunternehmer zu erbringenden Leistungen beträgt ..... (ohne/mit Mehrwertsteuer) als Pauschalpreis.
3.2 Die Vertragspreise sind Festpreise. In den Preisen ist alles enthalten, was zur ordnungsgemäßen, vollständigen und termingerechten Ausführung der Leistung notwendig ist, sowie alle Kosten, die zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Subunternehmers anfallen.
3.3 (bitte einen der beiden folgenden Absätze streichen!)
Spätere Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen führen nicht zu einer Änderung der vereinbarten Vergütung. Das gilt nicht für die Fälle des § 313 BGB (Anmerkung: Bei extremen und unvorhersehbaren Änderungen nach § 313 BGB muss eine Anpassung des Vertrages erfolgen. Ein Ausschluss von § 313 BGB durch AGB oder Formularverträge ist in der Regel nicht möglich.).
Alternative:
Der Vertragsfestpreis basiert auf den Einkaufspreisen zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebots vom ….. . Bei späteren Materialpreiserhöhungen oder sonstige Kostensteigerungen, die über 10 % hinausgehen, wird auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten vereinbart. (Anmerkung: Es wird empfohlen, die konkreten Materialien zu konkretisieren.)
4. Stundenlohnarbeiten
4.1 Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Generalunternehmer ausdrücklich textlich angeordnet sind und entsprechende Stundenberichte spätestens am folgenden Arbeitstag der Bauleitung des Generalunternehmers zur Anerkennung vorgelegt werden. Stellt sich später heraus, dass die im Stundenlohn berechneten Arbeiten bereits in der Vertragsleistung berücksichtigt sind oder zu Nebenleistungen gehören, so werden die Stundenlohnarbeiten nicht vergütet.
4.2 Bei Stundenlohnarbeiten gelten folgende Preise (Anmerkung: Bitte darauf achten, dass auch beim Stundenlohn die Mindestlohnvorschriften eingehalten werden.):
Monteur €/Stunde …………..
Facharbeiter €/Stunde …………..
………….. €/Stunde …………..
………….. €/Stunde …………..
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind an ....... zu richten.
5.2 Abschlagsrechnungen können monatlich gestellt werden. Sie haben alle bis zum Stichtag erbrachten Leistungen nach Positionen getrennt aufzuführen. Die Mehrwertsteuer ist getrennt aufzuführen. Den Abschlagsrechnungen sind prüffähige Nachweise in einfacher Ausfertigung beizulegen.
5.3 Die erhaltenen Abschlagszahlungen sowie der vertraglich vereinbarte Sicherheitseinbehalt sind am Schluss der Rechnung abzusetzen.
5.4 Nach Abzug des vereinbarten Sicherheitseinbehaltes (Ziffer 11 dieses Vertrages) werden Abschlagsrechnungen innerhalb von ....Wochen/Tagen nach Zugang der Rechnung unter Abzug von ...% Skonto bezahlt.
5.5 Die Schlusszahlung erfolgt auf die Schlussrechnung nach restloser, ordnungsgemäßer Erbringung aller Leistungen und nach Anerkennung und Endabnahme der Leistungen unter entsprechender Berücksichtigung des Gewährleistungseinbehalts.
6. Terminplan – Vertragsstrafe
6.1 Für die Ausführung werden verbindlich folgende Fristen vereinbart:
Vertragstermine sind:
Arbeitsbeginn: …………..
Zwischentermine: …………..
Fertigstellungstermine …………..
6.2 Der Generalunternehmer wird gemeinsam mit dem Subunternehmer den genauen Arbeitsablauf und die Erbringung der Einzelleistungen mit Angabe der Einzelfristen in einem noch zu erstellenden Terminplan festlegen. Der Terminplan und die darin genannten Einzelfristen werden Vertragsbestandteil.
6.3 Der Subunternehmer ist verpflichtet, sich rechtzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Beginn seiner Arbeiten mit dem örtlichen Bauleiter des Generalunternehmers abzustimmen. Bei einer Verzögerung der Anfangstermine aus bauseitigen Gründen bleibt in jedem Fall die Ausführungszeit, d.h. also die hierfür festgelegte Zahl der Werktage, verbindlich.
6.4 Im Falle der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung der Vertragstermine haftet der Subunternehmer für alle Schäden und Nachteile, die dem Generalunternehmer entstehen.
6.5 Der Generalunternehmer behält sich die Terminplanänderung im Rahmen des Gesamtterminplans vor. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe (Anmerkung: bitte klären Sie den Zeitraum- den Sie als rechtzeitig ansehen- möglichst schriftlich) einer Terminänderung durch den Generalunternehmer darf der Subunternehmer die Anzahl der für die Ausführung der Arbeiten vereinbarten Werktage nicht überschreiten, es sei denn, dies ist dem Subunternehmer unzumutbar.
