Patent, Gebrauchsmuster - Die häufigsten Fragen & Antworten

Technische Erfindungen und Knowhow schützen

Ein wichtiges Kapital jedes Unternehmers sind neue Ideen. Gute Ideen werden jedoch häufig kopiert und verlieren dadurch ihren unternehmerischen Wert. Besonders hoch ist der Marktwert technischer Erfindungen, gerade hier sind jedoch die Investitionen in Forschung und Entwicklung für das Unternehmen besonders hoch. Um eine Erfindung gegen Nachahmung zu schützen und ihren Marktwert zu erhalten, kann sie als Patent oder Gebrauchsmuster eingetragen werden.

Hier finden Sie die "Häufigsten Fragen & Antworten" zum Patent und Gebrauchsmuster in Deutschland, europaweit und international.
Weitere Informationen für Anmelder von Patenten und Gebrauchsmustern sowie Antragsformulare für die einzelnen Schutzrechte finden Sie auf der Webseite des Deutschen Patent- und Markenamts (www.dpma.de), siehe auch rechts unter "Weiterführende Links".

Schutz von Patent und Gebrauchsmuster - FAQs

Schutzfähig sind alle technischen Erfindungen, die neu sind, eine ausreichende Erfindungshöhe aufweisen und gewerblich anwendbar sind.

  • Neuheit: Wenn die Erfindung über den bekannten Stand der Technik hinausgeht.
    „Stand der Technik“ sind alle technischen Kenntnisse, die zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Tag der Anmeldung an irgendeinem Ort der Welt durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind.
  • Erfindungshöhe: Es muss eine erfinderische Tätigkeit vorliegen, d.h. die Erfindung darf für einen Fachmann nicht naheliegend aus dem Stand der Technik hervorgehen. Geringfügige Neuerungen sind daher nicht schutzfähig.
  • Gewerbliche Anwendbarkeit: Die Erfindung muss im Rahmen eines gewerblichen Betriebs herstellbar und verwendbar sein.


Hinweis

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und eine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir daher keine Haftung übernehmen. Eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist allein der Rechtsanwaltschaft vorbehalten.