Bundeskanzleramt Berlin

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Ratgeber

Welche Gesetzesvorhaben sind derzeit in der Pipeline?

Im Folgenden finden Sie ausgewählte Neuerungen im Überblick.

Welche Maßnahmen enthält das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland?

Änderungen

Am 18. Juli 2025 wurde das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht. Wesentliche Maßnahmen sind:

  • Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens - „Investitions-Booster“ (§ 7 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes – EStG)
  • Schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes ab dem 1. Januar 2028 von derzeit 15 % auf 10 % ab 2032 (§ 23 Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes – KStG)
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes für nicht entnommene Gewinne von derzeit 28,25 % auf 25 % ab dem VZ 2032 (§ 34a Abs. 1 Satz 1 Satz 1 EStG)
  • Einführung einer arithmetisch-degressiven Abschreibung für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (§ 7 Absatz 2a – neu – EStG)
  • Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei der sog. Dienstwagenbesteuerung für die Begünstigung von Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 Nummer 3 und Satz 3 Nummer 3 EStG)
  • Ausweitung des Forschungszulagengesetzes (§ 3 des Forschungszulagengesetzes – FZulG)

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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Hinweis

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