Zoll: Fragebogen für Verfahrenserleichterungen
Unternehmen, die ein vereinfachtes Verfahren bei ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen möchten (z.B. „Vereinfachte Zollanmeldung“), müssen neben dem entsprechenden Antragsformular auch einen umfangreichen Selbstbewertungsfragebogen ausfüllen. Das Zollreferat der IHK München hat hierzu „Ausfüllhinweise“ erarbeitet.
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Allgemeines zum vereinfachten Verfahren und dem Fragebogen
Um Zollförmlichkeiten und den damit verbundenen zeitlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten, können Unternehmen verschiedene Verfahrenserleichterungen in Anspruch nehmen. Diese Vereinfachungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und beim zuständigen Hauptzollamt zu beantragen.
Zentrales Element bei der Beantragung eines vereinfachten Verfahrens ist der 3-teilige Selbstbewertungfragebogen. Der Fragebogen findet bei der Beantragung vereinfachter Verfahren ein- und ausfuhrseitig Anwendung (u.a. beim Antrag Vereinfachte Zollanmeldung). Für die Bewilligung des Ermächtigen Ausführers (vereinfachte Ausstellung präferenzieller Warenverkehrsbescheinigungen) wird der Fragebogen nicht benötigt.
Die Fragebögen für die einzelnen Vereinfachungen weichen teilweise voneinander ab. Da der Großteil jedoch identisch ist, hat die IHK für München und Oberbayern eine allgemeine Ausfüllhilfe entwickelt. In der Regel decken die Fragebögen folgende Themenkomplexe ab:
- Informationen über das Unternehmen
- Bisherige Einhaltung der Zollvorschriften
- Buchführungs- und Logistiksystem
- Zahlungsfähigkeit
- Sicherheitsanforderungen
Tipp: Im Fall der konkreten Antragstellung sollte der aktuelle Fragebogen, der stets auf der Homepage des Zolls abrufbar ist, heruntergeladen und verwendet werden.
Hinweise zu den einzelnen Fragen des Fragebogens
In den nachfolgenden Tabellen erscheinen aus pragmatischen Gründen vornehmlich die Fragen komplexerer Natur.
Fragenkomplex 1 - Informationen über das Unternehmen
Frage | Hinweise |
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Allgemeine Angaben über das Unternehmen | |
Benennen Sie bitte Name, Sitz und Rechtsform des antragstellenden Unternehmens. | Verweis auf Antrag (Bezug hier: Antragsformular „Zugelassener Ausführer“) möglich. |
Benennen Sie, soweit für die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens zutreffend, a) die Haupteigentümer/-anteilseigner mit Vorname, Name, Anschrift, Geburtsdatum, Beteiligungsanteil und zuständigem Finanzamt, b) die geschäftsführenden Personen mit Vorname, Name, Geburtsdatum und zuständigem Finanzamt und c) die Mitglieder von Vorständen, Beiräten und Aufsichtsräten mit Vorname, Name, Geburtsdatum und zuständigem Finanzamt, welche eine direkte Entscheidungsbefugnis in Zollangelegenheiten haben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vor Übersendung personenbezogener Daten an Ihr zuständiges Hauptzollamt, um gemeinsam mit diesem anhand von Organigrammen etc. die tatsächlich notwendigen Personen zu identifizieren. | Verweis auf Handelsregister-Eintrag (A und B) möglich. "Der Antragsteller darf keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen die zoll- oder steuerrechtlichen Vorschriften […] begangen haben." Das Kriterium erfordert damit eine Prüfung in steuerlicher Hinsicht. (Generalzolldirektion) |
Beschreiben Sie kurz Ihre wirtschaftliche Tätigkeit und benennen Sie Ihre Rolle in der internationalen Lieferkette (Hersteller, Ausführer, Spediteur, Inhaber eines Zolllagers, Zollagent, Frachtführer, Einführer, etc.; Kombinationen sind möglich). | Ggf. Verweis auf Antrag möglich. |
Benennen Sie (mit Anschrift) und geben Sie eine kurze Beschreibung der dort ausgeübten Tätigkeiten: a) die einzelnen Standorte Ihres Unternehmens sowie die Anzahl der Beschäftigten in jeder Abteilung (ggf. eine Circa-Angabe) und b) die Standorte, an denen ein Dritter ausgelagerte Tätigkeiten für Ihr Unternehmen ausführt. | Detaillierungsgrad abhängig von Größe und Komplexität des Unternehmens. Z.B. Abgabe eines Organigramms unter Ergänzung der Anzahl der jeweils beschäftigten Personen. |
