Abgrenzung zum Handwerk
Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist. Die Informationen, die wir in dieser Rubrik für Sie eingestellt haben, sollen Ihnen eine erste Orientierungshilfe zur Abgrenzung geben.
IHK oder HWK - Frage der Kammerzugehörigkeit
Unternehmen und Betriebe, die sowohl handwerklich als auch gewerblich tätig sind (Mischbetriebe), stellen sich oft die Frage, ob sie Mitglied der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder sogar beider Kammern sind.
Unser Merkblatt zur Abgrenzung Handwerk und Kammerzugehörigkeit gibt Antwort auf diese Frage.
Die Abgrenzung zum Handwerk befasst sich mit der Frage, ob für die zulässige Ausübung einer Tätigkeit der Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist oder nicht.
Einen ersten Überblick über 'zulassungspflichtige', 'zulassungsfreie' und 'handwerksähnliche' Tätigkeiten oder solche, die überhaupt nicht dem Handwerk zuzuordnen sind, gibt unser Merkblatt zur Abgrenzung zum Handwerk.
Die Novelle der Handwerksordnung ist am 14.02.2020 in Kraft getreten und hat in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder eingeführt. Welche Betriebe betroffen sind, wie der Bestandsschutz geregelt ist sowie weitere Informationen gibt es hier: Rückvermeisterung
Branchen, bei denen die Abgrenzung zum Handwerk eine Rolle spielt
Ob Tätigkeiten in der EDV-Branche einer handwerklichen Qualifikation bedürfen, klärt die IHK.
Wenn Sie sich im Bereich EDV-Service oder EDV-Wartung selbständig machen möchten, können bestimmte Tätigkeiten den Eintrag in die Handwerksrolle als Informationstechniker erfordern.
In unserem Merkblatt 'EDV und Handwerk' haben wir für Sie die wesentlichen eintragungsfreien und eintragungspflichtigen Tätigkeiten aufgeschlüsselt.
Abgrenzung zum Straßenbauerhandwerk
Wer als Garten- und Landschaftsbauer gewerblich Garageneinfahrten oder Parkwege pflastern möchte, darf dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Garten- und Landschaftsbaubetriebe sind grundsätzlich IHK-zugehörig. Ob man als Garten- und Landschaftsbauer auch Pflasterarbeiten (z. B. in Parkanlagen oder Garageneinfahrten) ausführen darf, ist eine Frage der Abgrenzung zum Straßenbauerhandwerk. Für die Ausübung dieses Handwerks ist nämlich immer eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa, wenn die Arbeiten in Zusammenhang mit einer landschaftsgärtnerisch geprägten Anlage erfolgen - darf man diese handwerklichen Tätigkeiten aber auch ohne Eintrag in die Handwerksrolle ausüben.
Unser Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk Garten- und Landschaftsbau gibt detaillierte Hinweise.
Putzen, malern, installieren - eine Reihe von Serviceleistungen rund ums Haus benötigen besondere handwerksrechtliche Qualifikationen.
Sie sind handwerklich geschickt und möchten Dienstleistungen rund ums Haus anbieten? Doch Vorsicht! Zahlreiche Tätigkeiten dürfen nur mit einer bestimmten handwerklichen Qualifikation (verbunden mit der Eintragung in die Handwerksrolle) ausgeübt werden.
Welche Tätigkeiten den Vorschriften der Handwerksordnung unterliegen können, Sie unserem Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk: Service rund ums Haus entnehmen.
Werden handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe ausgeübt, entfällt in der Regel die Pflicht zur Eintragung in die Handwerksrolle.
Wenn Sie handwerkliche Tätigkeiten ausüben, benötigen Sie in vielen Fällen den Eintrag in die Handwerksrolle. Werden handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe ausgeübt, entfällt in der Regel diese Verpflichtung.
Ob allerdings im konkreten Fall ein Reisegewerbe vorliegt, und damit keine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist, ist in der Praxis nicht einfach zu beurteilen.
Hinweise gibt unser Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk: Reisegewerbe.
Nicht jede Tätigkeit im Sicherheitbereich kann ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Das Gebiet der Sicherheitstechnik ist vielfältig. In der Regel umfasst es den Einbau von Alarmanlagen, Tresoren, Türsicherungen, aber auch die Montage von Sprechanlagen, Feuerlöschern oder Rauchmeldenr.
Nicht alle Tätigkeiten dürfen dabei ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Unser Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk: Sicherheitstechnik gibt Hinweise, welche Tätigkeiten und inwieweit diese den Vorschriften der Handwerksordnung unterliegen.
Akustik- und Trockenbauarbeiten können ohne Eintragung in die Handwerksrolle ausgeübt werden.
Wenn Sie sich als Akustik- und Trockenbauer selbständig machen möchten, benötigen Sie keinen Eintrag in die Handwerksrolle mehr. Auch eine Aufnahme in die Liste der sogenannten handwerksähnlichen Berufe ist nicht erforderlich. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass der Akustik- und Trockenbau handwerksfrei ist (Bundesgesetzblatt I Seite 774).
Die Regelung gilt auch für Betriebe, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes am 08.06.2000 Akustik- und Trockenbauarbeiten durchgeführt haben.
Aber Vorsicht, einige Tätigkeiten, die im Umfeld dieser Berufe ausgeübt werden, wie beispielsweise Stukateur-, Schreiner oder Zimmererarbeiten, bleiben handwerksrollenpflichtig.
Unser Merkblatt Abgrenzung zum Handwerk: Trockenbau gibt entsprechende Hinweise.
Einbau genormter Baufertigteile
Einbau genormter Baufertigteile
Dieses Infoblatt beschreibt die Tätigkeiten im Rahmen des Handwerks Einbau von genormten Baufertigteilen und zeigt Beispiele für nichthandwerkliche Arbeiten.
IHK oder HWK - Frage der Kammerzugehörigkeit
Herstellung von Nahrungsmitteln
Dieses Merkblatt gibt Antwort auf die Frage, ob und welche Tätigkeiten im Rahmen der Herstellung von Nahrungsmitteln in den Bereich des Handwerks fallen.
IHK oder HWK - Frage der Kammerzugehörigkeit
Grundsätzlich gilt, dass Kfz-Reparaturen nur von in die Handwerksrolle eingetragenen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Dieses Merkblatt zeigt drei Ausnahmetatbestände, bei denen Kfz-Reparaturen ohne Meisterqualifikation ausgeübt werden dürfen.