Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hier geht es um Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Bundeswehr, THW, Bundespolizei: Welche Voraussetzungen gibt es, wie funktionieren Antrag und Erteilung.
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- Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
- Verschiedene Arten der Unbedenklichkeitsbescheinigung:
- Für Arbeitsfördermaßnahmen
- Bestätigung als IHK-Mitglied
- Bescheinigung der Finanzbehörden
- Für den Grundbuch-Eintrag
- Für den Straßenverkehr
- Für Bauvorhaben
- Für gewerbliche Tätigkeiten
- Für den privatwirtschaftlichen Einsatz von Bundeswehr, THW oder Bundespolizei
- Für die Nutzung von Firmennamen
- Für die Kreditvergabe
- Bescheinigung nach der Außenwirtschaftsverordnung
- Für Hochschulen
- Für den Europäischen Sozialfonds
- Bescheinigung nach dem Sprengstoffrecht
- Für Motorradreifen
- Bescheinigungen bei Arbeitnehmerüberlassung
Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Der Begriff „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ begegnet Privatpersonen, Firmen, Verbänden und behördlichen Einrichtungen in vielen verschiedenen Zusammenhängen. Grundsätzlich dient die Bescheinigung dazu, die Unbedenklichkeit von Zahlungen, Tätigkeiten oder weiteren behördlichen Erlaubnissen zu bestätigen. Hier lernen Sie die häufigsten Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen kennen und erfahren, wer sie ausstellen darf.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Arbeitsfördermaßnahmen
Die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben nach langer Arbeitslosigkeit und andere Arbeitsfördermaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch sind im handwerklichen Bereich ebenfalls nur zulässig, wenn dadurch nicht das örtliche Handwerksgewerbe benachteiligt wird. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung stellen die Handwerkskammern aus, nachdem sie eine eingehende Prüfung vorgenommen haben. Die Prüfung entspricht dem von der IHK angewandten Verfahren.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK
Eine weitere Unbedenklichkeitsbescheinigung der IHK ist die Bestätigung, dass ein Unternehmen oder ein Unternehmer IHK-Mitglied ist und seine Mitgliedsbeiträge regelmäßig bezahlt. Derartige Bescheinigungen sind oft erforderlich, wenn ein weiterer Betrieb gegründet werden soll oder das Unternehmen spezielle Aufträge wahrnehmen möchte.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden
Finanzbehörden stellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für verschiedene Zwecke aus. Mit der Bescheinigung erklären Finanzämter in der Regel, dass keine Steuerrückstände bestehen. Bei der Ausschreibung von Bauaufträgen beispielsweise ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der Angebotsabgabe erforderlich. Die bayerischen Finanzbehörden stellen derartige Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht mehr aus. Das Vergabehandbuch für öffentliche Aufträge in Bayern legt fest, dass eine Eigenerklärung der Unternehmen mit Angabe der Steuernummer ausreicht.
Wer einen Gewerbebetrieb anmelden möchte, benötigt ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzbehörde über die Freiheit von Steuerrückständen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Grundbuch-Eintrag
Zu den häufig ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden zählt die Erklärung über die gezahlte Grunderwerbsteuer. Die Grundbuchämter nehmen Eintragungen neuer Grundstücks- oder Immobilieneigentümer in das Grundbuch erst vor, wenn eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Diese Bescheinigung stellen sie nach Eingang der Grunderwerbsteuer aus und bestätigen damit, dass gegen die Grundbucheintragung keine steuerlichen Bedenken bestehen. Auch bei den seltenen steuerfreien Grundstückskäufen ist die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Die Voraussetzung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung legt § 22 des Grunderwerbsteuergesetzes fest. Das Gesetz bestimmt außerdem, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung in schriftlicher Form zu erstellen ist und eine elektronische Übermittlung nicht ausreicht.
Die Finanzämter sind verpflichtet, die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Antrag auszustellen, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt oder gestundet ist oder wenn Streuerfreiheit besteht. Da Grundstücks- und Immobilienverkäufe über Notare abgewickelt werden, ist es allgemein üblich, dass die Notare die Unbedenklichkeitsbescheinigungen anfordern.
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen erheben die Finanzämter eine Gebühr zwischen 5 und 15 Euro. In den meisten Fällen findet sich der Posten auf der Abrechnung des Notars wieder.
