Algerien
Sie sind schon auf dem algerischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Algerien aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU - Algerien, Visa und Investieren in Algerien.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Algeriens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Algerien gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Assoziierungsabkommen Algerien - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und der Demokratischen Volksrepublik Algerien ist das am 22. April 2002 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen Europäische Gemeinschaft - Algerien (Amtsblatt EU L 265 vom 10. Oktober 2005). Das Abkommen wurde im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten, dem sog. Barcelona-Prozess, geschlossen.
Mit dem Ziel einer Liberalisierung des Warenverkehrs im Mittelmeerraum sieht das am 1. September 2005 in Kraft getretene Abkommen die schrittweise Aufhebung der Zölle für Ursprungswaren der Vertragsparteien innerhalb von zwölf Jahren vor. Die für den Erwerb des Warenursprungs erforderlichen Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Verarbeitung sind im Protokoll Nr. 6 des Assoziationsabkommens festgelegt.
Gemäß dem Abkommen sollte ab 2017 eine Freihandelszone für nahezu alle gewerblichen Ursprungswaren der Zolltarifkapitel 25 bis 97 zwischen der EU und Algerien entstehen. Im Herbst 2012 haben sich die beiden Parteien auf einen neuen Zollabbauplan geeinigt. Die gemeinsame Freihandelszone soll somit erst 2020 entstehen.
Die Assoziationsabkommen der EU mit den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten bilden die Paneuromediterrane Kumulierungszone. Das heißt, dass ursprungsbegründende Herstellungsvorgänge an Vormaterialien innerhalb dieser Zone bei der Ursprungsbestimmung des Endproduktes angerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Land der Endfertigung und das Endbestimmungsland mit allen Ländern, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln abgeschlossen haben.
Quelle: GTAI (Stand: April 2020)
Nachdem der algerische Staat im Januar 2018 die Einfuhr von 851 Waren vorübergehend ausgesetzt hatte, wurde diese Importverbotsliste am 24.01.2019 durch den Erlass 19-12 des algerischen Premierministers weitestgehend aufgehoben. Importverbote bestehen damit nur noch für fünf Warengruppen (ausnahmslos Fahrzeuge).
Die früheren Importverbote wurden mit der Verordnung des algerischen Handelsministeriums vom 26.01.2019 durch vorläufige Schutzzölle ersetzt.
Diese Verordnung von Januar 2019 wurde durch die neue Verordnung des algerischen Handelsministeriums vom 08.04.2019 modifiziert. Damit sind derzeit 992 Waren von diesen vorläufigen Schutzzöllen betroffen. Eine Auflistung der Warentarifnummern finden Sie in der obigen Verordnung von April 2019 (Seiten 8 - 54 des Dokuments).
Quelle: AHK Algerien (Stand: April 2020)
Seit dem 1. Januar 2018 verlangen die algerischen Behörden bei der Einfuhr bestimmter Waren eine Freiverkäuflichkeitserklärung, die im Rahmen der Vor-Domizilierung von Einfuhren bei der inländischen Bank des Importeurs vorgelegt werden muss.
Nach Einschätzung des DIHK empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Die Freiverkäuflichkeitserklärung muss nicht vorgelegt werden für Waren, die in Algerien weiterverarbeitet werden.
- Die Freiverkäuflichkeitserklärung ist erforderlich für Waren, die in Algerien in unverändertem Zustand weiterverkauft werden sollen. Ausgenommen sind Waren, die im Rahmen des Imports eine technische Zulassung von den Behörden erhalten haben.
Exportierende Unternehmen aus der Europäischen Union sollten für die Freiverkäuflichkeitserklärung die Formatvorlage von Eurochambres (französische Version / englische Version) nutzen. Die algerische Regierung hat am 10. Mai 2018 die Verwendung dieser Vorlage offiziell akzeptiert.
Die ausgefüllte Formatvorlage wird von der zuständigen IHK als Eigenerklärung des exportierenden Unternehmens bescheinigt.
Quelle: DIHK
Eine Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise (darunter auch Ausschreibungen in / für Algerien) erhalten Sie über die Ausschreibungs-Datenbank der Germany Trade and Invest (GTAI). Dabei geht es vor allem um den Export von Waren und Dienstleistungen:
Wesentlicher Bestandteil der GTAI-Datenbank sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender im Rahmen von Entwicklungsprojekten, die durch Geber wie Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank gefördert werden. Außerdem bietet die Datenbank Zugang zu EU-Ausschreibungen über das European Tender Information System (ETIS).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Algerien in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?)
Assoziierungsabkommen Algerien - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und der Demokratischen Volksrepublik Algerien ist das am 22. April 2002 unterzeichnete Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen Europäische Gemeinschaft - Algerien (Amtsblatt EU L 265 vom 10. Oktober 2005). Das Abkommen wurde im Rahmen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten, dem sog. Barcelona-Prozess, geschlossen.
Mit dem Ziel einer Liberalisierung des Warenverkehrs im Mittelmeerraum sieht das am 1. September 2005 in Kraft getretene Abkommen die schrittweise Aufhebung der Zölle für Ursprungswaren der Vertragsparteien innerhalb von zwölf Jahren vor. Die für den Erwerb des Warenursprungs erforderlichen Ursprungsregeln wie vollständige Gewinnung oder Herstellung und ausreichende Verarbeitung sind im Protokoll Nr. 6 des Assoziationsabkommens festgelegt.
