Israel
Sie sind schon auf dem israelischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Israel aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Israel, Visa und Investieren in Israel.
In Anbetracht der Herausforderungen, denen sich die Carnet-Inhaber ausländischer Carnets ATA (u.a. deutsche Carnets) bei der Wiederausfuhr von Waren in der gegenwärtigen Situation in Israel gegenüberstehen, hat der israelische Zoll zugestimmt, die Frist für die Wiederausfuhr für alle ausländischen Carnets ATA zu verlängern, die sich derzeit in Israel befinden und deren Gültigkeitsdatum zwischen dem 08.10.2023 und dem 31.12.2023 liegt. Für jedes Carnet wird die Frist für die Wiederausfuhr automatisch um weitere drei Monate ab dem Ablaufdatum verlängert.
Diese Verlängerung gilt für alle ausländischen Carnets, sofern
(1) sich die Waren derzeit in Israel befinden und
(2) die ursprüngliche Frist für die Wiederausfuhr zwischen dem 08.10.2023 und dem 31.12.2023 liegt.
Für die Beantragung dieser Fristverlängerung ist kein Schreiben an den israelischen Zoll erforderlich.
Die oben genannten Erleichterungen gelten nicht für Carnet ATA, für die bereits in der Vergangenheit eine Verlängerung gewährt wurde. Für Waren, die sich derzeit mit Anschluss-Carnets in Israel befinden, wird die Verlängerung von Fall zu Fall geprüft, wenn das Ablaufdatum der Anschluss-Carnets zwischen dem 08.10.2023 und dem 31.12.2023 liegt. Bitte wenden Sie sich dann an die IHK für München und Oberbayern. Weitere Erleichterungen werden je nach der Situation in Israel geprüft.
Quelle: DIHK (Dezember 2023)
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Israels geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Grundlage der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Israel vom 01.06.2000
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Israel gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Grundlage der Handelsbeziehungen zwischen der EU und Israel ist das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und Israel vom 01.06.2000
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Israel in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?).
Israelische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland für weniger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen kein Visum. Dies gilt auch für den Zweck einer Geschäftsreise.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft in Tel Aviv (Schengen-Visa).
Quelle: Deutsche Botschaft in Tel Aviv (Stand: Januar 2024)
Deutsche Staatsbürger, die nach 1928 geboren sind, benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten kein Transit- oder Besuchsvisum für Israel. Sie erhalten bei der Einreise eine Einreisekarte und bei der Ausreise eine Ausreisekarte (Ein- und Ausreisestempel werden nicht in den Pass gestempelt).
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen Israels für deutsche Staatsbürger erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Israel: Reise- und Sicherheitshinweise) und der Botschaft des Staates Israel in Berlin (Allgemeine Visa-Informationen).
Quellen: Auswärtiges Amt, Botschaft des Staates Israel in Berlin (Stand: Januar 2024)
Sie möchten in Israel längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem israelischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten von Invest in Israel, der Behörde für Investitionsförderung des israelischen Ministeriums für Wirtschaft und Industrie, erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Israel.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK Israel) in Tel Aviv zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Israel mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Des Weiteren unterstützt das bayerische Repräsentanz-Büro in Tel Aviv bayerische Unternehmen bei Expansionsplänen in Israel und beim Networking mit lokalen Wirtschaftspartnern.
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Israelische Industrie- und Handelskammer (AHK Israel)
- Repräsentanz des Freistaats Bayern in Israel
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Israel
- Auswärtiges Amt: Israelische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Israel
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Israel