Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet)
Das e-ata-System der IHK für München und Oberbayern ist eine webbasierte Anwendung zur digitalen Beantragung und Bearbeitung von Carnets ATA/CPD. Der Ausdruck der so beantragten und ausgestellten Carnets erfolgt in der IHK. Der Kunde wählt zwischen Abholung und Versand.
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Carnet ATA/CPD - so geht´s
Unternehmen der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken (im Folgenden IHK Nürnberg) hat die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung auf die IHK München übertragen. Unternehmen der IHK Nürnberg beantragen daher seit 1. Mai 2023 ausschließlich Carnets ATA/CPD (im Folgenden: Carnet) bei der IHK München. Dabei ist das elektronische e-ata-System zu verwenden. Bitte melden Sie sich dafür hier an.
Unternehmen aus dem Kammerbezirk der IHK Nürnberg müssen nichts Besonderes beachten!
Es gilt der Gebührentarif der IHK München.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Handbüchern "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" und "Carnet ATA/CPD Allgemein", sowie den FAQs (siehe unten).
An der Zuständigkeit der Zollämter für die Nämlichkeitssicherung ändert sich durch die Aufgabenübertragung nichts. Unternehmen gehen wie gewohnt zu ihrem örtlich und sachlich zuständigen Zollamt.
Alle Carnets, die vor dem 1. Mai 2023 von der IHK Nürnberg ausgestellt wurden, werden über ihre gesamte Gültigkeit von der IHK Nürnberg (in Papierform) abgewickelt, das betrifft:
- Rückgabe (auch Bürgscheine, Sicherheitenvereinbarung)
- Ersatz-Carnet
- Anschluss-Carnet
- Blätter für weitere Reisen
Technische Voraussetzungen
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/ihkmo)
Registrierung bei e-ata.de/ihkmo
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de/ihkmo aufrufen
(Firmen / Kleingewerbetreibende / Privatpersonen, die nicht in die örtliche Zuständigkeit der IHK für München und Oberbayern (im Folgenden: IHK München) fallen, werden gebeten, sich unter www.e-ata.de bei ihrer örtlich zuständigen IHK zu registrieren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche IHK Ihre örtlich zuständige IHK ist, hilft der IHK-Finder.) - Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten (diese kann 1 - 2 Werktage dauern), aktiviert die IHK München das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung").
Carnet ATA/CPD online beantragen - Schritt für Schritt
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/ihkmo ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
- keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- keine Plomben entfernt werden
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
Kosten
Eine genaue Übersicht der Kosten finden Sie unter Bescheinigung von Exportdokumenten.
Schon gewusst?
Bei Carnets mit einem Warenwert ab 300.000 EUR kann dem Carnetinhaber grundsätzlich ein Viertel des Versicherungsentgelts erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag ordnungsgemäß erledigt zurückgegeben wird.
Das gezahlte Versicherungsentgelt kann grundsätzlich abzüglich einer an Euler Hermes abzuführenden Gebühr von 37 EUR erstattet werden, sofern das Carnet der IHK innerhalb von zwei Monaten ab Ausstellungstag zurückgegeben wird und es nicht von einem EU-Grenzzollamt behandelt wurde.
FAQ zum elektronischen Carnet
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung auf die IHK München übertragen. Unternehmen der IHK Nürnberg für Mittelfranken beantragen daher ab 1. Mai 2023 ausschließlich Carnets bei der IHK München. Dabei ist das elektronische e-ata-System zu verwenden. Bitte melden Sie sich dafür hier an.
Nein. Unternehmen aus dem Kammerbezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken müssen nichts Besonderes beachten.
Es gilt der Gebührentarif der IHK München.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Handbüchern "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" und "Carnet ATA/CPD Allgemein", sowie den folgenden FAQs.
An der Zuständigkeit der Zollämter für die Nämlichkeitssicherung ändert sich durch die Aufgabenübertragung nichts. Unternehmen suchen wie gewohnt ihr örtlich und sachlich zuständiges Zollamt auf.
