Ägypten
Sie sind schon auf dem ägyptischen Markt tätig oder möchten Geschäftsbeziehungen zu Ägypten aufbauen? Hier finden Sie Informationen zu den Themen Warenverkehr EU – Ägypten, Visa und Investieren in Ägypten.
Zum 01.01.2023 hat die ägyptische Zentralbank die Pflicht zur Verwendung eines Akkreditivs (Letter of Credit, LC) zur Zahlungsabwicklung bei Einfuhren nach Ägypten vollständig zur Gänze wieder aufgehoben. Es gibt keinerlei Einschränkungen bei Importen mehr, jede Art von Zahlungsvereinbarung ist ab sofort wieder möglich.
Allerdings bestehen weiterhin Zahlungsverzögerungen aufgrund des Devisenmangels im Land.
Hintergrund: Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.
Bisheriger Handhabung: Die ägyptische Zentralbank (CBE) hat die Geschäftsbanken im Land angewiesen, ab dem 22. Februar 2022 die Zahlung für Lieferungen nach Ägypten verpflichtend per Akkreditiv (Letter of Credit (L/C)) abzuwickeln.
Zwischenzeitlich waren KEINE anderen Zahlungsbedingungen, wie bspw. Vorkasse, Barzahlung, Dokumenteninkasso (Cash against Documents) oder offene Zahlungsziele, mehr zulässig.
Von der Verpflichtung zum L/C waren folgende Arten von Lieferungen ausgenommen:
- Paketsendungen und Kurier-/Expresspostsendungen bis zu einem Wert von USD 5.000 oder dem Gegenwert in anderen Währungen.
- Lieferungen von Arzneimitteln, Impfstoffen und deren Bestandteilen.
- Lieferungen bestimmter Lebensmittelprodukte: Weizen, Tee, Fleisch, Geflügel, Fisch, Speiseöl, Milchpulver, Babymilch, Bohnen, Linsen, Butter, Mais.
- Lieferungen an multinationale Unternehmen mit Stammsitz in Ägypten sowie an Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften multinationaler Unternehmen in Ägypten.
Neben diesen gesetzlich von der L/C-Pflicht ausgenommenen Fällen kann die ägyptische Zentralbank in Einzelfällen (für jegliche Warenlieferung) eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Wir empfehlen daher immer die Rücksprache mit dem ägyptischen Kunden, ob eine solche Ausnahmegenehmigung eingeholt werden kann.
Waren, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung am 22. Februar 2022 versandt worden waren, konnten noch mit den zuvor festgelegten Zahlungsbedingungen importiert werden.
Die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Ägypten hat zum Thema L/C-Erfordernis eine FAQ-Webseite eingerichtet.
Quellen: AHK Ägypten, Central Bank of Egypt, DIHK
Zum 01.Oktober 2021 hat Ägypten seine Zollabwicklung auf ein elektronisches Zollverfahren umgestellt: Advance Cargo Information – ACI – ist ein Zollprozedere (gemäß Dekret 38/2021 sowie Dekret 222/2021) zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen. Ziel des ACI ist, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Das ACI wird über zwei elektronische Systeme / Portale umgesetzt: Nafeza auf Seiten des ägyptischen Importeurs und CargoX auf Seiten des Exporteurs im Ausland. Beide Systeme kommunizieren per Blockchain miteinander. Nach der Anmeldung des (ägyptischen) Importeurs bei Nafeza und der dortigen Angaben zu seinen (ausländischen) Exporteuren, müssen sich diese auf der Plattform CargoX selbst registrieren, damit eine Verknüpfung von Ex- und Importdaten erfolgen kann.
Für die Anmeldung einer Sendung müssen notwendige Sendungsdaten vom Importeur vorab an Nafeza übermittelt werden. Nach einer positiven Prüfung wird die aus 19 Zahlen bestehende ACID-Nummer ausgestellt und sowohl an Importeur als auch Exporteur versandt. Sie gilt als vorläufige Genehmigung für die Einfuhr. Im Falle einer Ablehnung kann Beschwerde eingelegt werden.
