Incoterms®2020
Im September 2019 veröffentlichte die Internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) weltweit die neue Version der Incoterms, die seit dem 01.Januar 2020 in Kraft getreten ist.
Grundsätzlich regeln die Incoterms die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer rund um die Lieferung einer Ware. Sie bieten eine klare Definition der gegenseitigen Vertragsverpflichtungen und somit weniger Missverständnisse sowie kostenintensive Streitigkeiten.
Inhaltsnavigation
Das neue Regelwerk 2020 bietet u.a. eine detailliertere Einleitung sowie neue Grafiken und erleichtert den Vergleich einzelner Klauseln durch einen horizontalen Überblick und einer tabellarischen Sortierung. Die Klausel DAT (Geliefert Terminal) wurde in DPU (Geliefert benannter Ort entladen) geändert, wodurch künftig jeder beliebige, vereinbarte Ort der Bestimmungsort sein kann. Zusätzlich berücksichtigen die Incoterms2020 den veränderten Marktbedarf, die aktuelle Geschäftspraxis und sind noch stärker auf die Bedürfnisse des Mittelstandes zugeschnitten.
Zu beachten ist, dass Rechtsprobleme wie der Vertragsabschluss, die Eigentumsübertragung, die Zahlungsabwicklung oder die Rechtsfolgen von Vertragsbrüchen NICHT in den Incoterms geregelt wird. Hierfür sind die kaufvertraglichen Bestimmungen oder das dem Vertrag zugrunde liegende Recht ausschlaggebend.
Klauseln für alle Transportarten
Klausel | Bedeutung |
---|---|
EXW / Ex Works | Ab Werk |
FCA / Free Carrier | Frei Frachtführer |
CPT / Carriage Paid To | Frachtfrei |
CIP / Carriage and Insurance Paid To | Frachtfrei versichert |
DAP / Delivered At Place | Geliefert benannter Ort |
DPU / Delivered At Place Unloaded | Geliefert benannter Ort entladen(NEU) |
DDP / Delivered Duty Paid | Geliefert verzollt |
Klauseln für den See- & Binnenschiffstransport
Klausel | Bedeutung |
---|---|
FAS / Free Alongside Ship | Frei Längsseite Schiff |
FOB / Free On Board | Frei an Board |
CFR / Cost and Freight | Kosten und Fracht |
CIF / Cost Insurance and Freight | Kosten, Versicherung und Fracht |
Kurzübersicht der einzelnen Klauseln
Der Verkäufer liefert, sobald die Ware dem Käufer am genannten Lieferort (meist Firmengelände) bereitgestellt wurde, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein Fahrzeug verladen werden muss. Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar.
Der Käufer trägt sämtliche Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware ab dem vereinbarten Lieferort verbunden sind.
Der Verkäufer liefert die Ware, entweder verladen auf seinen Firmengelände oder entladebereit auf dem Beförderungsmittel, wenn der benannte Ort sich nicht auf dem Firmengelände des Verkäufers befindet. Falls zutreffend, muss die Ware zur Ausfuhr freigemacht werden.
Frachtfrei bedeutet hier, dass der Verkäufer die Beförderungskosten bis zum vereinbarten Bestimmungsort trägt. Die Transportgefahr geht jedoch schon auf den Käufer über, sobald die Ware vom Verkäufer an den Frachtführer bzw. Spediteur im Versandland übergeben wird. Die Ware muss zur Ausfuhr frei gemacht werden.
Im Unterschied zur CPT-Klausel ist der Verkäufer hier zusätzlich verpflichtet, auf seine Kosten zugunsten des Käufers eine Transportversicherung abzuschließen.
Die Klausel DAP bedeutet, dass der Verkäufer die Ware am Bestimmungsort entladebereit zur Verfügung zu stellen hat. Auch hier ist es von besonderer Notwendigkeit, dass der Käufer den Ort so genau wie möglich definiert, da Kosten und Gefahren bis zu dieser Stelle zu Lasten des Verkäufers gehen.
Geliefert benannter Ort entladen heißt, dass der Verkäufer seine Lieferverpflichtung erfüllt, sobald er die Ware am vereinbarten Bestimmungsort abgeladen zur Verfügung gestellt hat. Diese Klausel kann unabhängig von der gewählten Transportart verwendet werden. Der Liefer- bzw. Bestimmungsort sollte so genau wie möglich bezeichnet und vereinbart werden, da Transportkosten und Gefahren bis zu diesem Punkt vom Verkäufer zu tragen sind.
Der Verkäufer hat die Ware zur Ausfuhr freizumachen, er hat jedoch keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrformalitäten zu erledigen oder Einfuhrzölle zu bezahlen.
Diese Klausel, praktisch das Gegenstück zur EXW-Klausel, beinhaltet die maximal mögliche Verpflichtung für den Verkäufer. Dieser ist verpflichtet, dem Käufer die Ware an dem im Kaufvertrag festgelegten Ort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen. Die Frachtkosten, Einfuhrzölle und Nebenabgaben werden vom Verkäufer getragen. Eine Transportversicherungspflicht beinhaltet die Klausel weder für Verkäufer noch Käufer. Diese Klausel sollte vor allem im Drittlandsgeschäft mit Bedacht gewählt werden.
Der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufers benannten Schiffes im vereinbarten Verschiffungshafen gebracht wurde. Hier findet der Kosten- und Gefahrenübergang statt.
Die vertragliche Verpflichtung des Verkäufers endet, wenn die Ware im benannten Hafen auf das vom Käufer benannte Schiff verladen wurde. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die weiteren Transportkosten sowie das Risiko, dass die Ware auf dem Transport beschädigt wird.
Hier trägt der Verkäufer die Frachtkosten bis zum vertraglich vereinbarten Bestimmungshafen. Der Gefahrenübergang findet wie bei der FOB-Klausel im Verschiffungshafen bzw. an Bord des Schiffes statt. Weder der Verkäufer noch der Käufer haben eine Verpflichtung, einen Versicherungsvertrag abzuschließen, es ist aber im Interesse des Käufers, für Versicherungsschutz zu sorgen.
In der CIF-Klausel hat der Verkäufer zusätzlich die Seetransportversicherung für die vom Käufer getragene Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Ware während des Transportes abzuschließen. Hier sollte der Käufer beachten, dass der Verkäufer nur verpflichtet ist, eine Versicherung mit Mindestdeckung abzuschließen.
Achtung: Dieser Kurzüberblick des neuen ICC - Regelwerks dient als erste Übersicht der Incoterms®2020 Klauseln und Ihrer Definition. Um detailliert mit den Incoterms®2020 zu arbeiten und diese in Verträge einzubinden, sollte immer das gesamte Regelwerk einbezogen und verwendet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der ICC: https://www.incoterms2020.de/
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!