Benennen Sie die wichtigsten Führungskräfte (Geschäftsführende Direktoren/innen, Abteilungsleiter/innen, Leiter/in der Buchhaltung, Leiter/in der Zollabteilung usw.) des Unternehmens und beschreiben Sie die diesbezüglichen Vertretungsregelungen. Mindestens benötigte Angaben sind Vorname, Name, Geburtsdatum und zuständiges Finanzamt. | Bei Unklarheiten beim Personenkreis empfiehlt sich die Rücksprache mit dem zuständigen Hauptzollamt. |
Geschäftsvolumen | |
Benennen Sie den jährlichen a) Umsatz b) Gewinn/Verlust Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren | Die Angaben werden von den Hauptzollämtern vertraulich behandelt. Möglich ist die Einreichung eines Wirtschaftsprüfungsberichts oder eines Briefs mit entsprechenden Angaben vom Steuerberater. |
Geben Sie für das letzte abgelaufene Geschäftsjahr das a) Einfuhrvolumen (Menge und Wert in €) aus Drittländern b) Ausfuhrvolumen (Menge und Wert in €) in Drittländer c) Volumen (Menge und Wert in €) der Einlagerungen in und Auslagerungen aus einem Zoll- oder Steuerlager (soweit vorhanden) an. Schätzen Sie für die nächsten beiden Geschäftsjahre das jeweilige, voraussichtliche Volumen (sofern diesbezügliche Erkenntnisse vorliegen). | Teilweise Verweis auf Antrag möglich. Sollten hinsichtlich der Volumina der kommenden Geschäftsjahre keine geschätzten Erkenntnisse vorliegen, ist die Angabe „keine Erkenntnisse“ möglich. |
Kaufen Sie Waren von bzw. liefern Sie Waren an Unternehmen, die mit Ihnen verbunden sind (vgl. Artikel 127 IA)? Wenn ja, an welche bzw. von welchen Unternehmen? | Die Verbundenheit ist von Interesse, da sie Einfluss auf die Preisgestaltung bei Lieferungen zwischen Verbundpartnern haben kann. |
Angaben zu Zollangelegenheiten | |
Benennen Sie die in Ihrer Organisation für Zollangelegenheiten verantwortlichen Personen oder die Personen, die Zollangelegenheiten bearbeiten (z. B. Zollsachbearbeiter/innen, Leiter/in der Zollabteilung) mit Angabe des Vornamens, Namens, Geburtsdatums und der Stellung in der Organisation. Für die Personen mit Leitungsfunktion im Zollbereich ist zusätzlich noch das zuständige Finanzamt anzugeben. | Es muss unbedingt jemand in der Firma für das Thema Zoll zuständig sein (bei kleinen Firmen möglicherweise in Personalunion mit anderen Themen). Detaillierte Angaben der Person sind wegen der eindeutigen Identifizierung der entsprechenden Personen von Bedeutung. AEOC: Der Nachweis ist möglich durch mindestens dreijährige praktische Erfahrung im Zollbereich oder Einhaltung einer von einer europäischen Normungsorganisation verabschiedeten Qualitätsnorm für den Zollbereich oder erfolgreicher Abschluss einer zollrechtlichen Ausbildung, die dem Umfang seiner zollrelevanten Tätigkeiten entspricht oder Beauftragung eines AEOC für die Zollangelegenheiten des Antragstellers. |
Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Nehmen Sie Ihre Zollangelegenheiten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung wahr? b) Lassen Sie sich in Zollangelegenheiten vertreten, wenn ja, durch wen und wie (direkt oder indirekt)? c) Vertreten Sie andere Personen in Zollangelegenheiten? Wenn ja, wen und wie (direkt oder indirekt)? (Geben Sie hier die wesentlichen Firmen an.) | Bei direkter Vertretung sind „Zustimmungserklärungen“ notwendig und dem Fragebogen beizulegen. |
Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Beschreiben Sie Ihr Vorgehen zur Anlage, Änderung und Aufbewahrung von zollrelevanten Stammdaten (z. B. Codenummern, Zollsätze, Umsatzsteuersätze, Verbrauchsteuersätze, Artikelnummern, Lieferanten- und Kundenstamm) und Bemessungsgrundlagen (z. B. Zollwert). b) Welche Hilfsmittel (z. B. EDV, Schulungsunterlagen, verbindliche Zolltarifauskünfte) gibt es hierzu? | Beschreibung der Vorgehensweise z.B. in Form einer Arbeitsanweisung zu der Thematik. Bei einer kleinen Firma könnte die Grundlage der Stammdatenverwaltung z.B. auch in Form einer Excel-Tabelle geführt werden. |
