Tunesien
Sie sind schon auf dem tunesischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Tunesien aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Tunesien, Visa und Investieren in Tunesien.
Auf Basis des Beschlusses 2011/72/GASP vom 31. Januar 2011 hat der Rat der Europäischen Union restriktive Maßnahmen gegen bestimmte tunesische Personen und Organisationen beschlossen. Dieser Beschluss wurde durch die Verordnung (EU) Nr. 101/2011 vom 4. Februar 2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Der Beschluss sieht vor, dass Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden, die im Besitz oder Eigentum von Personen stehen, die für die rechtswidrige Verwendung staatlicher Gelder Tunesiens verantwortlich sind.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Tunesien - Personenbezogene Sanktionsmaßnahmen).
Quelle: BAFA (Stand: April 2020)
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Tunesiens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Tunesien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Ausfuhr aus der EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Tunesien.
Assoziierungsabkommen Tunesien - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Tunesien ist das am 1. März 1998 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Abkommen Europäische Gemeinschaft - Tunesische Republik (veröffentlicht im Amtsblatt EU L 97 vom 30.3.1998). Nach dem im bilateralen Abkommen vereinbarten schrittweisen Zollabbau bildet Tunesien seit dem Jahr 2008 als erstes Land im Mittelmeerraum eine Freihandelszone mit der EU für nahezu alle gewerblichen Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97.
Quelle: GTAI
Gemäß Verlautbarung DGD Nr. 062/2017 vom 29. September 2017 des tunesischen Handelsministeriums, der tunesischen Zentralbank und der tunesischen Zolldirektion muss seit 30. Oktober 2017 die Exportdeklaration des Ausfuhrlandes in französischer, englischer oder arabischer Sprache den Verzollungsdokumenten in Tunesien zwingend beigefügt werden. Das Ausfuhrdokument soll eine Wertangabe zur Sendung beinhalten.
Welches Ausfuhrdokument verlangt wird (EX1, ABD), muss mit dem tunesischen Importeur abgestimmt werden.
Diese Maßnahme betrifft folgende Produkte:
- Trocken- und Hülsenfrüchte
- Lebensmittelkonserven
- Kekse, feine Backwaren, alle Sorten von Süßigkeiten und Säften
- Kosmetik- und Hygieneprodukte
- Haushaltsprodukte aus Kunststoff
- Tragefertige Bekleidung (Prêt-à-porter)
- Schuhe
- Modeschmuck
- Mobiltelefone und Zubehör
- Spielwaren
- Ersatzteile für Autos und Motorräder
- Kaffee
- Zucker
- Tee
- Reis
Am 24. Oktober 2017 bestätigte der tunesische Zoll, dass für Produkte aus der EU ein Screenshot der Ausfuhranmeldung ausreichend ist. Das deutsche Ausfuhrdokument EX1 muss jedoch von einem offiziellen Übersetzer in Tunesien in eine der oben genannten Sprachen übersetzt werden (Deutsche Botschaft Tunis - Liste von Übersetzern)
Quellen: AHK Tunesien, DIHK
Eine Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise (darunter auch Ausschreibungen in / für Tunesien) erhalten Sie über die Ausschreibungs-Datenbank der Germany Trade and Invest (GTAI). Dabei geht es vor allem um den Export von Waren und Dienstleistungen:
Wesentlicher Bestandteil der GTAI-Datenbank sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender im Rahmen von Entwicklungsprojekten, die durch Geber wie Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank gefördert werden. Außerdem bietet die Datenbank Zugang zu EU-Ausschreibungen über das European Tender Information System (ETIS).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Tunesien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einfuhr in die EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Tunesien.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Assoziierungsabkommen Tunesien - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Tunesien ist das am 1. März 1998 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Abkommen Europäische Gemeinschaft - Tunesische Republik (veröffentlicht im Amtsblatt EU L 97 vom 30.3.1998). Nach dem im bilateralen Abkommen vereinbarten schrittweisen Zollabbau bildet Tunesien seit dem Jahr 2008 als erstes Land im Mittelmeerraum eine Freihandelszone mit der EU für nahezu alle gewerblichen Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97.
Quelle: GTAI
Tunesische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Tunesien beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für tunesische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Tunis (Schengen-Visa).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Botschaft Tunis (Stand: Februar 2020)
Deutsche Staatsbürger können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu drei Monate visumfrei nach Tunesien einreisen.
Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten muss ein Visum bei den tunesischen Konsularbehörden in Deutschland beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Tunesiens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für deutsche Geschäftsreisende bekommen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise) und der tunesischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quellen: Auswärtiges Amt, tunesische Konsularbehörden in Deutschland (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Tunesien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem tunesischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten Invest in Tunisia der staatlichen Foreign Investment Promotion Agency (FIPA) erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Tunesien.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien) in Tunis zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Tunesien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Sie wollen mit Ihrer Investition in Tunesien zur sozialen Entwicklung des Landes beitragen? Oder hat Ihre Investition in Tunesien bereits ein hohes entwicklungspolitisches Potenzial (bspw. durch Schaffung von Einkommen für ärmere Bevölkerungsschichten oder Ausbildung von Fachkräften)?
Dann könnten Sie von der Förderung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) profitieren. Diese bietet ein attraktives Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für unterschiedliche Phasen Ihres Auslandsgeschäfts.
Folgende Akteure der deutschen EZ sind in Tunesien aktiv und bieten Fördermöglichkeiten sowie lokale Expertise an:
1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Tunesien ist (Stand: April 2020) ein Kooperationsland der deutschen EZ mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit: BMZ - Auswahl der Kooperationsländer
Daneben ist Tunesien eines der Zielländer der BMZ-Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost
Eine Übersicht über die Projekte der deutschen EZ mit Tunesien erhalten Sie hier: BMZ - Länderseite Tunesien
Darüber hinaus bietet das BMZ mit dem Programm develoPPP.de eine Förderung für deutsche Investoren in Entwicklungsländern (u.a. Tunesien) an, deren Projekt zu den BMZ-Zielen für nachhaltige Entwicklung beiträgt. Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen: BMZ - develoPPP.de
2. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Die DEG als Tochtergesellschaft der KfW bietet deutschen Auslandsinvestoren in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter auch Tunesien) langfristige Finanzierungen in Form von Darlehen, Garantien, Mezzaninfinanzierungen und Beteiligungen. Zusätzlich unterstützt sie mit Förderprogrammen entwicklungswirksames Engagement. Die Finanzierungen der DEG richten sich vor allem an größere mittelständische Unternehmen: Investieren - DEG für deutsche Unternehmen
Darüber hinaus bietet die DEG besondere Finanzierungsmittel für deutsche Investoren inG20-Compact-with-AfricaLändern an (wozu Tunesien gehört). Diese Mittel kommen aus dem AfricaConnect Programm des BMZ: Africa-Connect - Das Potenzial afrikanischer Märkte erschließen
Eine Übersicht über die Projekte der KfW-Entwicklungsbank in Tunesien erhalten Sie hier: KfW-Länderseite Tunesien. Die Kreditnehmer der KfW sind jedoch zum größten Teil staatliche Akteure.
Beteiligungsmöglichkeiten für private Unternehmen an KfW-finanzierten Ausschreibungen in Tunesien (Export von Waren und Dienstleistungen) finden Sie über die Ausschreibungsdatenbank der Germany Trade and Invest: GTAI – Internationale Ausschreibungen
3. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Die GIZ ist ein bundeseigener Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit. Dabei kooperiert die GIZ mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen. Hauptauftraggeber der GIZ ist das BMZ.
Auch deutsche Investoren in Tunesien können von der Expertise der GIZ profitieren:
Die GIZ bietet bei entwicklungsrelevanten Projekten individuelle Beratung zur Zusammenarbeit und kann ein Projekt von der Idee über die Konzeption und das Projektmanagement bis hin zur Evaluierung begleiten.
Darüber hinaus ermöglicht der Zugang zu den Dialogplattformen und Netzwerken der GIZ im In- und Ausland Unternehmen aus jeder Wirtschaftsbranche den fachlichen Austausch zu unterschiedlichsten Themen mit nationalen und internationalen Akteuren.
Eine Übersicht über die Projekte und Programme der GIZ in Tunesien sowie den Kontakt zum GIZ-Länderbüro Tunesien erhalten Sie hier: GIZ - Länderseite Tunesien
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten durch die deutsche EZ in afrikanischen Ländern (inkl. Tunesien) erhalten Sie über das Außenwirtschaftsportal Bayern:
- Entwicklungszusammenarbeit - Unterstützung für Geschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern
- Bayern Netzwerk Afrika
- Als Ansprechpartner steht Ihnen der EZ-Scout des Außenwirtschaftszentrums Bayern zur Verfügung (siehe Kontakt unten auf den Webseiten).
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Embargo der EU gegen Tunesien
- Deutsch-Tunesische Industrie- und Handelskammer (AHK Tunesien)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Tunesien
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Tunesien
- Auswärtiges Amt: Tunesische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Tunesien
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Tunesien