Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen fallen zwar nicht unter die neue gesetzliche Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Doch immer mehr Investoren, Banken, Kunden, Geschäftspartner, (zukünftige) Mitarbeiter und andere Stakeholder verlangen mehr Transparenz von Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft. Ein neuer freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU, der sogenannte "voluntary SME-Standard" (VSME) will auf diese Bedürfnisse eingehen.
Nachhaltigkeitsberichterstattung, Lieferkettengesetz, Taxonomie und CBAM: EU-Kommission beschließt Erleichterungen für die Wirtschaft
Aktuell (26.02.2025): Die EU-Kommission will die Bürokratie für Unternehmen abbauen. Deshalb hat sie ein Nachhaltigkeits-Omnibus-Paket mit Vereinfachungsmaßnahmen vorgeschlagen.
Geplant sind unter anderem :
- Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD). Insbesondere soll der Kreis der Unternehmen, die zur Berichterstattung verpflichtet sind, deutlich eingeschränkt werden.
- Erleichterungen bei den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (CSDDD). Unter anderem soll die Anwendung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes um ein Jahr nach hinten auf den Juni 2028 verschoben werden.
- Auch bei der Taxonomie, dem Nachweis nachhaltigen Wirtschaftens im Bereich Finance, soll es Erleichterungen geben. So sieht der Omnibus-Vorschlag für Unternehmen mit einem Nettoumsatz von bis zu 450 Millionen ein freiwilliges Reporting vor, lediglich „sehr große Unternehmen“ sollen berichten müssen.
- CBAM: Auch beim Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz: CBAM; deutsch: CO2-Grenzausgleichsmechanismus) sieht die EU-Kommission vor, kleine Importeure, insbesondere KMU und Privatpersonen, von den Verpflichtungen zu befreien.
Weitere Details:
Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Die Berichtspflichten sollen nur noch für große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro gelten. Der Kreis der betroffenen Unternehmen würde dadurch um 80 Prozent reduziert.
- Wer nicht unter die Berichtspflicht fällt, kann einen Bericht erstellen, der einem freiwilligen Berichtsstandard folgt. Orientierungsgröße ist dabei der VSME. Unternehmen sollen von ihren Lieferanten, sofern diese nicht selbst unter die Berichtspflicht fallen, nicht mehr Angaben verlangen können, als dieser freiwillige Standard vorsieht ( sog. "Value-Chain-Cap").
- Die Einführung der Berichtspflichten für große Unternehmen, die die CSRD noch nicht umgesetzt haben sowie für börsennotierte KMU (sogenannte zweite und dritte Welle) wird um zwei Jahre verschoben.
Lieferkettengesetz CSDDD:
- Die Unternehmen erhalten mehr Zeit für die Vorbereitung nach dem Lieferkettengesetz . Die Frist für die nationale Umsetzung wird vom 26. Juli 2027 auf den 26. Juli 2028 verschoben. Dies gilt für die größten Unternehmen.
- Die Prüfpflichten in der Lieferkette werden reduziert.
- CSRD-pflichtige Großunternehmen dürfen von KMU und mittelgroßen Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten nur Informationen verlangen, die dem freiwilligen CSRD-Berichtsstandard VSME entsprechen.
Taxonomie
- Die Kommission will Änderungsentwürfe zu den delegierten Rechtsakten über die Taxonomie, das Klima und die Umwelt vorschlagen, die die Berichtsformate vereinfachen und die Anzahl der Datenpunkte um fast 70 % reduzieren soll.
CBAM
- Kleine Importeure und KMU werden von den CBAM-Verpflichtungen befreit. Die EU Kommission schlägt Maßnahmen vor, um gelegentlich kleine Einfuhren von CBAM-Waren unterhalb der Schwelle von 50 Tonnen pro Jahr zu erleichtern.
- Für Importeure, die weiterhin unter CBAM fallen, soll es Erleichterungen bei der Einhaltung der Berichtsanforderungen geben. Auch die Berechnung von Emissionen soll vereinfacht werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission muss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU durchlaufen, d.h. das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union prüfen die Vorschläge, erarbeiten gegebenfalls einen neuen Kompromiss und müssen dem finalen Gesetzestext zustimmen.
Mehr Informationen:
Inhalt
Ziele: Brauchen kleine und mittlere Unternehmen einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard?
Banken und Geschäftspartner fordern von KMU immer öfter Infos zur Nachhaltigkeit
- KMU sind von der gesetzlichen Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, nicht erfasst. Immer öfter fordern sie jedoch ihre Banken und Investoren, Geschäftspartner und Kunden auf, Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen - teilweise in unterschiedlichsten Formaten und Ausführlichkeitsgraden.
- Zudem entscheiden sich immer mehr Unternehmen, freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen, um die damit verbundenen Chancen wahrzunehmen.
Europäische Kommission entwickelt freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard VSME
Die Europäische Kommission hatte angekündigt, in 2024 einen freiwilligen Nachhaltigkeitsberichtsstandard für KMU durch die EFRAG entwickeln zu lassen. Die EFRAG hat den finalen Entwurf im Dezember 2024 an die EU Kommission übergeben.
Der sogenannte "Voluntary SME-Standard" (VSME) soll als freiwilliges Instrument
- KMU Orientierung bieten und
- sie in die Lage versetzen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren
- und gegenüber den verschiedenen Stakeholdern zu kommunizieren.
