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Rumänien

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Einrichtung des nationalen Systems RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs

Seit dem 15. Dezember 2023 besteht die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden. Sanktionen für die Nichteinhaltung der neuen Verpflichtungen für den internationalen Straßengüterverkehr treten am 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Verpflichtung zur Meldung der Daten im Zusammenhang mit dem internationalen Warentransport im RO e-Transport System obliegt den folgenden Nutzern:

  • dem in der Einfuhrzollanmeldung genannten Empfänger bzw. an den darin genannten Absender;
  • dem Begünstigten aus Rumänien, wenn es sich um innergemeinschaftliche Käufe von Waren handelt;
  • dem Lieferer aus Rumänien bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren;
  • dem Verwahrer, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Versandverfahrens sind.

Die Pflicht zur Meldung von Daten zur Erlangung von UIT-Codes, im Zusammenhang mit dem internationalen Warentransport, wurde im April 2024 auf die folgenden 4 Kategorien von Nutzern erweitert:

  • der Dienstleistungserbringer in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die eine Nichtverbringung darstellen, sowohl für Waren, die zur Erbringung von Dienstleistungen im rumänischen Hoheitsgebiet entladen werden, als auch für die daraus resultierenden Waren, die in den Staat des Handelspartners weiterbefördert werden;
  • der Begünstigten in Rumänien im Falle von Handelsgeschäften, die eine Nichtverbringung darstellen, sowohl für Waren, die aus Rumänien zur Erbringung von Dienstleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union versandt werden, als auch für die daraus resultierenden Waren, die nach Rumänien zurückgesandt werden;
  • der Kunde in Rumänien, wenn es sich um gewerbliche Umsätze handelt, die sich auf den Lagerbestand des Kunden beziehen, wenn Rumänien der Mitgliedstaat ist, in den die Gegenstände versandt oder befördert wurden, und zwar sowohl für Gegenstände, die im rumänischen Hoheitsgebiet entladen werden, als auch für Gegenstände, die zu einem späteren Zeitpunkt nach der Ankunft an einen anderen Steuerpflichtigen in Rumänien geliefert werden, oder wenn die Gegenstände in den Mitgliedstaat zurückgesandt werden, aus dem sie ursprünglich versandt oder befördert wurden;
  • die Lieferanten in Rumänien, wenn es sich um Handelsgeschäfte handelt, die sich dem System „Lager zur Verfügung des Kunden“ angeschlossen haben, wobei Rumänien der Mitgliedstaat ist, von dem aus die Waren versandt oder befördert wurden, und zwar sowohl für Waren, die aus Rumänien versandt wurden, als auch für Waren, die nach Rumänien zurückgesandt wurden.

Die Verpflichtung, Daten über den internationalen Warentransporten im RO e-Transport System zu melden liegt also grundsätzlich bei den rumänischen Partnern. Dazu braucht der rumänische Partner Vorabinformationen zur Lieferung.

Die Gültigkeitsdauer des UIT-Codes beträgt 5 Kalendertage bzw. 15 Kalendertage beim innergemeinschaftlichen Erwerb von Waren, ab dem für den Beginn der Beförderung angegebenen Datum. Die Verwendung des UIT-Codes durch den Kraftverkehrsunternehmer nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist verboten.

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