Klimaschutz & Energiewende - Chancen und Herausforderungen
Klimaschutz und Energiewende wirken sich auf vielfältige Weise auf Ihre Geschäftstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit aus. So können höhere Kosten oder bürokratischer Aufwand entstehen. Es können sich aber auch viele neue Türen öffnen. Allemal sind es Themen, die über die Zukunft Ihres Betriebes mitentscheiden werden.
Inhaltsnavigation
- Einleitung: Wettbewerbsfähig wirtschaften in Zeiten von Klimaschutz und Energiewende
- Hintergrund: Was Sie über Klimawandel und Energiewende wissen sollten
- Überblick 2023: Welche neuen regulatorischen Vorgaben kommen auf Unternehmen zu?
- Energiepolitik: Welche Gesetze und Vorhaben Sie kennen sollten
- Energierecht: Übersicht über regulatorische Neuerungen und Vorgaben für Unternehmen
- Betriebliche Praxis: Wo Sie bei Klimaschutz und Energiewende ansetzen können
- CO2-Regulierung: Emissionshandel, CBAM und Co.
- Klimawandel: Was die Folgen sind und wie Anpassung gehen kann
- IHK im Austausch: Dialog und Kooperation mit Unternehmen, Politik und Wissenschaft
- Ihre Ansprechpartnerin
Wettbewerbsfähig wirtschaften in Zeiten von Klimaschutz und Energiewende
Der Klimawandel und der Umbau der Energieversorgung konfrontieren Ihr Unternehmen mit verschiedensten Herausforderungen – die Abkehr von fossilen Rohstoffen, steigende Strompreise und schwierige Wetterlagen, um nur ein paar wenige zu nennen. Erschwerend hinzu kommen derzeit Verwerfungen an den Energie- und Rohstoffmärkten und in globalen Lieferketten, ausgelöst durch Pandemie und Krieg.
Gleichzeitig geht der Wandel hin zu einem klima- und energieschonenderen Wirtschaftssystem mit einer neuen gesellschaftlichen Erwartungshaltung sowie ambitionierten Klimaschutz- und Energiezielen auf allen politischen Ebenen einher. Dies bringt immer neue Anforderungen, Rahmenbedingungen und damit Unsicherheit mit sich.
Hier informieren wir Sie über relevante Vorgaben und Entwicklungen in der Klima- und Energiepolitik und zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, selbst in Sachen Klimaschutz und Energiewende aktiv zu werden.
Hintergrund: Was Sie über Klimawandel und Energiewende wissen sollten
Klimawandel: Der natürliche Treibhauseffekt
Der natürliche Treibhauseffekt macht das uns bekannte Leben auf der Erde möglich. In der Atmosphäre befindliche Substanzen wie Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Ozon (O3), Lachgas (N2O) und Methan (CH4) lassen einen Großteil des Sonnenlichtes passieren und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Wärmestrahlung der Erdoberfläche in der Atmosphäre hält. Es wird wärmer. Die durchschnittliche Temperatur auf der Erde läge sonst bei -18 Grad Celsius. Allerdings wird der Effekt seit dem 18. Jahrhundert durch zusätzlich vom Menschen freigesetzte Treibhausgase verstärkt, wodurch sich unser heutiges Klima wandelt. Mehr Infos gibt es beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Verschiedene menschengemachte Prozesse bedingen den Ausstoß von THG in die Atmosphäre und somit den nicht-natürlichen Teil des Treibhauseffektes. So wird bei der Verbrennung fossiler Energieträger oder durch Entwaldung Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Methan (CH4) entsteht z. B. durch das Betreiben von Land- und Forstwirtschaft oder von Mülldeponien. Lachgas (N2O) ist u. a. ein Nebenprodukt der Düngemittel- oder Kunststoffproduktion. Manche treibhauswirksamen Substanzen kommen zudem gar nicht in der Natur vor, sondern werden für die Verwendung in verschiedenen Produkten künstlich vom Menschen hergestellt. So enthalten z. B. Kühl- oder Löschmittel sogenannte F-Gase, die ebenfalls zum Treibhauseffekt beitragen. Mehr dazu beim Umweltbundesamt.
Mit der Industrialisierung haben diese Prozesse deutlich zugenommen – am stärksten die Emissionen von CO2 und damit dessen Konzentration in der Atmosphäre. Der Anteil der anthropogenen CO2-Emissionen an den gesamten jährlichen CO2-Emissionen beträgt etwa 3 %. Der weit überwiegende Teil wird von der Natur selbst (Vegetation, Böden etc.) in die Atmosphäre abgegeben. Die anthropogenen Emissionen stören aber den natürlichen Kohlenstoffkreislauf, da die Natur über Biosphäre und Ozeane nur ca. 50 % des zusätzlich emittierten CO2 in den natürlichen Kreislauf aufnehmen kann. Das in der Atmosphäre verbleibende CO2 führt dort über die Jahre zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration. Aktuell liegt diese bei mehr als 400 ppm (parts per million; vorindustriell: 280 ppm). Die höhere Konzentration verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und verursacht den Klimawandel, zu dem in geringerem Maße auch die anderen Treibhausgase beitragen. Weiteres können Sie beim Umweltbundesamt nachlesen.
Die Klimawandeleffekte sind bereits heute weltweit spürbar und werden sich in den kommenden Jahren vsl. verschärfen. Durch steigende Temperaturen schmelzen die Polkappen und Gletscher. Wasser dehnt sich bei Erwärmung aus, der Meeresspiegel steigt. In verschiedenen Erdteilen kommt es zu Überflutungen und Erosion. Extremwetter wie Starkregen, Hitzewellen oder Dürren häufen sich. Viele Tier- und Pflanzenarten können sich an die schnellen klimatischen Veränderungen nur schwer anpassen, wodurch weiterer Verlust von Biodiversität und Artenvielfalt droht. Zudem entstehen durch Gesundheitsschäden beim Menschen sowie Beschädigung von Infrastruktur und Eigentum hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten. Die EU-Kommission gibt einen Überblick über die Klimawandelfolgen.
Hintergrund: Was Sie über Klimawandel und Energiewende wissen sollten
Der natürliche Treibhauseffekt macht das uns bekannte Leben auf der Erde möglich. In der Atmosphäre befindliche Substanzen wie Wasserdampf (H2O), Kohlendioxid (CO2), Ozon (O3), Lachgas (N2O) und Methan (CH4) lassen einen Großteil des Sonnenlichtes passieren und sorgen gleichzeitig dafür, dass sich die Wärmestrahlung der Erdoberfläche in der Atmosphäre hält. Es wird wärmer. Die durchschnittliche Temperatur auf der Erde läge sonst bei -18 Grad Celsius. Allerdings wird der Effekt seit dem 18. Jahrhundert durch zusätzlich vom Menschen freigesetzte Treibhausgase verstärkt, wodurch sich unser heutiges Klima wandelt. Mehr Infos gibt es beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Verschiedene menschengemachte Prozesse bedingen den Ausstoß von THG in die Atmosphäre und somit den nicht-natürlichen Teil des Treibhauseffektes. So wird bei der Verbrennung fossiler Energieträger oder durch Entwaldung Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Methan (CH4) entsteht z. B. durch das Betreiben von Land- und Forstwirtschaft oder von Mülldeponien. Lachgas (N2O) ist u. a. ein Nebenprodukt der Düngemittel- oder Kunststoffproduktion. Manche treibhauswirksamen Substanzen kommen zudem gar nicht in der Natur vor, sondern werden für die Verwendung in verschiedenen Produkten künstlich vom Menschen hergestellt. So enthalten z. B. Kühl- oder Löschmittel sogenannte F-Gase, die ebenfalls zum Treibhauseffekt beitragen. Mehr dazu beim Umweltbundesamt.
Mit der Industrialisierung haben diese Prozesse deutlich zugenommen – am stärksten die Emissionen von CO2 und damit dessen Konzentration in der Atmosphäre. Der Anteil der anthropogenen CO2-Emissionen an den gesamten jährlichen CO2-Emissionen beträgt etwa 3 %. Der weit überwiegende Teil wird von der Natur selbst (Vegetation, Böden etc.) in die Atmosphäre abgegeben. Die anthropogenen Emissionen stören aber den natürlichen Kohlenstoffkreislauf, da die Natur über Biosphäre und Ozeane nur ca. 50 % des zusätzlich emittierten CO2 in den natürlichen Kreislauf aufnehmen kann. Das in der Atmosphäre verbleibende CO2 führt dort über die Jahre zu einer Erhöhung der CO2-Konzentration. Aktuell liegt diese bei mehr als 400 ppm (parts per million; vorindustriell: 280 ppm). Die höhere Konzentration verstärkt den natürlichen Treibhauseffekt und verursacht den Klimawandel, zu dem in geringerem Maße auch die anderen Treibhausgase beitragen. Weiteres können Sie beim Umweltbundesamt nachlesen.
Die Klimawandeleffekte sind bereits heute weltweit spürbar und werden sich in den kommenden Jahren vsl. verschärfen. Durch steigende Temperaturen schmelzen die Polkappen und Gletscher. Wasser dehnt sich bei Erwärmung aus, der Meeresspiegel steigt. In verschiedenen Erdteilen kommt es zu Überflutungen und Erosion. Extremwetter wie Starkregen, Hitzewellen oder Dürren häufen sich. Viele Tier- und Pflanzenarten können sich an die schnellen klimatischen Veränderungen nur schwer anpassen, wodurch weiterer Verlust von Biodiversität und Artenvielfalt droht. Zudem entstehen durch Gesundheitsschäden beim Menschen sowie Beschädigung von Infrastruktur und Eigentum hohe gesellschaftliche und wirtschaftliche Kosten. Die EU-Kommission gibt einen Überblick über die Klimawandelfolgen.
Bereits seit den 1990er Jahren widmet sich die internationale Staatengemeinschaft dem Thema des Klimawandels, seinen Folgen und seiner Bekämpfung. In Deutschland reichen erste politische Maßnahmen und eine breitere Diskussion zu Klimaschutz und Energiewende bis in die späten 70er Jahre zurück.
Erfahren Sie, welche Ziele verfolgt werden und wo wir aktuell stehen:
Klimaziele: Wie viel Treibhausgasausstoß soll es bis wann noch geben?
WELTWEIT: Die Klimarahmenkonvention der UN (UNFCCC) von 1992 schafft die völkerrechtliche Basis für den weltweiten Schutz des Klimas. Seit 1995 findet im Rahmen der UNFCCC jährlich eine Konferenz der Vertragsstaaten (COP) statt. Auf der 3. COP wurde das Kyoto-Protokoll verabschiedet, welches erstmals für Industrieländer völkerrechtlich wirksame Ziele für die Reduktion von Treibhausgasemissionen festlegte. Nachfolger ist das Klimaschutz-Übereinkommen von Paris. Es setzt erstmals das völkerrechtlich verbindliche Ziel, die Erderwärmung im Vgl. zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen bzw. empfiehlt die Begrenzung auf 1,5 °C. In der zweiten Jahrhunderthälfte sollen nicht mehr Treibhausgase emittiert, als an anderer Stelle kompensiert werden können (Neutralität). Das Abkommen nimmt alle Vertragsstaaten in die Pflicht, berücksichtigt aber Unterschiede beim Stand der wirtschaftlichen Entwicklung.
EUROPA: In 2007 beschlossen die EU-Staaten das erste Energie- und Klimapaket , welches ein direktes Reduktionsziel für THG-Emissionen bis 2020 von 20 Prozent ggü. 1990 enthält. Zudem setzt es Ziele für den Ausbau Erneuerbarer (auf 20 % am Bruttoendenergieverbrauch) sowie die Steigerung der Energieeffizienz (um 20 % im Vgl. zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzmaßnahmen). 2014 beschloss die EU den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030 und damit die Anhebung der Zielwerte in allen drei Dimensionen – auf 40 %, 27 % und 27 %.
Die jüngste Anpassung des EU-Klimaziels für 2030, von 40 % auf 55 % ggü. 1990, wurde im Dezember 2019 im Rahmen des EU-Green Deal angekündigt, der außerdem die Klimaneutralität der EU bis Jahrhundertmitte vorsieht. Inzwischen sind die Ziele im EU-Klimaschutzgesetz festgeschrieben und werden mit dem "Fit-for-55-Paket" verfolgt. Die höheren EU-Klimaziele werden weitreichende Auswirkungen auf die gewerbliche Wirtschaft in den Mitgliedsstaaten haben, nicht zuletzt, da durch Fit-for-55 zahlreiche Gesetzesvorhaben angestoßen wurden.
