Saudi-Arabien
Sie sind schon auf dem saudischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Saudi-Arabien aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Saudi-Arabien, Visa und Investieren in Saudi-Arabien.
Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen sowie Beschränkungen der Geschäftstätigkeit in Saudi-Arabien im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien
- Deutsche Botschaft in Saudi-Arabien: Homepage, Corona-Webseite
- Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (GESALO, AHK): Corona-Webseite
- Botschaft der USA in Saudi-Arabien: News-Webseite
- Saudi Ministry of Health: Corona-Webseite
Aktuelle Informationen zu Beschränkungen des Warenverkehrs in WTO-Mitgliedsstaaten weltweit im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erhalten Sie auf der Webseite der Welthandelsorganisation (WTO):
Eine Zusammenfassung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie in Saudi-Arabien erhalten Sie auf der Webseite der Germany Trade and Invest (GTAI):
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Saudi-Arabiens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Saudi-Arabien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Saudi-Arabien hatte zum 10.06.2020 vorübergehend den Einfuhr-Zollsatz für ca. 2.500 Waren erhöht. Am 16.06.2020 hat die saudische Regierung diese Zollerhöhungen wieder zurück genommen und auf unbestimmte Zeit verschoben.
Daraufhin wurde eine überarbeitete Liste der Zollerhöhungen veröffentlicht, die mit Wirkung zum 20.06.2020 den Zollsatz auf nun noch ca. 1.500 Waren erhöht. Diese Waren gehören insgesamt ca. 460 Warengruppen (bei sechsstelligem HS-Code) an.
Quellen: DIHK, AHK Saudi-Arabien
Seit 01.01.2019 müssen alle nach Saudi-Arabien importierten Produkte die Vorgaben des "Saudischen Produktsicherheitsprogramms / Saudi Product Safety Program (SALEEM) erfüllen. SALEEM soll anhand von produktspezifischen technischen Regulierungen die Qualität und Sicherheit der betroffenen Produkte sicherstellen. Administriert wird das Programm von der Saudi Standards, Metrology and Quality Organization (SASO).
Der Produktzertifizierungsprozess wird vom saudischen Importeur über das Online-Portal SABER abgewickelt. Für Produkte, die durch saudische Verordnungen technisch reguliert sind, muss er dabei eine von der SASO akkreditierte Zertifizierungsstelle benennen, die das zu importierende Produkt prüft und ein Produktkonformitätszertifikat (Product Certificate of Conformity) erstellt. Auf Nachfrage der Zertifizierungsstelle muss der Warenexporteur die zur Erstellung des Produktkonformitätszertifikats notwendigen Unterlagen und Dokumente vorlegen.
Neben einem Produktkonformitätszertifikat für die einzelnen zu importierenden Produkte muss für jede Lieferung ein Lieferungskonformitätszertifikat (Shipment Certificate of Conformity) erstellt werden. Dieses bestätigt dem saudischen Zoll, dass für alle in einer Lieferung enthaltenen Produkte ein Produktkonformitätszertifikat vorliegt.
Die Liste der Warengruppen, für die neue technische Regulierungen bzw. Konformitätsstandards
erlassen werden, wird ständig erweitert. Dabei gilt: Ab dem Tag des Inkrafttretens der jeweiligen technischen Regulierung ändert sich auch das Zertifizierungsverfahren, welches dann nur noch über SABER erfolgen kann.
Die nächste Erweiterung der betroffenen Warengruppen ist für den 01.08.2019 geplant. Hierzu sind folgende neue technische Vorschriften erlassen worden:
- Technische Vorschrift für selbstausgleichende Elektrotafeln (Scooter)
- Technische Vorschriften für LKW-Schranken
- Technische Vorschrift für abbaubare Kunststoffprodukte
- Technische Vorschriften für Batterien und elektrische Zellen
- Technische Vorschriften für Farben und Lacke
Bisher gültige Konformitätszertifikate (Certificates of Conformity) werden für die hier aufgeführten
Waren zum 01.08.2019 nicht mehr akzeptiert.
Die Auflistung aller Waren samt den technischen Regulierungen, die bereits unter das SALEEM-Schema fallen, finden Sie auf dem Online-Portal SABER (Approved regulations).
Quellen: SASO, AHK Saudi-Arabien, GTAI, Prüfdienstleister in Deutschland
Um die Bemühungen im Bereich Umweltschutz zu verstärken, führt der saudische Staat seit Oktober 2016 stufenweise eine Zertifizierung für Kunststoffprodukte ein. Insgesamt wurden 16 Produktgruppen definiert, für die in drei Phasen ein „Oxo-Biodegradable-Label“ der Saudi Standards, Metrology and Quality Organisation (SASO) verpflichtend werden soll.
Bei den betroffenen Produkten handelt es sich um Wegwerfartikel wie Plastiktüten, Besteck und Verpackungsfolien, die aus Polyethylen und Polypropylen hergestellt werden und eine Dicke von bis zu 250 Mikrometer haben. Die benannten Produkte müssen oxo-biologisch abbaubar sein.
Die Zertifizierungspflicht erstreckt sich sowohl auf Waren, die als eigenständiges Produkt eingeführt werden, als auch auf Kunststoffprodukte, die lediglich aus Transportgründen zur Umschließung / Verpackung der eigentlich zu importierenden Hauptware verwendet werden (z. B. Folien, mit der Haushaltsgeräte oder Maschinen eingepackt werden).
