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Liquidation einer GmbH, OHG, KG oder eGbR - so geht es

Checkliste
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Zur Betriebsaufgabe gehört die Liquidation. Die Löschung einer Gesellschaft darf erst mit Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Liquidationsverfahren erfolgen. Was müssen Sie dabei beachten? Welche Unterschiede gibt es zwischen den verschiedenen Rechtsformen? Nutzen Sie unsere Checklisten!

Inhalt

Worum geht es bei einer Liquidation?

Um ein eingetragenes Unternehmen zu beenden, muss dieses liquidiert werden. Bei der Liquidation geht es um die Auflösung des Unternehmens. Dabei müssen bestimmte Dinge erledigt werden, wichtig ist vor allem die Reihenfolge. Eine Rolle spielt auch die Rechtsform des Unternehmens. Erst die Liquidation führt zur Vollbeendiung/Löschung.

Bei der Auflösung eines Unternehmens geht es im Wesentlichen um

  • den Verkauf aller Vermögensgegenstände
  • die Begleichung aller Verbindlichkeiten
  • die Verteilung der verbleibenden Mittel
  • Abmeldung aus dem Handelsregister.

Eine Liquidation ist etwas anderes als eine Insolvenz. Eine Insolvenz muss beim Gericht beantragt und von diesem genehmigt werden. Mehr Infos zur Insolvenz finden Sie hier.

Liquidation einer Personenhandelsgesellschaft (OHG/KG)

Vorabüberlegung (Personenhandelsgesellschaft):
Insolenz? Wenn ja - Stellen eines Insolvenzantrages
Wenn keine Insolvenz - Auflösung/Überlegung aus welchen Gründen
Erster Schritt zur Auflösung der Personenhandelsgesellschaft (§§ 138 ff HGB):
Auflösungsbeschluss mit mind. 3/4 Mehrheit
notarielle Anmeldung der Auflösung an das Handelsregister durch sämtliche Gesellschafter
notarielle Anmeldung der Liquidatoren und ihrer Vertretungsbefugnisse durch sämliche Gesellschafter
Beginn der Liquidation/Auseinandersetzung der Personenhandelsgesellschaft (§§ 144, 148 HGB):
Erstellung der Liqudiationseröffnungsbilanz unmittelbar nach Auflösung
Beendigung der laufenden Geschäfte
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Konto, Telefon, Miete)
Einziehung von Forderungen
Befriedigung der Gläubiger
Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen
Erstattung der geleisteten Beiträge gegenüber Gesellschaftern
Auftritt mit dem Zusatz "i.L." in der Firma
Gewerbeabmeldung
Pflicht zur Buchführung und Jahresabschlusserstellung (bleibt in dieser Phase unberührt)
Mitteilung an die Krankenkasse
Vollbeendigung der Personenhandelsgesellschaft:
Erstellung der Liqudiationsschlussbilanz und Übermittlung an das Finanzamt
Verteilung des verbleibenden Vermögens unter den Gesellschaftern (nach dem Verhältnis der Kapitalanteile)
Löschung (§ 150 HGB):
Notarielle Anmeldung des Erlöschens zum Handelsregister
  
Aufbewahrung der Gesellschaftsunterlagen bei einem Gesellschafter oder einem Dritten

Liquidation einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Vorabüberlegungen:
Liegt Insolvenz vor? Wenn ja Insolvenzantrag stellen
Liegt Vermögenslosigkeit vor? Prüfen ob Insolvenz oder Amtslöschung
Liegen Gründe für eine Auflösung vor?
Beginn der Auflösung und erste Schritte für GmbH/UG (haftungsbeschränkt):
Auflösungsbeschluss mit Festlegung des Auflösungszeitpunktes (keine Rückwirkung möglich)
Vereinbarung eines Notartermines
Bestellung des/der Liquidatoren (idR der/die bisherigen Geschäftsführer)
notarielle Anmeldung der Auflösung sowie der Liquidatoren zum Handelsregister
Bekanntmachung der Auflösung durch Gläubigeraufruf im elektronischen Bundesanzeiger; Beginn des Sperrjahres
Erstellung der Schulssbilanz der werbenden Gesellschaft
Veröffentlichung der Schlussbilanz im elektronischen Bundesanzeiger
Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz auf den Tag des Auflösungsbeschlusses
Veröffentlichung der Liquidationseröffnungsbilanz beim elektronischen Bundesanzeiger
Anpassung der Firma mit dem Zusatz "i.L."
Aufgaben während des Sperrjahres/Liquidationsphase :
Beendigung der laufenden Geschäfte
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Konto, Telefon, Miete)
Erfüllung von Gläubigerforderungen
Einziehung von offenen Forderungen
Verkauf von Waren und Restbeständen
Verwertung des Vermögens der GmbH
Aufstellung der steuerlichen Liquidationsbilanz
Aufstellung der Handelsbilanz und Veröffentlichung dieser im elektronischen Bundesanzeiger während der Liquidationsphase
Abgabe von Steuererklärungen
Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung mit dem zuständigen Gewerbeamt abstimmen
Nach Ablauf des Sperrjahres/ Beendigung der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt):
Erstellung der Liquidationsschlussbilanz
Ausgleich von eventuellen Steuerverbindlichkeiten
Erstellung der Liquidationsschlussrechnung über das zu verteilende Vermögen
Verteilung des Vermögens
notarielle Anmeldung des Erlöschens der GmbH
  
Verwahrung der Bücher und Schriften für die Dauer von 10 Jahren

Liquidation einer eGbR

Vorabüberlegung für die eGbR:
Feststellung, ob Fall einer Insolvenz vorliegt? Wenn ja, dann Insolvenzantrag
Auflösung (§§ 729-734 BGB) (eGbR):
Feststellung des Auflösungsgrundes
Beschluss der Gesellschafter über die Auflösung
Vereinbarung eines Notartermines
Anmeldung der Auflösung zum Gesellschaftsregister
Anmeldung der Liquidatoren und deren Vertretungsbefugnis durch sämtliche Gesellschafter
Durchführung der Liquidation (§§ 735-739 BGB) (eGbR):
Herausgabe von Gegenständen Dritter
Vollständige Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld
Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger
Rückerstattung der Beiträge an die Gesellschafter
Schlussabrechnung
Gewerbeabmeldung
Vollbeendigung (§ 737 BGB) (eGbR):
Verteilung von Überschüssen an die Gesellschafter nach Verhältnis der Anteile am Gewinn und Verlust
Einziehung von Nachschüssen bei Fehlbeträgen durch die Gesellschafter
Meldung zum Finanzamt
Mitteilung an Krankenkasse
Mitteilung an Rentenversicherungsträger
Löschung ( § 738 BGB) (eGbR):
notarielle Anmeldung des Erlöschens zum Gesellschaftsregister
Sonderfall: Liquidationslose Vollbeendigung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (GbR)
Gesellschaftsvermögen geht in diesem Fall im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über (keine Anwachsung)