Die für jede angekündigte Sendung erstellte ACID-Nummer muss auf sämtlichen Warenbegleitpapieren einschließlich Ursprungszeugnis, Bill of Lading/Konnossements, Spediteurmanifests hinterlegt werden.
Hinweis für Spediteure: Bei Sammelsendungen muss die ACID-Nummer (Erläuterung siehe unten) auch auf das Spediteur-Manifest geschrieben werden, um einen reibungslosen Import in Ägypten zu gewährleisten. Exporteure sollten ihren Spediteur darauf hinweisen.
Ägypten verschiebt Startdatum für Registrierung von Luftfracht
Der ägyptische Finanzminister hat den Start für die verpflichtende Vorab-Registrierung von Luftfrachtsendungen nach Ägypten vom 1. Januar 2023 auf unbestimmte Zeit verschoben. Damit gewährt das Ministerium allen am Handel beteiligten Parteien mehr Zeit für die Implementierung des neuen Systems "bis sich die globale Wirtschaftslage stabilisiert hat". Ein konkretes Datum nannte das Finanzministerium nicht.
Die obligatorische Vorab-Registrierung im ACI-System sollte ursprünglich am 1. Oktober 2022 beginnen, siehe unsere Meldung "Vorabregistrierung von Luftfracht ab Oktober 2022 verpflichtend" und wurde zunächst auf den 1. Januar 2023 verschoben.
Quelle: GTAI (Stand November 2023)
Hier folgen weitere Hinweise zum Prozedere unter ACI, alle Angaben ohne Gewähr:
- Der Importeur oder sein Agent gibt vor Verschiffung seine Daten und die Daten des Exporteurs in das elektronische Nafeza-Portal ein.
- Dies muss immer erfolgen, auch wenn nur eine Proforma-Rechnung benutzt wird.
- Das Nafeza-System vergibt eine Advanced Cargo Information Declaration Number (ACID), die dann per E-Mail sowohl an den Importeur als auch an den Exporteur gesendet wird.
- Um als Exporteur am elektronischen Zollverfahren teilzunehmen, muss eine Registrierung beim von den ägyptischen Behörden zertifizierten Dienstleisters CargoX erfolgen: Anlegen eines Accounts
- Die CargoX-Plattform kommuniziert via Blockchain mit dem Nafeza-System und stellt die sichere Übertragung aller Versanddokumente (shipping documents) sicher.
- Verifizierungsprozess bei CargoX:
- Einmalige Verifizierungsgebühr von USD 15 an CargoX per Überweisung
- Hochladen der Quittung mit dem Betrag von USD 15 auf CargoX
- Verifizierung des Exporteurs durch CargoX mittels USt-Identnummer
- Wenn bei CargoX der "Umschlag" Egypt ACI Envelope zu sehen ist, ist der Anmeldeprozess abgeschlossen.
- Upload der Versanddokumente bei CargoX: Sie können PDF oder ein beliebiges elektronisches Format verwenden, dass das digitale Dokument (ERP-Systeme) ausstellt. Sobald der Exporteur die darin enthaltenen Frachtdokumente mit der an ihn gesendeten ACID-Nummer hochgeladen hat, kann der Importeur diese Dokumente einsehen und den Prozess mit dem Zoll in Ägypten beginnen.
- Für alle Versanddokumente, die auf CargoX hochgeladen werden, muss der Exporteur eine bestimmte Gebühr zahlen. Dafür müssen im Vorfeld im CargoX-Portal "Credits" erworben werden, die über ein SEPA-Mandat eingezogen werden. Der „minimum amount“ für credits beträgt USD 150.
