Ratgeber

Der Russland-Ukraine-Krieg

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Aktuelles (Stand: 18.12.2024)

Am 16.12.2024 wurde von der Europäischen Union das inzwischen 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen. Es sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

Schwerpunkt des ist eine verschärfte Sanktionierung der zur Sanktionsumgehung genutzten Schattenflotte Russlands. Es wurden 52 weitere Schiffe gelistet, wodurch sich ihre Gesamtzahl auf 79 steigt. Diese (Nicht-EU-) Schiffe unterliegen einem Zugangsverbot zu Häfen und Dienstleistungen.

Erweiterung der Sanktionsliste: Das 15. Sanktionspaket umfasst 132 weitere Listungen: 54 Personen und 30 Einrichtungen (ihre Vermögenswerte werden eingefroren, und für Personen wird zusätzlich ein Reiseverbot eingeführt. Die Listungen betreffen in erster Linie russische Militärunternehmen, die Flugzeugteile, Drohnen, Elektronik, Motoren, Hightech-Komponenten für Waffen und andere militärische Ausrüstung herstellen). Auch wurden 32 weitere Unternehmen sanktioniert.

Ein Novum: „Zum ersten Mal seit Beginn der russischen Invasion hat die EU umfassende Listungen (Reiseverbot, Einfrieren von Vermögenswerten und ein Verbot der Bereitstellung von Geldern) von sieben chinesischen Personen und Einrichtungen vorgenommen. Dies betrifft eine Einzelperson und zwei Einrichtungen, die die Umgehung der EU-Sanktionen ermöglichen, sowie vier Einrichtungen, die sensible Drohnenkomponenten und mikroelektronische Bauteile an die russische Militärindustrie liefern und so den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unterstützen. Zudem werden heute zwei hohe Beamte aus der Demokratischen Volksrepublik Korea in die Sanktionsliste aufgenommen.“

No-Russia-Clause und No-Belarus-Clause:

Seit 20.3.2024 gilt eine sog. „No-Russia-Clause“ (Artikel 12g der Verordnung 833/2014 idgF) und seit 1.7.2024 eine "No-Belarus-Clause" (Artikel 8g der Verordnung 765/2006 idgF). Diese Regelungen betreffen Lieferungen bestimmter Güter in Drittländer. Davon Ausgenommen sind folgende Drittländer: USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz.

Für die Prüfung der Betroffenheit sind die in der EU-Verordnung 833/2014 genannten Güterlisten maßgeblich. Güter der Anhänge XI, XX, XXXV, XL der VO 833/2014 und Feuerwaffen und Munition gem. Anhang I der VO 258/2012 sind betroffen.

Es gilt eine Altvertragsregelung in § 12 Abs. 2 der VO (Stichtag ist der 19.12.2023).

Die EU-Kommission hat unter folgendem Link einen Formulierungsvorschlag für eine entsprechende Vertragspassage sowie Antworten auf FAQs veröffentlicht. Es ist wichtig, sicherzustellen, dass der Vertragspartner diese Regelung nachvollziehbar zur Kenntnis genommen hat. Eine Notiz auf einem Lieferschein beispielsweise ist in diesem Sinn nicht ausreichend.

Fortgeltung von Aufenthaltstiteln von Geflüchteten aus der Ukraine

Aufgrund häufiger Anfragen bezüglich der Fortgeltung von Aufenthaltstiteln zum vorübergehenden Schutz infolge des Schutz Ukraine-Krieges informieren wir Sie hiermit gerne über den aktuellen Stand:

  • Aufenthaltstitel, die den Schutzberechtigten auf der Grundlage von § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt wurden und seit 1. Februar 2024 gültig sind, gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Dies schließt eine Erlaubnis zur Ausübung der Erwerbstätigkeit mit ein.
  • Die Betroffenen müssen sich daher nicht wegen der Verlängerung ihres (i.d.R. bis zum 4. März 2024 befristeten) Aufenthaltstitels an die Ausländerbehörde wenden und können vom Arbeitgeber weiterbeschäftigt werden. Die Ausstellung eines neuen Dokumentes ist nur in Ausnahmefällen notwendig (z.B. Geschäftsreisen außerhalb des EU-Auslands).Die Bundesregierung hat eine entsprechende Information u.a. auf der Internetseite www.germany4ukraine.de veröffentlicht.