Geben Sie einen Überblick über den präferenziellen und nichtpräferenziellen Ursprung der eingeführten Waren. Welche internen Maßnahmen haben Sie getroffen, um sich zu vergewissern, dass das Ursprungsland der von Ihnen eingeführten Waren zutreffend angegeben ist? Beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise bei der Ausstellung von Präferenz- und Ursprungsnachweisen bei der Ausfuhr. | Teil 1: Der Aspekt der nichtpräferenziellen Ursprungsermittlung ist insbesondere in den Fällen relevant, wenn eine Firma Textilien und Stahlerzeugnisse einführt, da diese teilweise noch unter Einfuhrüberwachung stehen (z.B. Notwendigkeit der Vorlage von Ursprungszeugnissen bei der Einfuhr von Baumwoll-T-Shirts). Sofern zutreffend sollte beschrieben werden, wie Lieferantenerklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1., EUR.Med), etc. eingeholt, geprüft und archiviert werden. Der Überblick über den jeweiligen Ursprung der Waren kann beispielsweise in Form einer Excel-Tabelle gegeben werden oder in einem Warenwirtschaftssytsem gepflegt werden. Teil 2: An dieser Stelle könnte beispielsweise eine Arbeitsanweisung angereicht werden, welche die Ausstellung und Archivierung von Präferenz- und Ursprungsnachweisen (z.B. Ursprungszeugnissen) beschreibt. Eine Firma, die Produkte herstellt, sollte hier den Prozess der Präferenzkalkulation darstellen; eine Firma, welche Handel mit präferenziellen Ursprungserzeugnissen betreibt, sollte die Verknüpfung zwischen den eingeholten und ausgestellten Präferenznachweisen erläutern. |
Fragenkomplex 2 - Einhaltung der Vorschriften
Frage | Hinweise |
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Allgemeine Angaben über das Unternehmen | |
Beantworten Sie bitte folgende Fragen: a) Wie viele Zollanmeldungen, getrennt nach Einfuhr und Ausfuhr wurden in den vergangenen drei Geschäfts- oder Kalenderjahren jährlich eingereicht? b) Sind in den kommenden Jahren wesentliche Änderungen der Fallzahlen zu erwarten? c) Bei welchen Zollstellen haben Sie überwiegend abfertigen lassen? d) Welche Vertreter in Zollangelegenheiten waren hierbei beteiligt? | Punkt b): Sollten hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, ist evtl. die Angabe „keine Erkenntnisse“ möglich. Punkt c): Hier sind sowohl Ausfuhr- als auch Ausgangszollstellen anzugeben. Diese Angabe soll den Hauptzollämtern ermöglichen, gegebenenfalls zu den entsprechenden Zollämtern Kontakt aufnehmen zu können. Es ist in der Regel nicht notwendig, Zollstellen anzugeben, über die nur in Einzelfällen abgewickelt wird. |
Fragenkomplex 3 - Buchführungs- und Logistiksystem
Frage | Hinweise |
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Prüfpfad | |
Verfügt Ihre Buchhaltung über einen Prüfpfad, der es den Zollbehörden ermöglicht, jede Eintragung bis zu ihrer Quelle zurückzuverfolgen, um deren Richtigkeit zu überprüfen? Beschreiben Sie, durch welche Referenzmerkmale diese Verbindungen ermöglicht werden. Der Prüfpfad stellt die vollständige und kurzfristige Nachvollziehbarkeit von zollrelevanten Vorgängen im Buchführungssystem anhand von Verbindungen zwischen Warenbewegungen, Datenerfassung und Buchungsbelegen dar. Diese Verbindungen werden durch Referenzmerkmale ermöglicht. Sie können sowohl elektronisch als auch manuell sein. Sofern Ihr Unternehmen bisher nicht über einen derartigen Prüfpfad verfügt, beschreiben Sie, wie Sie sicherstellen, dass Zollkontrollen im Buchführungssystem erleichtert werden. | An dieser Stelle muss die Verknüpfung der MRN (Master Reference Number (vormals Movement Reference Number) = Nr. auf dem Ausfuhrbegleitdokument oben rechts) mit der internen Referenznummer dargestellt werden. Die interne Referenznummer kann z.B. eine Rechnungs- oder Lieferscheinnummer sein. Der Typ der Referenznummer sollte für alle Sendungen der gleiche sein (nicht z.B. für Sammellieferungen die Rechnungsnummer und für Ersatzteillieferungen die Lieferscheinnummer). Durch die Sicherstellung dieses Prüfpfades bzw. dieser Referenzierung soll sichergestellt werden, dass sich ein potenzieller Zoll- oder Außenwirtschaftsprüfer gezielt und ohne große Recherchen ganz bestimmte Ausfuhrvorgänge anschauen kann. |
Buchführungssystem | |