- Preise für die Dokumentenerstellung in CargoX sind durch die ägyptische Regierung vorgegeben:
- USD 50 pro Sendung
- Preis pro Dokument: USD 3
- Rechenbeispiel: Sendung aus 4 Dokumenten (BL, Rechnung, Packliste, EUR.1) kostet insgesamt USD 62
Die AHK Ägypten bietet für deutsche und ägyptische Kunden einen Service an, die Registrierung im CargoX- und im Nafeza-System durchzuführen und bietet weiterführende Informationen auf ihrer Website sowie Hilfestellung bei Detailfragen: AHK Ägypten
Anpassung der Datenanforderungen in Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen
Nach Informationen der AHK sollen unbedingt die folgende Angaben auf die Handelsrechnung und den Bill of Lading geschrieben werden:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle anderen Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse - hier Feld 5) soll NUR die ACID-Nummer geschrieben werden.
Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Ägyptens geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Ägypten gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Ausfuhr aus der EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Ägypten.
Assoziierungsabkommen Ägypten - EU
Grundlage für den Warenhandel zwischen der Europäischen Union (EU) und Ägypten ist das am 1. Juni 2004 in Kraft getretene Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EU und der Arabischen Republik Ägypten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU Nr. L 304 vom 30.09.2004).
Nach dem im Abkommen vereinbarten schrittweisen Zollabbau innerhalb von bis zu zwölf Jahren ist die Freihandelszone zwischen Ägypten und der EU inzwischen für nahezu alle gewerblichen Erzeugnisse verwirklicht. Dementsprechend können EU-Ursprungswaren der Zollkapitel 25 bis 97 zollfrei in Ägypten eingeführt werden. Ausgenommen sind Exporte von bestimmten Kraftfahrzeugen und Wohnanhängern nach Ägypten, die erst nach einem Zeitplan von 15 Jahren zollfrei abgewickelt werden können. Zölle auf Industrieprodukte, die nicht in den Anhängen des Abkommens aufgeführt sind, werden nach einem Zeitplan abgebaut, den der Assoziationsrat beschließt.
Zollbegünstigungen (Präferenzen) gelten nur für Ursprungswaren der Vertragsparteien. Gemäß Beschluss Nr. 1/2015 des Assoziationsrates EU-Ägypten vom 21. September 2015 sind als Ursprungsregeln die Anlagen des "Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln" anwendbar. Ursprungsnachweise für die Gewährung von Zollpräferenzen sind die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, EUR-MED oder die Ursprungserklärung auf der Rechnung nach vorgeschriebenem Wortlaut.
Quelle: GTAI (Stand: November 2022)
Das ägyptische Ministerium für Handel und Industrie hat per Dekret Nr. 43/2016 (ergänzend zu Dekret Nr. 992/2015) die Einrichtung eines Registers für ausländische Herstellerbetriebe, Inhaber von Handelsmarken und Vertriebszentren ausgewählter Warengruppen beschlossen. Seit Mitte März 2016 können die regulierten Produkte ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung bei der GOEIC (General Organization for Export and Import Control) in Ägypten gewerblich eingeführt werden.
Folgende 25 Produktkategorien erfordern diese obligatorische Unternehmensregistrierung:
- Milch und Milchprodukte (außer Babymilch) für den Einzelhandel in Verpackungen bis 2 Kilogramm
- Obstkonserven und Trockenfrüchte für den Einzelhandel in Verpackungen bis 2 Kilogramm
- Öle und Fette für den Einzelhandel in Verpackungen bis 5 Kilogramm
- Schokolade und kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen für den Einzelhandel in Verpackungen bis 2 Kilogramm
- Zuckerwaren
- Backwaren und Lebensmittelzubereitungen aus Getreide, Brot und Backwaren
- Fruchtsäfte für den Einzelhandel in weniger als 10 Kilogramm abgepackt
- natürliches und Mineralwasser, Softdrinks
- Kosmetikartikel, Mund- und Zahnpflegeprodukte, Deodorants, Parfum und Körperpflegemittel
- Seife und Waschmittel für den Einzelhandel
- Tafel- und Kochgeschirr, Besteck
- Badewannen, Wasch- und Spülbecken, Toiletten, Toilettensitze und -deckel
- Toilettenpapier, Kosmetiktücher, Windeln und Handtücher
- Wandkacheln und Bodenfliesen
- Gläser, Glasgeschirr
- Armierungseisen
- Haushaltsgeräte (Herde, Kühlschränke, Klimageräte, Ventilatoren, Waschmaschinen, Elektrowarmwasserbereiter, Grillgeräte, Fernseher, Radios etc.)