DEUTSCHLAND: Auch die Bundesregierung setzt sich ambitionierte Klimaschutzziele. Deutschland kam mit dem „Klimaschutzplan 2050“ als eines der ersten Länder der Verpflichtung des Pariser Abkommens nach, bis 2020 eine Klima-Langfriststrategie bei der UN zu hinterlegen. Orientiert an Paris ist das Leitbild die Klimaneutralität Deutschlands bis zur Jahrhundertmitte. Als Zwischenziel sollen die gesamten deutschen Treibhusgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 % gesenkt werden. Zudem stellte der Plan erstmals sektorspezifische 2030-Reduktionsziele auf.
Das erste deutsche Klimaschutzgesetz trat im Dezember 2019 in Kraft und wurde bereits im Sommer 2021 reformiert. In der Novelle wurde ein höheres nationales 2030-Ziel (minus 65 % ggü. 1990) verbindlich festgeschrieben, ebenos wie eine frühere Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Deutschland ist das erste Land weltweit, das sein nationales Klimaziel gesetzlich verankert hat. Die bislang über den Klimaschutzplan 2050 definierten Sektorziele wurden im Klimaschutzgesetz in ambitionierterer Form übernommen.
BAYERN: Im Zuge des "Klimaprogramm Bayern 2020" legte die bayerische Staatsregierung fest, die jährlichen energiebedingten CO2-Emissionen pro Kopf bis 2020 auf deutlich unter sechs Tonnen zu reduzieren. Orientiert am Europäischen Klimaziel (bis 2050 Reduktion um 80 - 95 %) wurde im „Klimaschutzprogramm Bayern 2050“ das Langfristziel beschlossen, bis 2050 die bayerischen Treibhausgasemissionen pro Kopf auf unter zwei Tonnen pro Jahr zu senken.
Im Rahmen der Bayerischen Klimaschutzoffensive 2019 legte die Regierung den Entwurf eines Bayerischen Klimaschutzgesetzes vor. Bis zum Jahr 2030 soll der CO2-Ausstoß Bayerns um mind. 55 % ggü. dem Durchschnitt aus 1990 sinken. Bis spätestens 2050 soll Klimaneutralität erreicht werden („2040 plus“). Das Gesetz wurde im November 2020 verabschiedet. In Anlehnung an die Novelle des Bundesgesetzes legte die Regierung 2021 einen neuen Entwurf vor, der derzeit noch in den Ressorts verhandelt wird.
Energieziele: Wie effizient und erneuerbar soll unser Energieverbrauch bis wann sein?
EUROPA: Im Jahr 2007 beschlossen die EU-Staaten das erste Energie- und Klimapaket mit Zeithorizont bis 2020. Das Paket enthält ein direktes Reduktionsziel für THG-Emissionen von 20 Prozent im Vergleich zu 1990. Außerdem setzt es Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien (auf 20 Prozent am Bruttoendenergieverbrauch) sowie die Steigerung der Energieeffizienz (um 20 Prozent im Vergleich zu einer Entwicklung ohne weitere Effizienzmaßnahmen). 2014 beschloss die EU den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik 2030. In diesem Zuge wurden die Zielwerte für den Klimaschutz in allen drei Ziel-Dimensionen angehoben – auf 40 %, 27 % und 27 %. Mit dem Paket „Saubere Energie für alle Europäer“ (Winterpaket) hat die EU ihre energiepolitischen Rahmenbedingungen umfassend reformiert. Es umfasste acht Rechtsakte zu denen die EU-Kommission erstmals 2016 Vorschläge vorlegte. Seit Mai 2019 sind alle Richtlinien des Paketes in Kraft. Unter anderem wurden die Ziele bezüglich der Energieeffizienz (von 27 Prozent auf 32,5 Prozent) sowie der Erneuerbaren Energien (von 27 Prozent auf 32 Prozent) aus dem Jahr 2014 nachgeschärft.
Den Stand der Zielerreichung auf EU-Ebene können Sie den jährlichen Berichten der Europäischen Umweltagentur EEA zur Erreichung der EU-Klima- und Energieziele entnehmen. Außerdem informiert die jährliche Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums „Erneuerbare Energien in Zahlen“ (aktuell Stand November 2020) über Fortschritte beim Erneuerbaren-Ausbau in Deutschland, der EU und der Welt.
DEUTSCHLAND: Die deutsche Energiewende basiert auf zwei Säulen: dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Steigerung der Energieeffizienz. Rahmengebend ist der Ausstieg aus Kohle- und Atomenergie. Bis 2025 sollen erneuerbare Energien in Deutschland 40 - 45 % des gesamten Stromverbrauches decken. Zudem soll der Primärenergieverbrauch bis 2050 ggü. 2008 halbiert werden. Dies geht einher mit der Abschaltung des letzten deutschen Kernkraftwerkes im Jahr 2022.
Den Stand der Energiewende in Deutschland können Sie in den Monitoringberichten und dem jählichen Fortschrittsbericht der Bundesregierung „Energie der Zukunft“ sowie in der jährlichen Publikation des Bundeswirtschaftsministeriums „Erneuerbare Energien in Zahlen“ (aktuell Stand November 2020) nachlesen.
Zudem erstellt die Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) jährlich eine erste amtliche Schätzung zur Entwicklung der erneuerbaren Energien im jeweiligen Vorjahr. Im Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland“ sind die Ergebnisse nachzulesen.
BAYERN: Im Jahr 2019 hat die bayerische Staatsregierung ihr neues Aktionsprogramm Energie vorgelegt. Es definiert Ausbauziele für die einzelnen erneuerbaren Energiequellen für das Jahr 2022 (Wind, Wasserkraft, PV etc.). Zudem sollen für besondere Notfallsituationen im
Stromnetz die sog. „besonderen netztechnischen Betriebsmittel“ bis Herbst 2022 betriebsbereit sein und entsprechend der Bedarfsbestätigung der Bundesnetzagentur einen Umfang von 1,2 GW aufweisen. Ebenfalls bis 2022 soll in Bayern der Bau von 3.000 neuen KWK-Anlagen angestoßen und damit ein Zubau von 500 MWel erreicht werden. In Sachen Effizienz rückt der Gebäudesektor, Bestand und Neubau, in den Fokus. Bis 2030 strebt die Landesregierung eine Endenergieeinsparung von 23 % bei Gebäuden an. Die Anzahl der Netzwerke der Bayerischen Energie-Effizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i) soll bis 2022 auf ca. 70-80 und die der teilnehmenden Unternehmen auf rund 700 gesteigert werden.
Alle Infos rund um den Stand der Energiewende in Bayern inkl. aktueller Zahlen erhalten Sie im Energie-Atlas Bayern.
Der menschengemachte Klimawandel und seine Folgen sind bereits heute weltweit spürbar und werden sich voraussichtlich verschärfen. Durch steigende Temperaturen schmelzen die Polkappen und Gletscher. Der Meeresspiegel steigt. Überflutungen, Erosion und Extremwetter wie Starkregen, Hitzewellen oder Dürren nehmen zu. Die EU-Kommission gibt einen Überblick über die vielschichtigen Kosten des Klimwandels.
Der Umbau der Energieversorgung auf erneuerbare, emissionsarme Energiequellen trägt in erheblichem Maße zur erfolgreichen Bekämpfung des Klimawandels und seinen Folgen bei und soll zugleich durch die Abkehr von endlichen, fossilen Ressourcen eine langfristig verlässliche Energieversorgung sicherstellen. Gleichzeitig birgt auch die Energiewende viele Herausforderungen und ist kein leichtes Unterfangen. Genauso facettenreich und komplex wie die heutige Energieerzeugung, -versorgung und -verbrauch sind auch der Umbau dieses Systems und die Folgen für Energieerzeuger und -verbraucher.
Risiko und Chance: Die Wirtschaftliche Dimension des Klimawandels
Die Kosten des Klimawandels haben eine ökologische, soziale und wirtschaftliche Dimension. Laut einer UN-Studie meldeten die von Naturkatastrophen betroffenen Länder zwischen 1998 und 2017 direkte wirtschaftliche Schäden von insgesamt 2.908 Milliarden US-Dollar, ein Anstieg um 151 % im Vergleich zum Zeitraum 1978 bis 1997. Auch der Anteil dieser Schäden, der durch klimabedingte Vorkommnisse verursacht wurde, stieg im Vergleich der beiden Zeiträume um 11 Prozentpunkte.
Ein Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zeigt, dass Deutschland unter den Top 10 der Länder mit den höchsten absoluten ökonomischen Verlusten zwischen 1998 und 2017 liegt, vor allem bedingt durch Hochwasserschäden. Die deutsche Volkswirtschaft ist zudem über den Außenhandel indirekt vom Klimawandel betroffen. In 2015 verteilten sich 6 % der deutschen Importe und 4 % der Exporte auf 12 als besonders klimavulnerabel geltende Länder bzw. Regionen weltweit. Dies birgt weitere ökonomische Risiken, z. B. durch klimabedingte Beeinträchtigungen von Transportwegen, Produktionsstandorten sowie Lagern im Ausland. Die abschließende UBA-Studie (2020) "Folgen des globalen Klimawandels für Deutschland" zeigt auf, welche Effekte sich hinsichtlich Arbeitsproduktivität, Ernteerträge, Kaufkraftverlust im Ausland u. a. für Deutschland ergeben.
Die klimatischen Veränderungen sind auch in Bayern bereits mess- und spürbar. Mehr dazu erfahren Sie im Abschnitt "Klimawandel: Was mögliche Folgen sind und wie Anpassung gehen kann".
Auch der Umbau des Energiesystems im Zuge der Klima- und Energiewende birgt Hürden und Risiken für die Wirtschaft:
- Für die Stromversorgungssicherheit: Der SAIDI-Wert (System Average Interruption Duration Index) misst die jährliche durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher bei Unterbrechungen über 3 Minuten. Im weltweiten Vergleich schneiden Deutschland und Bayern hier weiterhin gut ab, durch den Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Energiesystem aber zunehmend volatiler. Der bayerische SAIDI-Wert kletterte 2017 mit 15,58 Minuten durchschnittlicher jährlicher Unterbrechung auf das zweithöchste Niveau in 10 Jahren (2012: 16,47 Minuten). Das IHK-Energiewende-Barometer 2019 zeigt: Für viele Branchen in Bayern ist die Versorgungssicherheit bereits ein relevantes Thema. Gut 12 % der befragten Betriebe berichten über Stromausfälle von mehr als 3 Minuten, 16 % waren Ausfällen unter 3 Minuten ausgesetzt. In der Industrie waren es mit rund 16 % bzw. 31 % jeweils mehr. Dort klagt rund ein Fünftel bereits über Produktionsbeeinträchtigungen durch Versorgungslücken.
- Für den Ausbau von Netzen und erneuerbaren Energien: Das zögerliche Vorankommen beim Netz- und Erneuerbaren-Ausbau, den Grundpfeilern einer erfolgreichen Energiewende, schürt Bedenken hinsichtlich Stromversorgungssicherheit. Der Bestand konventioneller Kraftwerke und damit gesicherter Leistung in Bayern hat sich mit der Stilllegung von Kernkraftwerken in 2015 und 2017 wesentlich geändert. Der vollständige Kernkraftausstieg steht 2022 bevor. Die Abschaltungen werden durch Stromimporte nach Bayern und Zubau von EE-Anlagen ausgeglichen. Dadurch werden stärker schwankende Strommengen aus volatiler Erzeugung und von einer zunehmenden Anzahl an Akteuren eingespeist, die ausgeglichen werden müssen. Zudem schreiten weder der Ausbau erneuerbarer Energien vor Ort noch der Bau der notwendigen Stromtrassen zum Transport des erneuerbaren Stroms aus dem Norden zügig genug voran. Energiepolitische Entwicklungen, wie der 2019 beschlossene Kohleausstieg, verschärfen die Situation. Im aktuellen IHK-Energiewende-Barometer fordern die Betriebe ggü. der Politik vor allem schnellere Planungs- und Genehmigunhgsverfahren sowie mehr politische Rückendeckung beim Stromnetz- sowie Erneuerbaren-Ausbau.
- Für die Strompreisbelastung: Seit 2014 untersucht die EU-Kommission alle zwei Jahre die Entwicklung der Energiepreise und -kosten in der EU. Die Untersuchung 2019 ergab: Deutsche Industriestrompreise sind der europäische „Spitzenreiter“. Deutsche Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 2.000 bis 20.000 MWh zahlten 2017 im Mittel 142 €/MWh (inkl. Steuern und Abgaben), mehr als in allen anderen EU-Staaten. Auch Betriebe mit weniger Stromverbrauch zahlten Höchstpreise. Nur bei den Großverbrauchern (70 000 bis 150 000 MWh jährlich) konnte Zypern den deutschen Preis von 114 €/MWh toppen. Hohe Steuern, Abgaben und Umlagen, z. B. im Rahmen des EEG, sowie Netzkosten treiben den deutschen Preis in die Höhe. Wie sehr das Thema Bayerns Wirtschaft beschäftigt, zeigt das aktuelle IHK-Energiewende-Barometer: 2020 beobachteten gut 46 % der befragten Betriebe steigende Strompreise über die vorangegangenen 12 Monate, für mehr Betriebe sind die Preise gestiegen als stabil geblieben. Nicht einmal jedes zehnte Unternehmen meldet eine Entlastung beim Strompreis.