Gemäß dem Abkommen sollte ab 2017 eine Freihandelszone für nahezu alle gewerblichen Ursprungswaren der Zolltarifkapitel 25 bis 97 zwischen der EU und Algerien entstehen. Im Herbst 2012 haben sich die beiden Parteien auf einen neuen Zollabbauplan geeinigt. Die gemeinsame Freihandelszone soll somit erst 2020 entstehen.
Die Assoziationsabkommen der EU mit den südlichen Mittelmeeranrainerstaaten bilden die Paneuromediterrane Kumulierungszone. Das heißt, dass ursprungsbegründende Herstellungsvorgänge an Vormaterialien innerhalb dieser Zone bei der Ursprungsbestimmung des Endproduktes angerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Land der Endfertigung und das Endbestimmungsland mit allen Ländern, in denen die verwendeten Vormaterialien ihren Ursprung haben, Freihandelsabkommen mit denselben Ursprungsregeln abgeschlossen haben.
Quelle: GTAI (Stand: April 2020)
Algerische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Algerien beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für algerische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Algier (Allgemeine Hinweise zu Visa und Einreise).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS Global.
Quelle: Deutsche Botschaft in Algerien (Stand: April 2020)
Deutsche Staatsbürger müssen für Reisen nach Algerien rechtzeitig (mindestens 4 Wochen) vor Reiseantritt bei der algerischen Botschaft in Berlin oder beim algerischen Generalkonsulat in Frankfurt a.M. ein kostenpflichtiges Visum beantragen. Dies gilt auch für den Zweck einer Geschäftsreise. An Flughäfen oder Grenzübergängen in Algerien werden keine Visa erteilt. Für Reisen in den Süden Algeriens gelten zum Teil besondere Bestimmungen.
Informationen zu den Einreisebestimmungen Algeriens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Algerien erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise) und der algerischen Konsularbehörden in Deutschland.
Die AHK Algerien bietet dafür einen Visaservice an.
Quellen: Auswärtiges Amt, AHK Algerien (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Algerien längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem algerischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der Agence Nationale de Développement de l’Investissement (ANDI) / National Agency of Investment Development des algerischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Algerien.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien) in Algier zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Algerien mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Sie wollen mit Ihrer Investition in Algerien zur sozialen Entwicklung des Landes beitragen? Oder hat Ihre Investition in Algerien bereits ein hohes entwicklungspolitisches Potenzial (bspw. durch Schaffung von Einkommen für ärmere Bevölkerungsschichten oder Ausbildung von Fachkräften)?
Dann könnten Sie von der Förderung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) profitieren. Diese bietet ein attraktives Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für unterschiedliche Phasen Ihres Auslandsgeschäfts.
Folgende Akteure der deutschen EZ sind in Algerien aktiv und bieten Fördermöglichkeiten sowie lokale Expertise an:
1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Algerien ist (Stand: April 2020) ein Kooperationsland der deutschen EZ mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit: BMZ - Auswahl der Kooperationsländer
Daneben ist Algerien eines der Zielländer der BMZ-Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost
Darüber hinaus bietet das BMZ mit dem Programm develoPPP.de eine Förderung für deutsche Investoren in Entwicklungsländern (u.a. Algerien) an, deren Projekt zu den BMZ-Zielen für nachhaltige Entwicklung beiträgt. Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen: BMZ - develoPPP.de
2. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Die DEG als Tochtergesellschaft der KfW bietet deutschen Auslandsinvestoren in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter auch Algerien) langfristige Finanzierungen in Form von Darlehen, Garantien, Mezzaninfinanzierungen und Beteiligungen. Zusätzlich unterstützt sie mit Förderprogrammen entwicklungswirksames Engagement. Die Finanzierungen der DEG richten sich vor allem an größere mittelständische Unternehmen: Investieren - DEG für deutsche Unternehmen
Beteiligungsmöglichkeiten für private Unternehmen an KfW-finanzierten Ausschreibungen in Algerien (Export von Waren und Dienstleistungen) finden Sie über die Ausschreibungsdatenbank der Germany Trade and Invest: GTAI – Internationale Ausschreibungen
3. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Die GIZ ist ein bundeseigener Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit. Dabei kooperiert die GIZ mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen. Hauptauftraggeber der GIZ ist das BMZ.
Auch deutsche Investoren in Algerien können von der Expertise der GIZ profitieren:
Die GIZ bietet bei entwicklungsrelevanten Projekten individuelle Beratung zur Zusammenarbeit und kann ein Projekt von der Idee über die Konzeption und das Projektmanagement bis hin zur Evaluierung begleiten.
Darüber hinaus ermöglicht der Zugang zu den Dialogplattformen und Netzwerken der GIZ im In- und Ausland Unternehmen aus jeder Wirtschaftsbranche den fachlichen Austausch zu unterschiedlichsten Themen mit nationalen und internationalen Akteuren.
Eine Übersicht über die Projekte und Programme der GIZ in Algerien sowie den Kontakt zum GIZ-Länderbüro Algerien erhalten Sie hier: GIZ - Länderseite Algerien
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten durch die deutsche EZ in afrikanischen Ländern (inkl. Algerien) erhalten Sie über das Außenwirtschaftsportal Bayern:
- Entwicklungszusammenarbeit - Unterstützung für Geschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern
- Bayern Netzwerk Afrika
- Als Ansprechpartner steht Ihnen der EZ-Scout des Außenwirtschaftszentrums Bayern zur Verfügung (siehe Kontakt unten auf den Webseiten).
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Algerische Industrie- und Handelskammer (AHK Algerien)
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Algerien
- Auswärtiges Amt: Algerische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Algerien
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Algerien