Ziel des VSME ist es, die Informationsbedarfe zu adressieren, die sich z.B. im Rahmen von Auftrags- und Kreditvergaben oder aufgrund der Stellung von KMU in Lieferketten anderer Unternehmen ergeben (Trickle-Down-Effekt). Ein europaweiter Standard könnte – bei entsprechender Akzeptanz der Geschäftspartner – die Chance bieten, die mittelbare Belastung der nicht direkt berichtspflichtigen KMU einzudämmen.
VSME: Wie sieht der finale EFRAG-Entwurf für einen KMU-Standard aus?
Am 17. Dezember 2024 hat die EFRAG ihren finalen Entwurf für einen freiwilligen Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) an die EU Kommission übermittelt.
Der Berichtsstandard richtet sich an alle kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen und dennoch freiwillig Nachhaltigsinformationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehemnspolitik bereitstellen möchten.
Der EFRAG VSME-Entwurf gliedert sich in zwei Module:
(1) "Basic Module": Das Basismodul ist als Zielsetzung für Kleinstunternehmen und als Mindestanforderung für alle anderen kleinen und mittleren Unternehmen gedacht;
(2) "Comprehensive Module": Das umfassendere Modul legt zusätzlich zu den Offenlegungen des Basismoduls weitere Datenpunkte fest, die erfahrungsgemäß häufiger von Banken, Anlegern und Großkunden abgefragt werden.
Erklärtes Ziel der beiden Module ist es, dass sie einen wesentlichen Teil der angefragten Informationen von Geschäftspartnern wie Banken, Investoren und Großunternehmen, die KMU derzeit erhalten, abbilden.
Überblick über die beiden Module des VSME
Basic Module (12 Offenlegungspflichten ) | Comprehensive Module |
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B1 - Grundlegende Informationen | C1 - Strategie & Nachhaltigkeit |
B2 - Relevante Richtlinien & Praktiken | C2 - Beschreibung relevanter Richtlinien & Praktiken |
Umwelt: | |
B3 - Energie und Treibhausgasemissionen | B3 um Scope 3 Emissionen ergänzen C3 - GHG Reduktionsziele und Klimatransition C4 - Klimarisiken |
B4 - Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden | |
B5 - Biodiversität | |
B6 - Wasserverbrauch und -entnahme | |
B7 - Materialverbrauch, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement | |
Soziales: | |
B8 - Eigene Belegschaft | C5 Ergänzende Informationen zur Belegschaft C6 Richtlinien und Praktiken mit Blick auf die Menschenrechte C7 Schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen |
B9 - Arbeitssicherheit und Gesundheit | |
B10 - Entlohnung, Tarifverhandlungen, Training | |
Unternehmenspolitik: | |
B11 - Verurteilungen und Geldstrafen wegen Korruption und Bestechung | C8 Erlöse aus kritischen Sektoren |
C9 Gender Diversity in Leitungsebene |
DIHK Stellungnahme zum VSME für die EFRAG Konsultation
Der Entwurf für einen VSME stand bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Die DIHK hatte eine Stellungnahme zum Entwurf des VSME eingereicht, die Sie hier finden.
Zentrale Punkte der DIHK Stellungnahme:
Der sogenannte Trickle-down-Effekt und damit die Belastung der KMU durch die europäische wie nationale Regulierung, u. a. auch durch die sog. Nachhaltigkeitsberichterstattung, ist hoch. Es bedarf weiterhin der Nachbesserungen auf europäischer Ebene, um die aus überwiegender Sicht unverhältnismäßige direkte und indirekte Berichtspflicht einzudämmen. U. a. sollte ein praktikables, nachgebessertes VSME-Basis-Modul als Value Chain Cap in die europäische Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie aufgenommen und auch von der Europäischen Fi-nanzaufsicht berücksichtigt werden.
Der VSME muss daher zum einen den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute erfüllen. Zum anderen müssen KMU die geforderten Informationen auch unter verhältnismäßigem Aufwand erheben können. Für einen praktikablen freiwilligen KMU-Standard bedarf es verschiedener Nachbesserungen am Entwurf des VSME, wie in der DIHK Stellungnahme ausführlich beschrieben.
Nächste Schritte: Wie geht es weiter?
Die EFRAG hat Ende 2024 den finalen Entwurf des VSME an die EU Kommission übergeben.
Da es sich beim VSME um einen freiwilligen Berichtsstandard handelt, wird er im Gegensatz zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) nicht als delegierter Rechtsakt von der Europäischen Kommission erlassen. Ob der VSME in 2025 von der EU Kommission zur Konsultation gestellt wird oder etwa gleich als Mitteilung der Europäischen Kommission in allen EU-Amtssprachen im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird, ist derzeit noch ungewiss.
Die EFRAG hat bereits angekündigt, in 2025 Unterstützungsmaterialien zum VSME zu veröffentlichen und öffentliche Veranstaltungen durchzuführen, um die Anwendung des Berichtstandards zu unterstützen.
Mehr Infos zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mitschnitte der IHK-Webinare zur Novelle der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Folge 1: IHK-Webinar: Was kommt mit der CSRD auf Unternehmen zu?
- Folge 2: IHK-Webinar „Die doppelte Wesentlichkeit“
- Folge 3: IHK Webinar: Sustainable Finance - Steigende Nachhaltigkeitsanforderungen des Finanzsektors
- Folge 4: Erste Schritte zum Nachhaltigkeisbericht nach CSRD - Von der Umwelterklärung zum Nachhaltigkeitsbericht