Alkohol, Tabakwaren, Kaffee: Sonstige Verbrauchsteuern
Steuer auf Alkohol, Tabak oder Kaffee? Was gilt es zu beachten?
Die Besteuerung von Alkohol, Tabakwaren und Kaffee
Unter die Besteuerung fallen folgende Konsumgüter:
- Branntwein und branntweinhaltige Waren
- Bier
- Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse
- Alkopops
- Tabak
- Kaffee.
Hierbei fallen Kaffeesteuer und Alkopopsteuer unter die nicht harmonisierten Verbrauchsteuern; die Branntwein-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnis-, Bier- und Tabaksteuer zählen hingegen zu den harmonisierten Verbrauchsteuern.
Informationen zum Alkoholerwerb aus EU-Staaten finden Sie hier.
Näheres zur Besteuerung der einzelnen Konsumgüter finden Sie auf der Homepage der Zollverwaltung.
Hinweis zur Kernbrennstoffsteuer:
In Deutschland trat die Kernbrennstoffsteuer zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft. Besteuert wurde der Verbrauch von Kernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom. Mit Beschluss vom 13. April 2017 - 2 BvL 6/13 - erklärte das Bundesverfassungsgericht das Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz als unvereinbar und nichtig.