IHK Ratgeber

Corona Schnelltests und PCR-Tests

025_ihk_vv_170321_1_1
© Garan Gajanin / Das Kraftbild

Es gibt in Bayern keine Testpflicht mehr. Hier finden Sie Informationen zu Tests.

Inhalt

Ohne Testpflicht keine kostenlosen Schnelltests

Es gibt keine Testpflicht mehr. Deshalb gibt es auch keinen kostenlosen Schnelltests mehr für Bürger. Die öffentlichen Teststationen sind geschlossen.

Wer Symptome hat, kann sich bei Apotheken oder in Arztpraxen testen lassen.

Mehr Infos beim Bundesgesundheitsministerium

PCR-Tests in Apotheken

Apotheken können nicht nur Schnelltests durchführen, sondern auch PCR-Tests. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Welche Geräte für PCR-Tests sind erforderlich, damit die Kosten erstattet werden?

PoC-NAT-Tests werden vor Ort, also patientennah und kurzfristig ausgewertet. Die Geräte werden nah am Patienten und außerhalb eines professionellen Labors durch entsprechend ausgebildetes Personal eingesetzt. Beim Einsatz der Geräte ist ein

  • Qualitätssicherungssystem gem. § 9 Medizinproduktebetreiberverordnung einzurichten
  • und die jeweiligen Herstellerangaben zu berücksichtigen.
  • Grundsätzlich ist jedes CE-gekennzeichnete Gerät verkehrsfähig und damit zur Durchführung von Testungen geeignet.
  • Die Erstattungsfähigkeit von PoC-NAT-Tests ist nicht an Mindestkriterien gebunden; ein Aufstellen von Mindestkriterien für PoC-NAT-Testgeräte ist aktuell nicht geplant.

Dürfen positive Personen auch in Apotheken per PCR-Test getestet werden?

  • Personen, die über einen positiven Antigen-Schnelltest (auch Antigentest zur Eigenanwendung [Selbsttest]) i. S. d. § 4b Coronavirus-Testverordnung (TestV) verfügen, haben einen Anspruch auf bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 gem. § 4b Satz TestV. Diese können auch in Apotheken durchgeführt werden .
  • Der Anspruch auf bestätigende Testung gilt auch für symptomatische Personen, bei denen eine PCR-Testung nicht im Rahmen der Krankenbehandlung bei einem Arzt durchgeführt wird.
  • Die für Bestätigungstestungen notwendige vorherige positive Antigentestung muss in diesem Fall jedoch mit einem Selbsttest durchgeführt werden (nicht durch einen PoC-Antigentest i. R. z.B. einer Bürgertestung gem. § 4a TestV bei einem Leistungserbringer wie z.B. Apotheken).
  • Ein Anspruch auf Antigentestung für symptomatische Personen durch Leistungserbringer wie Apotheken ist nicht vorgesehen.

Zurück zum Inhalt

Tests im Betrieb

Die Testpflicht für Arbeitnehmer gilt in Bayern nicht mehr.

Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gibt es keine Testpflicht mehr.

Was ist, wenn ein Mitarbeiter positiv getestet wird?

  • Positiv Getestete unterliegen der Maskenpflicht, sobald sie ihre Wohnung verlassen. Ausnahme: Sie befinden sich alleine im Raum oder im Freien wird der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.
  • Nach einem positiven Test können Arbeitnehmer normal zur Arbeit gehen, falls keine Symptome aufgetreten sind. .
  • Arbeitnehmer haben keine Pflicht mehr, eine Corona-Infektion ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.

Mehr Infos.