Polen
Sie sind schon auf dem polnischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Polen aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
- Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen)
- Invest in Poland (staatliche Investitionsagentur)
- Polnisches Wirtschaftsministerium (Ministerstwo Rozwoju i Technologii)
- Deutsche Botschaft in Warschau
- Deutsch-Polnische Gesellschaft (Büro München)
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Polen entsendet, muss dies im Vorfeld den zuständigen Behörden gemeldet werden. Dies ist nötig, um die Einhaltung der nationalen Lohn-, Arbeitsrechts- und Arbeitssicherheitsvorschriften feststellen zu können.
Das deutsche Unternehmen muss in Polen die Entsendung der Staatlichen Arbeitsinspektion (Państwowa Inspekcja Pracy) anzeigen. Das elektronisch oder postalisch einzureichende Entsendeformular in polnischer oder englischer Sprache muss der Arbeitsinspektion spätestens am ersten Tag des Entsendebeginns vorliegen
Tipp: Nicht jede Dienstreise ins Nachbarland ist automatisch eine meldepflichtige Entsendung. Es kommt auf die Art und ggf. den Umfang der Tätigkeit an. Bei Abgrenzungs-Fragen helfen Ihnen unsere Berater gerne!
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!
Dienstleistungskompass - Alle Infos zur Entsendung nach Polen
In unserem Dienstleistungskompass finden Sie alle Informationen und Links, die Sie für die Entsendemeldung nach Polen benötigen. Auch umsatzsteuerliche Aspekte von Auslandsaktivitäten in Polen werden hier behandelt.
Jedes Land gestaltet bei der Unternehmensgründung den rechtlichen Rahmen individuell, dabei sind eine Reihe von Dingen zu beachten. Wie Sie eine Gesellschaft gründen und eine Zweigniederlassung eintragen, erfahren Sie bei der AHK Polen. Auch bei Invest in Poland gibt es Informationen zur Expansion nach Polen.