Was wir deshalb von der Politik fordern: In Zeiten der Energiewende ist eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor. Wir setzen uns gegenüber der Politik daher stetig für Maßnahmen ein, die eine Entlastung der Strompreise herbeiführen und sie künftige Versorgung sicherstellen können. Dazu zählt neben der Reform der Finanzierung des EEG-Kontos auch der zügige Ausbau der Übertragungsnetze. Die wichtigsten Aspekte sind in unseren energiepolitischen Kernbotschaften zusammengefasst. Alle aktuellen IHK-Positionspapiere sowie Studien und Broschürenzu den Themen Klima, Energie und Umwelt finden Sie in unserer Mediathek.
Gleichzeitig gehen mit dem Klimawandel auch wirtschaftliche Chancen einher:
Wachsende Absatzmärkte im Bereich klimafreundlicher Technologien und Produkte sowie Klimaanpassung und Schadensbekämpfung bieten ein großes wirtschaftliches Potential für deutsche Unternehmen. Laut einer Studie des Bayerischen Wirtschaftsministeriums erzielt die Umweltwirtschaft in Bayern, inkl. Technologien zur CO2-Minderung und Energieeffizienz, einen jährlichen Umsatz von ca. 51 Mrd. Euro, gut 5 % des Gesamtumsatzes der bayerischen Wirtschaft. In 2015 arbeiteten bereits 4,7 % der bayerischen Beschäftigten in der Umweltwirtschaft (vgl. Fahrzeugbau: 4,9 %). Unterstützt durch den Umweltcluster Bayern ist die Branche dabei, sich zu einem Leitmarkt zu entwickeln, der die weltweit gestiegene Nachfrage nach Klimaschutztechnologien bedienen kann.
Erfolg in Klimaschutz und Energiewende braucht echte Lösungen!
Die Klima- und Energiewende kann nur gemeinsam mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen. Nur dann wird aus dem bayerischen, deutschen und europäischen Modell schließlich ein Erfolgskonzept, das weltweit umgesetzt wird. Gloablität im Klimaschutz und im Umbau von Energiesystemen entscheidet am Ende über Erfolg und Scheitern unserer Bemühungen – denn der Klimawandel ist ein globales Problem.
In Deutschland ist die Energiewende in vollem Gange, der Klimaschutz hat einen immer höheren Stellenwert in Politik und Gesellschaft. Die praktischen Lösungen für ein klimafreundliches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem kommen dabei aus der Wirtschaft oder müssen dort zumindest in eine breite Anwendung gebracht werden. So werden Grundstoffe für Solarzellen in Chemie-Unternehmen hergestellt, arbeiten Betriebe im Mobilitätssektor an der Entwicklung und Einführung von klimaschonenden Kraftstoffen und Mobilitätskonzepten und liefern Unternehmen der Digitalbranche Lösungen, die ein emissionsarmes und ressourcenschonenedes Wirtschaften ermöglichen sollen.
Betriebliches Engagement für Klimaschutz, Energieeinsparung und -effizienz sichert außerdem die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Geschäftsmodellen, kann bares Geld sparen und weitere Vorteile, z. B. hinsichtlich Mitarbeiter- und Kundenbindung, bringen. Viele Betriebe, z. B. in den energieinitensiven Branchen, setzen sich seit Jahren mit dem Thema auseinander. Für andere rückt es erst nach und nach in den Fokus. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe können Informationsmangel, organisatorischer und finanzieller Aufwand dabei anfänglich Hürden darstellen.
Auf dieser Ratgeber-Seite geben wir Ihnen daher Infos und Tipps an die Hand, die Ihnen den Einstieg in betriebliche Maßnahmen zu Klimaschutz, Energieeffizienz und -einsparung erleichtern sollen.
So vielfältig die Wirtschaft vom Klimawandel und den Bemühungen rund um seine Bekämpfung betroffen ist, so vielfältig sind auch die Beiträge, die Unternehmen zu einer erfolgreichen Wende leisten können und dies bereits auf ganz unterschiedliche Weisen tun.
Wettbewerbsfähige Wirtschaft als Basis für eine erfolgreiche Wende
Die Klima- und Energiewende kann nur gemeinsam mit einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft gelingen. Nur dann wird aus dem bayerischen, deutschen und europäischen Modell schließlich ein Erfolgskonzept, das weltweit umgesetzt wird. Gloablität im Klimaschutz und im Umbau von Energiesystemen entscheidet am Ende über Erfolg und Scheitern unserer Bemühungen – denn der Klimawandel ist ein globales Problem.
In Deutschland ist die Energiewende in vollem Gange, der Klimaschutz hat einen immer höheren Stellenwert in Politik und Gesellschaft. Die praktischen Lösungen für ein klimafreundliches Wirtschafts- und Gesellschaftssystem kommen dabei aus der Wirtschaft oder müssen dort zumindest in eine breite Anwendung gebracht werden.
So werden Grundstoffe für Solarzellen in Chemie-Unternehmen hergestellt, arbeiten Betriebe im Mobilitätssektor an der Entwicklung und Einführung von klimaschonenden Kraftstoffen und Mobilitätskonzepten und liefern Unternehmen der Digitalbranche Lösungen, die ein emissionsarmes und ressourcenschonenedes Wirtschaften ermöglichen sollen.
Betriebliches Engagement für Klimaschutz, Energieeinsparung und -effizienz sichert außerdem die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Geschäftsmodellen, kann bares Geld sparen und weitere Vorteile, z. B. hinsichtlich Mitarbeiter- und Kundenbindung, bringen. Viele Betriebe, z. B. in den energieinitensiven Branchen, setzen sich seit Jahren mit dem Thema auseinander. Für andere rückt es erst nach und nach in den Fokus. Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe können Informationsmangel, organisatorischer und finanzieller Aufwand dabei anfänglich Hürden darstellen.
CCU und CCS: CO2-Konzentration mit technischen Verfahren in Schach halten?
Der Einsatz technischer Lösungen zur CO2-Abscheidung, Speicherung oder Weiternutzung kann dort einen Beitrag zur Erreichung der globalen Klimaziele leisten, wo die Reduktion von Treibhausgasemissionen bei Prozessen, z. B. in der Industrie, im Verkehrs-, Wärme- oder Landwirtschaftssektor, noch an ihre Grenzen stößt.
Der Begriff Carbon Capture and Storage (CCS) beschreibt in diesem Zusammenhang die Abscheidung von CO2-Emissionen von v. a. Kraftwerken oder Industrieanlagen und deren anschließende Speicherung im ca. 1000 bis 4000 Meter tief gelegenen geologischen Untergrund. In verschiedenen Ländern wird CO2 bereits seit mehreren Jahren auf diese Weise gelagert, z. B. in ehemaligen Gas- oder Öllagerstätten oder in Gesteinsschichten unter Wasser. Der Ausstoß prozessbedingt anfallender und somit derzeit unvermeidbarer Industrieemissionen in die Atmosphäre kann durch CCS stark reduziert werden. Mehr dazu beimBundeswirtschaftsministeriums.
Das Potential von CCS für den Klimaschutz ist dennoch umstritten, u. a. wegen des enormen Energiebedarfs sowie diverser Umweltrisiken, wie dem Austreten von CO2 aus den Lagerstätten in Grundwasser und Boden. Es besteht hier noch weiterer Forschungs- und Erprobungsbedarf. Mehr dazu sowie zur rechtlichen Einordnung von CCS gibt es beim Umweltbundesamtes.
Einen Schritt weiter geht Carbon Capture and Usage (CCU): die Abscheidung von CO2 und dessen Weiterverwendung in Prozessen oder Produkten. Zwar steht die Entwicklung und großflächige Anwendung von CCU-Technologien noch am Anfang, es gibt aber bereits konkrete Projekte und zahlreiche innovative Ideen. Darunter die Nutzung von emittiertem CO2 als Nährstoffquelle für Mikroorganismen zur Herstellung von Biokraftstoffen, Basischemikalien oder Kunststoffen. Mehr dazu indieser Fraunhofer-Studie, Feudendahl 2016. Ein innovatives Beispiel aus der Praxis finden Sie auch in unserem Themenschwerpunkt "Einblicke in die Praxis".
Das Bundeswirtschaftsministerium stellte das 7. Energieforschungsprogramm unter das Motto „CO2-Abscheidung und -Nutzung in der Grundstoffindustrie“. Mit dem Programm sollen technische aber auch ökonomische und rechtliche Lücken geschlossen werden, die die Abscheidung und Nutzung von CO2 im Großmaßstab derzeit noch behindern. Industrieunternehmen konnten bis zum 15. März 2021 erste Projektskizzen einreichen. Alle Infos finden Sie hier.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Energie- und klimapolitische Instrumente und Maßnahmen sind komplex. Wie Sie z. B. von Richtlinien und Verordnungen betroffen sind, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr verschieden. Für individuelle Anfragen, Praxis-Erfahrungen oder Feedback zu unseren Angeboten kommen Sie jederzeit auf uns.
Überblick 2023: Welche neuen regulatorischen Vorgaben kommen auf Unternehmen zu?
Die Flut an neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen im Energie- und Klimaschutzbereich nimmt nicht ab. Umso herausfordernder ist es, den Überblick zu behalten, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen bereitzustellen und neue Prozesse rechtzeitig zu etablieren. Vor allem bei gänzlich neuen regulatorischen Vorgaben ist es dringend geboten, sich frühzeitig über Regeln und Pflichten zu informieren.
Um die zahlreichen neuen Vorgaben aufzuzeigen und Hilfestellung zu geben, hat die FfE im Auftrag und in Kooperation mit der IHK für München und Oberbayern diesen Überblick erstellt. Weitere Informationen zu den einzelnen gesetzlichen Vorhaben finden Unternehmen und Interessierte in den Ratgeberseiten, die in der Übersicht verlinkt sind:
PDF-Version: Welche regulatorischen Vorgaben kommen auf Unternehmen zu?
Betriebliche Praxis: Wo Sie bei Klimaschutz und Energiewende ansetzen können
Jedes Unternehmen kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die systematische, einheitliche und normkonforme Erfassung aller CO2-Emissionen und der gezielte Umgang damit ist die Grundlage für betriebliches Klimaschutzmanagement. Allerdings ist dies kein leichtes Unterfangen und deshalb oft mit einer Hemmschwelle verbunden.
Folgende Infos, Initiativen und Angebote können Ihr Unternehmen auf dem Weg zu erfolgreichem CO2- und Klimaschutzmanagement unterstützen:
Einstieg: Sie wollen sich mit den Grundlagen des betrieblichen CO2-Managements vertraut machen?
In einer kostenlosen Einführung vermittelt das IHK-Unternehmensnetzwerk Klimaschutz Grundlagenwissen zum betrieblichen CO2-Management. Es gibt einen Einblick in die Anforderungen an die Treibhausgasbilanzierung in Unternehmen sowie einen Überblick über damit verbundene Themen, wie Strategien zur Vermeidung, Reduzierung und Kompensation von Emissionen.
Überblick: Sie möchten alle Treibhausgasquellen in Ihrem Unternehmen identifizieren und die Emissionen systematisch erfassen?
Die präzise Identifizierung und Erfassung von Emissionsdaten im Untenehmen ist die Grundlage für die Berechnung des betrieblichen CO2-Fußabdruckes. Allerdings ist es dabei nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Das BWIHK-ecocockpit ist ein kostenfreies Tool, das Ihnen bei der Erstellung der Treibhausgasboilanz Ihres Unternehmens hilft.
Das UBA bietet zudem einen kostenfreien CO2-Rechner für Veranstaltungen an. Denn: Um Events mit reduzierten Emissonen oder sogar klimaneutral durchführen zu können, muss der Treibhausgasausstoß zunächst berechnet oder abgeschätzt werden. Der UBA-Rechner gewährleistet eine schnelle und automatisierte Ermittlung auf Basis von Angaben zu Veranstaltungsort, An- und Abreisen der Teilnehmenden, Mahlzeiten, Übernachtungen und verbrauchten Papierprodukten. Zude ermöglicht er, die Relevanz verschiedener Maßnahmen besser einschätzen und priorisieren zu können. Übrigens: Im UBA-Leitfaden für nachhaltige Veranstaltungen finden Sie viele weitere nützlich Tipps zu diesem Thema.
