IHK Ratgeber

Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)

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Das e-ata-System der IHK für München und Oberbayern ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.

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Carnet ATA/CPD - so geht´s

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Ihr Weg zum Carnet ATA/CPD

Unternehmen der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken (im Folgenden IHK Nürnberg) hat die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung auf die IHK München übertragen. Unternehmen der IHK Nürnberg beantragen daher seit 1. Mai 2023 ausschließlich Carnets ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) bei der IHK München. Dabei ist das elektronische e-ata-System zu verwenden. Bitte melden Sie sich dafür hier an.

Unternehmen aus dem Kammerbezirk der IHK Nürnberg müssen nichts Besonderes beachten!

Es gilt der Gebührentarif der IHK München.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Handbüchern "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" und "Carnet ATA/CPD Allgemein", sowie den FAQs (siehe unten).

An der Zuständigkeit der Zollämter für die Nämlichkeitssicherung ändert sich durch die Aufgabenübertragung nichts. Unternehmen gehen wie gewohnt zu ihrem örtlich und sachlich zuständigen Zollamt.

Alle Carnets, die vor dem 1. Mai 2023 von der IHK Nürnberg ausgestellt wurden, werden über ihre gesamte Gültigkeit von der IHK Nürnberg (in Papierform) abgewickelt, das betrifft:

  • Rückgabe (auch Bürgscheine, Sicherheitenvereinbarung)
  • Ersatz-Carnet
  • Anschluss-Carnet
  • Blätter für weitere Reisen

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Technische Voraussetzungen

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet online zu beantragen?

  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox ‎oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.‎)
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/ihkmo)

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Registrierung bei e-ata.de/ihkmo

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:

  • www.e-ata.de/ihkmo aufrufen
    (Firmen / Kleingewerbetreibende / Privatpersonen, die nicht in die örtliche Zuständigkeit der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) fallen, werden gebeten, sich unter www.e-ata.de bei ihrer örtlich zuständigen IHK zu registrieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche IHK Ihre örtlich zuständige IHK ist, hilft der IHK-Finder.)
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)

Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK München das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.

Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").

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Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/ihkmo ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.

Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.

Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!

Hinweise:

  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
    - keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
    - keine Plomben entfernt werden
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.

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Kosten

Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie unter Bescheinigung von Exportdokumenten.

Schon gewusst?

Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.

Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.

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FAQ zum elektronischen Carnet

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung auf die IHK München übertragen. Unternehmen der IHK Nürnberg für Mittelfranken beantragen daher ab 1. Mai 2023 ausschließlich Carnets bei der IHK München. Dabei ist das elektronische e-ata-System zu verwenden. Bitte melden Sie sich dafür hier an.

Bescheinigungsstelle für Exportdokumente

Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München

Mehr über den IHK Service Carnet ATA/CPD (z.B. Kontaktdaten, Ausstellungsgebühr, Service-Zeiten)

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