EORI-Nummer und Warennummer
Die EORI-Nummer und die Warennummer sind wichtige Voraussetzungen für den Import bzw. Export.
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EORI-Nummer
Was bedeutet die Abkürzung EORI?
EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mit Hilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist.
Wer benötigt eine EORI-Nummer?
Unternehmen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang.
Wie sieht die EORI-Nummer aus?
In Deutschland wird der bestehenden siebenstelligen Zollnummer das Länderkürzel DE vorangestellt. Also z.B. DE1234567. Neu erteilte EORI-Nummern sind 15stellig, ebenfalls mit vorgestelltem DE.
Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import).
Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos von der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden - Stammdatenmanagement (GZD - DO Dresden - Stammdatenmanagement) vergeben. Informationen zur Beantragung und das Antragsformular finden Sie auf dieser Zoll-Seite. Die EORI-Nummer wird in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt.
Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de).
Alternativ kann die Abfrage direkt über die zentrale Datenbank der EU erfolgen.
Bitte geben Sie in das Abfragefeld DE in Großbuchstaben und dann die bislang siebenstellige Zollnummer ein. Bei einem negativen Ergebnis muss die EORI noch beantragt werden. Bei einem positiven Ergebnis erscheint nur, dass die EORI-Nr. „valid“ ist, Angaben zur Firma müssen nicht zwingend erscheinen.
Ansprechpartner zur EORI-Nummer
Für alle Anfragen im Zusammenhang mit EORI-Nummern gibt es eine zentrale Auskunftsstelle des Zolls. Sie ist zu erreichen unter Tel. 0351 / 44834-540 und per E-Mail unter info.eori@zoll.de.
Warennummer
Was ist die Warennummer?
Waren werden nach ihrer Beschaffenheit klassifiziert und erhalten eine entsprechende Warennummer (Zolltarifnummer/Codenummer). Anhand der Warennummer werden die Zollsätze bei der Einfuhr festgelegt, aber auch Ein- und Ausfuhrbeschränkungen und die jeweils erforderlichen Dokumente.
Wie viele Ziffern hat die Warennummer?
Die Tarifierung erfolgt im Bereich Einfuhr in Form der Verschlüsselung der Warenbeschreibung bis zur 11-stelligen Codenummer und für Marktordnungszwecke auch darüber hinaus bzw. im Bereich Ausfuhr bis zur 8-stelligen Warenummer.
Wie ist die Warennummer zu ermitteln?
Die Grundlagen zur Einreihung befinden sich in der "Einführung" des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik. Eine PDF-Ausgabe des Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik finden Sie beim Statistischen Bundesamt.
Eine Alternative stellt das Warenverzeichnis online dar. Wählen Sie das Kapitel aus (die ersten beiden Ziffern der Warennummer), das Ihrer Meinung nach am besten zu der betreffenden Ware passt. Es öffnet sich das Kapitel und die Gliederung detaillierter. Suchen Sie nun bis zur Nummer (8-stellig), die Ihr Produkt am besten beschreibt.
Weiterhin steht seit Januar 2022 die Warenverzeichnis Suchmaschine zur Verfügung, mit der Sie über die Warenbezeichnung Ihre Warennummer ermitteln können.
Kann ein Produkt mehrere richtige Warennumern haben?
Nein. Jeder Ware ist eine bestimmte Nummer zugeordnet. Bei Unsicherheit unterstützen die Mitarbeiter der Zentralen Auskunft des Zolls, in Dresden. Die dortigen Mitarbeiter sind zentrale Ansprechpartner bei der Eintarifierung und für Unternehmen unter 0351 44834-520, info.gewerblich@zoll.de zu erreichen.
Kann sich eine Warennummer ändern?
Ja. Zum 1. Januar jeden Jahres ändern sich einige wenige Warennummern.
Das Statistische Bundesamt hat die Änderungen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik 2023 aufbereitet und bietet eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern an.