Quasi-Enteignungen ausländischer Vermögenswerte in Russland:

Die russische Regierung hat im Frühjahr 2023 offiziell damit begonnen, ausländische Vermögenswerte unter staatliche Verwaltung zu bringen. Präsident V. Putin hat am 25.4.2023 einen Erlass (25.04.2023 № 302, http://publication.pravo.gov.ru/) über "Die vorübergehende Verwaltung gewisser Vermögenswerte" unterzeichnet, der dies ermöglicht. Wir möchten unsere Mitgliedsunternehmen hiermit warnen, gegegebenenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

Jedermann-Regelung im Rahmen des 11. Sanktionspakets:

Im 11. Sanktionspaket "... wurde eine sogenannte Jedermannspflicht (...) für den Bereich der handelsbezogenen Verbote des Russland-Embargos eingeführt. Das bedeutet, es gilt eine an Jedermann gerichtete allgemeine Informationsoffenlegungspflicht. Wer über sanktionsrelevante Informationen verfügt, muss diese den Sanktionsdurchsetzungsbehörden melden. Das ist wichtig, denn Hinweise und Informationen weiterzugeben ist ein entscheidender Baustein für eine effektive Bekämpfung der Sanktionsumgehung." (Quelle: BMWK).

Inhalt

FAQs

FAQ und Onepager des Bundesinnenministeriums zu "Desinformation im Kontext des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine":

EU-Sanktionen gegen Russland

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland (konsolidierte Fassung)

Die EU hat inzwischen 14 Sanktionspakete (Stand Oktober 2024) gegen Russland beschlossen, darunter Sanktionen gegen Einzelpersonen, Wirtschaftssanktionen und diplomatische Maßnahmen. Hier finden Sie eine chronologische Gesamtübersicht der verhängten Sanktonsmaßnahmen .

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Primärquellen zu den EU-Sanktionen:

Thematisch aufbereitete Informationen zu den Sanktionen (Sekundärquellen):

In der Finanzsanktionsliste 2023 können Sie direkt nach sanktionierten Personen, Gruppen und Organisationen suchen

Russische Gegensanktionen

Die Russische Föderation reagiert auf die Sanktionsmaßnahmen des Westens ihrerseits mit umfangreichen Gegensanktionen. Die russischen Sanktionen umfassen unter anderem Ausfuhrverbote für zahlreiche Güter, Kapitalverkehrs- und Devisenkontrollen, die Legalisierung von Grauimporten, die Sanktionierung einer Reihe natürlicher und juristischer Personen, Einschränkungen bezüglich der freien Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen, Androhung von Enteignungen gegenüber ausländischen Unternehmen aus als feindlich deklarierten Staaten.

Gesamtübersicht: Gegensanktionen der Russischen Föderation (WKÖ, ab S. 591)

Sanktionen gegen Belarus

Den offiziellen Stand der EU-Sanktionen gegen Belarus finden Sie hier

Auf der Website der Auslandshandelskammer Belarus finden Sie Aktuelle Informationen über die Sanktionen und Gegensanktionen. Hier finden Sie eine umfassende Zusammenfassung der EU-Sanktionen gegen Belarus.

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Problemlösungsansätze und Unterstützungsmaßnahmen für vom Krieg betroffene Unternehmen

Der Ukraine-Krieg hat zu enorme Preissteigerungen bei der Energie- und Materialbeschaffung geführt, was viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Manchmal lassen sich durch Preissteigerungen oder Lieferengpässe entstandene Probleme durch nachträgliche Vertragsverhandlungen lösen, Infos dazu finden Sie in unserem IHK-Ratgeber "Materialpreiserhöhungen und Lieferengpässe".

Inzwischen sind zudem mehrere Unterstützungsprogramme für die Wirtschaft auf Bundes- und Länderebene gestartet, die Unternehmen mit Zuschüssen und Krediten und Bürgschaften über die Krise helfen sollen.

Programme zur Unterstützung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Force-Majeure-Problematik

Ob der Angriffskrieg gegen die Ukraine ein Fall von sog. "Höherer Gewalt" ("Force Majeure") darstellt, bedarf einer individuellen Prüfung der insbesondere vertraglichen Grundlagen.

