IHK Ratgeber

Finanzierung & Förderung für Gründer ‎entdecken

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Eine gute Geschäftsidee reicht für eine Unternehmensgründung nicht aus. Gründer benötigen meist auch Startkapital. Reicht das Eigenkapital nicht aus, können Existenzgründer Finanzierungen und Fördermittel erhalten. Bund, Land und die Europäische Union bieten Unternehmensgründern entsprechende Unterstützung. Insgesamt stehen über 2.000 Fördertöpfe zur Wahl. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse, vergünstigte Förderkredite sowie Bürgschaften bei fehlenden Sicherheiten. In seltenen Fällen nutzen Gründer auch Beteiligungs- und Risikokapital, um ihren Traum zu verwirklichen.

Inhalt

Welche Förderprogramme auf bayerischer Ebene können eingesetzt werden?

EmpfängerNameFördererArt der Förderung
Existenzgründer
Unternehmensnachfolger
Unternehmenseinsteiger mit Geschäftsführerbefugnis (mind. 15% Beteiligung)
Vorgründungs- und NachfolgecoachingDurchgeführt von den bayerischen Industrie- und Handelskammern, Förderung durch das Bayerische Wirtschaftsministerium und ESF-KofinanzierungZuschuss zu einer Beratung
Unternehmen der Industrie, des Handwerks, des Handels, des Tourismus sowie des sonstigen DienstleistungsgewerbesBayerische regionale Förderprogramme / RegionalkreditFreistaat Bayern (über LfA Förderbank Bayern)Zuschuss, Darlehen
Alle Arten von Ärzten, Psychotherapeuten und Psychiaterin in BayernFörderung der Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten im ländlichen RaumFreistaat Bayern (über Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)Zuschuss
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)diverse Programme zur Förderung von Innovationen, technologiespezifische FörderprogrammeBayerisches Wirtschaftsministerium u.a.Zuschuss, ggf. auch Darleheen
KMU, Angehörige freier Berufe sowie natürliche Personen, die eine Voll- oder Nebenerwerbsexistenz gründenStartkreditLfA Förderbank BayernDarlehen ggf. mit Haftungsfreistellung



 
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. Euro und Angehörige der Freien BerufeUniversalkredit ( Gründung, Wachstum)LfA Förderbank BayernDarlehen ggf. mit Haftungsfreistellung
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige der Freien Berufe
InnovationLfA Förderbank BayernDarlehen ggf. mit Haftungsfreistellung
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige der Freien Berufe
Energie & UmweltLfA Förderbank BayernDarlehen ggf. mit Haftungsfreistellung
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Angehörige der Freien Berufe
Produktions- und bsatzgenossenschaften
Natürliche Personen, die eine tragfähige Vollexistenz gründen
Bürgschaften der LfALfA Förderbank BayernBürgschaft
KMU der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gastgewerbe sowie GartenbauBürgschaften der Bürgschaftsbank BayernBürgschaftsbank Bayern GmbHBürgschaft
Kleine und mittlere Handwerksbetriebe mit Firmensitz bzw. Investitionsort in Niederbayern und der OberpfalzBürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern - Sonderprogramm BBBfitBürgschaftsbank Bayern GmbHBürgschaft
KMU der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus, die mindestens 5 Jahre alt sindKombiprodukt Bürgschaft und BeteiligungBürgschaftsbank Bayern GmbH und Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (Bay BG)Bürgschaft, Beteiligung
Mittelständische Unternehmen aller BranchenBeteiligungskapital der BayBGBayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (Bay BG)Bürgschaft
Existenzgründer (inc. Betriebsübernahmen) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft
gewerbliche Unternehmen in der Existenzfestigungsphase
Beteiligungskapital für ExistenzgründerBayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (Bay BG)Bürgschaft
Etablierte Handwerks, Handels- und Gewerbebetriebe, die seit mind. 5 Jahren bestehen mit einem Jahresumatz von max 5 Mio. EuroKapital für Handwerk, Handel und GewerbeBayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (Bay BG)Bürgschaft
Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen, die ihren unternehmerischen Fokus auf High Tech-Produkte oder -Dienstleistungen richtenBeteiligungskapital der BayernKapitalBayern Kapital GmbHBürgschaft

Welche Förderprogramme auf Bundesebene können eingesetzt werden?