Auf einen Blick werden textlich geänderte (t), gelöschte (x), mit geändertem Inhalt wiederverwendete (w) oder neu hinzugekommene (n) Warennummern mit Kürzeln gekennzeichnet.
Hinweis: Einige Warennummern lassen keine eindeutige Zuordnung zu den Warennummern 2023 zu. Dies betrifft sieben neue Warennummern für anderen Reis. Eine neue Warennummer 2023 wurde ohne Entsprechung zum Jahr 2022 neu aufgenommen. Diese Besonderheiten werden zu Anfang des Dokuments separat aufgeführt, in den Tabellen bleiben diese Zuordnungen leer. Prüfen Sie in diesen Fällen die textlichen Aktualisierungen.
Zum Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2023
Gibt es verbindliche Auskünfte zur Warennummer?
Ja. Diese werden vom Hauptzollamt Hannover erteilt, sie sind grundsätzlich drei Jahre gültig und bindet den Antragsteller und die Verwaltung EU-weit. Informationen zur Beantragungen sind auf der Homepage des Zolls "Beantragung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA-Entscheidung)" zu finden.
Aktuell geltenden vZTA-Entscheidungen können in der Datenbank über vZTA-Entscheidungen eingesehen werden und bei der Orientierung helfen.
Neu: Im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist die Dienstleistung "Warenursprung und Präferenzen" ab 15. Dezember 2022 im Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) verfügbar!
Damit haben Wirtschaftsbeteiligte die Möglichkeit, nachfolgend genannte Anträge online auszufüllen und medienbruchfrei an ihr zuständiges Hauptzollamt zu übermitteln:
- 0305_online "Online-Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft (vUA)"
- 0441a_online "Online-Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)"
- 0442_online "Online-Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer (REX)"
- 0448a_online "Online-Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausführer (EA)"
Für den Zugang zur Dienstleistung "Warenursprung und Präferenz" ist ein ELSTER-zertifiziertes Geschäftskundenkonto im Bürger- und Geschäftskundenportal erforderlich.
Der Antrag wird aufgrund der Angaben direkt an das örtlich und sachlich zuständige Hauptzollamt übermittelt. Dabei ist es möglich, erforderliche Unterlagen ebenfalls mit dem Antrag online zu übermitteln.
Der abschließende Bescheid wird nach der Antragsbearbeitung digital im persönlichen Postfach des Antragstellers im Bürger- und Geschäftskundenportal zur Verfügung gestellt.
Was ist das Harmonisierte System (HS)?
Das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung von Waren des internationalen Handels (HS) ist eine Grundlage für den internationalen Warenhandel. Es bildet die ersten sechs Stellen der Warennummer/Zolltarifnummer und wird weltweit von fast allen Staaten angewendet.
Auf Basis des HS ist eine Recherche der im Ausland anfallenden Zölle und Steuern sowie der erforderlichen Unterlagen und der einschlägigen Regelungen, beispielsweise über das EU-Portal Access2Markets, möglich.
Achtung: Das HS wird alle fünf Jahre aktualisiert, zuletzt zum 1. Januar 2022. zum HS 2022
In der Folge haben sich zwischen 15 bis 20 Prozent aller Warennummern geändert. Die Änderungen durch ein neues HS können wesentlich tiefgreifender sein, als die Anpassungen bei einem normalen Jahreswechsel. Waren können sich in anderen Unterpositionen, Positionen oder gar Kapiteln wiederfinden.
Insgesamt gibt es 351 Änderungen im HS 2022, darunter 77 im Bereich Chemie (Abschnitt VI, insbesondere Kapitel 29, 30 und 38), 58 im Bereich Holz (Abschnitt IX, insbesondere Kapitel 44), 21 bei Textil und Bekleidung (Abschnitt XI, insbesondere Kapitel 61 und 62), Umstellungen bei Glasfasern (Kapitel 70), 27 bei Metallen (Abschnitt XV), 63 bei Maschinen (Abschnitt XVI) und 22 bei den Beförderungsmitteln (Abschnitt XVII, Aufführung von Elektrofahrzeugen).