Benennen Sie die in den nachfolgend aufgeführten Bereichen verwendeten Buchführungssysteme. Geben Sie jeweils mit an, ob es sich dabei um eine Standardsoftware, eine speziell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Anwendungssoftware oder um eine manuelle Buchführung handelt: a) Finanzbuchhaltung b) Einkauf / Verkauf c) Material- oder Warenwirtschaft d) Logistik e) Zollabwicklung (z. B. Anschreibungen zum Zolllager oder Abrechnung der aktiven Veredelung). | Empfohlen wird auch die Angabe des jeweiligen Release der verwendeten Software. |
Wie stellen Sie sicher, dass die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) bzw. Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB nach § 238 Handelsgesetzbuch, § 140 Abgabenordnung) eingehalten werden? | Hier bietet sich möglicherweise ein Verweis auf die vorherige an; verschiedene Software-Systeme sind hinsichtlich der Buchführungsgrundsätze zertifiziert (z.B. SAP). |
Gibt es in den EDV-Systemen eine Trennung der Funktionen Entwicklung, Test und Betrieb? Durch die Trennung wird sichergestellt, dass keine Entwicklungs- und Testdaten in die Betriebsdaten einfließen. | Einige EDV-System erlauben die parallele Benutzung von Produktiv- und Testsystemen. Dabei bildet das Produktivsystem die reale Geschäftsabwicklung ab, während das Testsystem lediglich eine Kopie des Produktivsystems darstellt, in dem u. a. EDV-Anpassungen getestet werden. Sollte dies in Ihrem Unternehmen der Fall sein, muss sichergestellt werden, dass keine Verwechslung/Vermischung der Systeme stattfindet. Dies kann beispielsweise durch entsprechende Zugriffsrechte geregelt werden. Als Antwort auf diese Frage kann unter Umständen ein einfaches „Ja“ oder „Nein“ genügen. |
Wurden Anwendungen an externe Unternehmen ausgelagert? Wenn ja, a) benennen Sie jeweils die ausgelagerten Anwendungen des Buchführungssystems. b) wie ist sichergestellt, dass hinsichtlich der ausgelagerten Anwendungen die Ordnungsvorschriften und Aufbewahrungsregelungen eingehalten werden? c) an welches Unternehmen wurden die Anwendungen übertragen? d) haben Dritte den Status eines AEO und wenn ja, welche AEO-Bewilligung? | Punkt a): z.B. bei Auslagerung an Steuerberater. Punkt b): z.B. vertragliche Festlegung. |
Beschreiben Sie, wie in den Bereichen Material- oder Warenwirtschaft und Logistik Nicht-Unionswaren bzw. Waren, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, von Unionswaren bzw. nicht überwachungspflichtigen Waren unterschieden und lokalisiert werden. | Diese Frage bezieht sich auf den Einfuhrbereich und zielt auf marktordnungsrechtliche oder verbrauchssteuerpflichtige Waren sowie Waren, die sich im Verfahren der aktiven Veredelung befinden. Mögliche Antworten: „Kennzeichnung der Waren in der Buchführung, an der Ware und im Lager“. Hilfreich zur Sicherstellung dieses Prozesses sind auch farbige, auffällige Aufkleber (z.B. mit der Aufschrift „AV-Ware“), die an der Ware angebracht werden. |
Interne Kontrollsysteme | |
Beschreiben Sie kurz die betriebsinternen Richtlinien zum internen Kontrollsystem (Maßnahmen wie: Arbeitsanweisungen, Mitarbeiterschulungen, Kontrollvorgaben zur Aufdeckung von Arbeitsfehlern, Vier-Augen-Prinzip, Meldewege), die in den Bereichen Finanzbuchhaltung, Einkauf, Verkauf, Produktion, Material- oder Warenwirtschaft und Logistik beachtet werden müssen. Wie erfolgt jeweils die Aktualisierung? | Hier hängt der Detaillierungsgrad der Antwort wieder stark von Größe und Komplexität des Unternehmens ab. Bei diesen betriebsinternen Richtlinien ist von besonderer Bedeutung, sie auf einem aktuellen Stand zu halten. Dies kann durch Hinweise innerhalb des Textes geschehen (z.B. aktualisiert am… durch…). Inhaltlich kann beispielsweise die regelmäßige Durchführung von Stichprobenkontrollen angeführt werden (z.B. einmal pro Monat Durchsicht einer Ausfuhranmeldung durch Qualitätsverantwortlichen oder Zollbeauftragten). |
Ist der Produktionsbereich klar vom Einkaufs-, Verkaufs- und Verwaltungsbereich in den Abläufen und Verantwortlichkeiten getrennt? Wer erstellt Kalkulationen bzw. Neukalkulationen? | Auf den ersten Teilbereich der Frage kann möglicherweise als Antwort ein „Ja“ oder „Nein“ ausreichend sein. |