Gemeinhin wird unter "Höherer Gewalt" ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis verstanden.

Im UN-Kaufrecht werden Fälle der Höheren Gewalt nach Art. 79 CISG gelöst - das UN-Kaufrecht ist aber nur bei internationalen Verträgen bei grenzüberschreitendem Verkauf von Waren mit Bezug zu mindestens einem Vertragsstaat des CISG anwendbar. Sowohl Russland, als auch die Ukraine sind Vertragsstaaten des CISG. In Art. 79 CISG ist vorgesehen, dass eine Partei für die Nichterfüllung Ihrer Pflichten nicht einzustehen hat, wenn sie beweist, dass die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht. Weiter ist erforderlich, dass von der Partei nicht vernünftigerweise erwartet werden konnte, den Hinderungsgrund bei Vertragsschluss in Betracht zu ziehen oder den Hinderungsgrund oder seine Folgen zu vermeiden oder zu überwinden. Art. 79 regelt die Befreiung von der Schadensersatzpflicht.

In der Rechtsfolge, also bei (gerichtlicher) Bejahung des Vorliegens von "höherer Gewalt", werden in der Regel die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit (vollständig oder temporär) und jede Seite wird grundsätzlich verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst tragen.

Weitere Erläuterungen und Definitionen zum Thema Force Majeure finden Sie auf der Website von GTAI:

Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns:

Tel.: (089) 5116 – 1150
E-Mail
: exportdokumente@muenchen.ihk.de

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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Der Warenverkehr zwischen Deutschland/der EU und der russischen Föderation ist grundsätzlich noch möglich, unterliegt aber neben den tatsächlichen Schwierigkeiten auch zahlreichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen.

In unserem Fokusthemen-Ratgeber "Zoll- und Außenwirtschaftsrecht" erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

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Migration, Integration und Ausländerrecht

Aufgrund des Kriegs in ihrem Heimatland befinden sich viele Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht aus ihrem Heimatland. Auch in Bayern kommen immer mehr Menschen aus den Kriegsgebieten an. Was Sie als Unternehmen tun können und wissen müssen, wenn Sie Hilfe anbieten oder organisieren wollen, erfahren Sie in unserem Fokusthema-Ratgeber.

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Energieversorgung

Welche Folgen hat der Russland-Ukraine-Krieg und die damit einhergehenden Sanktionen und Gegensanktionen auf den Energiesektor? Wir beantworten Ihnen die drängendsten Fragen:

Transport und Logistik

Der Russland-Ukraine-Krieg wirkt sich bereits jetzt weltweit auf den Transportsektor und die Logistik aus. Wir haben für Sie in einem eigenen Fokusthemen-Ratgeber zusammengefasst, was Sie nun über Transportversicherungen, Lufttransporte, den Verkehr auf dem Landweg sowie die Seewege wissen müssen.

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Programme des Freistaats Bayern

Finanzierungsprodukte

Über die LfA Förderbank Bayern werden bankübliche Finanzierungsprodukte – vor allem Darlehen und Risikoentlastungen – angeboten. Das Finanzierungsinstrumentarium der LfA richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Sitz in Bayern haben oder in Bayern investieren wollen. Erster Ansprechpartner für die finanziellen Unterstützungsangebote der LfA ist Ihre Hausbank. Diese berät Sie, nimmt die erforderliche Beantragung vor und muss bereit sein, das Vorhaben zu begleiten.

Informationen zum Finanzierungsangebot der LfA finden sich unter LfA Förderbank Bayern. Darüber hinaus bietet die LfA eine kostenfreie Förderberatung an. Über die Förderberatung (Tel. 089 / 21 24 - 10 00, LfA Förderberatung) informiert die LfA u. a. über Darlehensprodukte, Risikoentlastungen, Antragsverfahren und Konditionen.

Bayerische Regionalförderung

Im Fall von Ersatzinvestitionen in Bayern können Unternehmen im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung Unterstützung erhalten.

Ansprechpartner sind die Sachgebiete 20 Wirtschaftsförderung bei der für den jeweiligen Investitionsort zuständigen Regierung.

Durch den Ukrainekrieg betroffene förderfähige Investitionen werden dabei bestmöglich begleitet.

