Mexiko

Mexiko ist neben Brasilien der wichtigste Wirtschaftspartner Bayerns in Lateinamerika. Die Wirtschaftsbeziehungen zu Deutschland sind etabliert und von zahlreichen Investitionen deutscher Unternehmen insbesondere aus dem Fahrzeug- und Maschinenbau geprägt. Als Teil der nordamerikanischen Freihandelszone mit den USA und Kanada dient Mexiko vielen Firmen neben dem zweitgrößten Binnenmarkt in Lateinamerika als ein Sprungbrett in die USA. Hier finden Sie viele hilfreiche Informationen und weiterführende Links für Ihr Geschäft mit Mexiko.

Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union besteht seit Sommer 2000.

Die EU und Mexiko haben das Freihandelsabkommen mittlerweile modernisiert. Im April 2018 einigten sich die Vertragsparteien auf den grundsätzlichen Text eines modernisierten Abkommens. Letzte Vereinbarungen zum Umfang der Öffnung von Beschaffungsmärkten erfolgten im April 2020. Die juristische Überprüfung des Textes wird derzeit abgeschlossen. Das Abkommen ist erst ratifiziert oder vorläufig anwendbar, wenn alle Vertragsparteien die dazu notwendigen rechtlichen Schritte vorgenommen haben.

Nach längeren Verhandlungen haben sich die USA, Kanada und Mexiko auf eine neue Freihandelszone innerhalb Nordamerikas geeinigt. Diese trägt den Namen „USMCA“ (United States-Mexiko-Canada Agree‎ment), welches am 1. Juli 2020 in Kraft trat. Damit löst es das seit 1994 bestehende NAFTA-Abkommen zwischen ‎den drei Ländern ab. NAFTA war vor allem für jene deutschen Unternehmen von zentraler Bedeutung, die im NAFTA-Raum produzieren, zum Beispiel Kfz-Hersteller und ihre Zulieferer.

Das USMCA gibt strengere Ursprungsregeln vor. Für den Kfz-Sektor einigten sich die Vertragspartner zum Beispiel auf eine Erhöhung des regionalen Wertschöpfungsanteils von 62,5 Prozent auf bis zu 75 Prozent. Auch wurde vereinbart, dass Kfz-Hersteller künftig 40 bis 45 Prozent der Wertschöpfung von Arbeitern herstellen lassen müssen, die einen Stundenlohn von mindestens 16 US Dollar erhalten. Daneben sollen auch für chemische Produkte und Stahl strengere Ursprungsregeln gelten.

Auskunft über die aktuellen Waren-Einfuhrbestimmungen Mexikos geben die Konsulats- und Mustervorschriften (KuM) der Handelskammer Hamburg, verlegt vom Mendel Verlag. Wir beraten Sie dazu gerne.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenexporte aus der EU nach Mexiko gibt die Market Access Database der Europäischen Kommission.

Auskunft zur Höhe der Zollsätze für Warenimporte aus Mexiko in die EU gibt der Elektronische Zolltarif (EZT) Online des deutschen Zolls. Hinweise zur Benutzung finden Sie hier.

Ausführliche Informationen zu den Vorschriften beim Import aus Drittländern nach Deutschland bekommen Sie auf den Webseiten der IHK für München und Oberbayern.

Deutsche Geschäftsreisende dürfen für einen Zeitraum von bis zu 180 Tagen visumsfrei nach Mexiko einreisen.

Informationen zu den Einreisebestimmungen Mexikos für deutsche Staatsbürger sowie zu Visa für Geschäftsreisen deutscher Staatsbürger nach Mexiko erhalten Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes und der mexikanischen Konsularbehörden in Deutschland.

Quelle: Auswärtiges Amt (Stand: April 2022)

Als Dienstleister vor Ort steht Ihnen die Deutsche Auslandshandelskammer Mexiko zur Verfügung. Diese unterstützt deutsche Investoren beim Markteintritt in Mexiko mit einer Reihe von (kostenpflichtigen) Dienstleistungen.

Sie möchten in Mexiko längerfristig investieren, beispielsweise in Form eines Joint Ventures mit einem mexikanischen Partner, einer Auslandsniederlassung oder einer Tochtergesellschaft?

Auf den Webseiten des staatlichen Mexico Projects Hub und des mexikanischen Wirtschaftsministeriums erhalten Sie Informationen zum Thema Investieren in Mexiko.

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