6.6 Der Generalunternehmer ist berechtigt, für jeden Fall der schuldhaften Überschreitung des vereinbarten Fertigstellungstermins eine Vertragsstrafe von € ................. für jeden Kalendertag vom Subunternehmer zu fordern, bis zur Höhe von 5 % der Nettovertragssumme, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf (Anmerkung: Die Obergrenze von 5% der Nettovertragssumme ist nur dann zu beachten, wenn Sie diesen Mustervertrag für eine Vielzahl von Verträgen verwenden und ihm damit den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen verleihen. Durch Aushandeln im Einzelfall kann immer eine andere Obergrenze vereinbart werden). Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine (Anmerkung: Heben die Parteien einen ursprünglich vereinbarten jedoch überschrittenen Fertigstellungstermin einverständlich auf und vereinbaren, dass die Restarbeiten bis zu einem neuen Termin zum vertraglich vereinbarten Preis fertig gestellt werden sollen, ist davon auszugehen, dass die ursprüngliche Vertragsstrafenregelung nicht mehr gelten soll, es sei denn, es wurde dazu eine neue Regelung getroffen).
7. Ausführung
7.1 Der Subunternehmer hat den nach der Landesbauordnung verantwortlichen Bauleiter vor Arbeitsaufnahme zu benennen und bei Arbeitsbeginn zu stellen.
7.2 Der Subunternehmer hat auf Anforderung des Generalunternehmers ein Bautagebuch zu führen und dem Generalunternehmer vorzulegen.
7.3 Für Unterbringung und Transport von Arbeitskräften und Baustoffen hat der Subunternehmer auf eigene Kosten zu sorgen.
7.4 Der Subunternehmer verpflichtet sich, bestehende Mindestlohnvorschriften und Vorschriften über Mindestbedingungen am Arbeitsplatz einzuhalten und bestätigt dies auf Verlangen des Generalunternehmers diesem schriftlich (Anmerkung: Wegen der Nachunternehmerhaftung für den Mindestlohn kann es sich anbieten, mit dem Subunternehmer eine Freistellungsklausel zu vereinbaren. (Diese gilt nur im Innenverhältnis.) Dabei sollte der Generalunternehmer auch die eventuell folgende Nachunternehmerkette und deren Mindestlohnzahlungen berücksichtigen). Gleiches gilt für etwaige Verpflichtungen gegenüber Urlaubs- und Sozialkassen, soweit hier eine Ausfallhaftung des Generalunternehmers bestehen kann (Anmerkung: Hier geht es insbesondere um die Vermeidung von Haftungsrisiken des Generalunternehmers nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz und ähnlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften, die eine Ausfallhaftung des Auftraggebers vorsehen. Aus diesem Grund sollte die schriftliche und ausdrückliche Bestätigung des Subunternehmers auch im Zweifelsfalle eingeholt werden.).
7.5 Der Subunternehmer hat die ihm für die Ausführung seiner Arbeiten übergebenen Unterlagen sofort nach Erhalt in allen Punkten, insbesondere auch Maße und Mengen, zu überprüfen.
7.6 Der Subunternehmer hat sich vor Beginn der Ausführung vom Zustand des Baues zu überzeugen, um festzustellen, ob er seine Arbeiten ohne Gefahr und nachträglich auftretende Mängel einbringen kann. Einwände sind vor Beginn der Ausführung schriftlich geltend zu machen, soweit die Ursachen der Bedenken vor Ausführungsbeginn erkennbar sind.
7.7 Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine Bauarbeiten nur einwandfreies Material zu verwenden und die Arbeiten durch geschultes, zuverlässiges Fachpersonal nach den anerkannten Regeln der Baukunst ausführen zu lassen.
7.8 Der Subunternehmer ist auf Verlangen des Generalunternehmers verpflichtet, soweit zumutbar, nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, zu erbringen. Die Vergütung für diese Zusatzleistungen bestimmt sich nach Ziffer 4 des Vertrages.
8. Verteilung von Kosten
8.1 Für Baustrom, Bauschild, Bauwasser, Heizung, für Benutzung der Wasch- und WC-Einrichtung wird eine Kostenbeteiligung des Subunternehmers von ....% der Nettoabrechnungssumme zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart. Eine nachweislich darüber gehende Umlage dieser Kosten kann bei der Schlussabrechnung abgezogen werden.
8.2 Der Generalunternehmer stellt folgende Anlagen zur Verfügung:
Gerüste €/ m² + Monat …………..
Unterkünfte: €/Bett + KT …………..
Schuttabfuhr: €/Container …………..
Baustromanschlüsse € …………..