Indirekt wirkt sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz auch auf die Auszahlung des Immobiliendarlehens aus. Banken zahlen das vereinbarte Darlehen meist erst aus, wenn die Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden kann. Dazu muss der Käufer bereits als neuer Eigentümer im Grundbuch stehen. Da diese Eintragung von der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes abhängt, zahlen Banken das Darlehen ebenfalls erst nach vorgelegter Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Es ist daher ratsam, die Grunderwerbsteuer möglichst direkt nach Eingang des Bescheides zu bezahlen.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen im Straßenverkehr
Straßenverkehrsbehörden stellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen für den gewerblichen Güterverkehr aus. Diese sind bei polizeilichen Kontrollen vorzulegen. Dabei handelt es sich um
- Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw
- Genehmigung der Ausnahme von Fahrverboten für Lkw auf bestimmten Autobahnen
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen für größere Transporte.
Lkw dürfen grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen fahren. Transportieren sie jedoch leicht verderbliche Waren oder im allgemeinen Interesse dringend benötigte Dinge, erhalten sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Außerdem dürfen Lkw insbesondere in Ferienzeiten einige stark frequentierte Autobahnen nach der Ferienreiseverordnung nicht nutzen. Für Ausnahmen stellen die Straßenverkehrsbehörden ebenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus. Schwertransporte und besonders große Transporte dürfen nicht zu jeder Tageszeit und nicht auf allen Straßen fahren. Ist ein solcher Transport geplant, muss rechtzeitig die Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die Genehmigung gibt die Strecke vor, die der Transport einhalten muss.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Bauvorhaben
Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen für Baumaßnahmen und ähnliche Arbeiten beteiligen möchten, benötigen verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Nur so ist gewährleistet, dass öffentliche Aufträge an zuverlässige und solvente Firmen vergeben werden. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft belegt das Unternehmen, dass seine Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert sind. Die Bescheinigung des Finanzamtes belegt, dass keine Steuerrückstände bestehen.
Die Krankenkasse bestätigt mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung die Führung des Unternehmens als Arbeitgeber. Sie gibt in der Bescheinigung zudem die Anzahl der in der Sozialversicherung angemeldeten Mitarbeiter an und bestätigt, dass keine Rückstände im Rahmen der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bestehen. Bauunternehmen belegen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ihre Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. Sind die Mitarbeiter eines Bauunternehmens bei verschiedenen Krankenkassen versichert, muss für die Bewerbung um öffentliche Bauaufträge von jeder der Krankenkassen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Neben öffentlichen Auftraggebern erwarten vielfach auch private Auftraggeber die Vorlage der verschiedenen Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Bei privatrechtlichen Bauvorhaben müssen die Bescheinigungen spätestens zum Vertragsabschluss vorliegen, während sie bei öffentlichen Bauaufträgen bereits Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein müssen.
In Bayern stellen die Finanzbehörden keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr aus. Stattdessen geben die betroffenen Firmen eine Eigenauskunft unter Angabe ihrer Steuernummer ab.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen für gewerbliche Tätigkeiten
Die Anmeldung einiger Gewerbe setzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung voraus. Das trifft insbesondere zu auf
- die Ausstellung einer Reisegewerbekarte
- Ausübung des Bewachungsgewerbes
- Erteilung von Gaststättenerlaubnissen
- Genehmigungen der gewerblichen Personenbeförderung
- Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte
- Genehmigung von Maklertätigkeiten, Anlagevermittlungen und Anlageberatungen sowie der Durchführung von Bauvorhaben.
Mit der Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung geht die Genehmigung für die Ausübung des erlaubnispflichtigen Gewerbes einher. Die Bescheinigung hat zum Inhalt, dass keine offenen Forderungen an Steuern, Gebühren oder Grundbesitzabgaben vorhanden sind, die in einem direkten Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung für gewerbliche Tätigkeiten ist gebührenpflichtig. Sie wird in der Regel erst nach Zahlung der Gebühr ausgestellt. Unter Umständen sind für die Erteilung weitere Erklärungen anderer Behörden notwendig, beispielsweise des Finanzamtes darüber, dass Steuerrückstände bestehen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den privatwirtschaftlichen Einsatz von Bundeswehr, THW oder Bundespolizei
Öffentliche Institutionen wie die Bundeswehr, Technisches Hilfswerk (THW), Bundespolizei, Feuerwehr oder Sanitätsdienste dürfen grundsätzlich nur ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend für bestimmte öffentliche Aufgaben eingesetzt werden. Vor allem im privatwirtschaftlichen Bereich dürfen Behörden und andere öffentliche Einrichtungen nicht zu einer Konkurrenz für gewerbliche Unternehmen werden. Sie dürfen daher solche Aufgaben nicht wahrnehmen, die üblicherweise von Gewerbebetrieben ausgeführt werden. In Ausnahmefällen ist es THW, Bundeswehr und anderen Einrichtungen jedoch erlaubt, Arbeiten für Dritte zu erledigen, die ansonsten in den Tätigkeitsbereich gewerblicher Unternehmen gehören.
