Rumänien
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RO e-Transport System zur Überwachung des Straßengüterverkehrs
Seit dem 15. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren, Ausfuhren, innergemeinschaftlichen Erwerben und Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden. Sanktionen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtungen für den internationalen Straßengüterverkehr sind seit dem 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Anmeldepflicht besteht für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte, wenn sie folgende Gewichts- oder Wertbedingungen erfüllen:
- Die Straßenfahrzeuge haben eine technisch zulässige Masse von mindestens 2,5 Tonnen.
- Die Fahrzeuge sind mit Gütern mit einer Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg oder einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 EUR) beladen.
Die Höchstgrenzen beziehen sich auf Einzelsendungen. Damit eine Anmeldepflicht bei einer Sendung von Gütern besteht, müssen grundsätzlich zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt werden: eine bezieht sich auf das Fahrzeug und die zweite auf die Waren.
Wer ist zur Meldung der Daten verpflichtet?
Die Verpflichtung, Daten über den internationalen Warentransport im RO e-Transport System zu melden, liegt grundsätzlich bei den rumänischen Partnern. Aber auch ausländische Partner sind in dieser Konstellation betroffen und müssen Daten zur Anmeldung an den rumänischen Partner übermitteln, so dass dieser einen UIT Code erzeugen kann.
Die Gültigkeitsdauer des UIT-Codes beträgt 5 Kalendertage bzw. 15 Kalendertage beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, ab dem für den Beginn der Beförderung angegebenen Datum. Die Verwendung des UIT-Codes durch den Kraftverkehrsunternehmer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist verboten.
Sonderfall: Post-/Paketsendungen: Seit dem 30. April 2024 ist die Beförderung von Waren durch Postdienstleister im Paketversand von der Registrierung in RO e-Transport ausgenommen. Nach dem Gesetz ist eine Postsendung eine Paketsendung mit einem Höchstgewicht von 31,5 kg, die Waren mit oder ohne Handelswert enthält. Die Ausnahme von der Registrierung im RO e-Transport bezieht sich auch auf die Beförderung von Waren durch andere Paketdienstleister (DPD, UPS, Fedex, DHL usw.).
Für die Beförderung von Waren, die Gegenstand innergemeinschaftlicher Umsätze sind und sich im Transit auf dem rumänischen Hoheitsgebiet befinden, ist eine Registrierung in RO e-Transport nicht erforderlich, wenn keine Be- oder Entladung auf dem Hoheitsgebiet Rumäniens erfolgt.
Wie wird der Transport überwacht?
Transportunternehmer werden verpflichtet, Transportfahrzeuge mit Telekommunikationsendgeräten, welche Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien nutzen und auf denen die Software des Nationalen Zentrums für Finanzinformationen installiert ist, auszustatten, sowie die Übertragung von aktuellen Positionsdaten der Transportfahrzeuge, die Gegenstand der Anmeldung sind, auf der gesamten Strecke zu sichern. Folgendes ist sicherzustellen:
- Die kontinuierliche Übermittlung der Positionsdaten des Transportfahrzeugs während der gesamten Dauer der Überwachung im RO e-Transport-System.
- Die Nachrüstung der Transportfahrzeuge mit Satellitenortungs- und Datenübertragungstechnologien ausgestatteten Geräten, sofern die Fahrzeuge nicht bereits damit ausgerüstet sind.
- Die Übermittlung des UIT-Codes an den Kraftfahrer.
Der Fahrer des Transportfahrzeugs hat folgende Pflichten:
- Das Ortungsgerät einzuschalten und die UIT-Codes für den Transport einzugeben, bevor der Transport innerhalb des nationalen Territoriums beginnt, und das Ortungsgerät erst auszuschalten, nachdem die Güter am gemeldeten Lieferort innerhalb des nationalen Territoriums abgeliefert wurden oder nachdem sie das nationale Territorium verlassen haben.
- Auf Anfrage der zuständigen Behörden die Begleitpapiere für den Transport von Waren, die der Überwachung durch das RO e-Transport System unterliegen, zusammen mit dem UIT-Code vorzulegen. Der UIT-Code kann in jeder verständlichen Form vorgelegt werden.
Die E-Transport App kann zum GPS Tracking genutzt werden und ist im AppleStore und bei Google Play erhältlich.
Die Strafen für die Nichteinhaltung durch das Transportunternehmen betreffend der Verpflichtung zur Ausstattung der Fahrzeuge mit Telekommunikations-/GPS-Endgeräten und die Übertragung der aktuellen Ortungsdaten können bis zu 20.000 Euro für juristische Personen betragen. Allerdings sind diese Sanktionen noch bis zum 31. März 2025 ausgesetzt (d.h. es werden bis dahin noch keine Strafen verhängt).
Geschäftspartner und Lieferanten finden
Für Unternehmen, die auf der Suche nach zuverlässigen Partnern in Rumänien sind, bietet die Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer das online-Lieferantenportal marketplaceromania an. Auf der Plattform stellen sich rumänische Betriebe aus verschiedenen Branchen vor, die Produkte und Dienstleistungen anbieten. Neben einem Verzeichnis verlässlicher Firmen, sind auf der Seite auch nützliche und detaillierte Informationen rund um den Handel mit Rumänien zu finden. Kostenlos und in eigener Initiative können deutsche Unternehmen auf diesem Weg leichter Beziehungen in das osteuropäische Land aufbauen.
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Rumänien entsendet, muss dies im Vorfeld bei den rumänischen Behörden angemeldet werden. Die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit beimlokalen Arbeitsamt in rumänischer Sprache erfolgen.
Es gilt eine Aufbewahrungspflicht der Unterlagen in Rumänien. Ein Ansprechpartner für die rumänischen Behörden muss explizit benannt werden.
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Länderspezifische Beratung
Informationen zum Außenhandel mit Rumänien
IHK Magazin berichtet über Rumänien
Lesen Sie im Artikel "Nähe als Standortplus" in unserem IHK Magazin über Rumänien als attraktiven Produktionsstandort