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Steuerliche Themen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen stoßen auf große Empathie und Hilfsbereitschaft in den Aufnahmeländern. Auch in Deutschland ist die Unterstützung für die Geflüchteten überwältigend.
Neben anderen Aspekten ist auch der steuerliche Gesichtspunkt der Ukraine-Hilfe wichtig, denn Hilfeleistungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg werden steuerlich gefördert. Erfahren Sie mehr auf der folgenden Ratgeberseite.

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Schutz vor Cyber-Attacken

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BIS) warnt vor der Verwendung der Virensoftware Kaspersky.

Die IHK für München und Oberbayern warnt allgemein vor dem stark steigenden Risiko von Cyberattacken auch auf Unternehmen. Aktueller Hintergrund ist unter anderem der Ukraine-Krieg, mögliche Vergeltungsmaßnahmen Russlands für die beschlossenen EU-Sanktionen sowie jüngste Vorsichtsappelle deutscher Behörden.

Wappnen Sie sich zeitnah für IT-Notfälle und bringen Sie Ihre Sicherheitssysteme auf den neuesten Stand. Nutzen Sie dafür unsere Serviceangebote zur IT-Sicherheit:

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#WirtschaftHilft - für Unternehmen, die helfen wollen

Informationsquellen und Hilfsprojekte

Die Menschen in der Ukraine und die in die Nachbarländer geflohenen Kriegsflüchtlinge benötigen dringend Unterstützung. "Die Hilfsbereitschaft und das Engagement der oberbayerischen Wirtschaft in dieser schweren Krise ist wirklich bemerkenswert", so IHK-Präsident Klaus Josef Lutz.

Auf unserer Themenseite finden Sie alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie und Ihr Unternehmen Geflüchteten aus der Ukraine helfen wollen.

Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft - die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben alle Informationen und Aktivitäten ihrer Betriebe und Unternehmen auf einer gemeinsamen Internetseite gebündelt und begleiten alle Aktivitäten in Social-Media-Kanälen unter dem Hashtag #WirtschaftHilft.

Wenn sich auch Ihr Unternehmen an Hilfsaktionen beteiligen möchte, sprechen Sie uns sehr gerne an.

Hier finden Sie die Liste der Dinge, die laut der ukrainischen Botschaft aktuell am dringendsten gebraucht werden und hier die Website der Aktion Deutschland Hilft über die Sie die Ukraine-Hilfe mit Geldspenden unterstützen können.

Die Auslandshandelskammern der Nachbarländer der Ukraine helfen auch bereits beim Organisieren von Spenden, unter anderem:

Sie können auch über eine der zahlreichen Hilfsorganisationen spenden, z.B.:

Deutsches Rotes Kreuz
Johanniter
UNO Flüchtlingshilfe

Einen Überblick über unterschiedliche Hilfsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine bietet das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf seiner Internetseite zur Ukraine-Hilfe.

Unternehmen und Organisationen, die Hilfslieferungen in die Ukraine schicken möchten, können für die zollrechtliche Abwicklung verschiedene Verfahrensvereinfachungen nutzen. Der DIHK hat hierzu ein Merkblatt erstellt.

"Schienenbrücke" der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn hat ein Logistiknetzwerk auf der Straße und Schiene aufgebaut, um Hilfsgüter von Deutschland direkt in die Ukraine zu befördern. Damit werden per Lastwagen und Güterzug Tausende Tonnen Lebensmittel, Trinkwasser und Sanitärartikel direkt in das Land gebracht. Die Logistikteams von DB Cargo, DB Schenker und der DB Transa-Spedition arbeiten Hand in Hand: Spenden werden in Deutschland per Lkw gesammelt, in Container verpackt und schließlich per Güterzug im europäischen Bahnnetzwerk von DB Cargo über die Grenze in die Ukraine gefahren.

Die DB hat für die Schienenbrücke in die Ukraine eine Hotline eingerichtet. Hier kann insbesondere für Firmen und Großspenden Fracht angemeldet und die Abholung koordiniert werden. Der Transport ist für Spender:innen bis auf Weiteres kostenlos. Die Hotline ist werktags von 8 bis 20 Uhr besetzt.

Telefonnummer: 030 - 720 220 640
Mailadresse: schienenbruecke-ukraine@deutschebahn.com

Hier finden Sie eine Übersicht der benötigten Sachspenden sowie der Annahmestellen (z.B. in München).

