Die Besteuerung der Digitalwirtschaft
Was bringt die neue EU-Digitalsteuer den Unternehmen? Die IHK hat das ifo-Institut mit einer Analyse beauftragt. Das Ergebnis fällt klar aus: Die bisher auf EU-Ebene vorgestellten Pläne überzeugen nicht im Geringsten. In der globalisierten Wirtschaftswelt, die durch einen immer intensiver werdenden Standortwettbewerb geprägt ist, birgt jede neue Unternehmenssteuer große Risiken.
Kritikpunkte an der Digitalsteuer
- Digitalsteuer ist ertragsunabhängig
Die Digitalsteuer ist ertragsunabhängig angelegt, weil sie sich auf Umsätze bezieht. Das ist ein klarer Bruch mit der bisherigen Steuersystematik und würde das Steuersystem eindeutig in die falsche Richtung entwickeln. Die Digitalsteuer wäre in Zeiten geringer Gewinne oder im Fall von Verlusten eine Substanzsteuer. Das kann in einem Abschwung die Finanzlage der Unternehmen überstrapazieren und damit krisenverstärkend wirken. Für Start-Ups und wachsende Unternehmen sind solche Substanzsteuern ebenfalls äußerst nachteilig. - Abgrenzung von digitaler und nicht-digitaler Wirtschaft ist schwierig
Es ist äußerst fraglich, wie eine sachgerechte Abgrenzung der digitalen von der nicht-digitalen Wirtschaft in der Praxis möglich ist. Grundsätzlich wird es in Zukunft keine Bereiche in der Wirtschaft geben, die nicht digital sind. Dies betrifft auch die Auto- und Maschinenbauer, Chemie- und Pharmaunternehmen sowie den Mediensektor. Digitale Geschäftsmodelle, Kundendaten, Schnittstellen werden für alle Unternehmen in allen Branchen eine immer wichtigere Rolle spielen – überall sind digitale Inhalte und Prozesse die Wachstumstreiber. - Digitalsteuer lohnt sich vermutlich nicht
Nach der ifo-Anlayse liegt der an den deutschen Fiskus fließende Anteil am Nettoaufkommen der EU-Digitalsteuer voraussichtlich zwischen 500 und 800 Millionen Euro. Innerhalb der EU wären die deutschen Unternehmen mit etwa 345 Millionen Euro am stärksten mit der Digitalsteuer belastet und damit im EU-Vergleich die Verlierer. - Steilvorlage für zusätzliche Steuerbelastung durch globale Handelspartner
Der mit einer Digitalsteuer vom Zaun gebrochene Systemwechsel zu einer stärkeren Besteuerung von Umsätzen – als Indikator des Ortes der Wertschöpfung – würde unseren globalen Handelspartnern eine Steilvorlage für die zusätzliche Besteuerung europäischer Güter liefern. Für die USA wäre die Digitalsteuer ein weiterer Konfliktpunkt in den schwelenden Handelsquerelen. - Strafsteuer der USA würde deutsche Wirtschaft belasten
Die bayerische Wirtschaft schickt mehr als 40 Prozent ihrer Exporte in Drittstaaten außerhalb der EU. Im Vorjahr gingen allein Waren im Wert von 21,5 Milliarden Euro aus Bayern in die USA, bezogen auf ganz Deutschland belief sich das Exportvolumen in die USA auf 111,5 Milliarden Euro. Hypothetisch und stark vereinfacht überschlagen, würde eine als US-Gegenmaßnahme erlassene Steuer von ebenfalls drei Prozent auf diese in den USA erzielten Umsätze die deutschen Exporte mit 3,3 Milliarden Euro belasten. - Immer mehr Unternehmen laufen Gefahr, durch die neue Steuer belastet zu werden
Viele heimische Betriebe können zukünftig durch digitale Aktivitäten in die neue Steuer hineinwachsen. Stichwort dazu ist das „Internet of Things/Industrie 4.0“. Hier dürfen den Unternehmen keine digitale Strafsteuer auferlegt werden. Sie müssten im Gegenteil dabei unterstützt werden, in diesem vielversprechenden, aber auch herausfordernden neuen Geschäftsfeld zu wachsen. Es muss darauf geachtet werden, dass digitale Innovationen in Deutschland und Europa nicht gehemmt werden. Eine Digitalsteuer würde die Entwicklung der digitalen Wirtschaft behindern. Das kann nicht gut für den Standort sein. - Beharrungsvermögen einer neuen Steuer
Die Erfahrung lehrt auch: Eine einmal eingeführte Steuer – selbst wenn sie nur übergangsweise gelten soll – hat ein sehr starkes Beharrungsvermögen und produziert immer zusätzliche Bürokratie.
Die ifo-Analyse "Die Besteuerung der Digitalwirtschaft" finden Sie hier zum Download.