- Wohn- und Büromöbel
- Fahrräder, auch motorisiert, Motorräder
- Uhren
- Wohnbeleuchtungen
- Kinderspielzeug
- Kleidung und Textilien
- Teppiche, Boden- und Wandbeläge sowie textile und nicht-textile Teppiche
- Schuhe
Die Liste wurde im Januar 2019 um folgende vier Produktgruppen erweitert (Dekret Nr. 44/2019):
- Koffer, Taschen und Hüllen
- Verpackungsartikel (Schachteln, Boxen, Beutel und ähnliche Artikel)
- Rasierklingen, Rasierer und Haarschneider
- Telefonsets, Schnurlostelefone
Der GOEIC müssen unterschiedliche Dokumente für die Registrierung eines Herstellerbetriebs (u.a. Unternehmenslizenz, Zertifikat des rechtlichen Status, Liste der gefertigten Produkte) oder die Registrierung eines Markeninhabers (u.a. Nachweis einer Markenschutzregistrierung, Liste der Markenprodukte und Vertriebszentren) vorgelegt werden. Alle benötigen ein Zertifikat, das die Einhaltung eines Qualitätskontrollsystems bestätigt. Die Bescheinigung muss zwingend von einer Prüfstelle ausgestellt sein, die durch die International Laboratory Accreditation Cooperation (ILAC), International Accreditation (IAF) oder durch das ägyptische Ministerium für Außenhandel anerkannt ist. Geforderte Unterlagen müssen zunächst von einer Handelskammer bescheinigt, anschließend von einer ägyptischen Botschaft oder einem ägyptischen Konsulat legalisiert und von einem akkreditierten Übersetzungsbüro übersetzt werden.
Die unter Dekret Nr. 43/2016 erfassten Konsumgüter (s.o., ausgenommen Textilien, Bekleidung und Schuhe), die eine Herstellerregistrierung erfordern, unterliegen darüber hinaus einem Konformitätsbewertungsprogramm der GOEIC, das vor dem Versand nach Ägypten durchzuführen ist. Gesetzliche Grundlage hierfür ist Dekret Nr. 991/2015 des Ministeriums für Handel und Industrie.
Von der GOEIC zugelassene Prüfdienstleister prüfen im Exportland, ob die Produkte den in Ägypten geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Derzeit sind u.a. folgende internationale Prüfdienstleister für das Programm lizenziert: Bureau Veritas, Cotecna, Intertek, SGS, TÜV Rheinland, TÜV Nord, TÜV Austria, WSCT.
Das Einhalten der gesetzlichen Anforderungen wird mit einem Konformitätszertifikat bestätigt, das bei der Zollabfertigung für jede einzelne Warensendung vorzulegen ist. Das Verfahren soll die Verbraucher und den heimischen Markt vor minderwertigen und unsicheren Produkten schützen.
Für Importlieferungen von Schuhen, Ledertaschen, Konfektionskleidung, Heimtextilien, Teppichen und Bodenbelägen ist eine entsprechende Konformitätsprüfung bereits seit Ende 2012 per Dekret Nr. 691/2012 vorgeschrieben.
Die in Dekret Nr. 991/2015 aufgeführten Produkte wurden formal als fünfter Punkt in Anhang 3 der Durchführungsverordnung Nr. 770/2005 aufgenommen, der "goods imported as per special conditions" enthält. Darüber hinaus sind in Anhang 8 der Durchführungsverordnung 101 zertifizierungspflichtige Produktgruppen aus dem Non-Food-Bereich einschließlich der Inspektionsgebühren für die Kontrolle ihrer Qualität festgehalten.
