Ratgeber

Beendigung einer GbR/eGbR

Frau schließt Türe hinter sich
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Das Ende einer GbR/eGbR vollzieht sich in mehreren Schritten. Zunächst muss die GbR/eGbR aufgelöst werden. Anschließend erfolgt die Liquidation, bevor es zur Vollbeendigung kommt. Eine eingetragene GbR (eGbR) muss dazu noch im Gesellschaftsregister gelöscht werden.

Inhalt

1. Schritt: Auflösung

Gründe für die Auflösung einer GbR/eGbR:

  • Ablauf der Zeit
  • Insolvenz eines Gesellschafters
  • Kündigung der Gesellschaft
  • Auflösungsbeschluss
  • Zweck wurde erreicht oder Erreichung ist unmöglich geworden
  • Vertraglich vereinbarte Auflösungsgründe

Ist die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen, ist die Auflösung von sämtlichen Gesellschaftern anzumelden. Dies gilt nicht für den Fall der Insolvenz. In diesem Fall wird die Auflösung mit dem Grund von Amts wegen eingetragen.

Achtung: Ausscheiden eines Gesellschafters führt nicht zur Auflösung!

Ausscheidungsgründe sind:

  • Tod eines Gesellschafters
  • Kündigung der Mitgliedschaft eines Gesellschafters
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
  • Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters
  • Ausschließung des Gesellschafters aus wichtigem Grund

Ausscheiden führt nur dann zur Auflösung der Gesellschaft, wenn der Gesellschaftsvertrag dies so explizit regelt.

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2. Schritt: Liquidation

Die Durchführung der Liquidation erfolgt grundsätzlich nach der Auflösung. Nur eine Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit erfolgt ohne Liquidationsverfahren. Zur Liquidation sind alle Gesellschafter berufen, wenn nicht vertraglich etwas anderes geregelt wurde. Bei einer eGbR sind der/die Liquidator/en im Gesellschaftsregister einzutragen.

Die Liquidatoren haben folgende Aufgaben:

  • laufende Geschäfte zu beendigen
  • Forderungen der Gesellschaft einzuziehen
  • Vermögen der Gesellschaft in Geld umzusetzen
  • Gläubiger zu befriedigen
  • Rückerstattung der geleisteten Beiträge der Gesellschafter

Achtung: Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Vermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den verbleibenden Gesellschafter über.


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3. Schritt. Vollbeendigung

Nach dem Abschluss der Liquidation erfolgt die Vollbeendigung. Für eingetragene GbRs (eGbR) muss hierzu das Erlöschen von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Gesellschaftsregister notariell angemeldet werden.

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