Libyen
Sie sind schon auf dem libyschen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Libyen aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU - Libyen und Visa.
Die Europäische Union hat umfangreiche Sanktionsmaßnahmen gegen Libyen erlassen. Die Maßnahmen sind in der Verordnung (EU) 2016/44 zusammen gefasst. Das Libyen-Embargo der EU beinhaltet derzeit
- ein Waffenembargo
- ein Verbot der Ausfuhr, der Einfuhr und der Erbringung von Dienstleistungen in Bezug auf Güter der internen Repression
- Genehmigungspflichten für die Ausfuhr von Gütern, die bei der Schleusung von Migranten und beim Menschenhandel verwendet werden könnten
- Verbote für das Laden, Entladen und Befördern von Erdöl, Rohöl und Erdölerzeugnissen auf bestimmten Schiffen sowie
- Finanzsanktionen gegen Personen, die an Menschenrechtsverletzungen in Libyen beteiligt waren.
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Libyen - Embargo).
Quelle: BAFA (Stand: April 2020)
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Libyens geben dieKonsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Libyen gibt dieMarket Access Database der Europäischen Kommission.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Ausfuhr aus der EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Libyen.
Eine Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise (darunter auch Ausschreibungen in / für Libyen) erhalten Sie über die Ausschreibungs-Datenbank der Germany Trade and Invest (GTAI). Dabei geht es vor allem um den Export von Waren und Dienstleistungen:
Wesentlicher Bestandteil der GTAI-Datenbank sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender im Rahmen von Entwicklungsprojekten, die durch Geber wie Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank gefördert werden. Außerdem bietet die Datenbank Zugang zu EU-Ausschreibungen über das European Tender Information System (ETIS).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Libyen in die EU gibt der Elektronische Zolltarif Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einfuhr in die EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Libyen.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Libysche Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei der deutschen Botschaft Tripolis (derzeit ansässig in Tunis / Tunesien) beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für libysche Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft Tripolis (Schengen-Visa).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS.Global.
Quellen: Auswärtiges Amt, Deutsche Botschaft Tripolis (Stand: Februar 2020)
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Libyen ein Visum.
Informationen zu den Einreisebestimmungen Libyens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Libyen erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Libyen: Reise- und Sicherheitshinweise) und der libyschen Botschaft in Berlin.
Quellen: Auswärtiges Amt, libysche Botschaft in Berlin (Stand: Februar 2020)
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Embargo der EU gegen Libyen
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Libyen
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Libyen
- Auswärtiges Amt: Libysche Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Libyen
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Libyen