Ungarn
Sie sind schon auf dem ungarischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Ungarn aufbauen. Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Neue Registrierungspflichten bei B2C Versandhandel
Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten. Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von u.a. Einwegkunststoffprodukten, elektrischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, mit der Konzessionsgesellschaft bis zum 30. April einen Vertrag über die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abzuschließen und müssen sich auch bei der Umweltbehörde registrieren, auch wenn sie ihre MwSt.-Erklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen. Mehr Infos
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Ungarn entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Die Meldung beinhaltet unter anderem Angaben zum Arbeitnehmer, Arbeitsort und Entlohnung. Bei bestimmten Tätigkeiten muss zudem die Berufsqualifikation des Dienstleisters nachgewiesen werden.
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Dienstleistungskompass.eu
In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Ungarn benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten werden hier behandelt.