EmpfängerNameFördererArt der Förderung
KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in DeutschlandDiverse Programme zur Förderung von Innovationen, technologiespezifische Förderprogramme, BeratungsprogrammeBundeswirtschaftsministerium (BMWi)Zuschuss
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU)ERP-Gründerkredit - StartGeldKfW BankengruppeDarlehen
Existenzgründer (auch Freie Berufe)
Unternehmensnachfolger
junge mittelständische Unternehmen (KMU)
ERP-Gründerkredit - UniversellKfW BankengruppeDarlehen
Existenzgründer (auch Freie Berufe)
Unternehmensnachfolger
junge mittelständische Unternehmen (KMU)
ERP-Kapital für GründungKfW BankengruppeNachrangdarlehen
Mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 2 Jahren am Markt sindInnovation & DigitalisierungKfW BankengruppeDarlehen
KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien BerufeEnergie & UmweltKfW BankengruppeDarlehen, ggf. mit Zuschuss
In- und ausländische Unternehmen sowie Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sindErweitern & FestigenKfW BankengruppeDarlehen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland mit einem Gruppenumsatz bis zu 50 Mio. EurERP BeteiligungsprogrammKfW BankengruppeBeteiligung

So gehen Sie vor, wenn Sie als Gründer öffentliche ‎Fördermittel beantragen möchten

Auf den ersten Blick erscheint der Zugang zur Finanzierung und Förderung für Gründer aufwendig und unübersichtlich. Tatsächlich stellen sich die Hürden für den Antrag auf Fördermittel als durchaus überwindbar dar – in vier einfachen Schritten gelangen Sie zum Ziel.

Schritt 1: Förderungshöhe bestimmen

Überlegen Sie, wofür Sie die Fördermittel benötigen, und berechnen Sie Ihren Kapitalbedarf möglichst genau. Bevor Sie den nächsten Schritt machen, sollten Sie die nötige Förderungshöhe und den Verwendungszweck genau definiert haben.

Schritt 2: Recherche über geeignete Förderprogramme

Wie oben dargestellt, werden Förderprogramme für verschiedene Phasen der Unternehmensgründung und für verschiedene Verwendungszwecke aufgelegt. Sie können über diese Angebote z. B. Mitarbeiter einstellen, Investitionen tätigen oder Ihren Beratungsbedarf decken. Besonders wichtig für die Auswahl des passenden Förderprogramms sind u. a. folgende Punkte:

  • Phase der Gründung
  • Größe und Struktur des Unternehmens
  • Standort
  • Verwendungszweck
  • Art der Förderung, z.B. Zuschuss oder Förderkredit

Mithilfe von Fördermitteldatenbanken oder in einer Fördermittelberatung ermitteln Sie geeignete Programme und Angebote.

Schritt 3: Voraussetzungen prüfen

Haben Sie die möglichen Geldgeber eingegrenzt, prüfen Sie, welche Voraussetzungen für die einzelnen Programme gelten. So verfeinern Sie die Auswahl weiter und finden die Fördermittel, die für Ihr Unternehmen infrage kommen. Ermitteln Sie auch, auf welchem Weg Sie den Förderantrag stellen müssen.

Tipp: Einige Fördermittel können Sie kombinieren. Lassen Sie sich fachkundig, z. B. von Ihrer IHK für München und Oberbayern, beraten.

Schritt 4: Fördermittelantrag stellen

Stellen Sie nun die Unterlagen für den Antrag auf Zuschüsse oder einen Förderkredit zusammen. Arbeiten Sie sorgfältig und prüfen Sie alle Angaben genau. Von diesem Antrag hängt die Finanzierung Ihres Traums von der Unternehmensgründung ab.

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Zuschüsse: Was ist eine Innovationsförderung?‎

Nicht jedes Unternehmen kann kurz nach der Gründung ein fertiges Produkt produzieren und auf den Markt bringen. Gerade für innovative Technologielösungen sind oft Jahre der Forschung und Entwicklung nötig. In dieser Phase entstehen Jungunternehmen Kosten, denen keine Einnahmen gegenüberstehen. Somit ist eine Gründung ohne ausreichende Rücklagen für die Finanzierung nicht möglich. Allerdings verfügen die wenigsten Gründer über ein entsprechend großes finanzielles Polster. An dieser Stelle kommt die Innovationsförderung ins Spiel. Über den Bund und den Freistaat Bayern gibt es verschiedene Förderprogramme, die innovative Gründer unterstützen. Dazu gelten unter anderem folgende Vorgaben:

  • Grundlagenforschung
  • Angewandte Forschung
  • Experimentelle Entwicklung

Hinweis: Forschungen, die nur dazu dienen, bestehende gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sind nicht förderfähig.

