Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit dem 18. August 2006 in Kraft. Es hat erhebliche Auswirkungen für die Unternehmen, insbesondere auf die Personalarbeit.
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden vier EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz muss insbesondere bei der Personalarbeit beachtet werden.
Wichtig für die Praxis:
- Sämtliche Abläufe in der Personalarbeit sollten auf Diskriminierungsfreiheit überprüft werden.
- Alle Mitarbeiter, insbesondere Personalverantwortliche und Führungskräfte, sollten geschult werden.
- Damit auf Vorwürfe schnellstmöglich reagiert werden kann, sollte ein Beschwerdemanagement eingeführt werden.
- Alle Personalentscheidungen sollten - unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen - diskriminierungsfrei dokumentiert werden.
- Insbesondere bei Stellenausschreibungen muss auf neutrale Formulierungen geachtet werden.
- Bei Vorstellungsgesprächen sollten auf Arbeitgeberseite zwei Personen anwesend sein.
Im IHK-Merkblatt finden Sie Hinweise zum arbeitsrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.