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Texte und Fachartikel rechtmäßig nutzen - VG WORT Lizenz

Im digitalen Arbeitsalltag ist es eine gängige Routine. Normen, Fachartikel oder ähnliches, per E-Mail an Kollegen oder Geschäftspartner weiterzuleiten oder sie in Datenbanken und Netzlaufwerken zu speichern. Was dabei häufig übersehen wird, sind die Urheberrechte.

Die VG WORT

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) nimmt die Rechte der Autoren von Sprachwerken aller Art und den Verlagen wahr. Sie verwaltet die Rechte nicht selbst, sondern versteht sich als Mittler zwischen dem Autor als Lizenzgeber und Herausgebern und Verlagen als Lizenznehmern. Sie verwaltet auch die Tantiemen aus den Zweitnutzungen von Sprachwerken (auch in Funk und Fernsehen). Weitere Informationen finden Sie unter www.vgwort.de

Kopierabgabe & Co.

Da schon jedes Kopieren eine urheberrechtsrelevante Handlung ist, hat der Urheber auch dafür einen Anspruch auf angemessene Vergütung. Deshalb gibt es schon seit langem die Urheberrechts-Abgaben für Kopiergeräte und Speichermedien. Diese zahlt der Nutzer entweder im Kaufpreis mit oder im Rahmen einer Nutzungsgebühr (z.B. die Gebühr im Copyshop).

Das Kopieren an sich ist damit abgegolten. Nicht jedoch die Nutzung der betreffenden Kopie, da hierfür unter Umständen eine gesonderte Erlaubnis (Lizenz) des Urhebers erforderlich ist.
So darf man einen kopierten Buchtext oder Zeitungsartikel ohne gesonderte Erlaubnis für sich selbst nutzen, zum Beispiel zum Lesen oder um damit wissenschaftlich zu arbeiten und einzelne Textstellen im Rahmen seiner Arbeit zu zitieren ("Zitatrecht"). Diese Kopierabgabe und Speichermedienabgabe wird in vielen Fällen nicht vom Urheber selbst, sondern von einer Verwertungsgesellschaft eingezogen, hier von der "VG WORT".

Erlaubnis- (lizenz-)pflichtig sind dagegen zum Beispiel folgende Nutzungsarten:

  • Veröffentlichen (z.B. auf eigener Webseite, in Werbematerialien, als eigenen Artikel o.ä.
  • Weiterverbreiten, d.h. Weiterleiten an andere per Post, E-Mail oder ähnliches.
  • Abspeichern in einer Sammlung/Datenbank

Diese Erlaubnis (Lizenz) des Urhebers ist unabhängig von einer zu bezahlenden Lizenzgebühr und ihrer Höhe. Einige spezielle Nutzungsarten werden - sofern die betroffenen Werke bei der VG WORT angemeldet sind - zentral über die VG WORT lizenziert und abgerechnet. Beispiele sind (neben der oben erwähnten Kopier- und Speichermedienabgabe):

  • Kabelweiterleitung von Sendungen (in denen geschützte Texte wie z.B. Drehbücher enthalten sind) - in diesem Fall erfolgt die Abrechnung allerdings gesammelt mit den Musiklizenzen über die GEMA
  • Wiedergabe in Hotels und Gaststätten (wie oben Kabelweitersendung)
  • Erstellen von Pressespiegeln

Digitale Nutzung von Fachliteratur - spezielles Lizenzmodell der VG WORT

Speziell für die digitale Nutzung von Fachliteratur hat die VG WORT ein eigenes Lizenzmodell entwickelt. Es handelt sich dabei um eine Pauschallizenz, sie soll eine umfassende digitale Nutzung von Fachtexten innerhalb eines Unternehmens ermöglichen, bei internationalen Konzernen auch länderübergreifend, ohne das für jede Nutzung gesonderte Lizenzen abzuschließen wären. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich unter anderem nach dem Umfang der genutzten Werke, der Nutzungsarten, Anzahl der Mitarbeiter sowie der betroffenen Länder.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.vgwort.de/einnahmen-tarife/lizenzierung-gewerblicher-nutzungen.html

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.