Soll Ihr geplantes Unternehmen in einem der drei genannten Bereiche aktiv werden, ist eine Innovationsförderung möglich. Weitere Informationen finden Sie in unserem Innovationsratgeber oder bei unserer Fördersprechstunde.

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Zuschüsse: Innovationsgutscheine

Neu: Auch Software kann über Innovationsgutscheine gefördert werden.

Mit der Änderung der Richtlinie vom 18. August 2022 wird in Nr. 6 Satz 9 gestrichen. [„Die Entwicklung von Software ist im Rahmen dieses Förderprogramms grundsätzlich nicht zuwendungsfähig.“]

Damit ist ab 2023 auch Software förderfähig, wie z.B.:

  • Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0
  • Vernetzte Systeme und Prozesse
  • Smart Services
  • Automatisierungslösungen
  • Big-Data-Projekte
  • Simulationsmodelle
  • Virtual und Augmented Reality
  • Embedded Systems
  • KI-Lösungen
  • Cyber Security

Wie funktionieren Innovationsgutscheine?

Für kleine Unternehmen oder Handwerksbetriebe sind Innovationen oft nur schwer umzusetzen. Es fehlt am passenden Personal und am nötigen Kapital, um einzelne Konstruktions- und Planungsleistungen an externe Dienstleister zu vergeben. Hier setzt der Innovationsgutschein als Finanzierung und Förderung für Gründer an. Er unterstützt kleine Unternehmen dabei, Innovationen zu verwirklichen und aus einer Idee eine große Entwicklung zu machen. Schließlich entstehen viele herausragende Ideen und Innovationen in der täglichen Praxis. Um dieses Potenzial zu nutzen, bietet das Land Bayern zwei Formen des Innovationsgutscheins an.

  • Innovationsgutschein Standard: Der Gutschein unterstützt innovative technische und technologische Entwicklungen in den Bereichen neue Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen oder die Verbesserung bereits bestehender technologischer Lösungen in diesen Bereichen. Der Förderbedarf muss minimal 4.000 Euro betragen und darf 30.000 Euro nicht übersteigen.
  • Innovationsgutschein Spezial: Das Land führt Unternehmer an weitere Förderprogramme heran und ermöglicht die Umsetzung wirtschaftlich riskanterer Innovationen und die Beauftragung externer Dienstleister. Förderfähig sind Beträge zwischen 30.000 und 80.000 Euro.

Mit einem Innovationsgutschein erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 40 % zu ihren Aufwendungen. Liegt Ihr Betrieb in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf, beschäftigen Sie weniger als 10 Mitarbeiter oder vergeben Sie den Auftrag an eine Hochschule, steigt der Fördersatz um jeweils 10 %. Der maximale Zuschuss ist auf 60 % begrenzt. Sie dürfen den Innovationsgutschein z. B. für folgende externe Dienstleistungen nutzen:

  • Konstruktionsleistungen
  • Bau von Prototypen
  • Studien und Konzepterstellung für Fertigungstechniken

Tipp: Nutzen Sie vor der Antragsstellung die telefonische Beratung unter der Rufnummer 0800 0268724.

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Zuschüsse: Was ist der Digitalbonus?‎

Die Digitalisierung ist die Technik der Zukunft und sichert die Wettbewerbsfähigkeit. Aber gerade kleine und mittlere Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie sind auf digitale Lösungen im Betrieb angewiesen, es fehlen ihnen jedoch die Mittel und das Know-how für die Umsetzung. Hier setzt der Digitalbonus an. Der Freistaat Bayern unterstützt die Digitalisierung von Unternehmen durch Hard- und Software sowie Verbesserungen bei der IT-Sicherheit.

