Katar
Sie sind schon auf dem katarischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Katar aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Katar, Visa und Investieren in Katar.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Katars geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Katar gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Im März 2020 informierte die Zollbehörde Katars, dass vor dem
Hintergrund der Coronavirus-Pandemie für die Zollanmeldung erforderliche Dokumente (z.B.
Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) ausnahmsweise statt im Original vorübergehend auch in Kopie vorgelegt werden konnten, ohne dass die eigentlich zu hinterlegende Sicherheit von 1 % fällig wurde.
Teilweise war sogar eine Zollabfertigung auch ohne Vorlage eines klassischen Ursprungszeugnisses (UZ) oder elektronischen Ursprungszeugnisses (eUZ) möglich. Ebenso musste die Handelsrechnung nicht von der IHK bescheinigt sein.
Dies galt sowohl für die Abfertigung von Luftfracht als auch von Seefracht.
Die obigen Vereinfachungen wurden zum 09.08.2020 wieder aufgehoben.
Ab dem 09.08.2020 müssen bei der Einfuhr nach Katar wieder ein Ursprungszeugnis im Original (das IHK-bescheinigt und gegebenenfalls konsularisch legalisiert sein muss) sowie eine IHK-bescheinigte Handelsrechnung im Original vorgelegt werden.
Quellen: DIHK, AHK Golfregion - Repräsentanz Katar
Dreieinhalb Jahre nach der Verhängung einer umfassenden Blockade Katars durch arabische Staaten im Sommer 2017 wurde am 4. Januar 2021 die Aufhebung der Blockade bekannt gegeben.
Quellen: GTAI
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Katar in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Katarische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei der Deutschen Botschaft in Doha beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für katarische und nicht-katarische Staatsbürger mit Wohnsitz in Katar finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Doha (Schengen-Visas).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Botschaft Doha (Stand: Februar 2020)
Seit August 2017 können deutsche Staatsangehörige mit regulärem Reisepass ein Visum-Waiver mit einer Gültigkeit von 180 Tagen bei Einreise nach Katar beantragen, das zu mehrfacher Einreise und einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen im Gültigkeitszeitraum berechtigt. Der Visum-Waiver wird gebührenfrei erteilt.
Diese Regelung gilt für touristische und Besuchsreisen sowie für Geschäftsreisen und für alle Grenzstellen und den Flughafen Doha, aber nicht für Inhaber vorläufiger Reisepässe.
Reisende müssen dabei geeignete Nachweise für den Grund der Reise, die Unterkunft sowie den geplanten Rück- oder Weiterflug vorlegen können.
Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen muss ein Visum bei den katarischen Konsularbehörden in Deutschland beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Katars für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für deutsche Geschäftsreisende bekommen Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Katar: Reise- und Sicherheitshinweise) und der Botschaft des Staates Katar in Deutschland.
Quellen: Auswärtiges Amt, Botschaft des Staates Katar in Deutschland (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Katar längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem katarischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf der Webseite Invest in Qatar des katarischen Wirtschafts- und Handelsministeriums erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Katar.
In Katar gibt es mehrere Freihandelszonen (free zones), Sonderwirtschaftszonen (special economic zones) und Industriezonen (industrial zones), bei denen sich Investoren direkt registrieren können. Die Administration liegt bei folgenden Behörden:
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion) mit ihrem Repräsentanzbüro in Doha zur Verfügung. Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Katar mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion) - Repräsentanzbüro Katar
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Katar
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Katar
- Auswärtiges Amt: Katarische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Katar
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Katar