Gewerbeerlaubnis

Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c GewO)

immobilienverwalter

Wenn Sie gewerbsmäßig als Immobilienmakler, Darlehensvermittler (mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1 GewO), Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 34c GewO der zuständigen Behörde. In Bayern (mit Ausnahme des Kammerbezirks der IHK Aschaffenburg) ist dies die IHK für München und Oberbayern.

Inhalt

Welche Tätigkeiten fallen unter die Erlaubnispflicht nach § 34c GewO?

Wie beantrage ich eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO?

Wie teile ich Änderungen mit?

Wenn sich Ihre Daten ändern, teilen Sie dies bitte der zuständigen IHK mit. Dies gilt insbesondere bei Änderung

  • des Namens/der Firma
  • der betrieblichen Anschrift
  • der gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen
  • von Betriebs-/Zweigniederlassungsleitern

Formulare zur Mitteilung solcher Änderungen und die Möglichkeit zum Upload finden Sie hier.

Wie verzichte ich auf eine/mehrere Erlaubnis/-se nach § 34c GewO?

Sofern Sie auf Ihre Erlaubnis/-se nach § 34c GewO ganz oder teilweise verzichten möchten, können Sie dies der IHK für München und Oberbayern mit diesen Formularen mitteilen.

Bitte senden Sie Ihre ausgefüllte und unterschriebene Verzichtserklärung als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter per Post an die

IHK für München und Oberbayern
VIII-4
Max-Joseph-Str. 2
80333 München

Formulare für den vollständigen Verzicht:

Formulare für den Teilverzicht:

Gesetzliche Neuerungen

Rechtsgrundlagen