Corona: Was können Unternehmen tun?
Corona-Regeln sind längst ausgelaufen, aber die Infektionswelle rollt wieder an. Was können Unternehmen tun?
Inhalt
Testen, Masken und Infektionsschutz
Im Rahmen des Arbeitsschutzes haben Unternehmen die Verpflichtung zum Infektionsschutz, ganz unabhängig von Corona.
Im Regelfall werden derzeit keine weiteren Maßnahmen erforderlich sein. Trotzdem muss bei den ohnehin stets durchzuführenden Gefährdungsbeurteilungen das Infektionsrisiko berücksichtigt werden. Je nach Konstellation müssen Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Was genau im Einzelfall zu tun ist, ist je nach konkreter Konstellation unterschiedlich.
- Orientieren Sie sich an den Handlungsempfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Im konkreten Fall können Sie sich bei den Berufsgenossenschaften beraten lassen.
- Eine Maskenpflicht kommt eher nicht in Frage. Trotzdem können das Tragen von Masken sowie Corona-Tests sinnvolle Maßnahmen sein. Orientieren können Sie sich zudem an den nicht verpflichtenden Hygienekonzepten.
Umgang mit positiv auf Corona Getestete
Eigenverantwortung ist gefragt
- Für positiv auf Corona getestete Personen besteht keine Isolationspflicht mehr.
- Positiv Getestete, die keine Symptome haben, dürfen Arbeiten gehen.
- Wer Symptome hat, sollte möglichst zu Hause bleiben.
- Corona-Positive sollten Masken tragen, sobald sie ihre Wohnung verlassen.
Mehr Infos gibt es im Handlungsleitfaden des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Hinweis
Die Informationen und Auskünfte der IHK für München und Oberbayern sind ein Service für ihre Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Sie können eine Beratung im Einzelfall (z.B. durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Unternehmensberater etc.) nicht ersetzen.