Umsetzung: Sie wollen ein Klimamanagement in Ihrem Unternehmen einführen oder Ihren bisherigen Ansatz verbessern?
Immer mehr Unternehmen befassen sich mit dem Thema Klimamanagement. Dabei ist die systematische Dokumentation der eigenen Treibhausgasemissionen und der Umgang mit diesen Daten nur ein Baustein. Zu einem umfassenden Ansatz gehört auch, sich ggf. mit Möglichkeiten zur Kompensation bislang unvermeidbarer Emissionen oder geschäftsrelevanten Klimarisiken zu beschäftigen.
Aktuell mangelt es an einheitlichen Anforderungen oder Normen für das betriebliche Klimamanagement. Das macht die Orientierung im Dickicht der Vielzahl an Themenfeldern schwer und führt zu großen Qualitätsunterschieden bei den Managementansätzen.
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl aktueller Praxishilfen, die Unternehmen bei der Umsetzung eines effektiven und glaubhaften Klimamanagements unterstützen können:
Klimamanagement step-by-step im Unternehmen einführen: Im Auftrag des Bundesentwicklungsministeriums hat das Deutsche Global Compact Netzwerk einen Leitfaden erarbeitet, welcher konkrete Handlungsempfehlungen für die Einführung eines ganzheitlichen Klimamanagements gibt. Basis sind bestehende Publikationen und Ratgeber, die jeweils nur Teilaspekte und -prozesse des betrieblichen Klimamanagements betrachten. Deren Inhalte werden im Leitfaden konsolidiert. Er soll Unternehmen in fünf Schritten, jeweils unterstützt durch praktische Informationen und Hilfsmittel, an ein effektives und ganzheitliches Klimamanagement heranführen. Den Leitfaden können Sie hier abrufen: Klimamanagement Schritt für Schritt im Unternehmen einführen
Klimamanagement auf EMAS-Basis: Das Umweltbundesamt (UBA) hat einen einheitlichen Anforderungsrahmen entwickelt, der am Umweltmanagementsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung (Eco-Management and Audit Scheme) ansetzt und dieses um einen „Baustein Klimamanagement“ erweitert. Der Baustein dient einerseits solchen Unternehmen als Praxishilfe, welche bereits Erfahrung im Umweltmanagement durch EMAS haben und fortan noch stärker den Klimaschutzaspekt sowie den Umgang mit Klimarisiken verankern wollen. Andererseits können Betriebe, die noch nicht EMAS-erprobt sind, den „Baustein Klimamanagement“ als Orientierungs- und Einstiegshilfe in ein systematisches und glaubwürdiges Klimaschutzmanagement anwenden. Den Bericht finden Sie hier: Klimamanagement auf Grundlage des Umweltmanagementsystems EMAS.
Freiwillige CO2-Kompensation: Die Kompensation (noch) nicht vermeidbarer Emissionen durch Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten kann einen entscheidenden Baustein betrieblicher Klimaschutzstrategien darstellen. Vor allem dann, wenn ein Unternehmen anstrebt, seine Geschäftstätigkeit gänzlich klimaneutral zu stellen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat wichtige Informationen und Hilfestellungen dazu in einem Ratgeber zusammengefasst. Interessierte erfahren darin, wie Emissionen durch Klimaschutzprojekte freiwillig und mit höchstmöglichen Qualitätsstandards kompensiert werden können. Den Ratgeber finden Sie hier: Freiwillige CO2-Kompensation durch Klimaschutzprojekte.
Klimarisikomanagement step-by-step im Unternehmen einführen: Im Rahmen des vom Bundesumweltministerium geförderten Projekts „Klimawandel – Challenge Accepted!“ hat der Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. einen Leitfaden erarbeitet, der Unternehmen Impulse liefert, sich mit potentiell geschäftsrelevanten Klimarisiken zu befassen und sie beim schrittweisen Aufbau eines Klimarisikomanagements unterstützt. Den Leitfaden finden Sie hier: „Betriebliche Klimarisikostrategie Step-by-Step entwickeln“. Er kann mit dem Tool „ClimateRisk-Mate“ kombiniert verwendet werden. Es unterstützt Excel-basiert bei der Identifizierung und Bewertung von Klimarisken in Ihrem Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Sie finden das Tool sowie eine Anleitung zur Nutzung auf der Projekt-Webseite.
Klima-Marketing: Sie engagieren sich mit Ihrem Unternehmen bereits im Klima- und Umweltschutz, haben Ihr Sortiment oder Geschäftsprozesse bereits an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet? Dann informieren Sie Ihre Kunden und Mitarbeiter darüber – transparent und zielgerichtet. Wo Sie dabei ansetzen können und welche Vorteile das für Sie, Ihre Kunden und Belegschaft sowie den Klimaschutz als Ganzes haben kann, das zeigt die Publikation "Klima-Marketing für KMU" der Klimaschutzoffensive des Handels.
Unterstützung: Sie benötigen Partner oder fachkundige Hilfe bei Ihrem Treibhausgasmanagement?
IHK Unternehmensnetzwerk Klimaschutz (UNK): Mit dem UNK hat die IHK-Organisation ein deutschlandweites Angebot für Unternehmen aller Branchen und Größen entwickelt, die aktiv zum Klimaschutz beitragen, ihr Knowhow stetig verbessern und sich vernetzen wollen. Im Rahmen des UNK finden Sie verschiedene kostenfreie Dialog-, Informations- und Qualifizierungsangebote, die sie fit für die Reduktion von Treibhausgasemissionen und eine nachhaltige Energieversorgung machen. Alles rund um aktuelle Angebote und Initaitiven des UNK können Sie in unserem Themenschwerpunkt UNK nachlesen.
ÖKOPROFIT München: Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, die den Einstieg in ein systematisches Klima- und Umweltschutzmanagement suchen. Die Teilnehmer werden mit Workshops, Erfahrungsaustausch, Beratung vor Ort, sowie praxisgerechten Arbeitsmaterialien an das Thema herangeführt und begleitet, abschließend geprüft und ausgezeichnet. Dabei werden alle betrieblich relevanten Umweltaspekte betrachtet, darunter auch die Reduktion von Emissionen und Energieeinsatz.. Neben verschiedenen Einstiegsmodulen werden auch Aufbaumodule angeboten, die z. B. auf die Etablierung eines umfassenden Managementsystems, wie EMAS oder ISO 50001 vorbereiten sollen. Über Details, Ablauf, Teilnahmemöglichkeit und Erfahrungsberichte können Sie sich hier informieren.
IHK ecoFinder: Die Online-Datenbank ist ein nützliches Tool bei der Suche nach Dienstleistungsunternehmen, Beratern, Herstellern und Händlern, die in der Umwelt- und Energiebranche tätig sind. Sie können in der Datenbank kostenlos und deutschlandweit nach Unternehmen recherchieren, die die von Ihnen benötigte Fachexpertise mitbringen.
Vorbilder: Sie sind auf der Suche nach Ideen und Erfolgskonzepten?
Im Klimaschutz-Unternehmen e. V. haben sich Stand Juli 2024 bundesweit bereits 69 Betriebe aller Größenklassen und verschiedener Branchen, davon rund ein Viertel aus Bayern, zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für die Stärkung des betrieblichen Klimaschutzes einzusetzen. Die Mitglieder des Netzwerks, welches von der IHK-Organisation sowie dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium initiiert wurde, zeichnen sich durch besondere Leistungen beim Klimaschutz und der Energieeffizienz aus und geben ihr Knowhow als Vorreiter gezielt weiter.
Dazu nutzen sie verschiedene Formate, wie die aktuelle Best-Practice-Broschüre Stellschrauben: Wie man den Klimawandel drehen kann. Sie zeigt anhand zahlreicher Beispiele, von innovativen Mobilitäts- und Transportkonzepten über Bildungsarbeit durch Azubis bis hin zu digitalisierten Fertigungsprozessen, wo Sie ansetzen können, um CO2-Emissionen in Ihrem Betrieb zu reduzieren. Alle Print-Produkte, Veranstaltungen und weitere Informationsangebote finden Sie auf den Seiten der Klimaschutz-Unternehmen. Wer selbst aktiv werden möchte, kann sich zudem online über den Bewerbungsprozess informieren sowie per „Quick-Check“ die eigenen Aufnahmechancen ausloten.
Im Rahmen des Umwelt- und Klimapaktes Bayern wurde eine Praxisdatenbank aufgebaut, in der sich bayerische Unternehmen vorstellen, die bereits erfolgreich Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Sie können online auf die Datenbank zugreifen und von den Erfahrungen dieser Unternehmen profitieren.
Beispiele zum Thema Klimamanagement entlang der Wertschöpfungskette finden Sie in der Publikation "Unternehmerisches Klimamanagement entlang der Wertschöpfungskette". Der Fokus liegt hier auf der gezielten Erfassung und Reduktion von Scope 3 Emissionen.
Fortbildung: Sie wollen sich selbst vertieftes Wissen aneignen?
Der IHK ecoFinder ist ein nützliches Tool bei der Suche nach Dienstleistungsunternehmen, Beratern, Herstellern und Händlern, die in der Umwelt- und Energiebranche tätig sind. Darunter auch Firmen, die regelmäßig Qualifizierungs- und Weiterbildungsformate anbieten.
Sie können in der Datenbank kostenlos und deutschlandweit nach Unternehmen recherchieren, die die von Ihnen benötigte Fachexpertise mitbringen.
Ferner hat die IHK-Akademie München verschiedene Weiterbildungsangebote rund um das vielfältige Thema Corporate Social Responsibility auf dem Programm. So zum Beispiel Fachseminare zur CSR-Berichterstattung oder die Qualifizierung zum CSR-Manager.
Förderung: Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
In Bayern steht Ihnen im Moment kein Förderprogramm zur Verfügung, welches explizit auf die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen oder Gesamtkonzepte der Treibhausgasreduktion oder -kompensation abzielt.
Allerdings unterstützt die Landeshauptstadt München ortsansässige Unternehmen mit Zuschüssen für Klimaschutzberatung und -maßnahmen. Infos zum Förderprogramm finden Sie hier.
Zudem gibt es eine Reihe von Landes- sowie Bundesförderprogrammen, die Unternehmen in verschiedenen Bereichen der betrieblichen Energie- und Klimawende finanziell unterstützen – wie z. B. bei der Energieeinsparung, Energieeffizienz oder im Bereich der erneuerbare Energien. Eine Übersicht aller Möglichkeiten auf Landesebene gibt das Bayerische Wirtschaftsministerium. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie zudem gezielt nach Förderprogrammen des Bundes, der Länder sowie der EU suchen.
Konkret stehen Unternehmen inzwischen verschiedene Bundesförderoptionen offen, die explizit auf den Prozess der betrieblichen Dekarbonisierung abzielen:
Das Förderprogramm Dekarbonisierung in der Industrie des Bundesumweltministeriums unterstützt bis 2024 mit insg. rund 2 Mrd. Euro energieintensive Branchen dabei, schwer vermeidbare prozessbedingte Treibhausgasemissionen durch innovative Technologien zu reduzieren. Mehr Informationen erhalten Sie hier.
Die KfW startete im März 2020 ihre „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“. Das Förderprogramm soll KMU bei Investitionen in ambitionierte Maßnahmen für Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützen. Es bietet zinsgünstige Kredite in Verbindung mit einem „Klimazuschuss“ für bestimmte Investitionen. Förderfähig sind Investitionen in Anlagen und Anlagenmodernisierungen zum Beispiel für die Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produktionsverfahren, Energiespeicher, CO2-Transport und -Speicherung, nachhaltige Mobilität und Green IT. Der Kreditbetrag kann pro Vorhaben bis zu 25 Mio. Euro betragen, es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der zusätzliche Klimazuschuss beträgt anfangs bis zu 6 % des Kreditbetrags. Mehr zur Antragsberechtigung und den Förderbedingungen erfahren Sie hier.
Zudem unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Herbst 2021 Unternehmen im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft dabei, eigene Transformationskonzepte zu erarbeiten und umzusetzen. In „Modul 5: Transformationskonzepte“ des Bundesförderprogramms können insb. für folgende Leistungen Fördermittel beantragt werden:
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz
- (Energie-)Beraterkosten im Zusammenhang mit dem Transformationskonzept, inkl. Einführung von Umsetzungsprozessen (Klimaschutzmanagement)
- Sonstige Posten mit nachgewiesenem Bezug zum Transformationskonzept, betrifft u. a. Ausgaben für unternehmensübergreifende Beratung (z. B. innerhalb Lieferkette im Rahmen eines sog. Gemeinsamen Konvoi-Verfahrens)
- Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen für Transformationskonzept
Die Förderquote beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. KMU erhalten einen Bonus von 10 %-Punkten. Die max. Förderung liegt bei 80.000 Euro je Konzept. Details zu den anrechenbaren Posten und zum Antragsverfahren können Sie der BAFA-Infoseite zu Modul 5 entnehmen.
