Außenhandel mit Kanada
Wer auf dem kanadischen Markt tätig ist oder dort gerade seinen Einstieg plant, finden hier viele nützliche Informationen und weiterführende Links.
Seit dem 15. März 2016 gelten neue Einreiseregelungen für Staatsangehörige eines Landes, die visumfrei mit dem Flugzeug nach Kanada einreisen wollen.
Die eTA (Electronic Travel Authorization) ist die elektronische Beantragung zur Reisebewilligung. Diese Genehmigung wird von Staatsangehörigen eines Landes benötigt, die zur Einreise nach Kanada kein Visum benötigen und mit dem Flugzeug einreisen. Bei der Einreise nach Kanada über Land oder per Schiff wird keine eTA benötigt.
Alle weiteren Informationen finden Sie unter diesem Link und dem Merkblatt: Fliegen Sie nach Kanada?
Welche Wege führen nach Kanada? Die AHK Kanada berät bei Einwanderung, Mitarbeiterentsendung oder Geschäftsbesuch. Ausführliches finden Sie in diesem Flyer oder auf der Website der deutsch-kanadischen Außenhandelskammer kanada.ahk.de
Wissenswertes rund um CETA
Das EU-Kanada Abkommen (CETA) trat am 21.09.2017 vorläufig in Kraft. Der größte Teil des Abkommens findet damit Anwendung. Alle nationalen - in einigen Fällen auch regionalen - Parlamente in den EU-Ländern müssen CETA zustimmen, damit es uneingeschränkt gültig wird. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.
Ursprungsregeln
Für Unternehmen, die Zollpräferenzen nutzen möchten, ist das CETA-Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen von besonderer Bedeutung. Sowohl die Regeln als auch deren Darstellung weichen teilweise von den aus den übrigen Verarbeitungslisten bekannten ab. Trotz der unterschiedlichen Struktur erfolgte in der Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen online („WuP online“) eine vergleichbare Darstellung.
Präferenznachweise
Förmliche Präferenznachweise gibt es bei CETA nicht. Die Dokumentation des Ursprungs erfolgt erstmalig nur im Wege der Selbstzertifizierung durch den Ausführer.
- Bis 6.000 Euro sieht das Protokoll eine Ursprungserklärung (mit dem in Anhang 2 genannten Wortlaut) eines jedes Ausführers vor.
- Ab 6.000 Euro setzt die Ursprungserklärung (mit dem in Anhang 2 genannten Wortlaut) den Status registrierter Ausführer (REX) voraus. (Hinweis: Kanadische Ausführer verwenden hingegen ihre Business Number.)
Die wesentlichen Elemente des CETA-Ursprungsprotokolls wurden in dem "Merkblatt CETA" vom Zoll zusammengestellt.