Ratgeber

Öffentliche Ausschreibungen – Auswahl und Ablauf

Frau recherchiert am Laptop
© Andrea Piacquadio / pexels

Allein in der Bundesrepublik Deutschland werden pro Jahr öffentliche Ausschreibungen im Wert von rund 500 Milliarden Euro veröffentlicht. Überschreiten öffentliche Aufträge einen bestimmten Schwellenwert, ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Hier liegt das jährliche Gesamtvolumen noch um ein Vielfaches höher. Öffentliche Ausschreibungen stellen also eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, hochwertige Aufträge und ordentliche Umsätze für Ihr Unternehmen zu generieren. Sobald Sie sich mit den Voraussetzungen, dem Verfahren und den Veröffentlichungen vertraut gemacht haben, bauen Sie sich damit gezielt eine weitere Auftragsquelle auf. Die IHK für München und Oberbayern gibt Ihnen einen Überblick über alles Wissenswerte und berät Sie gern.

Inhalt

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?

Öffentliche Ausschreibungen stellen einen riesigen, eigenen Markt dar, der Ihrem Unternehmen viele Chancen für neue und lukrative Aufträge bietet. Allerdings ist es wichtig zu wissen, wo die Angebote bekannt gemacht werden und wie ein fachgerechtes Angebot erstellt wird. Wir zeigen Ihnen, wo Sie die Bekanntmachungen finden und wie Sie mit den Vergaberichtlinien kompetent umgehen.

Eine Ausschreibung, die öffentlich verfügbar ist, finden Sie je nach Branche und Größenordnung über unterschiedliche Quellen. Sie haben sicherlich bereits Bekanntmachungen in (Fach-)Magazinen, auf Webseiten oder als Aushang gesehen. Mittlerweile bestehen auch online einige seriöse und zuverlässige Portale.

Zurück zum Inhalt

Europaweite öffentliche Ausschreibungen

Überschreiten Aufträge die festgelegten EU-Schwellenwerte, ist die europaweite Ausschreibung z. B. bei Liefer- und Dienstleistungen, Informationstechnik und Bauleistungen verpflichtend. Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union listet die Ausschreibungen auf der Plattform Tenders electronic daily (TED) – Ausschreibungen täglich elektronisch.

Zurück zum Inhalt

Öffentliche Ausschreibungen in Deutschland

Als zentrale Seite kann oeffentlichevergabe.de gesehen werden. Dieses Portal ist seit Oktober 2023 live und hat in der Regel Schnittstellen zu allen Plattformen.

Darüber hinaus stehen unter anderem folgende Möglichkeiten für die Recherche zur Wahl:

Tipp: Veröffentlichen Unternehmen eine öffentliche Ausschreibung auf ihren Internetseiten, muss die Auftragsbeschreibung auch über das Bundesportal bund.de auffindbar sein.

Zurück zum Inhalt

Öffentliche Ausschreibungen in Bayern

Einige Bundesländer unterhalten ein eigenes Portal, in dem Sie als Unternehmer nach passenden öffentlichen Ausschreibungen suchen können. Der Freistaat Bayern gehört dazu. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr betreibt die Vergabeplattform vergabe.bayern. Hier können Sie nicht nur nach Ausschreibungen suchen, auch die Abgabe von Angeboten und das Versenden von Vergabeunterlagen ist über diese innovative elektronische Lösung möglich. Auch die Stadt München unterhält eine eigene Vergabeplattform für öffentliche Ausschreibungen.

Tipp: Viele Stellen führen das Vergabeverfahren komplett elektronisch über eigene e-Plattformen durch. Das gilt z. B. auch für das Beschaffungsamt des Bundesministeriums für Inneres und Heimat. Der Besuch dieser Seiten lohnt sich nicht nur, um Vergabeunterlagen anzufordern oder Angebote einzureichen. Hier lassen sich über die mit Filtern anpassbare Suchfunktion auch geeignete Aufträge recherchieren.