  • Digitalbonus Standard: bis zu 10.000 Euro Zuschuss für Verbesserungen bei der Digitalisierung
  • Digitalbonus Plus: bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt

Das Förderprogramm Digitalbonus wird von der Regierung von Oberbayern angeboten. Hier sollte vor Antragstellung frühzeitig angefragt werden, ob das Förderprogramm mit Fördermitteln gedeckt ist. Mehr Infos zum Digitalbonus,

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Zuschüsse: Was ist eine BAFA-Förderung?‎

Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt die Finanzierung und Förderung für Gründer. Das Programm dient der „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Antragsberechtigt sind folgende Unternehmen:

  • Neu: Corona-Betroffene Unternehmen
  • seit maximal zwei Jahren bestehen (Jungunternehmen)
  • Unternehmen, die länger als drei Jahre bestehen (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Gefördert werden allgemeine und spezielle Beratungen. Auf Antrag gewährt das BAFA einen Zuschuss in Höhe von maximal 100 % bis zu einem förderfähigen Gesamtbetrag von maximal 4.000 Euro. Der höchste förderfähige Betrag und der Fördersatz richten sich nach dem Sitz und dem Alter Ihres Unternehmens. Der Zuschuss ist zweckgebunden und kann unter anderem für folgende Zwecke verwendet werden:

  • allgemeine Beratung:
  • wirtschaftliche, personelle und organisatorische Beratung zur Unternehmensführung, z. B. Marketing & Vertriebskonzeptionen, strategische Ausrichtung, Finanzierung, Finanzplanung, Datenschutz, Vorbereitung zur ISO-Zertifizierung
  • spezielle Beratung:
  • Beratung von von Frauen geführten Unternehmen
  • Beratung zur Personalgewinnung
  • Beratung zur Beschäftigung von Migranten
  • Beratung zur Arbeitsgestaltung bei Mitarbeitern mit Behinderung

Was wird in den einzelnen Modulen exakt gefördert und wie erhalten Sie die Förderung?

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Förderung für Start-Ups zur Internationalisierung

Start-Ups, die neue Märkte erschließen wollen, sollen inhaltlich bei der Erarbeitung einer Internationalisierungsstrategie inklusive anteiliger finanzieller Förderung der Umsetzung entsprechender Absatz- und Beschaffungsmaßnahmen im internationalen Geschäft unterstützt werden. Ziel des Projekts Start-up International ist es, hierdurch den Aufbau von Marktpräsenz des Start-ups im Zielland zu erhöhen und zu unterstützen und damit seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, so dass sie zu international etablierten und weltweit konkurrenzfähigen Unternehmen heranwachsen können, die erhebliche Wertschöpfung in Bayern tätigen, Arbeitsplätze in Bayern schaffen und Wachstumsimpulse aus dem Ausland nach Bayern lenken. Mehr dazu finden Sie hier.

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Zuschüsse: Finanzierung und Förderung für Gründer in ‎Arbeitslosigkeit

Der Schritt in die Selbstständigkeit kann einen Ausweg aus der Arbeitslosigkeit bieten. Empfänger von Arbeitslosengeld 1 haben die Möglichkeit, den sogenannten Gründungszuschuss zu beantragen. Für diese Finanzierung und Förderung für Gründer gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie haben mindestens einen Tag Arbeitslosengeld 1 bezogen.
  • Es besteht ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld 1 von mindestens 150 Tagen.
  • Eine sachkundige Stelle hat Ihre Geschäftsidee und den Businessplan als tragfähig eingestuft.
  • Sie gründen hauptberuflich.
  • Ihr Sachbearbeiter befürwortet die Selbstständigkeit; ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Gründungszuschusses besteht nicht.

Wird Ihr Antrag auf den Gründungszuschuss bewilligt, erhalten Sie sechs Monate lang weiterhin Arbeitslosengeld und dazu monatlich 300 Euro Zuschuss für Ihre Sozialversicherungsausgaben. In der zweiten Phase erhalten Sie neun Monate lang monatlich 300 Euro für Ihre Sozialversicherungen.

Empfänger von Arbeitslosengeld 2 können zur Finanzierung und Förderung für Gründer das sogenannte Einstiegsgeld und ähnliche Förderungen beantragen. Weitere Informationen zur Finanzierung und Förderung für Gründer in Arbeitslosigkeit erhalten Sie hier. Mehr Infos zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit.