Die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk (THW) und die Bundespolizei haben interne Richtlinien erlassen, in denen diese Ausnahmefälle geregelt sind. Eine Voraussetzung ist laut diesen Richtlinien eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Weitere Informationen zur Unbedenklichkeitsbescheinigung für Bundeswehr, THW und Bundespolizei finden Sie hier
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Nutzung von Firmennamen
Grundsätzlich entscheiden Unternehmen selbst darüber, welchen Firmennamen sie wählen. Dennoch ist nicht jeder Firmenname zulässig. Einerseits können Firmennamen gegen geltendes Recht verstoßen, andererseits besteht die Möglichkeit, dass bereits eine andere Firma den Namen verwendet. Um Verwechslungen zu vermeiden, soll es keine gleichlautenden Firmennamen geben. Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Prüfung eines Firmennamens erklärt das zuständige Amtsgericht, dass der gewählte Firmenname zulässig und noch nicht von einem anderen im Handelsregister eingetragenen Unternehmen genutzt wird.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kreditvergabe
Häufig fordern Banken Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen an, wenn Unternehmen einen Kreditantrag stellen. Die Krankenkasse erklärt, dass das Unternehmen als Arbeitgeber bei ihr registriert ist und gibt die Anzahl der versicherten Mitarbeiter an. Gleichzeitig enthält die Unbedenklichkeitsbescheinigung Auskünfte darüber, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Wie bei der Bewerbung um die Ausführung von Bauaufträgen belegen Bauunternehmen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Im Rahmen der Kreditvergabe sind ebenfalls Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Krankenkassen notwendig, bei denen Mitarbeiter des Unternehmens versichert sind.
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach der Außenwirtschaftsverordnung
Die spezielle Form der Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aus. Auf schriftlichen Antrag erhalten Erwerber von deutschen Unternehmen oder Beteiligungen an deutschen Unternehmen die Bescheinigung, dass der Erwerb keine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Dabei handelt es sich insbesondere um Unternehmen der Informationstechnologie und Telekommunikation, der Energie- und Kraftwerkstechnik, Steuerungstechnik und Netzleittechnik im Bereich der Energieversorgung. Auch der Anlagenbau für die Steuerungstechnik von Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung gehört zu den betroffenen Branchen.
Ferner benötigen Firmen für die Übernahme von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn diese Software zum Betrieb von Anlagen der Bargeldversorgung und des kartengestützten Zahlungsverkehrs sowie des konventionellen Zahlungsverkehrs entwickeln. Weitere Sektoren, in denen eine Firmenübernahme oder -beteiligung ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht möglich ist, sind
- Gesundheits- und Krankenhausinformationssysteme
- Anlagen zum Vertrieb von verschreibungspflichtigen Medikamenten
- Laborinformationssysteme
- Software für den Betrieb von Transport- und Beförderungssystemen
- Ernährung und Lebensmittelversorgung
- Rüstungs- und IT-Sicherheitsbereich.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Hochschulen
Möchten Studierende die Hochschule wechseln und an der neuen Hochschule einen artverwandten oder artgleichen Studiengang belegen, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule. Inhalt der Bescheinigung ist die Bestätigung des bisherigen Prüfungsamtes, dass der Prüfungsanspruch des Bewerbers nach wie vor besteht. Außerdem dient sie der Bestätigung, dass bis zum Hochschulwechsel keine Modell- oder Fachprüfung nicht bestanden wurde. Die neue Hochschule hat mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung die Gewissheit, dass der Studierende noch alle Prüfungen ablegen darf. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Studenten frühzeitig beantragen, weil die Erstellung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds ist eine Einrichtung der Europäischen Union. Sie fördert die Beschäftigung in Europa und erleichtert arbeitslosen Menschen den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen. Zu den Maßnahmen gehören die Qualifizierung betroffener Personen sowie die Unterstützung der sozialen Integration. Nicht alle Bundesländer in Deutschland bieten entsprechende Maßnahmen an. Unter anderem finanziert der ESF überbetriebliche Ausbildungen in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeit in Sachsen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung stellt die Agentur für Arbeit aus.
Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Sprengstoffrecht bestätigt, dass Beschäftigte, die beruflich mit Sprengstoffen umgehen, über die notwendige Zuverlässigkeit und persönliche Eignung für die Teilnahme an Lehrgängen verfügen. Die Bescheinigung bestätigt zudem die Eignung der Personen für den Umgang und den Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen. Zuständig für die Ausstellung der Bescheinigung ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen
Motorradreifen haben die Besonderheit, dass nicht jeder Reifentyp für alle Motorräder verwendbar ist. Daher gibt es für viele Motorräder Reifenbindungen an bestimmte Hersteller und Reifentypen. In einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Motorradreifen erklären Reifenhersteller, dass sich der jeweilige Reifentyp für die Verwendung an bestimmten Motorradtypen eignet. In Deutschland erteilt das Kraftfahrtbundesamt Betriebserlaubnisse für Fahrzeuge und verlangt in diesem Zusammenhang die Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Hersteller.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Arbeitnehmerüberlassung
Zeitarbeitsfirmen überlassen Unternehmen für einen begrenzten Zeitraum ihre Mitarbeiter. Unternehmen können auf diese Weise Personalengpässe bei hohen Krankenständen überbrücken. Auch für die Ausführung außergewöhnlich großer Aufträge kann die Beschäftigung von Zeitarbeitnehmern sinnvoll sein. Bevor Unternehmen einer Zeitarbeitsfirma einen Auftrag erteilen, sind sie verpflichtet, deren Zuverlässigkeit zu prüfen. Das bezieht sich insbesondere auf die Anmeldung der Mitarbeiter bei Berufsgenossenschaft und Sozialversicherung. Auch im eigenen Interesse vergewissern sich Auftraggeber von der Leistungsfähigkeit einer Leiharbeitsfirma. Im Rahmen der Subsidiärhaftung können entleihende Firmen für Sozialversicherungsbeiträge der entliehenen Mitarbeiter haften, wenn der Verleiher seine Beiträge an die Sozialversicherung nicht abführt.
Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Finanzämter stellen daher Zeitarbeitsunternehmen Unbedenklichkeitsbescheinigungen über die regelmäßige Erbringung der vorgeschriebenen Abgaben aus. Sie erklären gleichzeitig, dass keine Zahlungsrückstände bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind zeitlich befristet und für ein Jahr oder sechs Monate gültig. Zeitarbeitsunternehmen benötigen daher regelmäßig neue Unbedenklichkeitsbescheinigungen.
Selbstständige und Kleinunternehmer
Die Verpflichtung zur Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Auftraggebern und Behörden trifft Kleinunternehmer und Freiberufler in vielen Fällen unabhängig von ihrem Status und der Unternehmensgröße.
Was gilt für Selbstständige und Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer und Selbstständige können allein tätig sein oder Mitarbeiter beschäftigen. In der Praxis reduziert sich die Beschäftigung meist auf wenige Mitarbeiter, da der begrenzte Umsatz eines Kleinunternehmens die Zahlung hoher Lohn- und Lohnnebenkosten nicht ermöglicht. Vielfach beschäftigen Kleinunternehmen und Freiberufler Minijobber mit geringfügiger Beschäftigung. Der Verdienst für Minijobber darf regelmäßig den Betrag von 450 Euro nicht überschreiten. Lediglich in einzelnen Monaten sind Ausnahmen zulässig. Beschäftigen Kleinunternehmer und Selbstständige Minijobber, können sie die Lohnnebenkosten in Form der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sowie einer geringen Lohnsteuer übernehmen. Das ist regelmäßig der Fall, wenn geringfügig Beschäftigte nur für einen Arbeitgeber tätig sind.
Die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen ist daher auch für Kleinunternehmer möglich. Anders verhält es sich bei der Berufsgenossenschaft. Firmen, die ausschließlich Minijobber beschäftigen, melden diese nicht bei der Berufsgenossenschaft an, sodass eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausgestellt werden kann.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden sind stets unabhängig vom Status eines Unternehmens oder Selbstständigen möglich. Die Finanzämter bestätigen auch Unternehmen, die nicht zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sind, dass keine Rückstände bei der Einkommenssteuer bestehen. Zudem kann die Bescheinigung den Hinweis enthalten, dass die Firma von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes Gebrauch macht. Sofern eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die Zahlung von Gewerbesteuer benötigt wird, ist diese auch für Firmen möglich, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Inhalt dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist lediglich, dass keine Rückstände bei der Gewerbesteuer bestehen. Das können Behörden auch bestätigen, wenn keine Verpflichtung zur Zahlung vorliegt.
