Marokko
Sie sind schon auf dem marokkanischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Marokko aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Marokko, Visa und Investieren in Marokko.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Marokkos geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Marokko gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Assoziierungsabkommen Marokko - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Marokko ist das am 1. März 2000 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Abkommen Europäische Gemeinschaft - Königreich Marokko (Amtsblatt EU L 70 vom 18. März 2000, S.2 ff.). Seit dem 1. März 2012 ist die Freihandelszone zwischen Marokko und der EU für gewerbliche Erzeugnisse verwirklicht. EU-Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97 können zollfrei in Marokko eingeführt werden.
Die für den Erwerb des Warenursprungs erforderlichen Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Be- und Verarbeitung sind im Protokoll Nr. 4 des Assoziationsabkommens festgelegt. Als förmliche Präferenznachweise für den Ursprung gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED, die für eine zollfreie Einfuhr von Industrieprodukten bei der Zollabfertigung vorzulegen sind.
Quelle: GTAI (Stand: Mai 2019)
Das marokkanische Ministerium für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft hat zum 01.02.2020 ein Konformitätsprogramm (VOC – Verification of Conformity) erlassen. Das Konformitätsprogramm ist nach einer Übergangszeit ab dem 20.06.2020 verbindlich. Bis zum Ende der Übergangszeit sind noch Konformitätskontrollen an der marokkanischen Grenze möglich.
Mit dem Konformitätsprogramm wird das Gesetz 24-09 zur Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen aus dem Jahr 2015 für bestimmte Warentarifnummern implementiert.
Die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben finden Sie in den Verordnungen 2573-14 (elektrische Geräte / Niederspannungsgeräte), 2574-14 (elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten) und 2575-14 (Spielzeuge) des marokkanischen Ministeriums für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft vom 16.07.2015.
Für die vom Konformitätsprogramm erfassten Produktgruppen (u. a. elektrische Geräte und weitere elektrische Produkte, Baustoffe, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Leder, Spielzeug, chemische Produkte, Kunststoffprodukte, Autoersatzteile sowie Reifen, Waren die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen) wird für den Import ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity (CoC)) verlangt, das von einer zuständigen Zertifizierungs-/lnspektionsfirma auszustellen ist.
Einige Produktgruppen unterliegen hierbei einer Vorversandkontrolle im Abgangsland (Pre-Shipment-Inspection), für andere Produkte ist eine Inspektion nach dem Eintreffen in Marokko vorgeschrieben (Destination-Inspection).
Die betroffenen Warentarifnummern sind auf der Webseite des marokkanischen Ministeriums für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft veröffentlicht (Stand März 2020):
- Vom Konformitätsprogramm erfasste Warengruppen (Gesamtliste)
- Warengruppen für die Pre-Shipment Inspection vorgeschrieben ist
- Warengruppen für die Destination Inspection vorgeschrieben ist
Unterschieden wird auch zwischen lizensierten, registrierten und nichtregistrierten Produkten. Registrierte und lizensierte Produkte durchlaufen dabei ein vereinfachtes Prüfverfahren.
In Deutschland sind (Stand: März 2020) drei Prüfdienstleister akkreditiert, die Produktkonformität unter dem neuen marokkanischen Konformitätsprogramm zu bestätigen (Pre-Shipment Inspection):
- Applus Fomento: News, Kontakt (Tel. +49 234-927 980)
- Bureau Veritas: News, Kontakt (Tel. +49 40-236 250)
- TÜV Rheinland: Pressemitteilung, Kontakt (Tel. +49 221-806 2322)
Der marokkanische Importeur reicht das elektronische Konformitätszertifikat dann zusammen mit den übrigen Einfuhrpapieren über das Portal Portnet des marokkanischen Zolls ein.
Neben dem Nachweis der Produktkonformität gemäß der marokkanischen Normen ist der Hersteller verpflichtet, die Ware vorschriftsgemäß zu markieren und zu etikettieren.
Das marokkanische Konformitätszeichen als PDF finden Sie hier.
Weitere Informationen bekommen Sie über die Webseiten des marokkanischen Ministeriums für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft (marokkanische Konformitätsmarkierung und Marktaufsicht) sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK Marokko) (Konformitätskontrolle für Exporte nach Marokko).
Quellen: Royaume du Maroc - Ministère de l'Industrie, du Commerce, de l'Economie Verte et Numérique; AHK Marokko
Für die vorübergehende Einfuhr / Zollabfertigung von Medizintechnik muss dem marokkanischen
Zoll seit Mai 2019 eine Genehmigung des marokkanischen Gesundheitsministeriums vorgelegt werden. Dies betrifft auch eine vorübergehende Einfuhr mittels Carnet ATA.
Quelle: DIHK
Eine Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise (darunter auch Ausschreibungen in / für Marokko) erhalten Sie über die Ausschreibungs-Datenbank der Germany Trade and Invest (GTAI). Dabei geht es vor allem um den Export von Waren und Dienstleistungen:
Wesentlicher Bestandteil der GTAI-Datenbank sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender im Rahmen von Entwicklungsprojekten, die durch Geber wie Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank gefördert werden. Außerdem bietet die Datenbank Zugang zu EU-Ausschreibungen über das European Tender Information System (ETIS).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Marokko in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Assoziierungsabkommen Marokko - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Marokko ist das am 1. März 2000 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Abkommen Europäische Gemeinschaft - Königreich Marokko (Amtsblatt EU L 70 vom 18. März 2000, S.2 ff.). Seit dem 1. März 2012 ist die Freihandelszone zwischen Marokko und der EU für gewerbliche Erzeugnisse verwirklicht. EU-Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97 können zollfrei in Marokko eingeführt werden.