Mehr Infos

Aktion "Luftbrücke Moldau"

Unternehmen haben die Möglichkeit, für die Luftbrücke zwischen Moldau und Deutschland einen finanziellen Beitrag zu leisten. Benötigt wird ein Gesamtbetrag von maximal 600.000 Euro, der für die Erbringung der Flugleistungen durch deutsche und ggf. auch moldawische Luftfahrtunternehmen aufgewendet würde.

Das Projekt hat eine gute Sichtbarkeit und ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen positiven Beitrag in diesen schwierigen Zeiten zu leisten - noch dazu mit einem klaren Beleg über die konkrete Mittelverwendung. Eine Zusage der Mittel wäre zunächst einmal ausreichend. Eine Spendenbescheinigung bekommen die Spender zugesandt; eine Mail mit den relevanten Daten (Spendenbetrag, Spendername- und adresse) an 404-4@auswaertiges-amt.de wird hierzu erbeten.

Das Spendenkonto hierzu lautet:

Förderkreis Eine Welt im Auswärtigen Amt e.V.
Badische Beamtenbank
IBAN: DE07 66090800 000 462 5072
Verwendungszweck: "Luftbrücke Moldau"
Der Ansprechpartner im Auswärtigen Amt ist: Konstantin Freischlader
Telefon: 030-1817-6177
Email: 404-4@auswaertiges-amt.de

Unterkunftsmöglichkeiten für Geflüchtete

Sie haben leerstehende Gewerbeimmobilien, Hallen oder Hotels und können diese kurzfristig als Unterkunftsmöglichkeit für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen?

Die Stadt München hat eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der institutionelle Anbieter/-innen entsprechende Unterkünfte melden können.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt München.

Neues System für Sachspenden aus dem Privatsektor

Aufruf an Unternehmen aus dem Energietechnikbereich

Die Ukraine braucht dringend Hilfe bei der Aufrechterhaltung ihrer Energieinfrastruktur, die fast zur Hälfte von russischen Luftangriffen zerstört wurde. Angesichts flächendeckender Blackouts und Minustemperaturen ist mit einer sehr ernsten humanitären Notlage zu rechnen. Gesucht werden Lieferanten oder Spender, die entsprechende, aktuell nur sehr schwer zu beschaffende Komponenten, insbesondere Transformatoren im Hochspannungsbereich bereitstellen können. Wenn Ihr Unternehmen solche Produkte liefern kann, bitten wir Sie, eine der folgenden Stellen zu kontaktieren:

  • Wenn Sie Produkte aus dem Hoch- und Niederspannungsbereich liefern möchten, kontaktieren Sie bitte direkt den ukrainischen Energienetzbetreiber Ukrenergo, Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy@ua.energy, +380734278038
  • Wenn Sie Equipment spenden möchten, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GIZ als Ausführerin der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft. Informationen zum Spendenprozess finden Sie gesammelt auf der Webseite: Assistance to Ukraine (energypartnership-ukraine.org)

Auch unsere Deutsch-Ukrainische Auslandshandelskammer (AHK) steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und vernetzt Sie mit den richtigen Ansprechpartnern in der Ukraine. Sie erreichen den kommissarischen Geschäftsführer der AHK, Herrn Sergey Listnichenko wie folgt: Email: sergiy.lisnitschenko@ukrde.com.ua, Tel. +4915144143994.

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Kontakt bei Fragen

Dr. Jutta Albrecht
Referentin Bereich International, Industrie, Innovation
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
Telefon: +49 89 5116-1367
albrechtj@muenchen.ihk.de

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Die aktuelle Lage rund um den Russland-Ukraine-Konflikt ist unübersichtlich, volatil und verunsichert viele Unternehmen. Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber Informationen und weiterführende Quellen an die Hand geben, die Ihnen die Orientierung erleichtern sollen.Die Informationslage ändert sich sehr schnell, daher erhebt die Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Unsere individuelle Beratung für Sie:

Dr. Jutta Albrecht

(089) 5116-1367

Rufen Sie uns gerne an, wir sind für Sie da.

Wichtige Hotlines zu den Russland-Sanktionen

Hotline Russland-Embargo - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

+49 (0) 6196 908-1237

ru-embargo@bafa.bund.de