"Ich schließe!": Das muss ich beachten, wenn ich mein Einzelunternehmen beende
Sie möchten Ihr Einzelunternehmen aufgeben und alle betrieblichen Tätigkeiten einstellen? Wir informieren Sie über die wichtigsten Schritte.
Inhalt
- Was ist eine Betriebsaufgabe?
- Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise?
- Gibt es Alternativen zur Betriebsaufgabe?
- Rund um die Aufgabe der Selbstständigkeit - Checkliste für Einzelunternehmen
- Grundlegende Überlegungen
- Betriebsaufgabe und Mitarbeiter
- Betriebsaufgabe und Geschäftspartner, Kunden und Öffentlichkeit
- Betriebsaufgabe und Räumlichkeiten, Mobiliar, Maschinerie, Fahrzeuge und Lagerrestbeständige
- Betriebsaufgabe und Behörden sowie andere öffentliche Stellen
- Was ist für die Zukunft zu tun?
Was ist eine Betriebsaufgabe?
Eine Betriebsaufgabe im rechtlichen Sinne ist gegeben, wenn Sie sich entscheiden, Ihren Betrieb aufzugeben und alle betrieblichen Tätigkeiten endgültig einstellen. Eine Betriebsaufgabe ist ebenfalls gegeben, wenn Sie alle wesentliche Betriebsgrundlagen Ihres Unternehmens innerhalb kurzer Zeit veräußern oder in Ihr Privatvermögen überführen.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen komplexen Vorgang handelt, der sich über einen gewissen Zeitraum erstrecken kann. I. d. R. dauert eine Betriebsaufgabe 6 bis 12 Monate. Die Angemessenheit des Betriebsaufgabenzeitraums ergibt sich aus dem Einzelfall.
Befindet sich Ihr Unternehmen in der Krise?
Kein Fall einer Betriebsaufgabe ist, wenn das Unternehmen insolvent ist. Falls Ihr Unternehmen sich in der Krise befindet, informieren Sie sich umgehend über das Thema Insolvenz.
Hier zum IHK-Ratgeber zum Insolvenzrecht
Gibt es Alternativen zur Betriebsaufgabe
Ja, Sie können Ihr Gewerbe ruhen lassen oder veräußern bzw. an einen Nachfolger übergeben.
Rund um die Aufgabe der Selbstständigkeit - Checkliste für Einzelunternehmen
Grundlegende Überlegungen
Worüber sollten Sie sich Gedanken machen? | Erledigt? |
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Beginn der Betriebsaufgabe (Wann?) | ✓ |
Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern (Wann?) | ✓ |
Finanzierung während und nach der Betriebsaufgabe | ✓ |
Mitarbeiter
Was ist zu tun? | Erledigt? |
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Kündigung oder Aufhebungsvertrag (Achtung! Anhörung des Betriebsrates / Sonderregel für Mitarbeiter in Mutterschutz, in Elternzeit, Schwerbehinderte, Mitglieder des Betriebsrates / Sonderregel bei Massenentlassung: Anzeige beim Arbeitsamt vor der Kündigung) | ✓ |
Gewährung oder Abgeltung von Resturlaub | ✓ |
Ansprüche aus Arbeitsvertrag / Betriebsvereinbarung / Tarifvertrag | ✓ |
Arbeitspapiere und -zeugnisse | ✓ |
Abmeldung Sozialversicherung | ✓ |
Mitteilung an Berufsgenossenschaften | ✓ |
Suche nach geeigneter Ausbildungsstätte für Auszubildende (Unterstützung bei der Suche finden Sie unter https://www.ihk-lehrstellenboerse.de/) | ✓ |
Geschäftspartner, Kunden & Öffentlichkeit
Was ist zu tun? | Erledigt? |
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Mitteilung an Lieferanten und Gläubiger | ✓ |
Kündigung der Liefer- und Darlehensverträge | ✓ |
Kündigung der Telefon- / Internet-Verträge | ✓ |
Kündigung weiterer Dienstleistungsverträge (z. B. Marketing-Agentur / Software-Lizenz / Steuerberatung / Buchführung / Liefer-Service / Postfach / Tresor) | ✓ |
Widerruf der Einzugsermächtigungen / Löschung der Daueraufträge | ✓ |
Kündigung der Kreditkartenverträge | ✓ |
Auflösen der Bankkonten und Depots | ✓ |
Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung | ✓ |
Einladung der Kunden zum Räumungsverkauf und Aufruf zum Einlösen von Gutscheinen | ✓ |
Anpassung des Internet-Auftritts und der Einträge im Telefonbuch | ✓ |
Räumlichkeiten, Mobiliar, Maschinerie, Fahrzeuge und Lagerrestbestände
Was ist zu tun? | Erledigt? |
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Kündigung der Miet- / Pachtverträge | ✓ |
Vorbereitung der Räumlichkeiten für die Abgabe | ✓ |
Kündigung der Wasser- / Strom- / Abfallentsorgungsverträge | ✓ |
Kündigung der Leasing- / Service- und Wartungsverträge | ✓ |
Um- / Abmeldung der Fahrzeuge | ✓ |
Räumungsverkauf | ✓ |
Behörden & andere öffentliche Stellen
Was ist zu tun? | Erledigt? |
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Abmeldung beim Gewerbeamt | ✓ |
Betriebsaufgabeerklärung an Finanzamt | ✓ |
Erstellung einer Schlussbilanz und Ermittlung des laufenden Gewinns bzw. Verlustes sowie des Aufgabengewinns / -verlustes | ✓ |
Steuererklärung an Finanzamt | ✓ |
Bei Eintragung im Handelsregister Antrag auf Löschung (über Notar) | ✓ |
Mitteilung an IHK, ggf. auch an Handwerkskammer | ✓ |
Mitteilung an Statistisches Landesamt | ✓ |
Abmeldung beim ARD, ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) | ✓ |
Rückzahlung eventuell in Anspruch genommener öffentlichen Fördermittel (z. B. Zuschüsse / vergünstigte Darlehen / Bürgschaften), siehe Mindestbehaltezeit. | ✓ |
Für die Zukunft
Was ist zu tun? | Erledigt? |
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Übergabe der offenen Aufträge an ein anderes Unternehmen | ✓ |
Abschluss einer Betriebshaftpflicht-Nachversicherung | ✓ |
Abschluss eines Post-Nachsendeauftrages | ✓ |
Aufbewahrung der Geschäfts- und Steuerunterlagen | ✓ |
Mitteilung an Ihre Krankenkasse (Statusänderung) | ✓ |
Mitteilung an Ihre Rentenversicherungsträger, ggf. Antrag auf Rente | ✓ |
Hinweis
Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch aufVollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durcheinen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.