IHK Ratgeber

Betrieblicher Versicherungsschutz: Was ist sinnvoll?

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Ob junge Firma, mittelständischer Betrieb oder Großkonzern – jedes Unternehmen lebt mit allgemeinen und spezifischen Betriebsrisiken. Bei der Wahl der passenden Versicherungen müssen Sie als Unternehmer nüchtern abwägen, welche Versicherung tatsächlich gebraucht wird.

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Auswahl und Priorisierung betrieblicher Versicherungen

  • Was muss man versichern? Hier geht es um Pflichtversicherungen und um die Existenz der Firma.
  • Was soll versichert werden? Wenn finanzielle Engpässe drohen, empfiehlt es sich, die Risiken abzusichern.
  • Was kann versichert werden?

Führen Sie jedes Jahr einen „Versicherungscheck“ durch, bei dem der Deckungsumfang, die Deckungssummen und die Prämienhöhe überprüft werden.

Wir zeigen Ihnen einen Querschnitt über die verschiedenen Versicherungszweige auf. Dies kann jedoch nicht den individuellen Rat eines geprüften oder anerkannten Fachmannes ersetzen, denn Ihr maßgeschneidertes, bedarfsorientiertes Versicherungskonzept kann nur gemeinsam mit Fachleuten erarbeitet werden.

Haftpflichtversicherung

Betriebshaftpflicht/Berufshaftpflicht:

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur für einige Berufsgruppen, zum Beispiel für Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Notare und Rechtsanwälte. Ärzte, Zahnärzte und andere verstoßen gegen ihre Berufspflichten, wenn sie sich nicht ausreichend gegen Haftpflichtansprüche absichern. Auf jeden Fall gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, auf die kein Freiberufler, Händler oder Gewerbetreibender verzichten kann.
Die Betriebshaftpflicht bietet Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Dritten durch die Firma oder durch Mitarbeiter des Betriebs entstanden sind.

Die Kosten für solche Policen sind von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Sie sollten unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme (2 Mio. Euro für Personen- und 1 Mio. Euro für Sachschäden) achten.

Gesetzliche Unfallversicherung:

Sie übernimmt die Haftpflicht des Unternehmers, wenn Arbeitnehmer bei der beruflichen Tätigkeit einen Gesundheitsschaden erleiden. Auskunft gibt der jeweils zuständige Unfallversicherungsträger. Falls Ihnen dieser nicht bekannt ist, hilft der Landesverband Südost der gesetzlichen Unfallversicherung, Am Knie 8, 81241 München, Tel.: 089 17918-10477, Fax: 089 17918-24053, lv-suedost@dguv.de

Produkthaftpflichtversicherung:

Als Hersteller von Waren haften Sie für Schäden aus Produktmängeln oder unzureichende Instruktion und zwar auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Wenn das Produkt außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hergestellt wurde, Sie als Unternehmer den Hersteller nicht kennen oder nennen wollen oder wenn Sie fremde Produkte unter einem eigenen Waren- oder Erkennungszeichen vertreiben, haften Sie selbst. Das kommt in der Praxis häufig vor.

Umwelthaftpflichtversicherung:

Sie schützt vor Schadensersatzansprüchen im Falle von Verunreinigungen des Bodens, der Luft und des Wassers.

Elementarschadenabsicherung

Aufgrund des Klimawandels werden in den kommenden Jahren die Häufigkeit extremer
Wetterereignisse und das Ausmaß der Schäden deutlich zunehmen. In Bayern werden
vor allem Starkregenereignisse und Hochwasser verstärkt auftreten. Extreme Unwetter
können sich zu jeder Zeit und an jedem Ort im Freistaat ereignen. Ein Versicherungsschutz für Immobilienbesitzer muss daher auch eine Absicherung gegen extreme Wetterereignisse (Elementarschadenereignisse) einschließen. Seit dem 1. Juli 2019 werden keine finanziellen Unterstützungen mehr in Form von Soforthilfen seitens des Freistaats Bayern gewährt. Unbeschadet davon bleiben Härtefallregelungen im Einzelfall. Sprechen Sie daher mit Ihrem Versicherungsmakler über die Versicherbarkeit Ihrer Immobilien und holen Sie mehrere Angebote von den Versicherungsgesellschaften zum Vergleich der gebotenen Leistung im Schadensfall und der damit verbundenen anfallenden Prämienkosten ein.

Wichtige Informationen zur Elementarschadenabsicherung

Sachversicherungen

Feuerversicherung:

Wenn es brennt: Sie deckt Schäden durch Brand, Explosion und Blitzschlag an Gebäude, Betriebseinrichtungen und Warenbestand Ihres Unternehmens inklusive der Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten.

Betriebsunterbrechungsversicherung:

Haben Feuer oder Sturm Ihren Betrieb lahmgelegt, oder fallen wichtige Maschinen aus, so laufen Löhne und Gehälter, Pacht und Zinsen weiter. Hilfe kommt von der Betriebsunterbrechungsversicherung. Diese Police lässt sich ggf. auch mit den anderen Sachversicherungen bündeln.

