Bulgarien
Sie sind schon auf dem bulgarischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Bulgarien aufbauen? Hier finden Sie Informationen und weiterführende Links.
Wenn ein deutsches Unternehmen Mitarbeiter zur Erbringung einer Dienstleistung nach Bulgarien entsendet, muss dies im Vorfeld bei den bulgarischen Behörden angemeldet werden. Die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit beimArbeitsinspektorat erfolgen.
Vergessen Sie außerdem die A1-Bescheinigung nicht! Diese muss sowohl vom Beschäftigten als auch von Selbstständigen bei jeder geschäftlichen Reise mitgeführt werden!