Die elektronische Bilanz
Alle Bilanzierungspflichtigen oder freiwillig Bilanzierenden sind zur Abgabe einer E-Bilanz, d. h. zur elektronischen Übermittlung der Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), verpflichtet. Es besteht keine Freiwilligkeit oder Wahlmöglichkeit, die Abgabe der Unterlagen in Papierform wird durch die Übermittlung per Datenfernübertragung ersetzt.
Diese Neuregelung wurde bereits im Jahr 2008 durch das Steuerbürokratieabbaugesetz in den neuen § 5b Einkommensteuergesetz (EStG) aufgenommen. Die elektronische Übermittlung gilt somit unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens.
Das endgültige Anwendungsschreiben zur Einführung der E-Bilanz veröffentlichte das Bundesfinanzministerium (BMF) am 28. September 2011. Danach musste die elektronische Übermittlung der Bilanz und der GuV erstmals für Wirtschaftsjahre erfolgen, die nach dem 31. Dezember 2011 begannen. Auch aufgrund intensiver Interessenvertretung der IHK-Organisation wurde in das BMF-Schreiben eine Nichtbeanstandungsregelung (vgl. Randziffern 26 und 27) aufgenommen. Für das erste hiervon betroffene Wirtschaftsjahr (das heißt das Wirtschaftsjahr 2012 bei kalendergleichen, beziehungsweise 2012/13 bei abweichendem Wirtschaftsjahr) war die Erstellung der E-Bilanz für das Jahr 2012 freiwillig und eine Abgabe in Papierform zulässig. Demnach beanstandete die Finanzverwaltung es nicht, wenn die Bilanz und die GuV für dieses Wirtschaftsjahr noch nicht elektronisch, sondern letztmals in Papierform abgegeben werden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die erste E-Bilanz verpflichtend im Jahr 2014 für Wirtschaftsjahre, die in 2013 beginnen, eingereicht werden musste.
Taxonomie für E-Bilanz
Die steuerliche Taxonomie ist ein spezielles Datenschema, das von der Finanzverwaltung für Zwecke der E-Bilanz vorgegeben wird. Mit Schreiben vom 21. Juni 2022 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die aktualisierten Taxonomien (Version 6.6) für die E-Bilanz veröffentlicht. Die neuen Taxonomien (Kern- und Branchentaxonomien) werden von der Finanzverwaltung unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereitgestellt.