IHK Ratgeber

Alkohol, Tabakwaren, Kaffee: Sonstige Verbrauchsteuern

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Steuer auf Alkohol, Tabak oder Kaffee? Was gilt es zu beachten?

Die Besteuerung von Alkohol, Tabakwaren und Kaffee

Unter die Besteuerung fallen folgende Konsumgüter:

  • Branntwein und branntweinhaltige Waren
  • Bier
  • Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse
  • Alkopops
  • Tabak
  • Kaffee.

Hierbei fallen Kaffeesteuer und Alkopopsteuer unter die nicht harmonisierten Verbrauchsteuern; die Branntwein-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Bier- und Tabaksteuer zählen hingegen zu den harmonisierten Verbrauchsteuern.

Informationen zum Alkoholerwerb aus EU-Staaten finden Sie hier.

Näheres zur Besteuerung der einzelnen Konsumgüter finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.

Hinweis zur Kernbrennstoffsteuer:

In Deutschland trat die Kernbrennstoffsteuer zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft. Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom. Mit Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - erklärte das Bundesverfassungsgericht das Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und nichtig.