Eine Lizenz für die Nutzung des „Oxo-Biodegradable-Labels“ muss bei der SASO beantragt werden. Die Beantragungspflicht obliegt dem saudischen Warenimporteur. Im Zuge der Lizenzbeantragung werden die betroffenen Kunststoffprodukte auf Konformität mit der neuen Regelung geprüft und registriert. Bitte beachten Sie, dass biologisch abbaubare Materialen nach DIN 13432 nicht von der Vorschrift ausgenommen sind.
Ferner setzt die Registrierung und Zertifizierung der betroffenen Produkte voraus, dass die in Saudi-Arabien ansässigen Hersteller und Importeure u.a. ihre ausländischen Lieferanten benennen. Es dürfen ausschließlich Kunststoffmaterialien eingeführt werden, die von zugelassenen Lieferanten stammen.
Die saudischen Zollbehörden haben Anweisung, Einfuhren von Kunststoffprodukten ohne „Oxo-Biodegradable-Label“ bzw. ohne Registrierung bei der SASO nicht abzufertigen.
Seit dem 12. Dezember 2017 (1. Phase der Umsetzung) dürfen folgende Kunststoffprodukte, die nicht oxo-biologisch abbaubar sind, nicht mehr nach Saudi-Arabien eingeführt werden:
- Einkaufstüten, Müllbeutel, Wäschesäcke (HS 39151000, 39173210, 39241090, 39232100, 39241039)
- Einwegtischdecken (HS 39211900, 39232100)
Mittlerweile hat die SASO den Beginn der 2. und 3. Phase der Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben. Dieser war ursprünglich für den 1. August 2018 vorgesehen und dann bereits mehrfach verschoben wurden.
Kunststoffprodukte, die für die 2. Phase vorgesehen sind, sind bspw. Stretch Film (HS 39211300) und Shrink Film rolls (HS 39232100). Verpackungen von Lebensmitteln sollen erst zu einem noch späteren Zeitpunkt von der Regulierung betroffen sein.
Weiterführende Informationen erteilt die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (Liste der Ansprechpartner).
Quellen: DIHK, AHK Saudi-Arabien
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Saudi-Arabien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Saudische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Saudi-Arabien beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für saudische und nicht-saudische Staatsbürger mit Wohnsitz in Saudi-Arabien finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Konsularbehörden in Saudi-Arabien (Schengen visas).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Konsularbehörden in Saudi-Arabien (Stand: April 2020)
Für deutsche Staatsangehörige besteht für Saudi-Arabien Visumspflicht.
Geschäftsreisende nach Saudi-Arabien müssen in Deutschland ein Geschäftsvisum über den Dienstleister VFS Tasheel beantragen.
Unabhängig von der Einführung eines e-Visums für Touristen im September 2019 ist die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien für die Beantragung eines Geschäftsvisums nach wie vor erforderlich. Die AHK Saudi-Arabien bietet dazu einen Visa-Service an.
Informationen zu den Einreisebestimmungen Saudi-Arabiens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Saudi-Arabien erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Saudi-Arabien: Reise- und Sicherheitshinweise) und der saudischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt, AHK Saudi-Arabien (Stand: April 2020)
Sie möchten in Saudi-Arabien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem saudischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Initiative Invest Saudi der Saudi Arabian General Investment Authority (SAGIA) des saudischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Saudi-Arabien.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen / German - Saudi Arabian Liaison Office for Economic Affairs (GESALO), auch bezeichnet als AHK Saudi-Arabien, zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Saudi-Arabien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Des Weiteren unterstützt das bayerische Repräsentanz-Büro in Riad bayerische Unternehmen bei Expansionsplänen in Saudi-Arabien und beim Networking mit lokalen Wirtschaftspartnern.
Auf Grundlage eines Beschlusses der Staaten des Golfkooperationsrats (GCC) von Mai 2016 hatte Saudi-Arabien zum 01.01.2018 eine Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer in Höhe von 5% eingeführt.
Diese soll nun zum 01.07.2020 auf 15% angehoben werden. Hintergrund sind die durch die Coronavirus-Pandemie sowie den Ölpreisverfall belasteten Staatsfinanzen.
Die saudischen Steuerbehörden haben dazu Informationen für betroffene Unternehmen publiziert: Transitional Provisions Guidelines of VAT Rate Increase to 15%
Von der Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer sind neben dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Inland auch Importe über die Einfuhrumsatzsteuer betroffen.
Quellen: DIHK, AHK Saudi-Arabien, GTAI
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Germany Trade and Invest (GTAI):
- GTAI (03.01.2018): Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate führen erstmals Mehrwertsteuer ein
- GTAI (05.02.2020): Mehrwertsteuer im Golfkooperationsrat - Aktueller Stand
- GTAI (12.05.2020): Saudi-Arabien verdreifacht Mehrwertsteuer
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Delegation der Deutschen Wirtschaft für Saudi-Arabien, Bahrain und Jemen (AHK Saudi-Arabien)
- Repräsentanz des Freistaats Bayern in Saudi-Arabien
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Saudi-Arabien
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Saudi-Arabien
- Auswärtiges Amt: Saudische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Saudi-Arabien
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Saudi-Arabien