Unbedenklichkeitsbescheinigung und Schufa
Die Schufa als Schutzgemeinschaft für das Kreditgewerbe speichert Daten über alle Personen und Firmen in Deutschland, die mindestens ein Girokonto oder einen Mobilfunkvertrag besitzen. Weitere gespeicherte Daten beziehen sich auf
- Kreditkarten
- Kreditaufnahmen
- Kreditkündigungen durch Banken
- Ratengeschäfte
- Gerichtliche Mahnverfahren.
Sogar die Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens bei einem Zahlungsverzug kann in die Schufa-Dateien aufgenommen werden. Da die gespeicherten Daten sehr persönlich sind, ist der Personenkreis, dem eine Schufa-Auskunft genehmigt wird, sehr gering. Wer für eine Gewerbeanmeldung, die Bewerbung um die Ausführung eines Bauvorhabens oder andere Aufträge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes benötigt, muss daher nicht befürchten, dass in diesem Zusammenhang auch die Daten der Schufa abgefragt werden. Inhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzbehörden ist stets die wertungsfreie Angabe darüber, ob Steuerrückstände bestehen.
FAQ zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Obwohl die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes über die erfolgte Zahlung der Grunderwerbsteuer auf den ersten Blick nicht direkt etwas mit der Immobilienfinanzierung zu tun hat, kann sie sich auf die Auszahlung des Darlehens auswirken. Banken zahlen das Darlehen abschließend erst aus, wenn sie die Grundschuld in das Grundbuch eintragen können. Voraussetzung dafür ist, dass der neue Besitzer bereits als Eigentümer im Grundbuch vermerkt ist. Diese Eintragung erfolgt jedoch erst nach Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. Insofern ist die endgültige Darlehensauszahlung von der Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig.
Die rechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung regelt das Grunderwerbsteuergesetz. Diese Verpflichtungen treffen nicht allein den Immobilienkäufer, sondern auch den beurkundenden Notar. Er ist dazu verpflichtet, den beurkundeten Kaufvertrag der Grunderwerbsteuerstelle zusammen mit einer Anzeige über den Eigentümerwechsel, der sogenannten Veräußerungsanzeige, vorzulegen. Dazu steht ein amtliches Formular zur Verfügung. Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung bei der Finanzbehörde vorliegen. Die Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob tatsächlich eine Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer besteht oder ob der Vorgang steuerfrei ist.
Für die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen fallen unterschiedliche Kosten und Gebühren an. Einige Bescheinigungen wie die der Krankenkasse sind kostenfrei. Kommunale Ordnungsbehörden erheben regelmäßig Gebühren nach ihrer eigenen Gebührenordnung. Diese ist auf den Webseiten der meisten Städte und Gemeinden hinterlegt.
Finanzämter erheben für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Gebühr, die zwischen 5 und 15 Euro betragen kann. Da der Notar in der Regel die Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordert, übernimmt er die Gebühr zunächst und berechnet sie in seiner Abrechnung dem Grundstückskäufer.
Zusammenfassung
Für Firmen und Privatpersonen gibt es zahlreiche Anlässe, die verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen erfordern. Besonders verbreitet sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzbehörden. Sie bestätigen, dass keine Steuerrückstände bestehen oder die Grunderwerbssteuer gezahlt wurde. In besonderen Fällen benötigen auch öffentliche Einrichtungen und Behörden Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn sie Aufgaben wahrnehmen, die üblicherweise zum Angebot privater Gewerbebetriebe gehören. Der Inhalt von Unbedenklichkeitsbescheinigungen beschränkt sich stets auf die wertfreie Angabe von Daten der jeweiligen Stelle. So bestätigen Krankenkassen die Arbeitgebereigenschaft, die Anzahl der versicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter und die regelmäßige Zahlung der Sozialversicherungsabgaben. Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzbehörden beziehen sich ausschließlich auf steuerliche Leistungen. Weitere Themen gehören nicht in die Bescheinigung. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten stets rechtzeitig angefordert werden, da ihre Ausstellung bei einigen Behörden etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Das trifft insbesondere zu, wenn für die Ausstellung der Bescheinigung weitere Anfragen erforderlich sind.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.