IHK Ratgeber

Gesellschaftsrecht: Online ins Handelsregister

GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) können sich vom 1. August 2022 an elektronisch ins Handelsregister eintragen lassen. Doch das gilt noch nicht in jedem Fall.

Online ins Handelsregister: Was geht jetzt?

Gründung von GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Zum 01.08.2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) im Wege eines Online-Verfahrens gegründet werden.

  • Dies betrifft dabei zunächst nur die reinen Bargründungen.
  • Sachgründungen oder gemischte Gründungen sind hiervon noch ausgenommen.

Ab 01.08.2023 wird aber auch ür Sachgründungen oder gemischte Gründungen das Online-Verfahren zulässig sein.

Beglaubigung von Registeranmeldungen

Ebenso ist die Beglaubigung von Handelsregister-Anmeldungen aller Rechtsformen (ausgenommen Vereine) ab dem 01.08.2022 online zulässig.

Für Anmeldungen zum Vereinsregister steht das Online-Verfahren erst ab 01.08.2023 zur Verfügung.

Was bedeutet "Online-Verfahren"?

  • Online bedeutet, dass für das notarielle Verfahren nicht mehr zwingend die Präsenz bei einem zuständigen Notar erforderlich ist, sondern auch von zu Hause oder unterwegs gegründet werden kann.
  • Gesetzlich wurde dafür der Weg der notariellen Videokommunikation geschaffen.
  • Das Videokonferenzverfahren mit dem Notar soll mittels digitaler Identifizierung und elektronischer Unterschrift Datensicherheit gewährleisten.

Was benötigen Sie für das Online-Verfahren?

Für die Teilnahme am Online-Verfahren benötigen Sie die von der Bundesnotarkammer eingerichtete App, einen amtlichen Ausweis mit einer eID-Funktion, sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis.

Nähere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesnotarkammer unter: Notar.de - Online-Verfahren