Quelle: GTAI (Stand: Januar 2018)
Eine Auswahl internationaler Ausschreibungshinweise (darunter auch Ausschreibungen in / für Ägypten) erhalten Sie über die Ausschreibungs-Datenbank der Germany Trade and Invest (GTAI). Dabei geht es vor allem um den Export von Waren und Dienstleistungen:
Wesentlicher Bestandteil der GTAI-Datenbank sind sämtliche internationale Ausschreibungen der KfW-Entwicklungsbank sowie aktuelle Tender im Rahmen von Entwicklungsprojekten, die durch Geber wie Weltbank, EU-Kommission, Vereinte Nationen, Inter-Amerikanische Entwicklungsbank oder Asiatische Entwicklungsbank gefördert werden. Außerdem bietet die Datenbank Zugang zu EU-Ausschreibungen über das European Tender Information System (ETIS).
Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Ägypten in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Einfuhr in die EU die bestehenden Sanktionen der EU gegen Ägypten.
Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern (Import: Was muss ich beachten?)
Ägyptische Geschäftsreisende benötigen für den Aufenthalt in der EU ein Visum. Für Aufenthalte von maximal 90 Tagen muss ein Schengen-Visum beantragt werden.
Ist Deutschland das Hauptreiseziel innerhalb der EU, muss das Schengen-Visum bei den deutschen Konsularbehörden in Ägypten beantragt werden.
Alle Informationen zum Schengen-Visum für ägyptische Staatsbürger finden Sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaft in Kairo (Schengen-Visum).
Die Bearbeitung des Visumsantrags erfolgt über den externen Dienstleister TLScontact.
Die AHK Ägypten bietet dazu einen Visaservice an.
Quellen: Deutsche Botschaft in Ägypten, AHK Ägypten (Stand: Januar 2024)
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Ägypten ein Visum.
Informationen zu den Einreisebestimmungen Ägyptens für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Ägypten erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes (Ägypten: Reise- und Sicherheitshinweise) und der ägyptischen Konsularbehörden in Deutschland.
Quelle: Auswärtiges Amt (Stand: Februar 2020)
Sie möchten in Ägypten längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem ägyptischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?
Auf den Webseiten der General Authority for Investment and Free Zones (GAFI) des ägyptischen Staates erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Ägypten.
Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten) in Kairo zur Verfügung (Liste der Ansprechpartner). Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Ägypten mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.
Des Weiteren unterstützt das bayerische Repräsentanz-Büro in Kairo bayerische Unternehmen bei Expansionsplänen in Ägypten und beim Networking mit lokalen Wirtschaftspartnern.
Sie wollen mit Ihrer Investition in Ägypten zur sozialen Entwicklung des Landes beitragen? Oder hat Ihre Investition in Ägypten bereits ein hohes entwicklungspolitisches Potenzial (bspw. durch Schaffung von Einkommen für ärmere Bevölkerungsschichten oder Ausbildung von Fachkräften)?
Dann könnten Sie von der Förderung durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) profitieren. Diese bietet ein attraktives Spektrum an Finanzierungsinstrumenten, Begleitmaßnahmen, Beratung und Kooperationsmöglichkeiten für unterschiedliche Phasen Ihres Auslandsgeschäfts.