Neben der Umstellung der Stromerzeugung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen ist die Optimierung des Energieverbrauches von Geräten, in Prozessen oder der Gebäudeinfrastruktur ein wichtiger Teil des Schlüssels zum Erfolg der Energiewende. Eine Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz senkt nicht nur Ihre Ausgaben, sondern spart auch wirksam Ressourcen und Emissionen ein.
Folgende Infos, Initiativen und Angebote können auf dem Weg zu weniger Energieverbrauch, mehr Effizienz und Eigenversorgung unterstützen:
Einstieg und Umsetzung: Sie wollen sich mit den Basics des Energiemanagements vertraut machen oder benötigen Unterstützung bei der Anwendung?
Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE): Interessierte Mittelständler finden im Rahmen der MIE verschiedene Dialog-, Informations- und Qualifizierungsangebote, die Sie bei der Hebung von Energieeinsparpotentialen, der Verbesserung ihrer Energieeffizienz oder auch der Eigenversorgung mit erneuerbar produziertem Strom unterstützen. So stehen Ihnen auf den Seiten der MIE kostenlose Webinare zu Energieeffizienz und weiteren Themen des betrieblichen Energiemanagements zur Verfügung. Alles Rund um aktuelle Angebote und Initaitiven der MIE können Sie in unserem Themenschwerpunkt MIE nachlesen.
ÖKOPROFIT München: Das Programm richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, die den Einstieg in ein systematisches Umwelt- und Klimaschutzmanagement suchen. Die Teilnehmer werden mit Workshops, Erfahrungsaustausch, Beratung vor Ort, sowie praxisgerechten Arbeitsmaterialien an das Thema herangeführt und begleitet, abschließend geprüft und ausgezeichnet. Neben einem allgemeinen Einsteigerprogramm gibt es auch das Alternativ-Modul "ÖKOPROFIT Energie". Dieses ist besonders interessant für kleine und mittlere Betriebe des produzierenden Gewerbes, welche energieintesiv sind und sich auf die Etablierung eines umfassenden Managementsystems vorbereiten wollen. Allgemein bildet ÖKOPROFIT eine gute Grundlage zum Aufbau weitergehender Energie- und Umweltmanagementsysteme, wie EMAS oder ISO 50001. Entsprechende Aufbaumodule werden angeboten. Über Details, Ablauf, Teilnahmemöglichkeit und Erfahrungsberichte können Sie sich hier informieren.
Bayerische EnergieEffizienz-Netzwerk-Initiative (BEEN-i): Im Rahmen der BEEN-i wollen Kammern, Verbände und der Freistaat Bayern die Initiierung von Energieeffizienz-Netzwerken in der bayerischen Wirtschaft flächendeckend verbessern. Derzeit existieren bereits knapp 60 Netzwerke bayernweit (Stand November 2020), in denen sich die über 450 teilnehmenden Betriebe gegenseitig unterstützen, Maßnahmen zur Senkung von Energieverbrauch und Emissionen zügig und wirtschaftlich umzusetzen. Welchen Nutzen die Teilnahme an einem Energieeffizienznetzwerk für Ihr Unternehmen hat und welche Netzwerke in Ihrer Region noch Betriebe aufnehmen, erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt BEEN-i.
Energiemanagmentsystem step-by-step selbst einführen: Ein Energiemanagementsystem zielt darauf ab, die Energieverbräuche im Unternehmen strukturiert und stetig zu optimieren, den Verbrauch zu senken, die Effizienz zu heben und dabei Kosten sowie Emissionen zu sparen. Sie wollen testen ob sich ein solches Managementsystem für Sie lohnt oder wollen Schritt für Schritt eines im eigenen Unternehmen etablieren? Dann hilft Ihnen der UBA-Leitfaden "Energiemanagementsysteme in der Praxis". Neben einem "Probedurchlauf" für noch Unentschlossene bietet er anhand konkreter Empfehlungen und Praxisbeispielen eine Unterstützung dabei, ein wirksames Energiemanagementsystem (nach der DIN EN ISO 50001:2018, internationaler Standard für das Energiemanagement) aufzubauen.
Energetische Modernisierung in Zeiten von Corona: Die Corona-Krise stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Trotz der Widrigkeiten nutzen einige Unternehmen die Chance, gerade jetzt an der Zukunft zu arbeiten und z. B. eine energetische Modernisierung durchzuführen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf, die sich besonders für Krisenzeiten eignen (geringe Kosten, gute Anwendbarkeit bei geringer Auslastung, vergleichsweise hohe Einsparpotentiale). So können Sie Kosten sparen und langfristig gestärkt aus der Krise hervorgehen. Die Publikation ist in einer Kooperation von Partnerorganisationen entstanden, darunter auch der Bayerische Industrie- und Handelskammertag BIHK, und ist hier abrufbar.
IHK ecoFinder: Die Online-Datenbank ist ein nützliches Tool bei der Suche nach Dienstleistungsunternehmen, Beratern, Herstellern und Händlern, die in der Umwelt- und Energiebranche tätig sind. Sie können in der Datenbank kostenlos und deutschlandweit nach Unternehmen recherchieren, die die von Ihnen benötigte Fachexpertise mitbringen. Firmen entsprechender Branchen können sich zudem kostenfrei mit einem eigenen Profil in der Datenbank registrieren.
Fokus: Eigenerzeugung, Eigenversorgung, Mieterstrom und Stromdirektlieferung
Die Energiewende hat zahlreiche Entwicklungen, wie die Dezentralität der Stromerzeugung im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbaus, angestoßen. Eigenerzeugung und Stromdirektlieferung sind eine logische Folge der Energiewende. Strom wird immer öfter direkt am oder in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes erzeugt.
In den letzten Jahren haben immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Eigenerzeugung investiert. Photovolatik (PV) ist dabei die eingesetzte Technologie Nummer eins. Für Stromlieferung und Eigenerzeugung eignet sie sich besonders, da sie direkt im betrieblichen bzw. privaten Umfeld eingesetzt werden kann. U. a. deshalb hat sich in den vergangenen Jahren PV mit großen Schritten der Wettbewerbsfähigkeit genähert. Solarstrom vom eigenen Dach ist oft deutlich günstiger als der Strombezug vom Energieversorger. Unternehmen nutzen ihn deshalb im Eigenverbrauch oder im Rahmen neuer Direktvermarktungsformen.
Das Faktenpapier Eigenerzeugung, Eigenversorgung, Mieterstrom und Stromdirektlieferung bietet potenziellen Investoren in Eigenerzeugung und Stromliefermodelle eine Entscheidungshilfe. Die Aussagen beziehen sich auf den Einsatz von PV, sind aber auch für alle anderen Technologien gültig.
Fokus: Strombeschaffung und Stromhandel
Die verlässliche Belieferung mit Strom ist für nahezu jede wirtschaftliche Aktivität zentral. Ebenso zentral für die Unternehmensplanung sind stabile Strompreise auf einem Niveau, das die Wettbewerbsfähigkeit auf nationaler, europäischer und globaler Ebene nicht konterkariert. In den vergangenen Jahren sind die Strompreise für gewerbliche Abnehmer jedoch gestiegen – in erster Linie wegen des Anwachsens der Umlagen und in jüngster Zeit durch einen Anstieg der Netzentgelte in den meisten Netzgebieten.
Für viele Unternehmen stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, wie den Mehrkosten in der Strombeschaffung zu begegnen ist. Klar ist: Je größer ein Unternehmen, desto eher hat es auch die personelle und finanzielle Kapazität, Mitarbeiter eigens für diese Aufgabe abzustellen. In kleinen und mittleren Unternehmen hat der verantwortliche Mitarbeiter oft noch weitere Aufgaben, die die ganzheitliche Ausarbeitung einer Strombeschaffungsstrategie erschweren.
Ein Merkblatt des DIHK soll daher eine Handreichung und Einleitung in das Thema Strombeschaffung und Stromhandel sein und Möglichkeiten zur Individualisierung der Strombeschaffung aufzeigen. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei das Thema Strombörse dar. Lohnt es sich für Unternehmen, direkt am Großhandel teilzunehmen? Welche Pflichten gehen damit einher und welche Voraussetzungen bestehen? Welche Besonderheiten bestehen bei der Beschaffung von Grünstrom? Das Faktenpapier Strombeschaffung und Stromhandel beantwortet diese und weitere Fragen.
Vorbilder: Sie sind auf der Suche nach Ideen und Erfolgskonzepten?
Im Klimaschutz-Unternehmen e. V. haben sich Stand März 2021 bundesweit bereits 46 Betriebe aller Größenklassen und verschiedener Branchen, davon rund ein Viertel aus Bayern, zusammengeschlossen, um sich gemeinsam für die Stärkung des betrieblichen Klimaschutzes einzusetzen. Die Mitglieder des Netzwerks, welches von der IHK-Organisation sowie dem Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium initiiert wurde, zeichnen sich durch besondere Leistungen beim Klimaschutz und der Energieeffizienz aus und geben ihr Knowhow als Vorreiter gezielt weiter.
Dazu nutzen sie verschiedene Formate, wie die aktuelle Best-Practice-Broschüre Stellschrauben: Wie man den Klimawandel drehen kann. Sie zeigt anhand zahlreicher Beispiele, von innovativen Mobilitäts- und Transportkonzepten über Bildungsarbeit durch Azubis bis hin zu digitalisierten Fertigungsprozessen, wo Sie ansetzen können, um CO2-Emissionen in Ihrem Betrieb zu reduzieren. Alle Print-Produkte, Veranstaltungen und weitere Informationsangebote finden Sie auf den Seiten der Klimaschutz-Unternehmen. Wer selbst aktiv werden möchte, kann sich zudem online über den Bewerbungsprozess informieren sowie per „Quick-Check“ die eigenen Aufnahmechancen ausloten.
Im Rahmen des Umwelt- und Klimapaktes Bayern wurde eine Praxisdatenbank aufgebaut, in der sich bayerische Unternehmen vorstellen, die bereits erfolgreich Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt haben. Sie können online auf die Datenbank zugreifen und von den Erfahrungen dieser Unternehmen profitieren.
Fortbildung: Sie wollen sich selbst vertieftes Wissen aneignen?
Der IHK ecoFinder ist ein nützliches Tool bei der Suche nach Dienstleistungsunternehmen, Beratern, Herstellern und Händlern, die in der Umwelt- und Energiebranche tätig sind. Darunter auch Firmen, die regelmäßig Qualifizierungs- und Weiterbildungsformate anbieten.
Sie können in der Datenbank kostenlos und deutschlandweit nach Unternehmen recherchieren, die die von Ihnen benötigte Fachexpertise mitbringen. Firmen entsprechender Branchen können sich zudem kostenfrei mit einem eigenen Profil in der Datenbank registrieren.
Bei der IHK-Akademie München können Sie Ihre Azubis zu "Energie-Scouts" ausbilden lassen. Die Scouts suchen Energieeinsparpotentiale in Ihrem Betrieb und übernehmen Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen, um diese zu heben. Ferner hat die Akademie verschiedene Weiterbildungsformate rund um das vielfältige Thema Corporate Social Responsibility auf dem Programm. So zum Beispiel Fachseminare zur CSR-Berichterstattung oder die Qualifizierung zum CSR-Manager.
Förderung: Sie benötigen finanzielle Unterstützung?
Die Energiewende gestaltet sich von Unternehmen zu Unternehmen sehr unterschiedlich. So facettenreich wie die betrieblichen Problemstellungen hinsichtlich Energieeffizienz, erneuerbare Energien und Klimaschutz sind, ist inzwischen auch die Service- und Förderlandschaft in diesem Bereich. Dabei fällt es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Der neue Wegweiser für Energieprojekte in Bayern soll deshalb als Orientierungshilfe unterstützen.
Der neue Wegweiser zeigt, welche Informations-, Förder- und Unterstützungsangebote es in Bayern gibt und welchen regionalen Netzwerken und Initiativen Sie sich anschließen können. Er steht allen Unternehmen, Kommunen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung.