8.3 Der Generalunternehmer ist berechtigt, die auf den Subunternehmer entfallenden Kosten von den Abschlagszahlungen und/oder von der Schlusszahlung einzubehalten.
9. Behinderung und Unterbrechung der Ausführung
9.1 Der Subunternehmer hat seine Arbeiten so durchzuführen, dass andere am Bau tätige Unternehmer nicht behindert werden. Er muss rechtzeitig für alle erforderlichen Abstimmungen und Unterrichtungen hinsichtlich des technischen und zeitlichen Arbeitsablaufes sorgen.
9.2 Der Subunternehmer ist verpflichtet, dem Generalunternehmer alle Behinderungen, die die termingerechte Ausführung seiner Arbeiten in Frage stellen, unverzüglich schriftlich/in Textform* (*nicht zutreffendes streichen) anzuzeigen.
9.3 Die Anzeige muss alle Tatsachen enthalten, aus denen der Generalunternehmer mit hinreichender Klarheit die Gründe der Behinderung entnehmen kann. Sie muss Angaben enthalten, ob der Subunternehmer seine Arbeiten, die nach dem Bauablauf nunmehr ausgeführt werden müssen, nicht oder nicht wie vorgesehen ausführen kann. Gegebenenfalls muss die Anzeige den Zeitpunkt angeben, zu dem der Subunternehmer diese Arbeiten durchführen kann.
10. Gefahrtragung
Die Gefahrtragung richtet sich nach § 644 BGB.
11. Sicherheitsleistung
11.1 Der Subunternehmer hat für die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Generalunternehmer in angemessener Weise Sicherheit zu leisten. Sofern die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet wird, muss eine unbefristete, selbstschuldnerische, schriftliche Bürgschaft eines vom Generalunternehmer genehmigten Instituts vorgelegt werden.
11.2 Bei der Schlusszahlung kann als Sicherheit für die Gewährleistung von der festgestellten Schlussabrechnungssumme einschließlich Mehrwertsteuer ein Betrag von 5 % der Auftragssumme einbehalten werden. Der Gewährleistungseinbehalt kann mit Zustimmung des Generalunternehmers durch eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft in gleicher Höhe abgelöst werden.
12. Gewährleistung
12.1 Der Umfang der Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen der VOB/B. Der Subunternehmer übernimmt insbesondere die Gewähr, dass seine Leistung die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder, soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Leistungen der gleichen Art üblich ist und die der Generalunternehmer nach der Art der Leistung erwarten kann.
12.2 Der Subunternehmer ist verpflichtet, alle während der Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel, die auf seine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind, auf seine Kosten zu beseitigen, wenn der Generalunternehmer dies vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich verlangt.
12.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Abnahme der Subunternehmerleistung und beträgt ............ Jahre.
(Anmerkung: Die Gewährleistungsfrist nach VOB beträgt zwei Jahre und für Bauwerke vier Jahre.
Die Gewährleistungsfrist nach BGB beträgt soweit es sich nicht um Bauwerke handelt:
Zwei Jahre bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht,
Fünf Jahre bei Bauwerken und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, im Übrigen drei Jahre. Arglistiges Verschweigen kann zur Veränderung der Verjährungsfristen führen.)
Werden während des Laufs der Gewährleistungsfrist vom Generalunternehmer Mängel gerügt, so läuft ab dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Mängelrüge für die gerügten Leistungen eine neue Gewährleistungsfrist mit der oben angegebenen Dauer.
13. Kündigung
Kündigt der Generalunternehmer den Vertrag mit dem Subunternehmer, weil die Arbeiten infolge höherer Gewalt eingestellt werden oder weil ihre Fortführung aus einem vom Bauherrn gesetzten wichtigen Grund für den Generalunternehmer nicht mehr zumutbar ist, so hat der Subunternehmer nur den Anspruch auf Bezahlung bereits ausgeführter Arbeiten, diese muss er ausdrücklich geltend machen. Im Übrigen gilt § 8 VOB/ B.
Das Kündigungsrecht des Subunternehmers bestimmt sich nach § 9 VOB/B.
14. Weitervergabe
Dem Subunternehmer ist es nicht gestattet, den ihm erteilten Auftrag ganz oder teilweise weiterzugeben.
Alternativ:
Dem Subunternehmer ist die Einschaltung von Subunternehmern nur mit schriftlicher Zustimmung (oder Zustimmung in Textform) * (*nicht zutreffendes streichen) des Generalunternehmers gestattet.
15. Versicherungen
15.1 Es besteht folgende Haftpflichtversicherung bei der ........... . Der Subunternehmer legt eine entsprechende Versicherungsbestätigung vor. Im Einzelnen besteht folgende Versicherungssumme:
Sachschäden: € ...........
Personenschäden: € ...........