Folgende Akteure der deutschen EZ sind in Ägypten aktiv und bieten Fördermöglichkeiten sowie lokale Expertise an:
1. Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Ägypten ist ein Kooperationsland der deutschen EZ mit bilateralem Länderprogramm: Ägypten | BMZ
Daneben ist Ägypten eines der Zielländer der BMZ-Sonderinitiative zur Stabilisierung und Entwicklung in Nordafrika, Nahost
Eine Übersicht über die Projekte der deutschen EZ mit Ägypten erhalten Sie hier: BMZ - Länderseite Ägypten
Darüber hinaus bietet das BMZ mit dem Programm develoPPP.de eine Förderung für deutsche Investoren in Entwicklungsländern (u.a. Ägypten) an, deren Projekt zu den BMZ-Zielen für nachhaltige Entwicklung beiträgt. Das Programm richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen: BMZ - develoPPP.de
2. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
Die DEG als Tochtergesellschaft der KfW bietet deutschen Auslandsinvestoren in Entwicklungs- und Schwellenländern (darunter auch Ägypten) langfristige Finanzierungen in Form von Darlehen, Garantien, Mezzaninfinanzierungen und Beteiligungen. Zusätzlich unterstützt sie mit Förderprogrammen entwicklungswirksames Engagement. Die Finanzierungen der DEG richten sich vor allem an größere mittelständische Unternehmen: Investieren - DEG für deutsche Unternehmen
Darüber hinaus bietet die DEG besondere Finanzierungsmittel für deutsche Investoren in G20-Compact-with-Africa Ländern an (wozu Ägypten gehört). Diese Mittel kommen aus dem AfricaConnect Programm des BMZ: Africa-Connect - Das Potenzial afrikanischer Märkte erschließen
Eine Übersicht über die Projekte der KfW-Entwicklungsbank in Ägypten erhalten Sie hier: KfW - Länderseite Ägypten Die Kreditnehmer der KfW sind jedoch zum größten Teil staatliche Akteure.
Beteiligungsmöglichkeiten für private Unternehmen an KfW-finanzierten Ausschreibungen in Ägypten (Export von Waren und Dienstleistungen) finden Sie über die Ausschreibungsdatenbank der Germany Trade and Invest: GTAI – Internationale Ausschreibungen
3. Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Die GIZ ist ein bundeseigener Dienstleister der internationalen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und der internationalen Bildungsarbeit. Dabei kooperiert die GIZ mit Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren und wissenschaftlichen Institutionen. Hauptauftraggeber der GIZ ist das BMZ.
Auch deutsche Investoren in Ägypten können von der Expertise der GIZ profitieren:
Die GIZ bietet bei entwicklungsrelevanten Projekten individuelle Beratung zur Zusammenarbeit und kann ein Projekt von der Idee über die Konzeption und das Projektmanagement bis hin zur Evaluierung begleiten.
Darüber hinaus ermöglicht der Zugang zu den Dialogplattformen und Netzwerken der GIZ im In- und Ausland Unternehmen aus jeder Wirtschaftsbranche den fachlichen Austausch zu unterschiedlichsten Themen mit nationalen und internationalen Akteuren.
Eine Übersicht über die Projekte und Programme der GIZ in Ägypten sowie den Kontakt zum GIZ-Länderbüro Ägypten erhalten Sie hier: GIZ - Länderseite Ägypten
Weitere Informationen:
Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten durch die deutsche EZ in afrikanischen Ländern (inkl. Ägypten) erhalten Sie über das Außenwirtschaftsportal Bayern:
- Entwicklungszusammenarbeit - Unterstützung für Geschäfte in Schwellen- und Entwicklungsländern
- Bayern Netzwerk Afrika
- Als Ansprechpartner steht Ihnen der EZ-Scout des Außenwirtschaftszentrums Bayern zur Verfügung (siehe Kontakt unten auf den Webseiten).
Länderspezifische Beratung
Weiterführende Informationen
- Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten)
- Repräsentanz des Freistaats Bayern in Ägypten
- Auswärtiges Amt: Reise- und Sicherheitshinweise zu Ägypten
- Auswärtiges Amt: Deutsche Vertretungen in Ägypten
- Auswärtiges Amt: Ägyptische Vertretungen in Deutschland
- Außenwirtschaftsportal Bayern: Informationen zu Ägypten
- Germany Trade and Invest (GTAI): Länderseite Ägypten