Den Wegweiser können Sie auf den Seiten des Bayerischen Wirtschaftsministeriums abrufen. Der neue Wegweiser für Energieprojekte in Bayern
Es gibt eine Reihe von Landes- sowie Bundes-Programmen, die Unternehmen in spezifischen Bereichen des betrieblichen Energiemanagements – wie z. B. bei der Energieeinsparung, Energieeffizienz oder im Bereich der erneuerbare Energien – finanziell unterstützen
Bundes-Förderpaket für Energieeffizienz in der Wirtschaft: In einem Informationsflyer stellt das Bundeswirtschaftsministerium (Stand November 2020) drei Programme vor, die Unternehmen dabei unterstützen sollen über verschiedene Wege Energie einzusparen. In der Publikation „Energieeffizienz in Unternehmen“ finden sich zusätzlich zahlreiche Beispiele zur Umsetzung von Energie-Maßnahmen in Unternehmen unter Begleitung einer Förderung des Bundes.
Die KfW startete im März 2020 ihre „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“. Das Förderprogramm soll KMU bei Investitionen in ambitionierte Maßnahmen für Klimaschutz, Energiewende und Nachhaltigkeit unterstützen. Es bietet zinsgünstige Kredite in Verbindung mit einem „Klimazuschuss“ für bestimmte Investitionen. Insbesondere die Module C: Energieversorgung und F: Nachhaltige Mobilität bieten Förderoptionen konkret im Energiebereich. Der Kreditbetrag kann pro Vorhaben bis zu 25 Mio. Euro betragen, es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der zusätzliche Klimazuschuss beträgt anfangs bis zu 6 % des Kreditbetrags. Mehr zur Antragsberechtigung und den Förderbedingungen erfahren Sie hier.
Zudem unterstützt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der im Herbst 2021 novellierten Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft bei verschiedenen Vorhaben der betrieblichen Energiewende, wie der energie- und rerssourcenbezogenen Prozessoptimierung, der Einführung von Energiemanagement-Software oder der Etablierung von erneuerbaren Energien im Bereich Prozesswärme. Mehr Informationen finden Sie hier.
Eine Übersicht der Möglichkeiten auf Landesebene gibt das Bayerische Wirtschaftsministerium. In der Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums können Sie zudem gezielt nach Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU suchen.
Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie bietet zahlreiche energierelevante Förderinstrumente. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.
Um das eigene Unternehmen für eine nachhaltige Zukunft zu rüsten, gibt es viele Ansatzpunkte. Überall wo Strom oder Energie verbraucht, Emissionen oder Wärme erzeugt, Motoren oder Maschinen betrieben werden, lohnt es sich genauer hinzuschauen. Und nicht nur dort: In fast jedem Bereich kann es Optimierungspotential im Klima- und Umweltschutz, der Energieversorgung oder in anderen Feldern der betrieblichen Nachhaltigkeit geben.
Wir beraten Sie auf unseren Ratgeber-Seiten zu speziellen Themen des betrieblichen Klima- und Umweltschutzes und informieren Sie außerdem über gesetzliche Vorgaben:
IHK-Ratgeber Umwelt
Sie wollen das Umweltmanagement Ihres Betriebes strategischer angehen, die Biodiversität auf Ihrem Betriebsgelände steigern, Ihre Stoffkreisläufe oder Verpackungen nachhaltiger gestalten? Alles rund um das Thema betrieblicher Umweltschutz sowie Informationen zur Umweltgesetzgebung finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Umwelt.
IHK-Ratgeber Verkehr
Sie wollen Ihr betriebliches Mobilitätsmanagement verbessern, einen Dienstwagenpool mit E-Fahrzeugen aufstellen oder ins Carsharing einsteigen? Alles rund um das Thema nachhaltige Mobilität im Unternehnen sowie Informationen zum Verkehrsrecht finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Verkehr.
IHK-Ratgeber Innovation
Sie interessieren sich für technologische Innovationen, haben selbst eine Idee oder sind auf der Suche nach Fördermöglichkeiten? Alles rund um das Thema Innovations- und Förderlandschaft finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Innovation.
IHK-Ratgeber Rohstoffe und Ressourceneffizienz
Sie wollen den Rohstoff- und Ressourcenverbrauch Ihres Unternehmens optimieren und die Versorgung absichern? Alles rund um das Thema finden Sie auf der IHK-Ratgeber-Seite Rohstoffe und Ressourceneffizienz.
IHK-Ratgeber Unternehmerische Verantwortung
Informieren Sie sich außerdem zu übergreifenden Themen der betrieblichen Nachhaltigkeit, wie z. B. CSR-Berichterstattung, Social Entrepreneurship oder Nachhaltige Lieferketten auf der IHK-Ratgeber-Seite Unternehmerische Verantwortung.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Welche Maßnahmen in Ihrem Betrieb sinnvoll sind und wo sie am besten ansetzen können, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr unterschiedlich. Für individuelle Anfragen, Erfahrungen aus der Praxis oder Feedback zu unseren Angeboten können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Energiepolitik: Welche Gesetze und Vorhaben Sie kennen sollten
Das deutsche Energierecht ist komplex und besteht aus einer Vielzahl an Gesetzen und Verordnungen. In Folgendem stellen wir Ihnen wichtige Regelungen vor, informieren über Kosten und nützliche Berechnungs-Tools sowie einzuhaltende Abgabe-, Melde- und Berichtspflichten.
Übersicht zu wichtigen Fristen im Energiebereich
Im Jahresverlauf müssen Unternehmen nach geltendem Energierecht verschiedene Abgabefristen einhalten, die bei Versäumnis zu Sanktionen oder Entzug von potentiell gewährten Privilegien führen.
Im Energiebereich können Unternehmen von verschiedenen Entlastungstatbeständen bei Steuern und Abgaben profitieren, bspw. bei der EEG- oder KWK-Umlage. Dies setzt aber die fristgerechte Wahrnehmung von Anzeige- und Meldepflichten voraus.
Die wichtigsten im Jahresverlauf anstehenden Anzeige- und Meldefristen für Betriebe hat die IHK-Organisation in einer Übersicht für 2021 zusammengestellt.
Achtung: Trotz großer Sorgfalt übernimmt die IHK-Organisation keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darauf ist auch bei Weitergabe an Dritte hinzuweisen.
Strom- und Energiekosten
Hohe Strompreise belasten Wirtschaft: Seit 2014 untersucht die EU-Kommission alle zwei Jahre die Entwicklung der Energiepreise und -kosten in der EU. Die Untersuchung 2019 ergab: Deutsche Industriestrompreise sind der europäische „Spitzenreiter“. Deutsche Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von 2.000 bis 20.000 MWh zahlten 2017 im Mittel 142 €/MWh (inkl. Steuern und Abgaben), mehr als in allen anderen EU-Staaten. Auch Betriebe mit weniger Stromverbrauch zahlten Höchstpreise. Nur bei den Großverbrauchern (70 000 bis 150 000 MWh jährlich) konnte Zypern den deutschen Preis von 114 €/MWh toppen. Hohe Steuern, Abgaben und Umlagen, z. B. im Rahmen des EEG, sowie Netzkosten treiben den deutschen Preis in die Höhe. Wie sehr das Thema Bayerns Wirtschaft beschäftigt, zeigt das aktuelle IHK-Energiewende-Barometer: 2020 beobachteten gut 46 % der befragten Betriebe steigende Strompreise über die vorangegangenen 12 Monate, für mehr Betriebe sind die Preise gestiegen als stabil geblieben. Nicht einmal jedes zehnte Unternehmen meldet eine Entlastung beim Strompreis.
Strompreisbestandteile: Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Er deckt die Kosten für die Netznutzung sowie für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms (plus Gewinnmargen). Außerdem enthält er staatlich angeordnete Steuern (Umsatz- und Stromsteuer) und Umlagen. Über Details zur Strompreiszusammensetzung informiert das Bundeswirtschaftsministerium.
Energie- und Stromsteuer: Die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) zählt in Deutschland zu den Verbrauchsteuern. Das Energiesteuerrecht umfasst dabei Regelungen zu Mineralölen, Erdgas, Flüssiggas und Kohle sowie zur Biokraftstoffquote. Auch die Stromsteuer, die im Rahmen der ökologischen Steuerreform 1999 eingeführt wurde, ist als Verbrauchsteuer einzuordnen. Da es sich bei Strom um keine körperlich greifbare Ware handelt, gelten hier verschiedene Sonderregelungen. Details zur Energie- und Stromsteuer finden Sie im IHK-Ratgeber Recht & Steuern.
Update: Auslaufen Spitzenausgleich und vollständige Steuerentlastung für die KWK Zum 31. Dezember 2023 endeten mehrere Vergünstigungen im Energie- und Stromsteuerrecht, die bisher als EU-Fördermittel gewährt wurden, regulär oder aufgrund von Änderungen im EU-Förderrecht zum 1. Juli 2023.
Das betrifft einerseits das Auslaufen der beihilferechtlichen Freistellungsanzeigen zum 31.12.2023 für den Spitzenausgleich im Stromsteuergesetz (§ 10) und im Energiesteuergesetz (§ 55) sowie für die vollständige Steuerentlastung der Kraft-Wärme-Kopplung nach § 53a Abs. 6 Energiesteuergesetz. Somit entfällt ab 2024 der Spitzenausgleich nach Energiesteuergesetz und nach Stromsteuergesetz (hierfür greift die erweiterte Regelung nach § 9b Stromsteuergesetz). Außerdem entfällt die Möglichkeit zur vollständigen Steuerbefreiung der KWK nach Energiesteuergesetz.
Auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen und des Zolls, erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Änderungen.
Jetzt die individuelle Energie- und Stromsteuerlast berechnen: Mithilfe eines Excel-basierten IHK-Berechnungstools können energie- und stromsteuerbegünstigte Unternehmen ihre Steuerlast einfach selbst berechnen. Das Tool steht hier zum Download bereit. Das Excel-Berechnungstool berechnet die möglichen Erstattungsansprüche nach den Paragraphen 51 bis 55 Energiesteuergesetz bzw. nach Paragraphen 9 bis 10 Stromsteuergesetz. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können damit sehr schnell einschätzen, was eine Antragstellung bringt und ob sich beispielsweise - vor dem Hintergrund möglicher Steuerermäßigungen im Rahmen des Spitzenausgleichs - die Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 lohnt.
Anträge auf Ermäßigung können für das Jahr 2021 noch bis Ende 2022 gestellt werden. Über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung oder -ermäßigung für das produzierende Gewerbe informiert zudem ein aktualisiertes IHK-Merkblatt, ebenfalls unter obigem Link abrufbar. Übrigens: Wer die Belastung des eigenen Unternehmens durch die neue nationale CO2-Bepreisung berechnen möchte, kann dies mithilfe des IHK-CO2-Preisrechners tun.
Strompreisumlagen: Im Strompreis sind 6 verschiedene, von der Bundesregierung verordnete Umlagen enthalten. Die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung. Außerdem eine Umlage für abschaltbare Lasten, eine Offshore-Netzumlage sowie eine Konzessionsabgabe.
Für Vollzahler, die keine Privilegien beim Strompreis in Anspruch nehmen können, sinkt die Umlagebelastung 2021 im Vgl. zu 2020 um rund 2,3 %. Sie zahlen statt derzeit 7,76 nur noch 7,59 Cent/kWh. Für diese Unternehmen liegt der Umlageanteil ihrer Stromkosten damit immer noch bei ca. 40 %.
EEG-Umlage 2021 bei 6,5 Cent/kWh gedeckelt: Die Absenkung geht v. a. auf einen staatlichen Zuschuss zum EEG-Konto in Höhe von rund 11 Mrd. Euro zurück. Der Zuschuss verhindert, dass die EEG-Umlage 2021 Corona-bedingt auf ein Rekordhoch von 9,6 Cent/kWh (+40 % im Vorjahresvergleich) und somit die Gesamtumlagelast auf 10,74 Cent/kWh ansteigt. Denn die meisten anderen im Strompreis enthaltenen Umlagen steigen 2021 im Vergleich zum Vorjahr: die Abschaltbare-Lasten-Umlage um rund 29 %, die KWK-Umlage um rund 12 % und die Umlage nach §19 StromNEV um rund 21 %. Lediglich die Offshore-Netzumlage sinkt. Detailinfos zu den Umlagen im Strompreis finden Sie hier.
Jetzt die eigene Umlagelast unkompliziert online berechnen: Mithilfe des IHK-Strompreis-Umlagen-Rechners können gewerbliche wie private Stromverbraucher ihre individuelle Umlagelast für das Jahr 2021 einfach Excel-basiert berechnen und mit dem Wert des Vorjahres vergleichen. Hier geht’s zum IHK-Strompreis-Umlagen-Rechner.
Entlastungen von der EEG-Umlage/Drittstrommengenabgrenzung: Strommengen, die unterschiedlich hohen EEG-Umlagesätzen unterliegen, müssen nach § 62 b EEG voneinander abgegrenzt gemessen werden. Zahlt Ihr Unternehmen bspw. aufgrund der besonderen Ausgleichsregelung oder Eigenverbrauch eine verringerte EEG-Umlage, leifern gleichzeitig aber Strom Ihrem Betriebsgelände an Dritte weiter, sind diese Verbräuche zu unterscheiden udn separat zu erfassen.
