Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage ist mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern für jeden Arbeitnehmer zu zahlen. Für die Umlagepflicht ist die Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes irrelevant. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, die Verpflichtung zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage. Auch eine Bagatellgrenze gibt es nicht.
Die Umlagepflicht gilt unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer im Inland beschäftigen, die Verpflichtung zur Zahlung der Insolvenzgeldumlage.
Insolvenzgeldumlage 2023
Im Jahr 2023 ist die Umlage von 0,09 Prozent auf 0,06 Prozent gesenkt worden. 2024 wird es bei diesem Satz bleiben. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervor.