Oman
Sie sind schon auf dem omanischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zum Oman aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Oman, Visa und Investieren im Oman.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen des Oman geben dieKonsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU in den Oman gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus dem Oman in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?)
Geschäftsreisende aus dem Oman benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden im Oman beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für omanische und nicht-omanische Staatsbürger mit Wohnsitz im Oman finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Maskat (Schengen-Visa).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister VFS.Global.
Quelle: Deutsche Botschaft Maskat (Stand: Februar 2019)
Deutsche Staatsangehörige (inkl. Geschäftsreisende) benötigen zur Einreise in den Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police beantragt werden und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.
Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen des Oman für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger in den Oman erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Oman: Reise- und Sicherheitshinweise) und der Botschaft des Oman in Berlin.
Quellen: Auswärtiges Amt, Botschaft des Oman in Berlin (Stand: April 2019)
Sie möchten im Oman längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem omanischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf der Webseite von Ithraa, der Behörde für die Anwerbung ausländischer Investitionen und Exportförderung des omanischen Staates, erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren im Oman. Ausländische Investoren, die ein Unternehmen im Oman gründen wollen, können das staatliche Invest Easy-Portal (One Stop Shop) nutzen.
Derzeit gibt es im Oman eine Reihe von Freihandelszonen (free zones) und Sonderwirtschaftszonen (special economic zones) mit Sonderkonditionen für ausländische Investoren:
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion) mit ihrer Repräsentanz im Oman zur Verfügung. Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt im Oman mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK Golfregion) - Repräsentanz Oman
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zum Oman
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen im Oman
- Auswärtiges Amt: Omanische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zum Oman
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Oman