Zurück zum Inhalt

Schritt für Schritt zur passenden Ausschreibung

Insbesondere am Anfang ist es schwer, eine öffentliche Ausschreibung zu finden, die zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Angebotsportfolio passt. Die Experten der IHK für München und Oberbayern raten zu folgendem Vorgehen:

  • Planen Sie bewusst Zeit ein, um sich in das Thema öffentliche Ausschreibungen einzuarbeiten.
  • Suchen Sie online über Suchmaschinen und auf den entsprechenden Portalen nach passenden Angeboten.
  • Nutzen Sie dazu passende Schlagworte oder CPV- Codes (Common Procurement Vocabulary).
  • Stellen Sie fest, dass einige Plattformen besser für Ihre Branche und Unternehmensgröße geeignet sind als andere. Speichern Sie diese als bevorzugt ab.
  • Wenn Sie interessante öffentliche Ausschreibungen entdecken, achten Sie auf die angegebenen Fristen.
  • Blocken Sie täglich oder wöchentlich feste Zeitfenster, um nach öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.
  • Gehen Sie proaktiv vor! Die öffentliche Hand plant Ausgaben mindestens ein Jahr im Voraus und veröffentlicht diese im Haushalt. Rufen Sie die zuständigen Stellen an und fragen Sie nach, ob eine konkrete Vergabeabsicht besteht und wann mit einer Bekanntmachung der öffentlichen Ausschreibung zu rechnen ist.

Tipp: Wussten Sie schon, dass auch die Industrie- und Handelskammern in Deutschland Aufträge öffentlich ausschreiben. Die Bekanntmachungen finden Sie auf der IHK-Vergabeplattform.

Alternativ übernehmen spezialisierte Dienstleister die Recherche gegen eine Gebühr. Diese Anbieter durchsuchen die Bekanntmachungen nach öffentlichen Ausschreibungen, die zu Ihrem Unternehmen passen. Damit sich der finanzielle Einsatz lohnt, ist es unerlässlich, genaue Kriterien festzulegen und diese bei Bedarf unverzüglich anzupassen. Ansonsten kann die kostenpflichtige Suche nach maßgeschneiderten Aufträgen nicht erfolgreich sein. Je nach Branche und Größe des Unternehmens kann es sinnvoll sein, externe Dienstleister mit der Suche nach passenden öffentlichen Ausschreibungen zu beauftragen. Aber niemand kennt Ihr Unternehmen und seine Leistungsfähigkeit besser als Sie und Ihre Mitarbeiter. Daher ist es langfristig sinnvoller, sich die nötigen Kompetenzen selbst anzueignen oder Mitarbeiter entsprechend weiterzubilden.

Zurück zum Inhalt

Wann gebe ich bei einer öffentlichen Ausschreibung ein Angebot ab?

Die Abgabe eines Angebots muss für jede öffentliche Ausschreibung gut überlegt sein. Denn die Angebotserstellung ist aufwendig. Sie bindet Mitarbeiter und deren Arbeitszeit. Außerdem ist es zeitraubend und unter Umständen auch kostspielig, alle erforderlichen Nachweise einzuholen und bereitzuhalten. Experten empfehlen daher folgendes Vorgehen:

Analysieren Sie die Unterlagen der öffentlichen Ausschreibung genau und beantworten Sie unter anderem diese Fragen:

  • Erfüllt Ihr Unternehmen alle Kriterien zur Eignung?
  • Können Sie die in der Bekanntmachung festgesetzte Angebotsfrist einhalten?
  • Ist Ihr Unternehmen dazu fähig, den Gesamtauftrag eigenständig auszuführen oder müssen Sie Subunternehmer beauftragen? Falls ja, ist das erlaubt?
  • Erfüllt das Leistungsprofil Ihres Unternehmens die Leistungsanforderungen der Ausschreibung?
  • Ergeben sich aus einem Zuschlag im Vergabeverfahren weitere Verpflichtungen wie die Einhaltung bestimmter Mindestlöhne. Stimmt Ihre Geschäftsführung diesen Vorgaben zu?
  • Erfüllt Ihr Betrieb alle in den Vergabeunterlagen aufgeführten Mindestanforderungen?
  • Ist es Ihrem Unternehmen möglich, die geforderten Lieferzeiten einzuhalten oder drohen dort Schwierigkeiten?
  • Besitzen Sie die Berechtigung, ein Angebot im Namen Ihres Unternehmens einzureichen, oder benötigen Sie die Zustimmung von Vorgesetzten? Ist es erforderlich, mögliche Genehmigungsprozesse bereits während der Analyse der Rahmenbedingungen anzustoßen?

Wenn möglich, nehmen Sie sich genügend Zeit, um alle Fakten abzuwägen. Sinnvoll sind Checklisten oder die Prüfung der Vergaberichtlinien im Team.