Materialfluss | |
Zollförmlichkeiten | |
Beschreiben Sie das Verfahren zur Erstellung der Zollanmeldungen/Begleitdokumente und der zollrechtlichen Anschreibungen. Welche internen Kontrollmaßnahmen sind hierbei vorgesehen? Welche Kontrollmaßnahmen erfolgen im Falle der Vertretung durch Dritte? | Im Rahmen des ATLAS-Ausfuhrverfahrens gilt als Anschreibung das Speichern des Vorgangs in der EDV/Buchführung. Punkt a): Zu beschreiben ist das Tool, über welches die Ausfuhranmeldung erstellt wird (z.B. Internetausfuhranmeldung Plus). Erläutern Sie den genauen Prozess der Erstellung der Ausfuhranmeldung. Benennen Sie die für die Erstellung verantwortlichen Personen. Beschreiben Sie den Prozess der Informationsgewinnung für die Angaben in der Ausfuhranmeldung. Punkt b): Z.B. Stichproben. Möglich ist auch der Verweis auf die vorangegangene Frage "Beschreiben Sie kurz die betriebsinternen Richtlinien zum internen Kontrollsystem..." Punkt c): Z.B. Stichproben. |
Handeln Sie mit Waren, die Verboten oder Beschränkungen, einschließlich handelspolitischer Maßnahmen unterliegen (z.B. Dual-Use-Waren)? ... | Diese Frage ist aus Sicht des Zolls zentral für die Erteilung / Bestätigung der Bewilligung „Vereinfachte Zollanmeldung“. Es empfiehlt sich die Abgabe einer detaillierten Arbeitsanweisung zum Themenkomplex Exportkontrolle. |
Maßnahmen zur Sicherung von Daten | |
Wie lange werden die Daten im Produktivsystem vorrätig gehalten, und wie lange werden diese Daten archiviert? | Die Archivierungsdauer sollte (mindestens) zehn Jahre betragen. Im Produktivsystem sollten die Daten (mindestens) drei Jahre lang direkt abrufbar sein. |
Schutz der Computersysteme | |
Nach welchen Verfahren werden Zugriffsrechte vergeben? Wer ist verantwortlich für den Schutz des Computersystems? | Zugriffsrechte können z.B. nur über den Systemadministrator vergeben werden. Empfehlenswert ist auch eine Zuteilung der Zugriffsrechte je nach Arbeitsbereich (Buchhaltung, Vertrieb, Technik etc.) |
Verfügt Ihr Unternehmen über einen Notfallplan/Sicherheitsplan für den Fall von Systemstörungen oder Systemausfall? Beschreiben Sie diesen kurz. | Z.B. Verweis auf Notfallverfahren in ATLAS. Wichtig ist das Vermeiden von Lücken; es muss sichergestellt werden, dass bei Systemausfällen Anschreibungen im Nachhinein abgespeichert werden. |
Schutz der Unterlagen | |
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um den unbefugten Zugriff, den Missbrauch, die absichtliche Zerstörung und den Verlust von Informationen/Unterlagen zu erkennen bzw. die Informationen/Unterlagen davor zu schützen (z. B. beschränkte Zugriffsrechte, Erstellung von elektronischen Sicherungskopien)? | Beispielhafte Maßnahmen: - Vergabe von Zugriffsrechten - Arbeit über abgesicherten Zentralrechner - Wöchentliche Sicherungsdateien |
Fragenkomplex 4 - Zahlungsfähigkeit
Frage | Hinweis |
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Begründen Sie, dass Ihr Unternehmen in einer gesicherten finanziellen Lage ist. Gehen Sie dabei auf die Vermögens-, Ertrags-, Finanzlage der letzten drei Jahre ein und belegen Sie dies durch geeignete, aktuelle Unterlagen (z.B. Jahresabschluss, Finanzplanung, Wirtschaftsprüfungsbericht, Kreditzusageschreiben der Hausbanken). | Beispielhafte „Beweisdokumente“: - Entsprechendes Schreiben vom Steuerberater - Wirtschaftsprüfungsbericht |
Hinweise zur Exportkontrolle
Das Thema Exportkontrolle sollte nach Möglichkeit durch die Vorlage einer ausführlichen Arbeitsanweisung abgedeckt werden. Der Ausdruck Gut umfasst bei der Exportkontrolle nicht nur Waren sondern auch Software und Technologie, letztere selbstverständlich nur in Verbindung mit einem gelisteten (= in der Ausfuhrliste aufgeführten) Produkt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass als Ausfuhr nicht nur die körperliche Versendung eines Gutes in ein Drittland gilt, sondern auch jede andere auch nicht körperliche Versendung unter den Begriff der Ausfuhr fällt. So ist beispielsweise die Versendung einer E-Mail mit einer technischen Zeichnung zu einem gelisteten Produkt ausfuhrgenehmigungspflichtig.
