Handwerksordnung ja oder nein?

Abgrenzung zum Handwerk

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Die Frage der Abgrenzung zum Handwerk stellt sich nicht nur bei Existenzgründern, sondern auch bei Betrieben, die sich im Grenzbereich von Handwerk und Industrie bewegen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob für die selbständige Ausübung einer Tätigkeit eine handwerkliche Qualifikation erforderlich ist. Die Informationen, die wir in dieser Rubrik für Sie eingestellt haben, sollen Ihnen eine erste Orientierungshilfe zur Abgrenzung geben.

IHK oder HWK - Frage der Kammerzugehörigkeit

Unternehmen und Betriebe, die sowohl handwerklich als auch gewerblich tätig sind (Mischbetriebe), stellen sich oft die Frage, ob sie Mitglied der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder sogar beider Kammern sind.

Unser Merkblatt zur Abgrenzung Handwerk und Kammerzugehörigkeit gibt Antwort auf diese Frage.

Die Abgrenzung zum Handwerk befasst sich mit der Frage, ob für die zulässige Ausübung einer Tätigkeit der Eintrag in die Handwerksrolle erforderlich ist oder nicht.

Einen ersten Überblick über 'zulassungspflichtige', 'zulassungsfreie' und 'handwerksähnliche' Tätigkeiten oder solche, die überhaupt nicht dem Handwerk zuzuordnen sind, gibt unser Merkblatt zur Abgrenzung zum Handwerk.

Die Novelle der Handwerksordnung ist am 14.02.2020 in Kraft getreten und hat in zwölf Handwerksberufen die Meisterpflicht wieder eingeführt. Welche Betriebe betroffen sind, wie der Bestandsschutz geregelt ist sowie weitere Informationen gibt es hier: Rückvermeisterung

Branchen, bei denen die Abgrenzung zum Handwerk eine Rolle spielt

Ob Tätigkeiten in der EDV-Branche einer handwerklichen Qualifikation bedürfen, klärt die IHK.

Wenn Sie sich im Bereich EDV-Service oder EDV-Wartung selbständig machen möchten, können bestimmte Tätigkeiten den Eintrag in die Handwerksrolle als Informationstechniker erfordern.

In unserem Merkblatt 'EDV und Handwerk' haben wir für Sie die wesentlichen eintragungsfreien und eintragungspflichtigen Tätigkeiten aufgeschlüsselt.