Ebenso wichtig ist, Ihre Chancen realistisch einzuschätzen. Überlegen Sie, wer Ihre Mitbewerber bei einer öffentlichen Ausschreibung sind und wie diese wohl agieren werden. Sind Ihre Aussichten auf einen Zuschlag extrem gering, ist es wirtschaftlicher, die Zeit für die Angebotserstellung in ein anderes Projekt zu investieren.

Tipp: Nutzen Sie Weiterbildungsmöglichkeiten, um in Sachen öffentlicher Ausschreibung und Angebotserstellung fit zu werden. Die IHK für München und Oberbayern bietet immer wieder passende Seminare an. Wir beraten Sie gern!

Zurück zum Inhalt

Nachweismanagement für öffentliche Ausschreibungen

Um erfolgreich an einer öffentlichen Ausschreibung teilnehmen zu können, sind viele verschiedene Nachweise zu erbringen. Diese müssen zusammen mit dem Angebot eingereicht werden und damit rechtzeitig vor dem Ablaufen der Frist vorliegen. Welche Nachweise Sie einreichen müssen, hängt von der jeweiligen Ausschreibung ab. Zu den typischen Unterlagen gehören z. B. diese:

  • Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und ggfls. Gewerbeerlaubnis
  • GRZ 3 (Auskunft Gewerbezentralregister 3), GRZ 4 (Auskunft Gewerbezentralregister 4) oder eine Eigenerklärung darüber, dass keine schweren Verfehlungen vorliegen
  • Handelsregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bescheinigung der Krankenkassen über die vollständige Entrichtung der Beiträge
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu der zuständigen IHK oder Handwerkskammer
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wurde
  • Erklärung, dass das Unternehmen nicht liquidiert wird
  • Profil der technischen Ausstattung
  • Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten
  • Referenzen (frühere Auftraggeber, Auftragsvolumen, Leistungszeit)

Tipp: Noch fehlende, aber bereits beantragte Nachweise können durch Eigenerklärungen ersetzt werden. Die geforderten Unterlagen sind unverzüglich nach Erhalt nachzureichen. Achten Sie genau darauf, in welcher Form die Nachweise gefordert werden. Genügt eine Kopie oder muss das Original vorgelegt werden? Prüfen Sie auch, wie alt die Bescheinigungen sein dürfen.

Eintragung als präqualifiziertes Unternehmen

Die Nachweise, die zusammen mit dem Angebot eingereicht werden müssen, sind sehr umfangreich. Wenn Sie sich häufig an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, dann lassen Sie Ihren Betrieb als sogenanntes präqualifiziertes Unternehmen eintragen.

In Bayern übernimmt die IHK für München und Oberbayern zentral diese Aufgabe. Das heißt, Sie weisen die Eignung Ihres Unternehmens mit den geforderten Unterlagen bei der IHK nach. Nach der umfassenden Prüfung wird Ihr Unternehmen als präqualifiziert angesehen und in das amtliche Verzeichnis eingetragen. Die Eintragung im Verzeichnis muss verpflichtend von allen öffentlichen Auftraggebern anerkannt werden. Sie müssen dann keine Nachweise mehr zusammen mit dem Angebot einreichen. Der Service der IHK für München und Oberbayern stellt ein Verbundangebot dar und gilt für folgende Unternehmer im gesamten Freistaat:

  • IHK-Mitglieder
  • Handwerksbetriebe
  • Freie Berufe

Für Anbieter von Bauleistungen besteht ein eigenes Verzeichnis, sodass diese in Bayern nicht über die IHK eintragungsfähig sind.

Erfahren Sie hier mehr über die Eintragung als präqualifiziertes Unternehmen.

Zurück zum Inhalt

Fristen für öffentliche Ausschreibungen

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Aufträge über öffentliche Ausschreibungen generieren möchten, dann ist es wichtig, die verschiedenen Fristen für öffentliche Ausschreibungen zu kennen. Zu den Wichtigsten gehören:

  • Teilnahmefrist: Nutzt das Vergabeverfahren einen der Angebotsabgabe vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb, ist die Teilnahmefrist zu beachten. Bis zu diesem Stichtag haben interessierte Unternehmer Zeit, die geforderten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
  • Angebotsfrist: Bis zum Ablauf der Angebotsfrist haben Sie Zeit, ein Angebot zu erstellen und bei Bedarf Bieterfragen zu stellen. Bis zum Ablauf der Frist muss Ihr Angebot eingegangen sein, um berücksichtigt zu werden.
  • Binde- und Zuschlagsfrist: Hier ersehen Sie, wie lange Sie an Ihr Angebot gebunden sind und bis wann der Auftraggeber einem der Bieter den Zuschlag erteilen muss. Während der Bindefrist kann der Auftraggeber weitere Nachweise oder Erklärungen zu Ihrem Angebot anfordern.

