IHK Ratgeber

Ursprungszeugnis

uz

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Die IHK stellt die notwendigen Dokumente aus.

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Das Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (UZ) ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den nichtpräferenziellen Ursprung einer Ware.

In der Bundesrepublik Deutschland sind aufgrund Paragraph 1 Absatz 3 des IHK-Gesetz die Industrie- und Handelskammern für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen zuständig.

Ursprungszeugnisse werden nicht nur für Waren mit Ursprung in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in der Europäischen Union ausgestellt, sondern auch für Waren mit Ursprung in Drittländern.

Die Behörden vieler Staaten verlangen, dass die Waren, die in ihr Hoheitsgebiet eingeführt werden sollen, von Ursprungszeugnissen oder bescheinigten Handelsrechnungen begleitet sind. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.

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Ursprungszeugnisse und der nichtpräferenzielle Warenursprung

Ursprungszeugnisse weisen den nichtpräferenziellen Ursprung nach. Maßgebend für die Bestimmung dieses Ursprungs der Waren in der EU sind die Vorschriften des Unionszollkodex (UZK, VO (EU) Nr. 952/2013) und der dazugehörigen Durchführungsvorschriften (Delegierte Verodnung (EU) Nr. 2015/2446 und Durchführungsverodnung (EU) Nr. 2015/2447) - in der jeweils gültigen Fassung.

Artikel 60 UZK - (Grundregeln des Ursprungserwerbs)

  • (1) Waren, die in einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnen oder hergestellt worden sind, gelten als Ursprungswaren dieses Landes oder Gebiets.
  • (2) Waren, an deren Herstellung mehr als ein Land oder Gebiet beteiligt ist, gelten als Ursprungswaren des Landes oder Gebiets, in dem sie der letzten wesentlichen, wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung unterzogen wurden, die in einem dazu eingerichteten Unternehmen vorgenommen wurde und zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses geführt hat oder eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.

Ursprungszeugnisse werden aus unterschiedlichen Gründen gefordert: Sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und bei Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen (z..B. Handelsrechnungen, Visaanträge und Freiverkehrsbescheinigungen) obliegt den Industrie- und Handelskammern.

Um den nichtpräferenziellen europäischen/deutschen Ursprung an einen deutschen Kunden auszustellen, stellt die Erklärung-IHK ggf. eine Alternative dar.

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Urspungszeugnisse beantragen

Der Antrag auf ein Ursprungszeugnis wird bei der IHK vorgelegt, die örtlich und sachlich zuständig ist, also bei der IHK, in deren Kammerbezirk das antragstellende Unternehmen seinen Sitz hat. Lässt sich der Antragsteller durch einen Dritten vertreten (z.B. durch Speditionen, Banken oder Zollagenten), ändert sich die örtliche Zuständigkeit dadurch nicht. IHK Finder

Aktuelle Hinweise zur Beantragung von Exportdokumenten

Sie bekommen sowohl für analog als auch elektronisch eingereichte Ursprungszeugnisse und sonstige Exportbescheinigungen monatlich per Post einen Gebührenbescheid zugestellt. Diesen Gebührenbescheid erhalten Sie als Sammelfaktura.

Benötigen Sie eine detaillierte Einzelauflistung der Positionen im Gebührenbescheid, so nutzen Sie am besten das elektronische Ursprungszeugnis, wo Sie Ihre komplette Statistik einsehen können. Sonst kontaktieren Sie uns bitte unter exportdokumente@muenchen.ihk.de.

Kosten

Eine genaue Übersicht über die Ausstellungsgebühr finden Sie unter Bescheinigung von Exportdokumenten.

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Hinweise zum Ursprungszeugnis (Zielländer Ägypten und Türkei)

Ägypten

Der ägyptische Zoll hat das System "Advanced Cargo Information (ACI)" zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen für die Luftfracht wiederum geändert. Der für den 1. Januar 2023 vorgesehene Termin wurde auf unbestimmte Zeit verschoben.

(Geplant ist, dass die für jede angekündigte Sendung erstellte ACID-Nummer auf sämtlichen Warenbegleitpapieren - so auch auf dem Ursprungszeugnis - angegeben werden muss.)

Weitere Informationen zu den Einfuhrbedigungen finden Sie hier.

Türkei

Die türkische Regierung hat die Exporteurserklärung (Exporter’s Declaration) abgeschafft. Im Warenverkehr EU – Türkei ist die Vorlage eines IHK-bescheinigten Ursprungszeugnisses für eine Vielzahl an Zolltarifnummern zusätzlich zur A.TR. verpflichtend, um Zusatzölle zu vermeiden.

Des weiteren ist für präferenzbegünstigte Waren mit Ursprung in der Pan-Euro-Med-Zone, die auch die Länder der EU beinhaltet, eine Lieferantenerklärung EU – Türkei verpflichtend, um Zusatzzölle bei der Einfuhr in die Türkei zu vermeiden.

Die IHK für München und Oberbayern empfiehlt, bei jeder Warenlieferung aus der EU in die Türkei neben der Warenverkehrsbescheinigung A.TR. immer ein Ursprungszeugnis und eine Lieferantenerklärung EU – Türkei beizugeben.

Weitere Informationen zum Warenverkehr mit der Türkei und eine Vorlage der Lieferantenerklärung EU – Türkei

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Zuständigkeit für Endbeglaubigungen und Apostillen

Bitte beachten Sie die geänderte Zuständigkeit für Endbeglaubigungen und Apostillen: Seit 01.01.2023 ist nicht mehr das Bundesverwaltungsamt (BVA), sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) zuständig.

Ausschließlich das BfAA endbeglaubigt Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland und erteilt Apostillen auf Bundesurkunden für deren Verwendung in den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens.

Nähere Informationen zur Antragstellung, der Bearbeitungszeit und den Servicezeiten finden Sie auf der Homepage des BfAA.

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Bescheinigungsstelle für Exportdokumente

Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Bitte planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit durch die IHK ein.

Zum elektronischen Ursprungszeugnis (eUZ)

Mehr über den IHK Service beim Ursprungszeugnis (z.B. Kontaktdaten, Ausstellungsgebühr, Service-Zeiten)

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