Die Übergangsfrist, in der eine Schätzung erlaubt war, wurde mit der EEG-Novelle zu Ende Dezember 2020 letztmalig bis Ende 2021 verlängert. Danach unterliegen Unternehmen der Pflicht, ein Messkonzept sowie adäqute Messgeräte zu besitzen. Im Oktober 2020 wurde der "Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten" der Bundesnetzagentur veröffentlicht und soll mit Anwendungsbeispielen als Arbeitshilfe für betroffene Unternehmen dienen. Er enthält zudem verschiedene Weiterleitungskonstellationen, Beispiele für Bagatellverbräuche (Orientierungswert 3.500 kWh/Jahr und Leistungsaufnahme von 0,4 kW pro Gerät). Die wichtigsten Punkte des Leitfadens identifiziert eine Publikation der IHK Schwaben.
Was wir für Sie von der Politik fordern: In Zeiten der Energiewende ist eine bezahlbare, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ein zunehmend wichtiger Wettbewerbsfaktor. Wir setzen uns gegenüber der Politik daher stetig für Maßnahmen ein, die eine Entlastung der Strompreise herbeiführen und die künftige Versorgung sicherstellen können. Dazu zählt neben der Reform der Finanzierung des EEG-Kontos auch der zügige Ausbau der Übertragungsnetze. Die wichtigsten Aspekte sind in unseren energiepolitischen Kernbotschaften zusammengefasst. Alle aktuellen IHK-Positionspapiere sowie Studien und Broschüren zu den Themen Klima, Energie und Umwelt finden Sie in unserer Mediathek.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01. April 2000 in Kraft und regelt die Förderung des Ausbaus Erneuerbarer Energien in Deutschland. Über die EEG-Umlage werden die Kosten dieser Förderung auf die Endverbraucher umgelegt. Die Höhe der Umlage wird an die tatsächlichen Kosten angepasst. Hier finden Sie ein kurzes Video der IHK-Organisation, welches die EEG-Umlage erklärt.
Das EEG wird fortlaufend novelliert, zuletzt zu Dezember 2020. Im ersten Halbjahr 2021 wird an einer weiteren Anpassung des EEGs gearbeitet. Der DIHK beteiligt sich in enger Zusammenarbeit mit den IHKs stetig am Gesetzgebungsprozess zum EEG. Die Stellungnahmen sind hier einsehbar.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt als Schnittstelle zwischen Strom- und Wärmemarkt eine besondere Rolle für die Energiewende. Denn im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme ist deren gekoppelte Produktion in KWK-Anlagen, in denen bei der Stromproduktion entstehende Wärme genutzt wird, effizienter und spart erhebliche Mengen an Primärenergieeinsatz und somit Treibhausgasemissionen ein.
Die Politik fördert daher KWK-Anlagen seit 2002 auf Basis des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Das KWKG regelt die umlagefinanzierte Förderung einer gekoppelten Produktion von Strom und Wärme und setzt damit Investitionsanreize für KWK-Anlagen. Das Gesetz wurde seither merhmals novelliert. So im Juli 2020 im Rahmen der Verabschiedung des Kohleausstiegsgesetzes. Die KWKG-Novelle beinhaltet v. a. die Einführung neuer Boni und erhöht damit die Komplexität des Gesetzes. Zudem löst die Novelle nicht die Frage, ob das KWKG eine Beihilfe nach EU-Recht ist. Damit einhergehende Rechtsunsicherheiten bleiben bestehen.
Wichtig: Für das Betreiben von KWK-Anlagen sind neben dem KWKG auch die Regelungen im EEG relevant, sofern der erzeugte Strom ganz oder teilweise selbst verbraucht wird. Zudem spielt das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eine Rolle, mit dem ab 2021 fossile Brennstoffe einen CO2-Preis erhalten.
Unternehmen, die eine KWK-Anlage anschaffen, modernisieren oder einfach nur einsetzen möchten, müssen also einiges beachten, um rechtlichen Pflichten zu genügen oder etwa in den Genuss einer Förderung zu kommen.
Ein neues Merkblatt der IHK-Organisation hilft, den Überblick im „Dschungel“ des KWKG und den angrenzenden Gesetzen zu behalten. Das Merkblatt liefert übersichtlich Informationen und weiterführende Links zu Themen wie Fördermöglichkeiten, Meldepflichten, Eigenversorgung und Ausschreibungen. Es ist hier abrufbar und wird fortlaufend aktualisiert.
Energieaudits
Seit 2012 gibt es eine neue DIN 16247-1 für Energieaudits. Sie ist hauptsächlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU unter 250 Mitarbeiter und unter 50 Millionen Euro Umsatz) gedacht, die regelmäßig ihre Energieeffizienz überprüfen und/oder den Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer beantragen wollen. Für größere Unternehmen (Nicht-KMU) ist diese Norm im Rahmen des verpflichtende Energieaudits nach Energiedienstleistungsgesetz interessant.
Seit 2015 verpflichtet das Energiedienstleistungsgesetz große Unternehmen (über 250 Beschäftigte oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. Euro Bilanzsumme) unabhängig von Branche oder Tätigkeitsbereich, ein Energieaudit durchzuführen. Ausnahme: Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (EMAS) eingerichtet haben.
Spätestens vier Jahre nach der Erstellung des Erstaudits und turnusmäßig alle weiteren vier Jahre ist erneut ein Energieaudit unter Inanspruchnahme von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren zu erstellen und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorzulegen (Wiederholungsaudits). Die Energieauditpflicht gilt auch für neu gegründete große Unternehmen. Da der Energieverbrauch aber beim Start eines Betriebs nicht repräsentativ ist, besteht für die Durchführung des Energieaudits eine Übergangsfrist von 20 Monaten. Dieselbe Regelung greift auch bei Unternehmen, die zum ersten Mal seit ihrem Bestehen zu den Nicht-KMU zählen.
Folgende für Unternehmen wesentliche Neuerungen bzgl. Energieauditpflicht kommen seit der Novelle des EDL-G Ende 2019 zum Tragen:
1) Eine vereinfachte Energieauditpflicht für Nicht-KMU mit einem Energieverbrauch von weniger als 500.000 kWh/a (§ 8 Abs. 4 EDL-G): Es wurde eine Bagatellschwelle eingeführt. Dies gilt für alle Nicht-KMU, deren Gesamtverbrauch über alle Energieträger (Strom, Erdgas, Diesel, Benzin etc.) hinweg weniger als 500.000 kWh pro Jahr beträgt.
2) Eine verpflichtendeOnlinemeldung an das BAFA (§ 8c Nachweisführung). Die Verpflichtung zur Nachweisführung gilt für alle Nicht-KMU, auch für solche, die unter die Bagatellschwelle fallen! Ausgenommen sind allein Unternehmen, die von der Energieauditpflicht freigestellt sind, weil sie ein Energiemanagementsystem oder EMAS-Umweltmanagementsystem eingerichtet haben oder mit der Einrichtung begonnen haben.
Alle Infos rund um das Energieaudit, der letzten Novelle 2019 sowie praktische Merkblätter, Leitfäden oder im Zuge der aktuellen Krise umgesetzten temporären Friständerungen finden Sie auf den Seiten der BAFA.
Energieeffizienz-Richtlinie
Mit der Energieeffizienz-Richtlinie gibt es erstmals umfassende und einheitliche Vorgaben zur Energieeinsparung in der EU. Große Unternehmen sind zukünftig u. a. zur Durchführung periodischer Energieaudits verpflichtet.
Auf nationaler Ebene hat das Bundeskabinett im Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, der die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung beschreibt. Er definiert im Wesentlichen sektorübergreifende Effizienzmaßnahmen und setzt auf die drei Eckpfleiler:
- Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen
- Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren
- Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen
2018 hat die Bundesregierung die Energieeffizienzstrategie 2050 beschlossen. Konkretes Ziel ist, den Energieverbrauch bis 2030 um 30 Prozent gegenüber 2008 zu senken.Mit der EffSTRA wird die Effizienzpolitik der vergangenen Wahlperiode fortgeschrieben, insbesondere das zentrale Umsetzungsinstrument NAPE.
Die Strategie basiert auf drei Elementen:
- Festlegung eines Energieeffizienzziels 2030 (Kapitel II) von -30 Prozent Primärenergieverbrauch bis 2030 zur Erreichung des EU-Energieeinsparziels 2030. Das Energieeffizienzziel 2030 entspricht einer Primärenergiereduktion um rund 1.200 TWh im Vergleich zu 2008. Am Zielwert der Halbierung des Energieverbrauchs bis 2050 wird festgehalten.
- Bündelung der für eine Zielerreichung bis 2030 notwendigen Maßnahmen der Bundesregierung in einem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0). Die einzelnen Maßnahmen, sortiert nach Anwendungssektoren befinden sich im Anhang. Hervorzuheben sind bspw. die Energieeffizienznetzwerke, die über 2020 hinaus fortgeführt werden sollen; und das weiterhin auf freiwilliger Basis. Was im Gebäudebereich fehlt, ist ein der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung analoges Instrument für Unternehmen für die Sanierung ihrer Gewerbegebäude.
- Durchführung des Dialogprozesses „Roadmap Energieeffizienz 2050“. Im Rahmen dieses Dialogs sollen sektorübergreifende Pfade zur Erreichung des Reduktionsziels für 2050 diskutiert und Vorschläge für deren Umsetzung erarbeitet werden.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Energie- und klimapolitische Instrumente und Maßnahmen sind komplex. Wie Sie z. B. von Richtlinien und Verordnungen betroffen sind, ist je nach Branche, Betriebsgröße und -struktur sehr verschieden. Für individuelle Anfragen, Praxis-Erfahrungen oder Feedback zu unseren Angeboten kommen Sie jederzeit auf uns.
Energierecht: Übersicht über regulatorische Neuerungen und Vorgaben für Unternehmen
Es entstehen ständig neue gesetzliche Anforderungen an Unternehmen in den Bereichen Energie und Klimaschutz. Dadurch wird es immer anspruchsvoller, den Überblick zu behalten, die nötigen Ressourcen für die Umsetzung bereitzustellen und neue Prozesse zeitnah zu etablieren.
Gerade bei neuen regulatorischen Anforderungen ist ein frühzeitiges Verständnis der Regeln und Pflichten dringend erforderlich, um keine Fristen zu verpassen oder mögliche Bußgelder zu riskieren.
Welche Gesetze und Vorgaben gibt es zu beachten? Was muss ich als Unternehmen umsetzen oder in Auftrag geben, um diese einzuhalten? Welche Fristen gibt es?
Auf unserem IHK-Ratgeber Energierecht: Übersicht über regulatorische Neuerungen und Vorgaben können Sie sich darüber informieren und erhalten kostenfreie Tipps und Unterstützungsangebote, um auf den aktuellen Stand der Vorgaben und Entwicklungen der Gesetze zu sein.
Klimawandel: Was die Folgen sind und wie Anpassung gehen kann
Alle Weltregionen sind, in unterschiedlicher Form und Ausmaß, vom Klimawandel betroffen. Auch in Bayern sind klimatische Veränderungen bereits spür- und messbar.
Wie genau wirkt sich der Wandel des Klimas auf unseren Wirtschaftsstandort aus und was können Unternehmen tun, um sich auf verändernde Bedingungen vorzubereiten?
Auf unserem IHK-Ratgeber zur Anpassung an den Klimawandel können Sie sich darüber informieren und erhalten kostenfreie Tipps und Unterstützungsangebote, um in Ihrem Unternehmen Klimarisikomanagement erfolgreich umzusetzen.
IHK im Austausch: Dialog und Kooperation mit Unternehmen, Politik und Wissenschaft
Wir stehen über unser Eherenamt in stetigem Austausch mit Vertretern der lokalen Unternehmen und arbeiten z. B. in unseren Fachausschüssen eng zusammen. Außerdem führen wir regelmäßig eigene Unternehmens-Befragungen durch und treffen unsere Mitgliedsbetriebe in verschiedenen Veranstaltungsformaten. Dies gewährleistet, dass die IHK gegenüber den politischen Entscheidungsträgern und anderen Interessensgruppen ein möglichst genaues Meinungsbild der regionalen Wirtschaft vertreten kann.