Tipp: Reichen Sie Ihr Angebot nicht zu spät ein. Die elektronische Übermittlung in letzter Minute kann an technischen Problemen scheitern. Planen Sie 24 bis 48 Stunden Puffer ein. Geben Sie Unterlagen aber auch nicht zu früh ab, sonst besteht die Gefahr, dass Sie Ihr Angebot zurückziehen und nachbearbeiten müssen (z. B. wegen geänderter Konditionen).

Zurück zum Inhalt

Die Erstellung des Angebots

Sie haben eine passende Bekanntmachung gefunden und möchten nun ein Angebot einreichen? Das Wichtigste dabei ist, immer die Fristen für die öffentliche Ausschreibung einzuhalten. Wenn Sie hier patzen, ist das Vergabeverfahren für Sie bereits zu Ende, bevor es richtig angefangen hat. Dieses Vorgehen hat sich bewährt:

1. Legen Sie das Ende der Teilnahme- und Angebotsfrist fest.

2. Prüfen Sie, welche Mitarbeiter und Abteilungen am Prozess der Angebotserstellung beteiligt sind.

3. Informieren Sie alle Beteiligten über die Fristen und verkürzen Sie diese um ein bis zwei Tage, um Puffer für eventuelle Probleme einzubauen.

4. Holen Sie regelmäßig Updates ein, um auf Schwierigkeiten und Probleme reagieren zu können.

5. Behalten Sie das Vergabeportal im Blick, um Änderungen bei der öffentlichen Ausschreibung frühzeitig zu bemerken und in der Planung zu berücksichtigen.

6. Arbeiten Sie in einem internationalen Umfeld, planen Sie Zeitverschiebungen und nationale Feiertage in Ihr Zeitschema mit ein.

7. Filtern Sie die Mindestvorgaben aus den Vergabeunterlagen und führen Sie diese gesondert auf. So können Sie deren Einhaltung regelmäßig kontrollieren.

8. Behalten Sie die genaue Leistungsbeschreibung und eventuelle Bedingungen aus Lastenheften im Blick und prüfen Sie regelmäßig, dass Ihr Angebot alle Punkte berücksichtigt.

9. Sorgen Sie für alle erforderlichen internen und externen Genehmigungen.

10. Informieren Sie alle an der Planung Beteiligten und Ihre Vorgesetzten regelmäßig über den Stand der Dinge.

Zurück zum Inhalt

Das Angebot abschließend ausfertigen

Haben Sie alle Informationen für Ihr Angebot zusammengetragen, geht es an die Angebotserstellung. Hier gilt: Arbeiten Sie genau und prüfen Sie Ihr Angebot doppelt und dreifach. Die mehrfache Kontrolle und das Vier-Augen-Prinzip sind unerlässlich. Denn anders als bei Angeboten im B2B-Bereich gilt für öffentliche Ausschreibungen: Bereits ein kleiner formaler Fehler genügt und Sie sind raus!

Ihre Unterlagen müssen alle Preisangaben, Erklärungen und Inhalte in der geforderten Form enthalten. Alle Veränderungen, Anpassungen, Ergänzungen, Vermerke oder weitere Erklärungen führen ebenfalls zum sofortigen Ausschluss. Der Grund für die Strenge ist folgender. Die Unterlagen aller Bieter sollen einheitlich und komplett vergleichbar sein.

Tipp: Lesen Sie die Ausschreibung genau. Auftraggeber können fehlende Unterlagen nachfordern oder bestimmen, dass diese zum Ausschluss führen. Sie müssen dies aber vorab angeben.