Die für den Erwerb des Warenursprungs erforderlichen Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Be- und Verarbeitung sind im Protokoll Nr. 4 des Assoziationsabkommens festgelegt. Als förmliche Präferenznachweise für den Ursprung gelten die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED, die für eine zollfreie Einfuhr von Industrieprodukten bei der Zollabfertigung vorzulegen sind.
Quelle: GTAI (Stand: Mai 2019)
Marokkanische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Marokko beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für marokkanische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Rabat (Visa Schengen).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister TLS contact.
Die AHK Marokko bietet dazu einen Visa-Service an.
Quellen: Deutsche Botschaft Rabat, AHK Marokko (Stand: Februar 2020)
Geschäftsreisende mit deutscher Staatsbürgerschaft können für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen visumfrei nach Marokko einreisen.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss ein Visum bei den marokkanischen Konsularbehörden in Deutschland beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Marokkos für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für deutsche Geschäftsreisende bekommen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Marokko: Reise- und Sicherheitshinweise) und der marokkanischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quellen: Auswärtiges Amt, marokkanische Konsularbehörden in Deutschland (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Marokko längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem marokkanischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Agence Marocaine de Développement des Investissements (AMDI) / Moroccan Investment Development Agency des marokkanischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Marokko.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK Marokko) zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Marokko mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Sie wollen mit Ihrer Investition in Marokko zur sozialen Entwicklung des Landes beitragen? Oder hat Ihre Investition in Marokko bereits ein hohes entwicklungspolitisches Potenzial (bspw. durch Schaffung von Einkommen für ärmere Bevölkerungsschichten oder Ausbildung von Fachkräften)?
Dann könnten Sie von der Förderung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) profitieren. Diese bietet ein attraktives Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für unterschiedliche Phasen Ihres Auslandsgeschäfts.
Folgende Akteure der deutschen EZ sind in Marokko aktiv und bieten Fördermöglichkeiten sowie lokale Expertise an:
1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Marokko ist (Stand: April 2020) ein Kooperationsland der deutschen EZ mit bilateralem Länderprogramm: BMZ - Auswahl der Kooperationsländer
Daneben ist Marokko eines der Zielländer der BMZ-Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost
Eine Übersicht über die Projekte der deutschen EZ mit Marokko erhalten Sie hier: BMZ - Länderseite Marokko
Darüber hinaus bietet das BMZ mit dem Programm develoPPP.de eine Förderung für deutsche Investoren in Entwicklungsländern (u.a. Marokko) an, deren Projekt zu den BMZ-Zielen für nachhaltige Entwicklung beiträgt. Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen: BMZ - develoPPP.de
2. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Die DEG als Tochtergesellschaft der KfW bietet deutschen Auslandsinvestoren in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter auch Marokko) langfristige Finanzierungen in Form von Darlehen, Garantien, Mezzaninfinanzierungen und Beteiligungen. Zusätzlich unterstützt sie mit Förderprogrammen entwicklungswirksames Engagement. Die Finanzierungen der DEG richten sich vor allem an größere mittelständische Unternehmen: Investieren - DEG für deutsche Unternehmen
Darüber hinaus bietet die DEG besondere Finanzierungsmittel für deutsche Investoren in G20-Compact-with-Africa Ländern an (wozu Marokko gehört). Diese Mittel kommen aus dem AfricaConnect Programm des BMZ: Africa-Connect - Das Potenzial afrikanischer Märkte erschließen
Eine Übersicht über die Projekte der KfW-Entwicklungsbank in Marokko erhalten Sie hier: KfW-Länderseite Marokko Die Kreditnehmer der KfW sind jedoch zum größten Teil staatliche Akteure.
Beteiligungsmöglichkeiten für private Unternehmen an KfW-finanzierten Ausschreibungen in Marokko (Export von Waren und Dienstleistungen) finden Sie über die Ausschreibungsdatenbank der Germany Trade and Invest: GTAI – Internationale Ausschreibungen
3. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Die GIZ ist ein bundeseigener Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit. Dabei kooperiert die GIZ mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen. Hauptauftraggeber der GIZ ist das BMZ.
Auch deutsche Investoren in Marokko können von der Expertise der GIZ profitieren:
Die GIZ bietet bei entwicklungsrelevanten Projekten individuelle Beratung zur Zusammenarbeit und kann ein Projekt von der Idee über die Konzeption und das Projektmanagement bis hin zur Evaluierung begleiten.
Darüber hinaus ermöglicht der Zugang zu den Dialogplattformen und Netzwerken der GIZ im In- und Ausland Unternehmen aus jeder Wirtschaftsbranche den fachlichen Austausch zu unterschiedlichsten Themen mit nationalen und internationalen Akteuren.
Eine Übersicht über die Projekte und Programme der GIZ in Marokko sowie den Kontakt zum GIZ-Länderbüro Marokko erhalten Sie hier: GIZ - Länderseite Marokko
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten durch die deutsche EZ in afrikanischen Ländern (inkl. Marokko) erhalten Sie über das Außenwirtschaftsportal Bayern:
- Entwicklungszusammenarbeit - Unterstützung für Geschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern
- Bayern Netzwerk Afrika
- Als Ansprechpartner steht Ihnen der EZ-Scout des Außenwirtschaftszentrums Bayern zur Verfügung (siehe Kontakt unten auf den Webseiten).
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsche Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK Marokko)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Marokko
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Marokko
- Auswärtiges Amt: Marokkanische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Marokko
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Marokko