In dieser Anweisung sollten mindestens die folgenden vier Themenbereiche abgedeckt sein:
- Güterspezifische Ausfuhrbeschränkungen
- Prüfung des Empfängers
- Prüfung des Verwendungszwecks
- Berücksichtigung landesspezifischer außenwirtschaftsrechtlicher Besonderheiten (Embargos)
Empfohlene Inhalte der Arbeitsanweisung - Güterspezifische Ausfuhrbeschränkungen
- Beschreibung des Prozesses der Identifizierung von Dual-Use-Gütern (z.B. mit Hilfe des Umschlüsselungsverzeichnisses und/oder Stichwortverzeichnisses).
- Beschreibung des Prozesses der Hinterlegung der Ausfuhrlistennummern im firmeninternen EDV-System.
- Beschreibung des Prozesses bei der Aufnahme neuer Güter in das Sortiment.
- Beschreibung der Kontrollmaßnahmen / Kontrollstufen zur Verhinderung der ungenehmigten Ausfuhr ausfuhrgenehmigungspflichtiger Güter.
- Beschreibung der Vorgehensweise bei der Notwendigkeit der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen.
Empfohlene Inhalte der Arbeitsanweisung - Prüfung des Empfängers
- Beschreibung des Prozesses der Prüfung des gesamten Kunden- und Lieferantenbestandes gegen die Terroristenlisten (z.B. über entsprechende Software oder über die Sanktionslisten-Datenbank).
- Beschreibung des Prozesses der Prüfung bei neu hinzukommenden Kunden oder Lieferanten.
Empfohlene Inhalte der Arbeitsanweisung - Prüfung des Verwendungszwecks
- Beschreibung des Prozesses der Prüfung des Verwendungszwecks (hier sehr wichtig: Schulung und Einbindung des Vertriebs). Z.B. systematische Prüfung des Verwendungszwecks durch eine Checkliste zu jedem Ausfuhrvorgang.
Empfohlene Inhalte der Arbeitsanweisung - Prüfung von Embargos
- Beschreibung des Prozesses der Prüfung von Ausfuhrvorgängen in Embargoländer. Z.B. systematische Freigabe von Ausfuhren in Embargoländer ausschließlich durch den Exportkontrollverantwortlichen der Firma.
Nachträgliche Änderungen von Angaben im Fragebogen
Sollte sich nach Abgabe des Fragebogens in der Firma eine Änderung ergeben, die zu einer
abweichenden Antwort zu einzelnen Fragen des Fragebogens führt, so sind diese Änderungen dem zuständigen Hauptzollamt formlos anzuzeigen (z.B. neuer Geschäftsführer,
neuer Zollbeauftragter, neues EDV-System etc.).
Neubewertung von Bewilligungen
Weiterführende Links
- Fragebogen zollrechtliche Bewilligungen
- Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem UZK
- Verfahrenserleichterung - Zugelassener Wirtschaftsbeteiligte (AEO)
- Verfahrenserleichterung - Zugelassener Empfänger
- Verfahrenserleichterung - Zugelassener Versender
- Verfahrenserleichterung - Anschreibung in der Buchführung des Anmelders
- Verfahrenserleichterung - Vereinfachte Zollanmeldung