Länder & Märkte

Frankreich

Sie sind schon auf dem französischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Frankreich aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.

Neue EPR-Meldepflichten für Online-Händler und Pflicht zur Erstellung eines Präventions- und Ökodesignplans

EPR-Meldepflichten

"EPR" (= Extended Producer Responsibility) beschreibt das Prinzip der sog. Erweiterten Herstellerverantwortung. Die erweiterte Herstellerverantwortung bezeichnet ein System, in dem Produkthersteller oder Händler die finanzielle und organisatorische Verantwortung für Entsorgung oder Recycling der von ihnen produzierten oder verkauften Erzeugnisse tragen.

Tipp: Auf unserer Infoseite zur Erweiterten Herstellerverantwortung in Europa finden Sie Praxisbeispiele, Erläuterungen und weiterführende Links zum Thema EPR-Pflichten im Ausland.

Neben der Verpackungslizenzierung sind in den europäischen Ländern EPR-Meldepflichten für Elektrogeräte (WEEE) und Batterien weit verbreitet. Vor allem Onlinehändler sind in der Regel von diesen Pflichten betroffen und müssen deshalb umfangreiche Meldungen für ihre Haushaltsverpackungen sowie betroffene Produkte wie Elektrogeräte oder Batterien erstellen.

Außer den oben genannten "klassischen" Meldeverfahren unterliegen in Frankreich weitere Bereiche einer Erweiterten Herstellerverantwortung, wie zum Beispiel Textilien, Druckerzeugnisse und Möbel. Frankreich verzeichnet aktuell 12 EPR-Meldeverfahren und zählt somit zu den Ländern mit den meisten Produktbereichen, die einer Erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen können.

2022 sind erneut drei Bereiche hinzugekommen. B2C-Verkäufe folgender Produktgruppen sind gesondert anzumelden:

  • Spielzeuge
  • Sportartikel
  • Heimwerker- & Gartenartikel

Um die genannten Waren rechtskonform auf den französischen Markt bringen zu können, ist der Beitritt zu einem der sogenannten Herstellerzusammenschlüsse (Rücknahmesystem) möglich.

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Deutsch-Französischen Industrie- und Handelskammer.

Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines Präventions- und Ökodesign-Plans

Frankreich hat 2023 eine Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines Präventions- und Ökodesign-Plans eingeführt (Loi AGEC).

Ziele dieser Vorschrift:

  • Nutzung nicht erneuerbarer Ressourcen reduzieren
  • Verwendung von recyceltem Material erhöhen
  • Recyclingfähigkeit von Produkten, die in Frankreich verwertet werden, verbessern

Betroffen sind Unternehmen, die bei einem französischen Herstellerzusammenschluss registriert sind, weil sie zum Beispiel aus dem Ausland Produkte an Endkunden verkaufen (siehe auch: oben).

Betroffenene Unternehmen müssen einen sog. "Präventionsplan" erstellen. Dieser Plan ist alle fünf Jahre zu überarbeiten. Darin müssen Ziele und Maßnahmen zur Abfallvermeidung und zum Ökodesign, die in den folgenden fünf Jahren umgesetzt werden sollen, aufgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf den Websites der französischen Herstellerzusammenschlüsse (Rücknahmesysteme).

Sondergebiete

Länderspezifische Beratung