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Kredite: Welche Voraussetzungen müssen Sie für einen ‎Förderkredit erfüllen?‎

Selbstständige Unternehmer haben es oft schwer, einen Kredit zu erhalten. Denn für Kreditinstitute sind Selbstständige keine attraktive Zielgruppe, da das Ausfallrisiko für ein Darlehen als hoch eingestuft wird. Zudem gibt es für die Bonitätsprüfung bei Selbstständigen kein standardisiertes Verfahren, wie bei Konsumentenkrediten üblich. Das führt dazu, dass die Konditionen der Anbieter stark schwanken. Generell zahlen Selbstständige deutlich höhere Zinsen als Angestellte.

Unter folgenden Voraussetzungen gewähren Banken Selbstständigen einen Kredit:

  • betriebswirtschaftliche Auswertung von mehreren Jahren rückwirkend
  • durchschnittliches Einkommen angemessen zur Höhe des Darlehens
  • mehrere Jahre erfolgreiche selbstständige Tätigkeit/Unternehmensführung
  • Sicherheiten oder Bürgschaften zur Kreditsicherung

Sie sehen, für Gründer ist es kaum möglich, ein normales Darlehen zu erhalten. Das funktioniert nur, wenn Sie ausreichende Sicherheiten wie z. B. eine unbelastete Immobilie bieten können. Zudem lehnen viele Banken die Vergabe von Mikrokrediten an Selbstständige wegen des unverhältnismäßig hohen Prüfaufwands ab.

Förderkredite sind leichter zu erhalten

Förderbanken wie die KfW stellen niedrigere Anforderungen an das Einkommen und die Sicherheiten. Daher bieten deren Programme eine gute Möglichkeit zur Förderung und Finanzierung für Gründer. Ein typisches Beispiel ist der KfW-Kredit 067 „ERP-Gründerkredit Startgeld“. Hier ist die Vollfinanzierung Ihrer Unternehmensgründung ohne Eigenkapital möglich. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 100.000 Euro, 80 % der Darlehenssumme werden über eine Garantie der EU abgesichert. Zudem profitieren Sie von einem tilgungsfreien Anfangsjahr und vergünstigten Zinsen.

Tipp: Auch bei Förderkrediten ist Eigenkapital empfehlenswert und wirkt sich bei der Hausbank positiv auf die Beurteilung Ihrer Bonität aus.

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Kredite: Wie fördert die LfA Unternehmensgründer?‎

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt die Finanzierung und Förderung für Gründer, die ihr Vorhaben in Bayern umsetzen wollen, durch ein LfA-Darlehen. Zu den Vorteilen zählen:

  • Finanzierung zu einem günstigen Zinssatz
  • Laufzeit bis zu 20 Jahren mit Zinsfestschreibung über die gesamte Laufzeit
  • auch für die nebenberufliche Gründung

Für eine Beantragung wenden Sie sich regelmäßig an Ihre Hausbank bzw. einen regionalen Finanzierungspartner.

Hier finden Sie eine Übersicht der Förderkredite. Link Förderübersicht

Zugehörige LfA Konditionen der jeweiligen Förderkredite. Link LfA Kondition Förderkredite

Tipp: Die LfA bietet Gründern eine kostenlose Finanzierungsberatung an. Vereinbaren Sie gleich einen Termin: Hier Anmeldung zur Fördersprechstunde der LfA

Das Wichtigste in Kürze:

Gründungs- und Wachstumskredit (GuW):

  • Zielgruppe sind Gründer, kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel, Straßenverkehr, Hotel- und Gaststätten- und sonstigem Dienstleistungsgewerbe sowie Angehörige freier Berufe.
  • Mit dem Darlehen können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert werden.
  • Der Kredit bietet im Vergleich zum Marktzins deutlich günstigere zinsverbilligte Konditionen an.
  • Kurze und lange Laufzeiten mit Tilgungsfreijahren gemäß Konditionenübersicht.
  • Zur Finanzierung von Gründungsvorhaben mit einem Investitionsvolumen ab 1 EUR.
  • Der Antrag wird über die Hausbank an die LfA gestellt.
  • Link: LfA Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)

Weitere Informationen zu den beschriebenen Förderkrediten und zu weiteren Krediten zu den Bereichen Innovation, Energie und Umwelt finden Sie auf der Internetseite der LfA.