Alle Carnets, die vor dem 1. Mai 2023 von der IHK Nürnberg ausgestellt wurden, werden über ihre gesamte Gültigkeit von der IHK Nürnberg (in Papierform) abgewickelt, das betrifft:
- Rückgabe (auch Bürgscheine, Sicherheitenvereinbarung)
- Ersatz-Carnet
- Anschluss-Carnet
- Blätter für weitere Reisen
Die Prüfung Ihrer eingebenen Daten bei der Registrierung erfolgt manuell und kann 1-2 Werktage dauern.
Nach Freischaltung durch die IHK München erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Benutzernamen.
eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin)
Pro Unternehmen gibt es einen eCarnet-Administrator (eCarnet-Admin). Der eCarnet-Admin ist der verantwortliche Ansprechpartner im Unternehmen für die IHK. Er verwaltet die Nutzerpflege im Unternehmen und kann weitere Benutzerkonten von Kollegen/Dienstleistern in der Anwendung eigenständig hinzufügen. Der eCarnet-Admin sieht alle Carnets (die er selbst erstellt hat und auch die der eCarnet-Nutzer). Darüber hinaus hat der eCarnet-Admin alle Rechte wie ein eCarnet-Nutzer.
eCarnet-Nutzer
Es können beliebig viele eCarnet-Nutzer vom eCarnet-Admin angelegt werden. Diese melden sich nach der (einmaligen) Anlegung im e-ata.de-System durch den eCarnet-Admin an und können Carnets beantragen. Benutzerkonten können eCarnet-Nutzer nicht anlegen. Der eCarnet-Nutzer sieht nur seine erstellten Carnets.
Ja.
Der eCarnet-Admin registriert sich bei seiner örtlich zuständigen IHK unter www.e-ata.de. (Unternehmen aus dem Kammerbezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken wählen "IHK für München und Oberbayern" aus, da die IHK Nürnberg die Carnet-Ausstellung und -Bearbeitung auf die IHK München übertragen hat.)
Die örtlich zuständige IHK aktiviert das Konto vom eCarnet-Admin.
Der eCarnet-Admin legt nun bei Bedarf weitere Nutzer für sein Unternehmen an.
Sowohl Personen / KGT als auch der eCarnet-Admin bei Firmen werden aufgefordert, ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) hochzuladen, damit sie seitens der IHK identifiziert werden können.
Personen / KGT bitte zusätzlich die Rückseite des Personalausweises bzw. Meldebescheinigung (Reisepass) hochladen, so dass ihre Adresse ersichtlich ist. Dies dient der Identifikation des eCarnet-Admins.
Diese Datei wird nach Abschluss des Registrierungsprozesses DSGVO-konform automatisch vernichtet.
Nein. Beim Antrag auf ein Benutzerkonto für das Unternehmen ist der Firmensitz anzugeben. An diese Adresse wird die Rechnung, der Gebührenbescheid und auch das Carnet gesendet. Eine abweichende Versandadresse ist nicht möglich.
Gleiches gilt für Kleingewerbetreibende und Privatpersonen.
Vorerst und bis auf weiteres postalisch.
Nach heutigem Stand kann die IHK München für Rechnungen und Gebührenbescheide ab dem nächstem Jahr den elektronischen Versand anbieten. Nähere Informationen folgen.
Grundsätzlich ja, aber a) sind diese ausschließlich bei der IHK München einzureichen (das gilt sowohl für Mitgliedsunternehmen der IHK München als auch für Unternehmen aus dem Bezirk der IHK Nürnberg) und b) wegen der postalischen Laufzeiten keinesfalls zu empfehlen.
Die elektronische Carnet-Antragstellung und -Bearbeitung ist das Standardverfahren.
Alle Hinweise und Informationen zur korrekten Antragstellung im digitalen System finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Sie erhalten in der Regel binnen 24 Stunden nach Antragseingang eine Rückmeldung von der IHK München, entweder, dass der Antrag kommentiert wurde, oder zur Abholung / zum Versand bereit steht. Bitte beachten Sie, dass die IHK München auf die Postlaufzeiten keinen Einfluss hat!
Ja, allerdings nur innerhalb der Service-Zeiten des Bescheinigungsdienstes und nur mit vollständigen (!) Firmendaten.
Bitte beachten Sie, dass eine Übergabe an einen Kurier oder Boten nur möglich ist, wenn dieser die Firma oder den Carnet-Inhaber namentlich benennen kann, eine Auftragsnummer genügt nicht!
