Positionspapier Certified Taxable Person (CTP)

Der zertifizierte Steuerpflichtige in der Umsatzsteuer - eine mögliche Kooperationsform?

Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hat einen Vorschlag der EU-Kommission für die Konzeption eines zertifizierten Steuerpflichtigen (CTP – Certified Taxable Person) für Umsatzsteuerzwecke zum Anlass genommen, Chancen und Herausforderungen dieser Rechtsfigur näher zu untersuchen.

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Die EU-Kommission hat in ihren Vorschlägen vom 4. Oktober 2017 zur Umsetzung des MwSt-Aktionsplans unter anderem die – an den zollrechtlichen AEO angelehnte –Konzeption eines zertifizierten Steuerpflichtigen (CTP – Certified Taxable Person) für Umsatzsteuerzwecke aufgegriffen.

Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern nimmt den Vorschlag der EU-Kommission zum Anlass, Chancen und Herausforderungen des möglichen CTP-Konzeptes näher zu beleuchten. Das Positionspapier vom 10. April 2018 untersucht zum einen den Anwendungsbereich und die sinnvolle Ausgestaltung eines möglichen CTP-Konzepts. Zum anderen wirft es aber auch einen kritischen Blick auf den derzeitig vorliegenden Richtlinienvorschlag und seine Folgen für die Unternehmerschaft. Es soll Vertreter aus der Finanzverwaltung und der Politik, aber auch andere Interessierte dazu anregen, die Überlegungen in die weitere Betrachtung einzubeziehen.

Der Finanz- und Steuerausschuss der IHK für München und Oberbayern hatte sich bereits in seinem Positionspapier „Kooperation statt Konfrontation – Empfehlungen für ein zeitgemäßes Besteuerungsverfahren“ vom 13. April 2016 mit modernen steuerlichen Kooperationsinstrumenten befasst. Hierin werden unter anderem Überlegungen zu neuen verfahrensrechtlichen Kooperationskonzepten vorgestellt, die an die Nutzung eines klar strukturierten Tax-Compliance-Ansatzes anknüpfen und sich in Teilen an die im Zollrecht verankerte Figur des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO – Authorized Economic Operator) anlehnen.

Die Spitzenorganisationen der gewerblichen Wirtschaft haben am 24. August 2018 mit ihrer Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag zur technischen Umsetzung des künftigen MwSt-Systems gegenüber der EU-Kommission Bedenken zum Vorschlag eines künftigen MwSt-Systems geäußert. Bereits am 27. Februar 2018 hatten sich die Verbände mit einer Stellungnahme für ein verständliches und rechtssicheres europäisches Mehrwertsteuersystem eingesetzt. Die Stellungnahmen sind im Downloadbereich abrufbar.