Im Folgenden können Sie mehr über unsere Kommunikationskanäle und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten erfahren:
IHK-Energiewende-Barometer
Mit dem „IHK-Energiewende-Barometer“ stellt die IHK-Organisation jährlich die Ergebnisse einer Online-Unternehmensbefragung vor, an der sich das Ehrenamt und weitere Mitgliedsunternehmen der Organisation beteiligen. In der Umfrage werden die Betriebe zu ihren Praxis-Erfahrungen mit der Energiewende und den damit verbundenen politischen Maßnahmen befragt. Seit 2019 werden außerdem Fragen gestellt, die speziell auf betrieblichen Klimaschutz und klimapolitische Entwicklungen abzielen.
Wir werten die Umfrageergebnisse für Bayern aus und erstellen einmal pro Jahr eine Auswertung mit den neuen Entwicklungen. In unserem Themenschwerpunkt zum IHK-Energiewende-Barometer Bayern finden Sie weitere Infos, die aktuellste Auswertung sowie die Ergebnisse der letzten Jahre.
Alle unsere Umfragen, Studien und weitere Publikationen finden Sie in unserer Mediathek.
IHK-Ehrenamt: Die Arbeit in unseren Gremien und Fachausschüssen
Der Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben im IHK-Ehrenamt ist ein Grundpfeilder unserer Arbeit. Wir diskutieren mit den Unternehmensvertretern im IHK-Fachausschuss Umwelt und Energie regelmäßig aktuelle Themen rund um Energiewende und Klimaschutz im Betreib sowie Entwicklungen in der Energie- und Klimapolitik.
So tagt der IHK-Fachausschuss mehrmals im Jahr – bei uns in der IHK München, zu Gast bei einem Unternehmen bzw. Corona-bedingt auch digital. Abseits der Ausschussitzungen werden die Mitglieder laufend über anstehende Positionierungen oder Beteiligungen der IHK an Gesetzgebungsprozessen informiert, zu zu aktuellen Themen befragt und in die inhaltliche Arbeit einbezogen.
Mehr zu unserer Zusammenarbeit mit dem IHK-Ehrenamt können Sie in unserenBerichten aus den Ausschüssen nachlesen. Welche anderen IHK-Gremien es gibt, wie sie jeweils arbeiten und wie Sie sich beteiligen können, erfahren Sie in unserem Themenschwerpunkt IHK-Ehrenamt.
BIHK: Zusammenarbeit mit den Unternehmensvertretungen anderer bayerischer Regionen
Die bayerischen Wirtschaftsregionen sind in ihrer Struktur sehr vielfältig. Die Vertretung der regionalen Wirtschaft durch 9 verschiedene IHKs ist daher sinnvoll und ermöglicht es, einen engen Kontakt zu den heimischen Unternehmen sowie zu politischen Entscheidungsträgern zu pflegen.
Dennoch ist es in vielen Situationen zielführend, die Belange der bayerischen Wirtschaft gemeinsam zu vertreten. Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag e. V. (BIHK) bündelt daher die bayerischen IHKs unter einem Dach und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Kammern.
Im Bereich Klima, Energie und Umwelt arbeiten wir eng mit den anderen 8 IHKs in Bayern zusammen. Bei regelmäßigen Fachtreffen tauschen sich die Fachreferenten zu aktuell wichtigen Themen für Ihre jeweilige Region und Mitgliedsbetriebe aus, bringen gemeinsame Projekte voran und entwicklen neue Strategien der regionenübergreifenden Mitgliedsberatung und -einbindung sowie der politischen Arbeit in Bayern und darüber hinaus.
Mehr zur Arbeit des BIHK in den Themenfeldern Klima, Energie und Umwelt sowie anderen Bereichen finden Sie auf den Seiten des BIHK.
Als Sprachrohr der Wirtschaft in unserer Region befinden wir uns stets im Austausch mit politischen Entscheidungsträgern auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Wir bringen uns aktiv in aktuelle politische Debatten und Prozessen ein und sind Partner in verschiedenen politischen Initiativen und Netzwerken.
Im Folgenden erfahren Sie, mit welchen Aktivitäten wir Ihre Belange im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende vertreten und wie wir die Politik unterstützen:
Unsere Positionspapiere: Bündelung des Meinungsbildes unserer Mitglieder
Das Meinungsbild, welches wir im Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben erhalten, fließt laufend in unsere Arbeit auf allen politischen Ebenen ein. Zum Beispiel bei Stellungnahmen, in Arbeitskreisen oder auch bei der inhaltlichen Ausrichtung unserer eigenen Aktivitäten (Veranstaltungen, Printformate etc.).
Zu besonders wichtigen Themen bündeln wir die Erkenntnisse aus den Dialogen mit den Unternehmen vor Ort in sogenannten Positionsapieren. Diese Papiere bilden die Basis unserer Interessenvertretung im jeweiligen Themenfeld. Sie setzen die Meinung der lokalen Wirtschaft zu politischen Gegebenheiten und Vorhaben in einen breiteren Kontext und leiten konkrete Forderungen an die politischen Entscheidungsträger ab.
In unserer Mediathek finden Sie all unsere Positionspapiere in den Bereichen Klima, Energie und Umwelt sowie weitere Positionierungen aus anderen Fachbereichen unseres Hauses.
Landespolitik
Wir bringen uns regelmäßig über den bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) sowie unabhängig als IHK München in Vertretung unserer Münchner und oberbayerischen Mitgliedsunternehmen in den politischen Diskurs und Gesetzgebungsprozesse auf Landesebene ein.
Interessenvertretung:
Wir beziehen regelmäßig ggü. der bayerischen Politik Stellung zu Themen des Klimaschutzes und der Energiewende. Dazu nutzen wir verschiedenste Kanäle, wie Veranstaltungsformate (aktuelle politische und sonstige Veranstaltungen finden Sie oben am rechten Rand der Seite, einen Rückblick zu vergangenen Events finden Sie in unserem Veranstaltungsarchiv), die Teilnahme an Arbeitsgruppen und runden Tischen wie kürzlich im Rahmen des neu augerollten "Energiegipfel Bayern" oder auch offizielle Stellungnahmen auf Basis unserer Positionspapiere. Diese erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit den Unternehmensvertretern in unserem Ehrenamt. Bspw. haben wir uns in die Landtagswahl 2018 mit eigenen Positionspapieren zur Energiesicherheit, Energie- und Ressourceneffizienz eingebracht. Diese sowie weitere Positinierungen finden Sie in unserer Mediathek.
Partnerschaft mit der Politik: Als unmittelbares Sprachrohr der hiesigen Wirtschaft sehen wir uns als Partner der bayerischen Politik im Kampf für Klima- und Umweltschutz und für ein Gelingen der Energiewende. Deshalb engagieren wir uns in verschiedenen Netzwerken und Initiativen, in denen Unternehmen und Politik gemeinsam an Lösungen arbeiten.
Der Klimapakt Münchner Wirtschaft ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt München und verschiedenen Großunternehmen im Stadtgebiet, die dort innerhalb eines gesetzten Zeitrahmens freiwillig Maßnahmen zur Reduktion von CO2-Emissionen umsetzen. Unter dem Motto „mehr Kooperation – mehr Klimaschutz“ wurde der Klimapakt 2019 mit neuen Zielen fortgesetzt. Ziel ist, sie bis 2021 zu erreichen. Die IHK München ist Partner im Pakt und unterstützt gemeinsam mit weiteren Kooperationspartnern die Unternehmen bei ihren Vorhaben.
Der Umwelt- und Klimapakt Bayern ist eine Kooperation zwischen bayerischem Staat und bayerischer Wirtschaft. Seit 1995 verfolgt der „Umweltpakt Bayern“ das Ziel, Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen zu stärken. Im Herbst 2020 wurde er zum „Umwelt- und Klimapakt“ weiterentwickelt und soll diese Partnerschaft nun dauerhaft festigen. Themen des betrieblichen Umwelt- und Klimaschutzes werden in Projekten durch Ad-hoc Arbeitsgruppen bearbeitet. Zudem zählt der Pakt derzeit 630 Mitglieder, darunter Unternehmen aller Branchen und Größen, die sich mit freiwilligen Leistungen für den Umwelt- und Klimaschutz engagieren. Wer selbst Teilnehmer werden möchte, kann sich hier informieren. Zudem bietet die neue Praxisdatenbank viel nachahmenswertes Knowhow.
Bundespolitik
Wir bringen uns regelmäßig über unseren Dachverband, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie unabhängig als Vertretung der (ober-)bayerischen Wirtschaft in den politischen Diskurs und die Gesetzgebungsprozesse auf Bundesebene ein.
Interessenvertretung über unseren Dachverband: Der DIHK steht in engem Austausch mit politischen Entscheidungsträgern in Berlin und beteiligt sich regelmäßig an Debatten und Gesetzgebungsprozessen. Grundlage für die politische Arbeit des DIHK sind die gemeinsam mit den IHKs erarbeiteten Wirtschaftspolitischen Positionspapieren. Die Papiere sowie weitere Stellungnahmen und Infos zur Arbeit des DIHK in Berlin im Bereich Klimaschutz und Energiewende finden Sie auf den Themenseiten "Energie" und "Umwelt". Wir sind als IHK München sowie über den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) stets in die Erarbeitung von Inhalten eingebunden und geben so die Belange der hiesigen Wirtschaft weiter.
Interessenvertretung in "Eigenregie": Die Wirtschaftsregionen in Deutschland sind sehr heterogen. Oft macht es daher Sinn, verschiedene Themen aus Sicht der jeweiligen regionalen Unternehmen zu bearbeiten und deren spezielle Anliegen zusätzlich ggü. der Bundesregierung zu spiegeln. Bspw. brinegn wir uns in die Bundestagswahl 2021 gemeinsam mit den Unternehmensvertretern in unserem Ehrenamt mit eigene Positionspapieren zur Klima-, Energie- und Umweltpolitik ein. Diese finden Sie in Kürze an dieser Stelle. Weitere Positionspapiere finden Sie in unserer Mediathek.
Wir beauftragen regelmäßig die Erstellung von Analysen und Studien zu aktuellen Themen der Energie- und Klimapolitik. Dadurch können wir fachlich fundierte Lösungsansätze zu politischen Fragestellungen einbringen.
Alle aktuellen Studien und Broschüren zum Thema Klima, Energie und Umwelt finden Sie rechts zum Download. Eine Übersicht aller Arbeiten gibt es in unserer Mediathek.
Sie sind nicht fündig geworden, haben noch offene Fragen, Ideen oder Anregungen?
Wir legen großen Wert auf einen engen Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben. Sollten Sie abseits aktueller Austausch-Formate individuelle Anfragen oder Anliegen, Themenvorschläge oder Feedback zu unseren Angeboten haben, können Sie jederzeit auf uns zukommen.
Ihre Ansprechpartner
Klimapolitik und Klimaschutz
Offene Fragen, Ideen oder Anregungen? Sprechen Sie mit uns!+49 89 5116-0
Energie- und Rohstoffversorgung
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Energie und Ressourcen
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IHK Veranstaltungen und Webinare
Weiterführende Links
- Marktoffensive Erneuerbare Energien: Standardvertrag PPA-Lieferband
- PPA Sprechstunde der Marktoffensive Erneuerbare Energien (fortlaufend, online)
- Veranstaltungen REZ 2024: Umwelt- und Ressourcenschutz
- Veranstaltungen BEEN-i 2024: Energieeffizienz und Dekarbonisierung
- Bundesinitiative EnergieEffizienz-Netzwerke
- Beratung Klimaschutz für KMU
IHK Publikationen
- ifo-Studie: Effekte eines europäischen Ansatzes auf Preise, Versorgungssicherheit und CO2 -Emissionen in Deutschland
- Klimaschutz und Energiewende 2023: Welche neuen regulatorischen Vorgaben kommen auf Unternehmen zu?
- IHK-Energiewende-Barometer 2023: Auswertung für Bayern
- Studie: Dezentrale Energieversorgung versus Netzausbau
- Energiedialog: Challenges for the Energy Union
- Alle Broschüren und Studien zum Thema
Förderung & finanzielle Unterstützung
Webinare in der Mediathek
IHK Ratgeber
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IHK Positionen
- DIHK-Perspektiven für die Energieversorgung 2030 in Deutschland (2023)
- StromPartnerschaft für wettbewerbsfähige Preise und schnelleren EE-Ausbau (2023)
- Klimaschutzverträge: Richtig gestalten und als Übergangslösung ausweiten (2023)
- Klimapolitik (2022)
- Notfallmaßnahmen Energieversorgung (2022)
- Photovoltaik-Pflicht in Bayern (2020)
- Energie für Bayern – Kernbotschaften der IHK (2020)
- Klimaschutz mit der bayerischen Wirtschaft (2019)
- Alle politischen Positionspapiere zum Thema
IHK Interviews
IHK Pressemeldungen
- Politik muss endlich Turbo bei Energiewende zünden
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- Wirtschaft unterstützt Aiwangers Forderung nach niedrigem Industriestrompreis
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