Es gibt zwei Varianten, die Waren zu erfassen:
- Einzel-Erfassung der Artikel
- Import einer CSV-Datei
Wenn Sie das Carnet für mehrere Waren nutzen, bietet sich der Import der Daten mittels einer CSV-Liste an.
Wichtig: Verwenden Sie die Vorlage, die Sie unter "Vorlage CSV-Liste importieren" finden – verändern Sie die Überschriften der ersten Zeile nicht. Andernfalls können Ihre Daten nicht richtig verknüpft werden.
Generell gilt: Die Warenbeschreibungen sollten so erfolgen, dass eine eindeutige Identifizierung möglich ist, im günstigsten Fall durch Nennung einer Seriennummer/ Inventarnummer. Ist das nicht machbar, ist das Beifügen von Fotos notwendig.
Weitere Informationen zur CSV-Liste und Fotos finden Sie im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Nein, zusätzliche Anhänge sind nicht möglich. Alle Waren müssen in der Warenliste angegeben werden (CSV-upload mit hinterlegtem template möglich).
Nähere Informationen finden Sie hierzu in unserem Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung" unter "Waren".
Es gibt die Möglichkeit angelegte Carnets zu kopieren. Hierfür wählen Sie in der Carnet-Liste bitte das betroffene Carnet aus (mit einem Klick blau markieren) und klicken oben auf „kopieren“. Es erscheint nun eine Kopie des Carnets in der Carnet-Liste. Es werden alle Daten übernommen, lediglich das Referenzfeld wird nicht übernommen.
Bitte überprüfen Sie, ob die kopierten Daten Ihrer geplanten Reise entsprechen und passen Sie diese ggf. an (Anzahl Carnetblätter, Verwendungszweck, Reiseweg und Transportmittel, etc.).
Ja. Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK ergänzen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierfür die Chat-Funktion bei dem entsprechenden Carnet im e-ata.de-System. Damit die IHK die weitere Reise ergänzen kann, muss der IHK das Carnet im Original vorliegen. Gerne können Sie es vorbeibringen oder per Post schicken.
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie www.e-ata.de/ihkmo auf und klicken auf „Kennwort vergessen“. Geben Sie dann bitte Ihren Benutzernamen (diesen haben mit der E-Mail nach Ihrer erfolgreichen Registrierung erhalten) ein und klicken auf „Absenden“. Bitte beantworten Sie die Identifikationsfrage entsprechend Ihrer Angaben und klicken auf „Absenden“. Ihr Passwort wird nun zurückgesetzt. Sie erhalten automatisiert eine E-Mail mit einem neuen Passwort. Weitere Informationen findne Sie hierzu im Handbuch "Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung".
Kontaktieren Sie bitte Ihre IHK, carnet@muenchen.ihk.de.
Hinweis: Der Verkauf von Carnet-Ware ist nicht immer erlaubt und kann mit zusätzlichen Zollgebühren belegt werden. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld mit dem ausländischen Zoll und /oder der IHK in Verbindung zu setzen, carnet@muenchen.ihk.de.
Ja, das Carnet geht an die IHK zurück, wenn Sie es nicht mehr benötigen.
Per Post (IHK für München und Oberbayern, Exportdokumente, 80323 München) bzw. persönlich (beachten Sie dann bitte die Service-Zeiten der IHK).
Der elektronische Carnet-Antrag wird mindestens drei Jahre und drei Monate gespeichert – gerechnet vom Tag des Ablaufs der Gültigkeitsdauer – und dann gelöscht. Das ausgedruckte Carnet wird ebenfalls drei Jahre und drei Monate bei der IHK aufbewahrt.
Bei der Software handelt es sich um eine Software as a Service (SaaS). Das Hosting erfolgt über einem georedundanten Cluster in MS Azure Cloud. Beide Dienste werden aus der Schweiz bereitgestellt.
Bescheinigungsstelle für Exportdokumente
Die Bescheinigungsstelle für Exportdokumente der IHK für München und Oberbayern finden Sie hier:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Mehr über den IHK Service Carnet ATA/CPD (z.B. Kontaktdaten, Ausstellungsgebühr, Service-Zeiten)