Vermögensschäden: € ...........
15.2 Eine Bauwesenversicherung wird bauseits (nicht)* (*nicht zutreffendes streichen) abgeschlossen. Der Subunternehmer beteiligt sich bei Abschluss einer Bauwesenversicherung durch den Generalunternehmer mit ...% der Bruttoabrechnungssumme an den Prämien. Seine Selbstbeteiligung beträgt pro Schadensfall € ............. .
15.3 Der örtliche Bauleiter führt ein Umlagekonto, auf dem er Aufwendungen, insbesondere bei Schadensfällen, für die ein Verursacher nicht feststellbar ist, verbucht. Der Generalunternehmer ist berechtigt, bei der Schlusszahlung die entstandenen Aufwendungen dem Subunternehmer im Verhältnis seiner Auftragssumme zu der Summe sämtlicher Subunternehmerverträge dieses Bauvorhabens anzurechnen.
16. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Meldungen
16.1 Innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch den Generalunternehmer hat der Subunternehmer Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, der Berufsgenossenschaft und der Ortskrankenkasse vorzulegen.
16.2 Der Subunternehmer ist verpflichtet, für seine ausländischen Arbeitskräfte die behördliche Meldung wie An- und Abmeldung, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis termingerecht einzureichen.
16.3 Kommt der Subunternehmer der Vorlagepflicht nicht rechtzeitig nach und übergibt er die Unterlagen trotz einer Aufforderung mit einer Nachfrist von sieben Werktagen nicht, ist der Generalunternehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
17. Freistellungsbescheinigung
Dem Generalunternehmer wurde eine Freistellungsbescheinigung vorgelegt.
(Anmerkung: Nicht erforderlich, wenn die Bagatellgrenze nicht überschritten wird).
Alternative: Bauabzugsbesteuerung.
18. Datenschutz/Vertraulichkeit/Urheberrecht
18.1 Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, Dritten gegenüber keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu offenbaren.
18.2 Es ist dem Bau-Subunternehmer untersagt, personen- und unternehmensbezogene Daten, von im Rahmen des Vertrags Kenntnis erlangt wird, außerhalb der Abwicklung dieses Vertrags zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Regelung besteht über die Beendigung des Vertrags hinaus.
18.3 Der Bau-Subunternehmer verpflichtet sich, die übernommenen Datensätze der Bestandskunden nach den geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung zu verarbeiten (Anmerkung: Hier müssen die zutreffenden Vorschriften der DSGVO abhängig von Unternehmensart, -struktur und -größe konkretisiert werden.).
18.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit bezüglich aller Bestandteile dieses Vertrages und aller Geschäfte und Belange der Parteien, diese sind insbesondere, aber nicht ausschließlich, Informationen bezüglich des Kundenstammes, des geistigen Eigentums und sämtlicher anderer Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (Anmerkung: Ggf. Berücksichtigung von Urheberrechten).
19. Mediationsklausel,Schiedsklausel
(Anmerkung: Sowohl Mediationsklausel als auch Schiedsgerichtsklauseln können auf Wunsch vereinbart werden. Wenn Sie das nicht wünschen, können Sie eine der beiden Klauseln oder auch beide entfallen lassen. Die Mediation ist eine außergerichtliche Schlichtung. Sie kann auch zur Verzögerung der Zahlung führen. Scheitert eine Mediation ist ein anschließendes Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren möglich. Das Schiedsgerichtsverfahren kann statt dem normalen Gerichtsverfahren vereinbart werden.)
Mediationsklausel unterwww.ihk-muenchen.de/mustervertraege .
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon nicht betroffen. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, welche der der unwirksamen möglichst nahekommt und durch welche der beabsichtigte Vertragszweck in rechtlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Ort, Datum....……………
....................................................
Unterschrift Generalunternehmer
....................................................
Unterschrift Subunternehmer
Rechtliche Hinweise zur Benutzung:
Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellt die IHK München und Oberbayern Musterverträge zur Verfügung.
Dieses Vertragsformular wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Checkliste mit Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung.
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der drei Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.
Der Mustervertrag ist nur ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Der Verwender kann auch andere Formulierungen wählen. Vor einer Übernahme des unveränderten Inhaltes muss daher im eigenen Interesse genau überlegt werden, ob und in welchen Teilen gegebenenfalls eine Anpassung an die konkret zu regelnde Situation und die Rechtsentwicklung erforderlich ist.
Auf diesen Vorgang hat die Industrie- und Handelskammer natürlich keinen Einfluss und kann daher naturgemäß für die Auswirkungen auf die Rechtsposition der Parteien keine Haftung übernehmen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Falls Sie einen maßgeschneiderten Vertrag benötigen, sollten Sie sich durch einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beraten lassen.