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Kredite: Wie fördert die KfW Unternehmensgründer?‎

Die KfW bietet zur Finanzierung und Förderung für Gründer bundesweit verschiedene Förderprogramme an. Auch hier gilt: die Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW: wenden Sie sich also an einen Finanzierungspartner, sprich Ihre Hausbank.

Hinweis: Unternehmen erhalten die Förderung als KfW-Darlehen; ein KfW-Zuschuss ist hier, anders als in anderen Bereichen, nicht erhältlich.

KfW-Darlehen 067 „ERP-Gründerkredit Startgeld“

Mit diesem KfW-Darlehen ist die Vollfinanzierung Ihrer Existenzgründung möglich. Das sind die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

  • für die Vollfinanzierung geeignet
  • nur für kleine Unternehmen
  • maximale Darlehenssumme 100.000 Euro
  • bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel einsetzbar
  • erhältlich in den ersten fünf Jahren ab Gründung
  • erstes Jahr tilgungsfrei, vergünstigter Zinssatz
  • 80%ige Haftungsfreistellung durch Förderprogramm der EU

KfW-Darlehen 058 „ERP-Kapital für Gründung“

Dieser KfW-Kredit ist für eine Teilfinanzierung geeignet. Die Konditionen im Überblick:

  • zur Teilfinanzierung geeignet
  • für im Vollerwerb geführte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • maximale Darlehenssumme 500.000 Euro
  • bis zu drei Jahre nach Gründung erhältlich
  • Finanzierung von bis zu 50 % der erforderlichen Investitionen
  • mindestens 10 % Eigenkapital erforderlich
  • bis zu sieben Jahre tilgungsfrei

KfW-Darlehen 073 „ERP-Gründerkredit – Universell“

Mit diesem KfW-Darlehen erhalten Sie eine Vollfinanzierung für die Unternehmensgründung im In- und Ausland. Das sind die Eckdaten:

  • zur Vollfinanzierung geeignet
  • für KMU geeignet
  • maximale Darlehenssumme 2,5 Mio. Euro
  • bis zu fünf Jahre ab Gründung erhältlich

Tipp: Wenn Sie zur Unternehmensgründung ein neues Geschäftsgebäude errichten, können Sie von der KfW-55-Förderung profitieren. Auch für die Sanierung von Bestandsimmobilien sind Förderkredite erhältlich.

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KfW: ERP-Kapital für Gründung

  • Für Existenzgründung und Festigung, bis zu 3 Jahren nach Gründung
  • Bis zu 500.000 Kreditvolumen zur Stärkung des Eigenkapitals eines neuen Unternehmens
  • Kreditnehmer benötigt 10-15% eigene Mittel, Finanzierung von bis zu 40 % der Investitionen über die KfW, und bis zu 60% über die Hausbank
  • keine Gesamtfinanzierung über die KfW möglich
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt das Kreditrisiko
  • Keine Tilgungsraten in den ersten 7 Jahren, nur Zinszahlungen
  • Kreditlaufzeit beträgt 15 Jahre

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der LfA.

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LfA Eigenkapital

Eigenkapital ist ein wichtiges Finanzierungsinstrument in jeder Phase eines Unternehmens. Die Einsatzmöglichkeiten von Eigenkapital sind je nach Phase unterschiedlich. Geeignet ist die Eigenkapitalfinanzierung generell für alle Branchen, besonders aber für schnell wachsende Unternehmen. Die LfA unterstützt mit 2 Programmen die Eigenkapitalfinanzierung:

  • Fondsinvestment
    Darüberhinaus fördert die LfA Eigenkapitalfinanzierungen in Form von Fondsinvestments. Die Umsetzung erfolgt über die LfA EIF VC Fazilität, über die MDD-Fazilität udn über LfA Direktinvestments in Fonds.Diese Fondsinvestments sind abhängig von der Phase, in der sich das jeweilige Unternhemen befindet.
  • Beteiligungskapital
    Über verschiedene Unternehmen aus der LfA Gruppe werden Beteiligungen eingegangen. Je nach Phase und nach Eigenkapitalbedarf werden diese Beteiligungen von der Bayern Kapital, der BayBG oder von der LfA direkt ausgeführt.

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Mikromezzaninfonds Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Mikromezzaninfonds Deutschland für kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer aufgelegt. Dieser Fonds wendet sich besonders an Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.

