Griechenland
Sie sind schon auf dem griechischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Griechenland aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Entsendungen nach Griechenland müssen durch den Arbeitgeber spätestens am Tag des Einsatzbeginns bei der zuständigen Arbeitsbehörde angemeldet werden.
Eine schriftliche Erklärung sowie eine Liste mit Angaben zu den entsandten Arbeitnehmern müssen in griechischer Sprache übermitelt werden.
Die Grundlagen und Regeln können auf folgender Internetseite des Ministeriums für Arbeit und soziale Angelegenheiten abgerufen werden: Posting of workers in the framework of the provision of services
Länderspezifische Beratung
Infos zum Außenhandel mit Griechenland
Gastlandbeteiligung Deutschlands auf der T.I.F. 2024 – Thessaloniki International Fair
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07.09.2024 - 15.09.2024
- Anmeldung für Deutschen Gemeinschaftsstand bei der Thessaloniki International Fair 2024