Einbruchdiebstahlversicherung:

Sie zahlt für das, was Einbrecher haben mitgehen lassen. Demolieren die ungebetenen Gäste Ihre Geschäftseinrichtung, werden die Kosten für die Instandsetzung übernommen. Auch der Raub auf Transportwegen kann mitversichert werden.

Versicherung gegen Leitungswasserschäden:

Ein Rohrbruch kann nicht nur Ihr Gebäude beschädigen und das Warenlager vernichten, sondern auch die EDV-Anlage zerstören. Diese Versicherung kommt für alle diese Schä-den auf, auch wenn Frost die Ursache war.

Neben der Sturmversicherung, Glasversicherung und Transportversicherung werden weitere Versicherungen angeboten, die auf Ihre speziellen Schutz-Bedürfnisse abgestimmt werden können.

Rechtsschutzversicherung:

Entstehende Anwalts- und Gerichtskosten, die sich z.B. aus Mietproblemen, Verkehrsschäden oder aus Arbeitsverhältnissen ergeben, werden durch diese Versicherung übernommen.

Vertrauensschadenversicherung:

Häufig wird die Gefahr von Veruntreuung durch Mitarbeiter verkannt, doch die Statistiken zeigen auf, dass große Schäden hierdurch entstehen. Daher kann diese Versicherung im Einzelfall eine sinnvolle Ergänzung zu den eigenen Sicherheitsmaßnahmen sein.

Forderungsausfall:

Für den Fall, dass Ihre Abnehmer zahlungsunfähig werden, können Sie eine Forderungsausfall- bzw. Warenkreditversicherung abschließen. Das sollte vor allem zu Zeiten hoher Insolvenzraten in Erwägung gezogen werden und ist umso wichtiger, wenn ein einzelner Ausfall Ihr Unternehmen ruinieren würde.

Vorteile: Die kalkulierbare Prämie ersetzt ein unkalkulierbares Ausfallrisiko; die kontinuierliche Bonitätsprüfung führt zu einer gesunden Kundenstruktur. Die Versicherung nimmt eine schnelle Schadensregulierung vor, dadurch werden Liquiditätsengpässe verhindert.

Bürgschaftsversicherung:

Oft wollen sich Auftraggeber durch Vorlage von Auszahlungs-, Vertragserfüllungs- oder Mängelgewährleistungsbürgschaften absichern. Dies ist vor allem in der Baubranche und im Maschinenbau üblich. Neben den Hausbanken stellen auch Versicherungsgesellschaften Bürgschaften zur Verfügung. So können Kreditlinien geschont werden.

Persönliche Unternehmerrisiken

Krankenversicherung:

Es besteht Krankenversicherungspflicht für Selbständige. Falls Sie privat krankenversichert waren, haben Sie auch Zugang zum Standardtarif. Die Versicherungspflicht in der Privaten Krankenversicherung umfasst die Mindestversicherung zum Basistarif. Die Beiträge dürfen die durchschnittlichen Höchstbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten . Informationen hierzu erhalten Sie unter www.bmg.bund.de.

Private Absicherung:

Für Selbständige gibt es kein soziales Netz. Der Gesetzgeber setzt stillschweigend voraus, dass Sie als Unternehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung tragen können. Selbständigkeit heißt daher auch: Selbst für die Absicherung sorgen.

Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Nein“ beantworten, sollten Sie sich mit einem Versicherungsexperten in Verbindung setzen:

Sind Sie abgesichert für den Fall, dass Sie wegen einer Erkrankung oder in Folge eines Unfalls

  • längere Zeit kein Geld verdienen können?
  • Sind Sie bei Berufsunfähigkeit finanziell geschützt?
  • Haben Sie für den Fall vorgesorgt, dass Sie durch Unfall, Krankheit oder im Alter Pflege benötigen?
  • Wissen Sie, wie es um Ihre persönliche Alterssicherung bestellt ist?
  • Haben Sie Ihre Hinterbliebenen abgesichert?

Wichtige Links und Beratungsangebote

Auf der Website des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft finden Sie in der Rubrik "Wer versichert was" Angaben zu diversen Versicherungsunternehmen: Wer versichert was?

Auskünfte:

Wettbewerbsneutrale individuelle Auskünfte rund um den Versicherungsschutz erhalten Sie über das Informationszentrum der deutschen Versicherungen,Ansprechpartner für Verbraucher

Versicherungsmakler:

Bei dem Verband Deutscher Versicherungsmakler besteht die Möglichkeit über die Suchfunktion Regionalkreise Versicherungsmakler zu finden. Auch über die Webseite www.verbaende.com sowie das Branchen-Telefonverzeichnis können Adressen gefunden werden.