Mezzaninkapital ist generell eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Beim Mikromezzaninfonds erhalten die Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital. Der Kapitalgeber bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein.

Die Vorteile für die Unternehmer:

  • Keine Sachsicherheiten
  • Erhöhung der wirtschaftlichen EK-Quote
  • Verbesserung des Ratings
  • Konditionen laufender Kredite können sich verbessern
  • Verbesserungen der Chancen auf neue Kredite

Weitere Informationen sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite der BayBG.

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Weitere Finanzierungsmöglichkeit: Wie funktioniert Crowdfunding?‎

Crowdfunding, auch als Schwarmfinanzierung bekannt, ermöglicht es Ihnen, das Startkapital für Ihre Unternehmensgründung von Hunderten überzeugten Geldgebern in Kleinbeträgen einzusammeln. Das Grundprinzip funktioniert folgendermaßen:

  • Sie stellen Ihre Geschäftsidee überzeugend auf einer Crowdfunding-Plattform dar, nennen Ihren Kapitalbedarf und die Gegenleistung.
  • Nach dem Start besteht ein fester Zeitrahmen, um das nötige Kapital zu sammeln. Rühren Sie die Werbetrommel in den Social-Media-Kanälen, um möglichst viele Unterstützer zu gewinnen!
  • Kommt der gewünschte Betrag zusammen, gründen Sie Ihr Unternehmen.
  • Reicht die Unterstützung nicht aus, geht das Geld zurück an die Unterstützer.

Crowdfunding ist mehr als nur eine Möglichkeit, Kapital zu generieren. Zusätzlich profitieren Sie von folgenden Effekten:

  • Kundenbindung durch Aufmerksamkeit und interessierte Unterstützer
  • Markttest – schlechte Geschäftsideen erhalten keine ausreichende Unterstützung
  • Marketing – schon vor dem Start sind Produkt und Unternehmen einer breiten Öffentlichkeit bekannt

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Was ist Venture Capital?‎

Der Begriff Venture Capital (VC) stammt aus dem englischen Sprachraum und lässt sich im Deutschen am besten mit Risiko- oder Wagniskapital beschreiben. Venturecapital ist also kein Kredit – für den Geldgeber ist es eine Kapitalanlage. Er investiert in ein Unternehmen oder eine Gründungsidee und geht dabei das Risiko des ganzen oder teilweisen Verlustes seines Geldes ein. Der Risikokapitalgeber unterstützt ein junges Unternehmen oft nicht nur finanziell, sondern bringt auch Kontakte zu wertvollen Geschäftspartnern oder Banken ein. Mit dem Investment von Venturecapital ist zwar ein hohes Risiko verbunden, aber der Geldgeber hofft natürlich auf große Gewinne. Daher wählen die Geldgeber geeignete Unternehmen genau aus.

Venture Capital wird oft an Start-ups vergeben, deren Geschäftskonzept für Banken zu risikoreich ist. Venturecapital wird in verschiedenen Phasen der Unternehmensentwicklung vergeben:

  • Seed-Phase: Das junge Unternehmen steht noch ganz am Anfang und ist dabei, sein Produkt oder seine Dienstleistung zu entwickeln. An diesem Punkt ist das Risiko für den Geldgeber besonders hoch und er wird viele Unternehmensanteile fordern, um seine Renditechancen zu maximieren.
  • Early-Stage-Phase: Die Produktentwicklung ist abgeschlossen und die Gründer werden auf dem Markt aktiv. Hier finden sich leichter Geldgeber, da die kritischste Phase der Gründung überwunden ist.
  • Later-Stage-Phase: Ist das Produkt auf dem Markt etabliert, folgt die Wachstumsperiode. Da bereits harte Zahlen vorliegen und eine zuverlässige Prognose möglich ist, lassen sich Investoren für erfolgreiche Unternehmen leichter finden. Fehlt es an Wachstumspotenzial, sind Investoren dagegen wenig interessiert.
  • Exit: Ziel von Venture-Kapitalgebern ist es, einen möglichst hohen Gewinn zu generieren. Daher steht am Ende ihres Engagements regelmäßig der Verkauf der idealerweise wertvoll gewordenen Unternehmensanteile zurück an die Gründer oder an einen anderen Investor.

Weitere Informationen zu Venture Capital finden Sie im Bereich "Finanzierung und Förderung für Startups".

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