IHK Ratgeber

Infektionsschutz: Auswirkungen auf Ihren Betrieb

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Was tun, wenn Mitarbeiter infiziert sind? Welche Entschädigung bringt das Infektionsschutzgesetz?

Hygiene und Infektionsschutz: Allgemeine Vorschläge für alle Unternehmen

Grundsätzliches Ziel für alle Unternehmen ist, die Ansteckungsgefahren zu minimieren bzw. auszuschließen und die Arbeit zu entzerren. Die ‎‎Aufzählung der möglichen Maßnahmen und Vorschläge stellt keine Priorisierung dar.‎

In Bezug auf Mitarbeiter und Mitarbeitereinsatz

  • Abstand zwischen den Mitarbeitern gewährleisten, ggf. durch rollierende Einsatzpläne und Homeoffice entzerren.
  • Nach Möglichkeit Öffnungszeiten ausweiten, um Frequenz zu reduzieren
  • Tätigkeiten ohne Kundenkontakt (z.B. Auffüllen von Regalen, Lager, Disposition etc.) nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftsöffnungszeiten legen bzw. räumlich abtrennen
  • Regelmäßig Mitarbeiterschulungen durchführen zu Hygienefragen und zu Verhaltensregeln (mit Bestätigung durch die Mitarbeiter)
  • Zugangstüren, soweit nicht berührungslos öffnend, offenstehen lassen bzw. fortlaufend desinfizieren
  • Schichtzeiten überschneidungsfrei einrichten
  • Arbeitsgruppen / Teams zeitlich und räumlich trennen und Pausenzeiten versetzt legen
  • Soweit möglich Besprechungen nur telefonisch bzw. als Videokonferenz durchführen
  • Nur zwingend notwendige Geschäftsreisen durchführen
  • Dokumentenübergaben (sofern nicht papierlos möglich) möglichst ohne Kontakt organisieren, ggf. mit Zwischenablage-Stationen – wenn nicht möglich, Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionsmittel bereitstellen

In Bezug auf die Räumlichkeiten/ Umgebung/ Ausstattung

  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion aller häufig zu berührenden Flächen (Griffe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens, Armaturen)
  • Ausreichend Schutzmaterial (z.B. Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe, Desinfektionsmittel etc.) vorhalten bzw. besorgen
  • Informationen für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten etc. über die einzuhaltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen gut sichtbar anbringen, ggf. in gängigen Fremdsprachen
  • Bereitstellung von mobilen Lösungen für Mitarbeiter und Kunden für häufiges Desinfizieren
  • Einmal-/Schutzhandschuhe für alle Beschäftigten bereitstellen, die in Hautkontakt mit Kunden kommen bzw. für alle Beschäftigten, die in Kontakt mit gleichen Flächen wie Kunden oder andere Beschäftigte kommen (z.B. Dokumente, Bedien-Tastaturen, Touchscreens, ...)
  • Handschuhe bereitstellen für Kunden im Falle von „berührungs-affinen“ Sortimenten (Obst etc.)
  • Regelmäßige und in kurzen Abständen durchzuführende Desinfektion von Toiletten
  • Räume regelmäßig belüften
  • Digitalisierung vorantreiben und Homeoffice-Lösungen umsetzen
  • Wo möglich Online-Abwicklung von Geschäftsvorgängen anbieten, ggf. mit Versandoptionen

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Hinweis

Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.