Die Kunst besteht darin, alle Punkte der Leistungsbeschreibung korrekt in die Angebotsunterlagen einzuarbeiten. Das gelingt, wenn Ihnen die Vergabeunterlagen und die Leistungsbeschreibung vollkommen klar sind. Gibt es offene Fragen, müssen Sie diese zuerst klären. Kontrollfragen unterstützen Sie dabei, mögliche Fehlerquellen zu identifizieren und formgerecht anzupassen. Stellen Sie sich Fragen wie:

  • Stimmen die Leistungsbeschreibungen in den Vergaberichtlinien und in Ihrem Angebot vollkommen überein?
  • Entspricht Ihre Preiskalkulation den Vorgaben der öffentlichen Ausschreibung und sind alle Preise aufgeschlüsselt enthalten?
  • Über Nebenangebote, die von den Vorgaben des Auftraggebers abweichen, können wirtschaftliche Alternativen vorgeschlagen werden. Aber Achtung! Das gilt nur, wenn Nebenangebote nicht ausgeschlossen worden sind.
  • Sind alle Fragen eindeutig beantwortet oder benötigen Sie noch Informationen vom Auftraggeber, ohne die Sie kein Angebot erstellen können?
  • Liegen alle Nachweise und Bescheinigungen unterschrieben vor?
  • Sind alle Felder des Angebots ausgefüllt und alle Haken und Kreuze (z. B. zu Mindestlohn oder Lastenheften) gesetzt?
  • Sind alle erforderlichen Zertifikate vorhanden und gültig?

Erfahrene Unternehmer legen für jedes Angebotsverfahren einen eigenen Ordner an, in dem sie alle Daten und Nachweise zusammentragen. Erstellen Sie eine Checkliste, um evtl. noch offene Punkte und entsprechende Fristen im Blick zu behalten.

Gehen Sie die gesamten Unterlagen noch einmal durch, bevor Sie sie endgültig absenden. Lassen Sie diese möglichst auch noch einmal von einem anderen Mitarbeiter prüfen. Das klingt aufwendig und zeitraubend. Aber bedenken Sie, dass Sie über Wochen viele Arbeitsstunden investiert haben und bei öffentlichen Ausschreibungen der kleinste Fehler das Aus bedeuten kann. Es ist dringend angeraten, nicht auf eine penible Abschlusskontrolle zu verzichten. Denn es ist etwas vollkommen anderes, wenn Sie von einem Mitbewerber ausgestochen werden. Der Bessere gewinnt. Aber wenn Sie an einem minimalen Formfehler scheitern, ist das teuer und mehr als ärgerlich!

Zurück zum Inhalt

Die Chance zu Bieterfragen nutzen!

Ist eine öffentliche Ausschreibung unklar, enthält sie Ungereimtheiten oder fehlen Informationen, dann sind Bieterfragen das Mittel der Wahl, um klare Antworten zu erhalten. Fragen der Bieter sind auch unerlässlich, wenn der potenzielle Auftraggeber bestimmte Rahmenbedingungen nicht festlegen kann, weil er nicht über das erforderliche Wissen verfügt. Für Bieterfragen gilt:

  • Gehen Bieterfragen rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist ein, hat der öffentliche Auftraggeber diese zu beantworten oder die Vergabeunterlagen entsprechend zu bearbeiten.
  • Die Antwort oder eventuelle Änderungen sind allen Bietern unverzüglich gleichzeitig und unter Wahrung des geheimen Wettbewerbs zugänglich zu machen.
  • Bieterfragen dürfen nur ausnahmsweise individuell beantwortet werden. Das gilt z. B., wenn es sich um ein offensichtliches Missverständnis eines Bieters handelt oder die Antwort, dessen Identität oder Betriebsgeheimnisse publik machen würde.
  • Geht eine Bieterfrage rechtzeitig vor Ende der Angebotsfrist ein, ist diese zu beantworten. Notfalls muss die Angebotsfrist entsprechend verlängert werden.
  • Öffentliche Auftraggeber können in den Vergabeunterlagen eine Frist bestimmen, bis zu der Bieterfragen gestellt werden dürfen. Spätere Fragen sind dann nicht mehr zulässig.

Tipp: Sorgen Sie dafür, dass es eine allgemeine E-Mail-Adresse für alle am Bieterverfahren beteiligten Mitarbeiter gibt. So gehen Informationen zu Änderungen in den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bieterfragen auch dann nicht unter, wenn der Zuständige im Urlaub oder erkrankt ist.

Zurück zum Inhalt

Öffentliche Ausschreibungen: Ablauf nach dem Zuschlag

Sie haben das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und Ihr Unternehmen hat den Zuschlag bei der öffentlichen Ausschreibung erhalten. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird dabei nicht immer nur über die Kosten bestimmt. Auch soziale, umweltbezogene oder qualitative Kriterien können in die Entscheidung mit einfließen. Doch wie geht es nun weiter?

Bei nationalen Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte werden die anderen Bieter nicht über den Zuschlag informiert. Zwar bieten einige Bundesländer Informationen an, aber die Beschwerdemöglichkeiten sind im Vergleich zu EU-weiten Bieterverfahren eingeschränkt. Das heißt, Sie können sich des Zuschlags sehr sicher sein.

Ist die Zuschlagsfrist abgelaufen, gilt der Zuschlag als erteilt. Mit dem Zuschlag gilt Ihr Angebot als angenommen und es ist ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Sie sind nun für eine angemessene Frist an Ihr Angebot gebunden. Diese Frist ist meist bereits in den Vergaberichtlinien definiert. Ansonsten fehlen klare Richtlinien zur angemessenen Länge, die Rechtsprechung geht von etwa 60 Tagen aus, allerdings kann diese Frist aus berechtigen Gründen verlängert werden. Für Ihr Unternehmen heißt das, dass es nach dem Zuschlag zeitnah an die Bearbeitung des neuen Auftrags geht.

Tipp: Nach der Ausschreibung ist vor der Ausschreibung: Evaluieren Sie den gesamten Arbeitsablauf in Ihrem Unternehmen von der Auswahl der Ausschreibung bis zur Abgabe des Angebotes. So können Sie Schwachstellen erkennen und das Verfahren im eigenen Haus mit jeder neuen Angebotserstellung weiter optimieren.

Zurück zum Inhalt

ABZ Bayern e. V. – Ihr Auftragsberatungszentrum im Freistaat

Wie Sie sehen, ist es nicht leicht, passende öffentliche Ausschreibungen zu finden und ein qualifiziertes Angebot abzugeben. Das bedeutet aber nicht, dass Sie auf diese hochwertigen und attraktiven Aufträge für Ihr Unternehmen verzichten müssen. Denn seit bald 70 Jahren steht Ihnen das Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ) mit Rat und Tat zur Seite. Das ABZ Bayern ist ein gemeinsames Kompetenzzentrum der Bayerischen Industrie- und Handelskammern sowie der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern. Das Angebot stellt eine leistungsstarke Schnittstelle zwischen den Unternehmen im Freistaat und den öffentlichen Auftraggebern dar. Erfahrene Mitarbeiter unterstützen dabei beide Seiten.

Das Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. ist Ihr erster Ansprechpartner bei öffentlichen Aufträgen. Experten informieren und beraten Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen im Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Unternehmen erhalten beim ABZ Unterstützung bei der Erkundung des öffentlichen Marktes auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene sowie bei der Teilnahme an Ausschreibungen. Öffentliche Auftraggeber bekommen Hilfe, um vergaberechtskonform auszuschreiben und geeignete Bieter zu finden.
Das ABZ ist von Bayern aus deutschland- und europaweit vernetzt. Als Mitglied im Netzwerk der Auftragsberatungsstellen der Bundesländer und im EU-Beratungsnetz „Enterprise Europe Network“ haben wir Verbindungen zu zahlreichen Partnern.

Zu den Angeboten des ABZ Bayern für Unternehmen gehören unter anderem:

  • Präsenz- und Online-Seminare rund um das Thema öffentliche Ausschreibung (z. B. Leistungsbeschreibung, Bieterfragen)
  • Beratung zu Ausschreibungen
  • Kostenlose Bieterdatenbank mit Benennung zuverlässiger Unternehmen
  • Beratung zum amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
  • Informationen zu internationalen Ausschreibungen
  • Merkblätter & Leitfäden zum Download
  • Grundlagen des Vergaberechts
  • Neuigkeiten aus der Europäischen Union
  • Aktuelle Urteile zu öffentlichen Ausschreibungen
  • Newsletter
  • Informationen zur eVergabe
  • Aktuelle Nachrichten aus dem Segment „Öffentliche Ausschreibungen“

Sie möchten den öffentlichen Markt in Bayern, in ganz Deutschland oder sogar europaweit erkunden? Dann ist das ABZ Bayern der richtige Ansprechpartner. Hier finden Sie Unterstützung bei der Auswahl passender öffentlicher Ausschreibungen und der Erstellung eines korrekten Angebotes. Sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen, schlägt Sie das ABZ im Rahmen der Benennung als zuverlässigen Vertragspartner bei öffentlichen Auftraggebern vor. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erweitern Sie Ihr Angebotsspektrum auf die öffentliche Hand!

Hier geht es direkt zum Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. (ABZ).

Sebastian Michl

Auftragsberatungszentrum Bayern e.V. (ABZ)

089 – 5116 3171

michl@abz-bayern.de