Ratgeber

Kleinunternehmerregelung: Was ändert sich 2025?

Im Nagelstudie richtet Frau einem Mann die Nägel
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Die Umsatzbesteuerung wird von vielen Unternehmen wegen ihres komplizierten Verfahrens kritisiert. Das Umsatzsteuergesetz (UStG) sieht für die sog. Kleinunternehmer jedoch Erleichterungen vor (§ 19 UStG). Diese Kleinunternehmerregelung ändert sich 2025, beispielsweise wird die Umsatzgrenze erhöht und es gibt Erleichterungen für grenzüberschreitende Umsätze.

Inhalt

Was hat sich sich bei der Kleinunternehmerregelung seit 1. Januar 2025 geändert?

Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2024 wurde die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG grundlegend reformiert.

Ziel war es,

  • die Regelung an die Vorgaben der EU-Richtlinie (EU) 2020/285 anzupassen
  • und die Anwendbarkeit auf grenzüberschreitende Umsätze zu erweitern (neuer § 19a UStG).

Kurz und knapp: Was ändert sich?

  • Neben einer Anhebung der Umsatzgrenzen wurde
  • ein besonderes Meldeverfahren für grenzüberschreitende Steuerbefreiungen eingeführt.
  • Diese Änderungen traten zum 1. Januar 2025 in Kraft.
  • Übt der Unternehmer seine Tätigkeit nur für einen Teil des Kalenderjahres aus, ist eine Umrechnung auf den Jahresgesamtumsatz nun nicht mehr erforderlich.

Was gilt bei der Kleinunternehmerregelung seit 2025?